Beschreibung der Methodik

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Branchenstandards für die Messung von Klicks, Videoimpressionen und -sichtbarkeit sowie TrueView-Aufrufen.

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Media Rating Council logo

Die Akkreditierung beim Media Rating Council (MRC) belegt Folgendes:

  • Die in Google Ads verwendete Methode zur Klickmessung im Display- und Suchnetzwerk sowie die in AdSense eingesetzten Ad Serving-Technologien entsprechen den Branchenstandards für die Messung von Klicks.
  • Die Messung von Videoimpressionen und -sichtbarkeit im Google Ads-Bericht „Sichtbarkeit von Videos“ entspricht den Branchenstandards.
  • Google setzt angemessene Verfahren zur Unterstützung dieser Technologien ein. Dies gilt für die Messtechnologie von Google, die bei allen Gerätetypen (Computer, internetfähige Fernseher, Mobilgeräte, Tablets) in Browser- und mobilen App-Umgebungen verwendet wird.

Die vom Interactive Advertising Bureau (IAB) und dem MRC gemeinsam entwickelten Branchenstandards regeln, wie Klicks bei interaktiver Werbung erfasst und ungültige Klicks erkannt und verarbeitet werden. Die Prüfung auf Einhaltung der Richtlinien wurde von einer amtlich zugelassenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt, die das MRC beauftragt hat.

Eine Zusammenfassung der in Google Ads und AdSense eingesetzten Verfahren zur Klickmessung finden Sie weiter unten in diesem Artikel. Die Richtlinien des IAB und des MRC enthalten zusätzliche Informationen zu diesem Thema. Hier werden auch die IAB-Standards für das Zählen von Klicks auf Onlineanzeigen beschrieben.

Was umfasst die Akkreditierung von Google?

Die Akkreditierung gilt als Nachweis, dass die Google-Technologie zur Messung den Branchenstandards für die Zählung bei interaktiver Werbung entspricht und dass Google angemessene Verfahren zur Unterstützung dieser Technologie einsetzt.

Die Google Ads-Akkreditierung umfasst Folgendes:

Prüfung der Google Ads-Klicks

Kampagnen: Such- und Displaykampagnen

  • Klicks
  • Ungültige Klicks
  • Klicks für allgemeinen ungültigen Traffic

Umgebungen: Computer, mobile App und mobiles Web

Stand Q2 2025 wurden Klicks für allgemeinen ungültigen Traffic zur Akkreditierung eingereicht. Außerdem hat Google die oben genannten Messwerte für Demand Gen-Displaykampagnen (GDN) in den Prüfungsumfang aufgenommen.

Prüfung der Google Ads-Videowerbung (Bericht „Sichtbarkeit von Videos“)

Kampagnen: Video- und Demand Gen-Kampagnen (einschließlich Auktion und Reservierung)

  • Impressionen
  • Ungültige Impressionen
  • Messbare Impressionen
  • Nicht messbare Impressionen
  • Ungültige messbare Impressionen
  • Messbare Impressionen für allgemeinen ungültigen Traffic
  • Sichtbare Impressionen
  • Nicht sichtbare Impressionen
  • Ungültige sichtbare Impressionen
  • Sichtbare Impressionen für allgemeinen ungültigen Traffic
  • Messbare Rate
  • Sichtbarkeitsrate
  • Verteilung der Impressionen
  • TrueView: Aufrufe
  • TrueView: ungültige Aufrufe
  • TrueView: Aufrufe für allgemeinen ungültigen Traffic

Umgebungen: Computer, mobile App, Mobilgerät, Web und internetfähiger Fernseher

* Die Messwerte für die Sichtbarkeit von Videos sind nur für Computer, mobile App und mobiles Web akkreditiert.

* In Demand Gen-Kampagnen werden nur überspringbare In-Stream-Videoanzeigen ausgeliefert.

* Sowohl Video- als auch Demand Gen-Kampagnen umfassen YouTube und Google-Videopartner (GVP).

Stand Q2 2026 sind YouTube Shorts in Videokampagnen für die folgenden Messwerte akkreditiert:

  • Impressionen
  • Ungültige Impressionen
  • Impressionen für allgemeinen ungültigen Traffic

Umgebungen: Computer, mobile App, Mobilgerät, Web und internetfähiger Fernseher

Die Akkreditierung gilt als Nachweis, dass die Google-Technologie zur Messung von Videoimpressionen und der Sichtbarkeit von Videos den Branchenstandards entspricht.

Was umfasst die Prüfung?

Geprüft werden hauptsächlich die Pay-per-Click-Werbesysteme von Google sowie die Systeme, mit denen die Videoimpressionen, Aufrufe des Typs „TrueView: Aufrufe“ und die Sichtbarkeit von Videos gemessen werden. Google bietet mit Google Ads Lösungen für Werbetreibende und mit AdSense und YouTube Lösungen für Publisherinnen und Publisher an.

