Sie können in Rechnung gestellte Anfragen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt anfechten. Dazu gehen Sie so vor:
- Melden Sie sich in Ihrem Konto für Google lokale Dienstleistungen an und rufen Sie den Anfrageneingang auf.
- Wählen Sie oben links das Dreistrich-Menü aus.
- Wählen Sie im Menü die Option Anfragen aus.
- Wählen Sie die Anfrage aus, die Sie anfechten möchten.
- Klicken Sie auf Anfechten.
- Wählen Sie den Grund dafür aus, warum die Anfrage ungültig ist.
- Geben Sie weitere Details im Abschnitt „Ihre Notizen“ der Anfrage ein.
Bearbeitung von Einsprüchen
Google bearbeitet alle Einsprüche zu Anfragen innerhalb einer Woche. Oben in der Anfrage sehen Sie einen Hinweis dazu, ob Ihrem Einspruch stattgegeben wurde. Alle Entscheidungen in solchen Angelegenheiten sind endgültig.
Gutschriften für angefochtene Anfragen
Gutschriften für erfolgreich angefochtene Anfragen werden in der Regel innerhalb von 40 Tagen Ihrem Konto gutgeschrieben. Die ursprünglichen Gebühren für die Anfragen werden in diesem Fall trotzdem auf der Rechnung aufgeführt.
Google überprüft außerdem regelmäßig Anfragen und schreibt die Gebühren für erkannte ungültige Anfragen gut. Wenn Sie eine Anfrage, für die Sie die Gebühren anfechten möchten, nicht finden, wurde hierfür möglicherweise bereits eine Gutschrift ausgestellt oder die Anfrage wurde Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Suchen Sie im Posteingang für inaktive Anfragen danach. Weitere Informationen zu gültigen und ungültigen Anfragen
Die Option „Anfechten“ wird nicht angezeigt? Das kann folgende Ursachen haben:
- Ihre Anzeige wird außerhalb der USA oder Kanadas geschaltet.
- Die Anfrage ist älter als 30 Tage. Gemäß den Richtlinien muss eine Anfrage innerhalb von 30 Tagen angefochten werden.
- Die Anfrage wurde nicht in Rechnung gestellt. Möglicherweise wurde Ihnen die Anfrage nicht berechnet. Sie können das herausfinden, indem Sie auf die Anfrage klicken und sich die Zusammenfassung ansehen. Wenn keine Abrechnung erfolgt ist, sehen Sie den Hinweis „Diese Anfrage wurde nicht in Rechnung gestellt“.