Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter per Reservierung auf YouTube:
Seit dem 15. Mai 2019 unterstützt YouTube die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter (VAST) über ein neues API-Framework, das Creatives von Werbetreibenden über die Systeme von Google aufnimmt und ausgibt. Folgende Drittanbieter haben das Framework bereits integriert: Innovid, Sizmek, Extreme Reach, Adform und Flashtalking. Auf dieser Seite finden Sie künftig eine Liste der Anbieter, die das Framework integriert haben. Sie wird bei Bedarf aktualisiert.
Bevor sie diese Lösung nutzen können, müssen Drittanbieter Ads Data Hub integrieren, da darüber die Leistungsmesswerte verarbeitet werden.
Im Rahmen dieser Umstellung werden Companion-Banner von Drittanbietern nicht mehr von YouTube unterstützt.
In diesem Abschnitt finden Sie die detaillierten Spezifikationen für auf YouTube gehostete und über Drittanbieter bereitgestellte Videoanzeigen. Außerdem werden die Best Practices zum Hochladen von Videos beschrieben und Informationen zur Browserkompatibilität bereitgestellt.
Auf YouTube gehostet
Anforderungen an das Video: | Das Video muss auf YouTube hochgeladen werden (Video-URL senden, verkürzte URL ist unzulässig). |
Eine Einbettung muss möglich sein. | |
Das Video muss öffentlich oder nicht gelistet sein. | |
True Streaming ist nicht zulässig. | |
Minimale Videolänge: | 12 Sekunden (überspringbare Anzeigen) |
Maximale Videolänge: |
Bis zu 6 Minuten (überspringbare Anzeigen) |
15 Sekunden (nicht überspringbare Anzeigen) |
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20 Sekunden (nicht überspringbare Anzeigen, nur in EMEA, Mexiko, Indien, Malaysia und Singapur) |
Über Drittanbieter bereitgestellt (VAST-konform)
Format: | Eine Videodatei vom Typ H.264 (MP4) muss in jedem Video-Creative enthalten sein. Andere Formate wie etwa WebM können enthalten sein, werden aber möglicherweise nicht verwendet. |
Seitenverhältnis und Bitrate: |
Eine Auflösung von maximal 720 Pixel ist erforderlich. Wir empfehlen, optional 1.080 Pixel anzubieten. Das Seitenverhältnis kann 16 : 9 oder 4 : 3 betragen. Beispiele: 854 x 480, 1.280 x 720 und 1.920 x 1.080 (16 : 9) bzw. 480 x 360, 720 x 540 und 960 x 720 (4 : 3) Muss mindestens eine Mediadatei unter 1.000 kBit/s enthalten |
Audioformat: | MP3 oder AAC bevorzugt |
Bilder pro Sekunde: | Bis zu 30 fps |
Maximale Dateigröße: | 10 MB |
Anforderungen: | Konformität mit der XML-Zusammenfassung für die VAST-Antwort des Ad-Servers von YouTube erforderlich |
Muss SSL-kompatibel sein | |
Für überspringbare Videoanzeigen sind nur Tags des Typs VAST 3.0 zulässig. VAST 2.0 wird nicht akzeptiert. | |
Bereitstellung über ein lineares VAST-Tag (Prefetch-Tag) durch einen für YouTube zugelassenen Anbieter erforderlich | |
Darf aufseiten des Drittanbieters KEINE geografische, Browser- oder andere Ausrichtung enthalten | |
Vergewissern Sie sich, dass von Ihrem Ad-Server eine gültige "crossdomain.xml"-Datei zurückgegeben wird. Wenn Sie festlegen, dass Domains explizit aufgeführt werden, achten Sie darauf, dass alle Ad Serving-Domains enthalten sind. | |
Die Bereitstellung von über VAST-Tags ausgelieferte Videoanzeigen auf allen mobilen Webbrowsern, Spielekonsolen oder internetfähigen Fernsehern wird nicht garantiert. | |
Zurzeit werden nur VAST 2.0 und 3.0 unterstützt. | |
VPAID-Anzeigen sind auf YouTube nicht zulässig. | |
Maximale Videolänge: | Bis zu 6 Minuten (überspringbare Anzeigen) |
15 Sekunden (nicht überspringbare Anzeigen) 6 Sekunden (Bumper-Anzeigen) |
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20 Sekunden (nicht überspringbare Anzeigen, nur in EMEA, Mexiko, Indien, Malaysia und Singapur) |
Empfehlungen für Videos
- Ihre Videos sehen auf YouTube besser aus, wenn Sie die Größe vor dem Hochladen gemäß den Best Practices für YouTube anpassen. Lesen Sie in der YouTube-Hilfe nach, wie Sie Ihre Videos hochladen, welche Dateiformate unterstützt werden und wie Sie Ihre Videos optimieren.
- Wenn Ihr Video außerhalb der Anzeige nicht öffentlich zugänglich oder nicht bei öffentlichen Suchanfragen verfügbar sein soll, können Sie es mithilfe dieser Anleitung als "Nicht gelistet" kennzeichnen.
- Interaktive Elemente wie Anmerkungen, Overlays mit Call-to-Action und Infokarten sind automatisch in der Videoanzeige zu sehen, sofern sie aktiviert sind. Falls Sie nicht möchten, dass diese Elemente sichtbar sind, entfernen Sie sie direkt aus dem Video.
- Wenn Sie in einer Videoanzeige ein 360°-Video verwenden möchten, müssen diese Richtlinien eingehalten werden. 360°-Videos werden nur bei bestimmten Browsern und Geräten richtig gerendert.
Kompatible Browser
- Internet Explorer 10+, Firefox 25+, Safari 6+; Chrome 33+