Für die MRC-Akkreditierung der Videomesswerte wird nur der Bericht „Sichtbarkeit von Videos“ herangezogen.

Google-Werbung kann Nutzern mithilfe der folgenden Produkte oder Dienste präsentiert werden: AdSense für Contentseiten (AFC), AdSense für Domains (AFD), AdSense für Suchergebnisseiten (AFS), Ad Exchange (AdX), YouTube und Google.com. Bei AFC wird Werbung auf Partnerwebsites präsentiert. Die ausgelieferten Anzeigen sind für die Besucher von Interesse, da der Inhalt der Seiten bei der Auswahl berücksichtigt wird. Bei AFD wird Werbung auf den Seiten einer bestimmten Domain ausgeliefert, wobei der Domainname einer Suchanfrage entspricht. AdX-Anzeigen sind auf Partnerwebsites zu sehen. Für Nutzer relevante Anzeigen werden dabei anhand des Kontexts der Seite und basierend auf Echtzeitgeboten ausgewählt. YouTube-Anzeigen sind auf der YouTube-Website und in der YouTube App zu finden. Dabei werden anhand des Kontexts des Videos und auf Grundlage der Suchanfragen relevante Anzeigen ermittelt und ausgeliefert. Bei AFS und der Google Suche werden Anzeigen als bezahlte Suchergebnisse präsentiert, die von der jeweiligen Suchanfrage und den entsprechenden Ergebnissen abhängen.

Was ist von der Prüfung ausgenommen?

Nicht geprüft werden impressionsbasierte Werbelösungen von Google, die keine Videoanzeigen umfassen, z. B. die Google Marketing Platform, sowie Systeme, bei denen Klicks nicht zu kommerziellen Zwecken erfasst werden, z. B. die Google Suche. Auch zugehörige Support- und Verwaltungssysteme wie Google Analytics werden nicht berücksichtigt. Außerdem gilt:

  • Die Erstellung von Berichten in Google Ads und andere Dashboard-Videomesswerte sind nicht Teil der Akkreditierung.
  • Das gilt auch für andere Gerätetypen.
  • Klicks auf Videoanzeigen und App-Anzeigen werden ebenfalls nicht für die Akkreditierung berücksichtigt.
  • Mit Ausnahme von Werten aus Display- und Suchkampagnen und der Segmentierung nach Gerätetyp wird die Segmentierung von Dashboardmesswerten, z. B. demografische Merkmale, nicht für die Akkreditierung herangezogen.
  • Der Messwert Öffentliche YouTube-Aufrufe ist nicht Teil des Akkreditierungsprozesses und entspricht nicht der Definition von Sichtbarkeit gemäß den MRC-Richtlinien für sichtbare Impressionen.
Methodik der Klickmessung

Die Messmethodik ist nicht auf die Auswertung von Stichproben zur Klickmessung beschränkt, sondern basiert auf allen erfassten Klicks. Direkt von Google erfasst werden nur die gemessenen Klicks der Phase 2.2 des IAB-Klickreferenzzyklus. Nach Eingang der ersten Klicktransaktion beim Google Ads-Weiterleitungsserver wird der Klick in Google Ads erfasst und eine nicht im Cache gespeicherte HTTP 302-Weiterleitung zum Browser ausgelöst. Dabei wird die Zielregion berücksichtigt, die der Werbetreibende für die jeweilige Anzeige festgelegt hat. Dies entspricht dem gemessenen Klick.

Die erfassten Klickmesswerte für Gmail und Google Maps basieren auf einer Messmethodik, die sowohl Klicks zur Website oder Landingpage des Werbetreibenden als auch Klicks zu anderen Seiten innerhalb der Anzeigeeinheit berücksichtigt.

Bei Gmail-Anzeigen wird ein Klick auf eine Anzeige in Gmail nach dem ersten Klick eines Nutzers erfasst. In der Regel ist das ein Klick auf die Betreffzeile der E-Mail, durch den die maximierte Anzeige geöffnet wird. Bei neueren Formaten kann es sich aber auch um einen Klick auf das Inlinebild handeln, der direkt zur Website der oder des Werbetreibenden führt. Die Methodik zur Klickmessung ist bei allen Gerätetypen (Computer, Smartphones und Tablets) in Browsern und Apps gleich.

Bei Google Maps-Anzeigen wird ein Klick erfasst, wenn:

  • Eine Nutzerin oder ein Nutzer auf die gesponserte Suchanzeige klickt
  • Eine Nutzerin oder ein Nutzer in der Suchanzeige auf den CTA „Zur Website“ klickt
  • Eine Nutzerin oder ein Nutzer auf den gesponserten Vorschlag klickt, was ein Klick innerhalb der Anzeige ist

Derzeit ist paralleles Tracking für Such-, Shopping-, Display- und Videokampagnen obligatorisch. Beim parallelen Tracking werden Nutzer nach dem Klick auf eine Anzeige statt zu den Tracking-URLs sofort zur finalen URL (Landingpage) weitergeleitet. Die Klickmessung erfolgt im Hintergrund.

