Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein neues europäisches Datenschutzgesetz, das im Mai 2018 in Kraft treten wird.Diese EU-Verordnung betrifft jedoch auch viele nichteuropäische Rechtssubjekte, die Onlinewerbedienste nutzen. Weitere Informationen zur DSGVO und zu den Auswirkungen auf Ihr Unternehmen erhalten Sie von Ihrer Rechtsabteilung oder einem Rechtsberater.Bei bestimmten Funktionen in Google Ads müssen Sie die folgenden Kontaktdaten angeben:
- Primärer Kontakt/primärer Bevollmächtigter [optional]: Dies ist der Kontakt, an den Benachrichtigungen gesendet werden.
- Datenschutzbeauftragter [optional]: Diese Person ist dafür verantwortlich, dass Ihre Organisation die DSGVO-Bestimmungen einhält. Wenn es in Ihrer Organisation einen Datenschutzbeauftragten gibt, geben Sie bitte auch seine Kontaktdaten an.
- EU-Bevollmächtigter [Optional]: Wenn Sie einen Bevollmächtigten in der EU haben, geben Sie bitte auch seine Kontaktdaten an.
Unter privacy.google.com/businesses erhalten Sie weitere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen und zum Datenschutzansatz von Google. Sie können die oben genannten Kontaktdaten optional bereitstellen, auch wenn dies nicht für die von Ihnen verwendeten Google Ads-Funktionen erforderlich ist. Für welche Google Ads-Funktionen sind die oben genannten Kontaktdaten erforderlich?
Kontaktdaten in Google Ads hinzufügen, überprüfen und bearbeiten
Für alle Konten, einschließlich Google Ads-Verwaltungs- und Bereitstellungskonten, gibt es die Option, diese Kontaktdaten bereitzustellen. Führen Sie die folgenden Schritte aus, um diese Kontaktdaten in Google Ads hinzuzufügen, zu überprüfen und zu bearbeiten:
- Klicken Sie in Ihrem Google Ads-Konto auf das Admin-Symbol .
- Klicken Sie auf Einstellungen.
- Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf den Tab Datenschutzkontakte.
- Fügen Sie die Kontaktdaten hinzu oder bearbeiten Sie sie und klicken Sie dann auf Speichern.
Rechtliche und aufsichtsbehördliche Leitlinien zur DSGVO
Weitere Informationen zur DSGVO und zu ihrem Geltungsbereich für Onlinewerbung:
- Artikel-29-Datenschutzgruppe zur Einwilligung unter der DSGVO (2018)
- Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zur Transparenz unter der DSGVO (2018)
- Stellungnahme der Artikel-29-Datenschutzgruppe zum Begriff des berechtigten Interesses des für die Verarbeitung Verantwortlichen (PDF, 2014)
- IAB Europe-Leitlinie: Five Practical Steps to help companies comply with the E-Privacy Directive (PDF, 2015)
Leitlinien zur Cookie-Einwilligungserklärung in der Werbung:
- Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe für die Einholung der Einwilligung zur Verwendung von Cookies (PDF, 2013)
- Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zur Ausnahme von Cookies von der Einwilligungspflicht (PDF, 2012)
- Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zur Werbung auf Basis von Behavioural Targeting (PDF, 2010)