Aufschläge für bestimmte Gerichtsbarkeiten

In Google Ads werden Aufschläge für Anzeigen berechnet, die in bestimmten Gerichtsbarkeiten ausgeliefert werden. Falls Sie weitere Informationen zu den Aufschlägen sehen möchten, wählen Sie die entsprechende Gerichtsbarkeit aus. Wenn Sie beispielsweise Österreich auswählen, sehen Sie, welche Gebühr dort für die Steuer auf digitale Dienste berechnet wird.

Aufschläge für bestimmte Gerichtsbarkeiten

In bestimmten Gerichtsbarkeiten können für jede Anzeigenauslieferung zusätzlich zu Ihren Werbekosten gesetzliche Betriebskosten oder Gebühren für die Steuer auf digitale Dienste berechnet werden, unabhängig davon, wo sich Ihr Unternehmen tatsächlich befindet. Diese neuen Gebühren gehören zu den Geschäftskosten, die in diesen Gerichtsbarkeiten für die Anzeigenauslieferung anfallen.

 

Gebühren für die Steuer auf digitale Dienste in Kanada

Ab dem 1.Oktober 2024 wird Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug eine Gebühr für Steuer auf digitale Dienste in Kanada von 2,5% für in Kanada ausgelieferte Anzeigen hinzugefügt. Die Gebühren ergeben sich aus den Kosten, die im Zusammenhang mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Steuer auf digitale Dienste in Kanada entstehen.

Gesetzliche Betriebskosten für Frankreich

Ab dem 1.Mai2021 werden Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszuggesetzliche Betriebskosten von 2%für Anzeigen hinzugefügt, die in Frankreich ausgeliefert wurden. Die gesetzlichen Betriebskosten werden berechnet, um einen Teil der Kosten abzudecken, die im Zusammenhang mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Digitalsteuer in Frankreich entstehen.

Gesetzliche Betriebskosten für Spanien

Ab dem 1. Juli 2024 werden Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug gesetzliche Betriebskosten in Höhe von 3 % für Anzeigen hinzugefügt, die in Spanien ausgeliefert werden. Vor dem 1. Juli 2024 betragen die gesetzlichen Betriebskosten für Spanien 2 %. Die zusätzlichen gesetzlichen Betriebskosten ergeben sich aus den Kosten, die im Zusammenhang mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Steuer auf digitale Dienste in Spanien entstehen.

Digitalsteuer für Österreich

Seit dem 1. November 2020 wird Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug eine Digitalsteuer von 5 % für Anzeigen hinzugefügt, die in Österreich ausgeliefert wurden. Die Gebühr ergibt sich aus der neu eingeführten Digitalsteuer in dieser Jurisdiktion.

Digitalsteuer für das Vereinigte Königreich

Seit dem 1. November 2020 wird Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug eine Digitalsteuer von 2 % für Anzeigen hinzugefügt, die im Vereinigten Königreich ausgeliefert wurden. Die Gebühr ergibt sich aus der neu eingeführten Digitalsteuer in dieser Jurisdiktion.

Gesetzliche Betriebskosten für die Türkei

Ab dem 1. Juli 2024 werden Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug gesetzliche Betriebskosten in Höhe von 7 % für Anzeigen hinzugefügt, die in der Türkei ausgeliefert werden. Vor dem 1. Juli 2024 betragen die gesetzlichen Betriebskosten für die Türkei 5 %. Die zusätzlichen gesetzlichen Betriebskosten ergeben sich aus den stetig komplexer werdenden Anforderungen und den steigenden Kosten für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Auslieferung von Anzeigen in der Türkei.

Gesetzliche Betriebskosten für Italien

Ab dem 1. Juli 2024 werden Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug gesetzliche Betriebskosten in Höhe von 2,5 % für Anzeigen hinzugefügt, die in Italien ausgeliefert werden. Vor dem 1. Juli 2024 betragen die gesetzlichen Betriebskosten für Italien 2 %. Die zusätzlichen gesetzlichen Betriebskosten ergeben sich aus den Kosten, die im Zusammenhang mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Steuer auf digitale Dienste in Italien entstehen.

Hinweis: Ab dem 1. September 2024 werden für Anzeigen, die in Indien ausgeliefert werden, keine gesetzlichen Betriebskosten mehr in Höhe von 2 % berechnet.

Gesetzliche Betriebskosten für Indien

Ab dem 1. Oktober 2021 finden Sie auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Kontoauszug gesetzliche Betriebskosten von 2 % für Indien für Anzeigen, die in Indien ausgeliefert wurden. Das ist allerdings nur der Fall, wenn das Land Ihrer Rechnungsadresse nicht Indien ist. Die zusätzlichen gesetzlichen Betriebskosten ergeben sich aus den stetig komplexer werdenden Anforderungen und den steigenden Kosten für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Auslieferung von Anzeigen in Indien.


Wann werden Aufschläge berechnet?