Anzeigen können auf Mobilgeräten ausgeliefert werden, die vom Google Mobile Ads SDK unterstützt werden. Hier finden Sie eine Liste der derzeit unterstützten Plattformen.

Eine bekannte Einschränkung bei dieser Messmethode besteht darin, dass der Nutzer bei einer erfolgreichen 302-Weiterleitung im Fall einer Unterbrechung der Netzwerkverbindung nicht auf die entsprechende Website des Werbetreibenden gelangt.

Als Zählmethode wird die Mehrfachklick-pro-Impression-Methode verwendet. Damit Fehler bei der Navigation mit der Maus, etwa bei mehreren Klicks pro Nutzerin/Nutzer, nicht gezählt werden, haben wir festgelegt, dass zwischen 2 Klicks auf die Anzeigenimpression eine bestimmte Zeitspanne liegen muss.

Protokolle mit allen Daten zu den beobachteten HTTP-Transaktionen werden in Echtzeit generiert und verarbeitet. Die implementierten Klickfilterungssysteme beruhen auf verschiedenen Variablen- und Heuristikverfahren, die aus Sicherheitsgründen an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden.

Die Anzeigen werden von Google und von Partnerunternehmen ausgeliefert. Google obliegt jedoch die Kontrolle und Durchführung der Messung der Klickaktivität und die Erstellung entsprechender Berichte. Klickt ein Nutzer auf eine Anzeige, die von Google oder einem Partnerunternehmen über eine der Werbelösungen ausgeliefert wurde, wird die Klickaktivität durch Google Ads über die Google Ads-Weiterleitungsserver erfasst.

Hierbei wird die Klickmessmethode von Google Ads verwendet, mit der die Klickereignisse verwaltet und überwacht werden. Ein Klick wird erfasst (gemessen), wenn Google Ads daraufhin dem Nutzer eine HTTP 302-Weiterleitung zur Landingpage, zur Website des Werbetreibenden oder zu einem zwischengeschalteten Server (z. B. einer vom Werbetreibenden beauftragten Agentur) sendet. Diese gemessenen Klickereignisse werden in Datenprotokollen in einem Ereignisdateisystem aufgezeichnet. Anschließend werden die Datenprotokolldateien automatisch zusammengefasst, bearbeitet und zu Klickauswertungen und Berichten für Werbetreibende aufbereitet. Falsche oder beschädigte Daten, mithilfe von Robots und anderen automatisierten Systemen generierter Traffic sowie sonstige ungültige Klickaktivitäten werden während der Bearbeitung herausgefiltert. Diese Klicks werden als ungültig eingestuft und der oder dem Werbetreibenden nicht in Rechnung gestellt. Google erstellt Klickberichte für die Werbetreibenden, die von ihnen direkt aufgerufen werden können.

Klickmessungen können nach geografischem Standort (unterliegt nicht der MRC-Akkreditierung) und Gerätetyp zusammengefasst ausgewiesen werden. Der Standort basiert auf der IP-Adresse des Nutzers oder den Standortinformationen des Publishers. Letzterer muss für die Übermittlung des Standorts die Einwilligung des Nutzers einholen. Ein gewisser Anteil des Traffics wird unter Umständen durch Proxyserver eines Dienstanbieters geroutet. Dies trifft beispielsweise auf Mobilfunkanbieter zu. Dabei werden die tatsächlichen Standorte der Nutzer eventuell nicht korrekt widergespiegelt. Die Klassifizierung des Gerätetyps (Computer, Tablet oder Mobilgerät) erfolgt anhand von Informationen aus den HTTP-Headern unter Verwendung von Google betriebener Bibliotheken.

Einige AdSense-Partner stellen die Anzeigen auf der eigenen Website gemäß den eigenen Design- und Formatierungsregeln dar und steuern den klickbaren Bereich um die Anzeige herum. In diesen Fällen liegt die Anpassung dieses Bereichs außerhalb der Kontrolle von Google. Bei regulären AdSense-Implementierungen steuert Google sowohl den klickbaren Bereich als auch die direkte Darstellung der Anzeige (Anzeigenimpression) für den Nutzer.

Methodik zur Messung von Videoimpressionen, Sichtbarkeit und TrueView-Aufrufen

Google Ads-Nutzerinnen und -Nutzer können Videokampagnen erstellen, Creatives hochladen und verwalten und Gebotsstrategien sowie das zugehörige Targeting für die Kampagne festlegen. Google Ads-Videoanzeigen müssen zwar auf YouTube gehostet werden, können aber auch auf Websites von Videopartnern sowie in Apps im Google Displaynetzwerk (GDN) ausgeliefert werden.