Automatische Zahlungen und monatliche Rechnungsstellung

Die Aufschläge werden jeweils am Ende des Monats auf Ihre Google Ads-Kosten aufgeschlagen und sind mit der nächsten Zahlung fällig. Sie werden auch auf Ihr Kontobudget aufgeschlagen, sofern Sie eins eingerichtet haben. Wenn Sie beispielsweise ein Budget von 100 € festgelegt haben und für Anzeigen, die in Österreich ausgeliefert wurden, eine Gebühr für die Steuer auf digitale Dienste von 5 € anfällt, werden Ihnen 105 € in Rechnung gestellt, plus andere anwendbare Steuern in Ihrer Gerichtsbarkeit, wie die Umsatzsteuer. Weitere Informationen zur Anpassung Ihres Kontobudgets finden Sie unter Kontobudget erstellen, bearbeiten oder entfernen.

Die neuen Aufschläge unterliegen den anwendbaren Steuern in Ihrer Gerichtsbarkeit, wie der Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, GST oder QST. Alle entsprechenden Steuern werden zusätzlich zu den neuen Aufschlägen berechnet.

Manuelle Zahlungen oder Vorauszahlungen

Wenn Sie in Ihrem Konto mit automatischen Zahlungen manuelle oder Vorauszahlungen vornehmen, werden die Gebühren möglicherweise erst dann in Rechnung gestellt, wenn das Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Unter Umständen wird daher ein offener Saldo verzeichnet, der automatisch von Ihrer nächsten Vorauszahlung abgezogen wird. Wenn für Ihr Konto zum Beispiel 7 € gesetzliche Betriebskosten für Anzeigen anfallen, die in der Türkei ausgeliefert wurden, und Sie eine neue Zahlung von 100 € vornehmen, bleibt Ihnen ein Guthaben von 93 € für die Anzeigenauslieferung (100 € − 7 €). Diese 93 € werden dementsprechend als verfügbares Guthaben aufgeführt.

YouTube-Placements, die auf Reservierungsbasis gekauft wurden

Die Aufschläge werden jeweils am Ende des Monats auf Ihre Kosten für YouTube-Placements aufgeschlagen und sind mit der nächsten Zahlung fällig. Sie werden auch auf Ihr Kontobudget aufgeschlagen, sofern Sie eins eingerichtet haben.

Die neuen Aufschläge unterliegen den anwendbaren Steuern in Ihrer Gerichtsbarkeit, wie der Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, GST oder QST. Alle entsprechenden Steuern werden zusätzlich zu den neuen Aufschlägen berechnet.


Wo finde ich die Aufschläge?

Sie können die Aufschläge in Ihrem Google Ads-Konto einsehen:

  • Auf Ihrer monatlichen Rechnung oder Ihrem Kontoauszug als separate Position pro Gerichtsbarkeit
  • In Ihrem Google Ads-Konto unter „Transaktionen“

Gebühren für die Steuer auf digitale Dienste oder gesetzliche Betriebskosten aufrufen

  1. Klicken Sie in Ihrem Google Ads-Konto auf das Symbol für Abrechnung Abrechnungssymbol.
  2. Klicken Sie auf Transaktionen.

Wie werden Aufschläge berechnet?

Gebühren werden basierend auf der Anzahl der Anzeigenimpressionen oder Klicks berechnet, die in einer bestimmten Jurisdiktion erzielt wurden. Wenn Sie Anzeigen in mehreren Jurisdiktionen schalten, werden Ihnen nur Gebühren für Anzeigen in Rechnung gestellt, die Nutzern in den entsprechenden Jurisdiktionen ausgeliefert wurden. Wenn Sie zum Beispiel in Deutschland, Österreich und Polen werben, fallen nur die Gebühren an, die sich auf die Jurisdiktionen beziehen, in denen die Gebühren gelten.

Im Rahmen einer Kampagne, die nicht explizit auf eine bestimmte Jurisdiktion, z. B. das Vereinigte Königreich, ausgerichtet ist, ist es möglich, dass die Anzeigen Nutzern im Vereinigten Königreich angezeigt werden, weil der Standort Ihres Unternehmens für diese Nutzer interessant sein könnte. Der Werbetreibende ist dafür verantwortlich, dass die Ausrichtungseinstellungen Ihrer Kampagne korrekt sind und die Anzeigen in den gewünschten Jurisdiktionen ausgeliefert werden. Google erstattet weder die gesetzlichen Betriebskosten noch die Digitalsteuer, die aufgrund gültiger Klicks und Impressionen angefallen sind, die gemäß den Ausrichtungseinstellungen der Kampagne. ausgeliefert wurden.

Mit einem benutzerdefinierten Bericht können Sie prüfen, in welchen Jurisdiktionen Ihre Anzeigen ausgeliefert werden. Hier finden Sie eine Anleitung dafür:

  1. Erstellen Sie einen vordefinierten Bericht „Entfernung“.
  2. Entfernen Sie alle Standardzeilen.
  3. Fügen Sie die Zeile „Land/Gebiet (Nutzerstandort)“ hinzu.

Sollten Sie feststellen, dass Ihre Anzeigen in einer nicht beabsichtigten Jurisdiktion ausgeliefert werden, sollten Sie die Jurisdiktion in den Ausrichtungseinstellungen explizit ausschließen.

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