Das Interactive Media Ads Software Development Kit (IMA SDK) von Google ist direkt in den YouTube-Videoplayer, die YouTube App sowie die Websites und Apps von Videopartnern integriert. Dadurch wird die Kommunikation zwischen den Videoplayern und dem Ad-Server zur Videomessung erleichtert. Google bietet zwei Versionen des IMA SDK an: eine mit Flash- und eine mit HTML5-Unterstützung. Das IMA SDK ist ein Video Ad Serving Template (VAST) in Version 2.0, 3.0 oder 4.0 mit einer konformen Tag-Implementierung zum Messen linearer und nicht linearer Videoanzeigen. Damit werden digitale Videoanzeigen ausgeliefert und erfasst. Das IMA SDK unterstützt außerdem die Video Player-Ad Interface Definition (VPAID) in Version 2.0, über die die Videoanzeige und der Videoplayer miteinander kommunizieren können. Darüber hinaus unterstützt das SDK die Video Multiple Ad Playlist (VMAP), mit deren Hilfe mehrere Anzeigen innerhalb eines Videos wiedergegeben werden können.

Alle im Bericht zur Sichtbarkeit von Videos erfassten YouTube-Videoanzeigen werden als In-Stream-Anzeigen oder über YouTube Shorts ausgeliefert. Zur Messung der Impressionen von Videoanzeigen wird die Methode „Count-on-Begin-to-Render“ (Bei Beginn des Renderings zählen) verwendet. Wenn der Publisher, der Videoanzeigen auf seiner Website oder in seiner App ausliefert, die IMA SDK-Lösungen von Google Ads korrekt implementiert hat, entsprechen sie den Richtlinien für Videoimpressionen, nach denen das Messereignis erst nach der Zwischenspeicherung initiiert wird. TrueView-Anzeigen werden häufig als überspringbar bezeichnet, weil sie einen Button zum Überspringen haben, der der Zuschauerin oder dem Zuschauer die Möglichkeit bietet, die Anzeige nach 5 Sekunden zu überspringen. Sie werden als In-Stream-Anzeigen (Pre-, Mid- oder Post-Roll) in Videos ausgeliefert. TrueView-Anzeigen sind ein Cost-per-View-Format. Die oder der Werbetreibende bezahlt daher nur, wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer die Anzeige ansieht. TrueView-Aufrufe haben nichts mit der Sichtbarkeit zu tun. Bei TrueView-Aufrufen bezahlen Sie nur, wenn sich eine Nutzerin oder ein Nutzer das Video 30 Sekunden lang bzw. bis zum Ende ansieht oder wenn sie oder er mit dem Video interagiert. Für TrueView-Aufrufe wird ein Aufruf so definiert:

TrueView In-Stream

  1. Mindestens 30 Sekunden lang ansehen (einschließlich der erzwungenen Dauer von 5 Sekunden) bzw. bis zum Ende, wenn die Anzeige kürzer als 30 Sekunden ist
  2. Mit der Anzeige interagieren, um zur Website des Werbetreibenden weitergeleitet zu werden (weitere Informationen zu YouTube-Anzeigen und Messwerten für Aufrufe)

* Unerheblich, daher in der MRC-Akkreditierungsprüfung nicht berücksichtigt. Zurzeit machen die oben genannten unerheblichen Interaktionen bei YouTube-Kampagnen nur 1,5 % des gesamten Traffics über TrueView-Aufrufe aus.

Die oben aufgeführten TrueView In-Stream-Interaktionen entsprechen 3 % des gesamten Traffics über TrueView-Aufrufe bei GVP-Kampagnen.

Aktionen, die nicht als Aufruf berücksichtigt werden, umfassen Klicks auf Folgendes:

  • Anmerkungen
  • Gefällt mir (positiv)
  • Vollbild
  • InVideo-Programmierung (wird nicht bei „TrueView-Aufrufe“ berücksichtigt)
  • Wasserzeichen
  • Button „Überspringen“

Wenn einem Werbetreibenden ein in der Google Ads-Benutzeroberfläche aufgeführter Aufruf berechnet wird, erhöht der Aufruf auch die öffentliche YouTube-Aufrufzahl.

Nach dem Empfang des Messereignisses steuert Google die nachfolgende Verarbeitung und die Berichterstellung. In Google Ads wird eine Kombination aus User-Agent- und Mobile App SDK-Daten aus internen und externen Quellen verwendet, um Gerätetypen zu klassifizieren. Zur Klassifizierung wird nicht auf Drittanbieter zurückgegriffen.

Manchmal ist die kontinuierliche Wiedergabe ein Faktor, z. B. wenn Autoplay aktiviert ist oder der Nutzer sich ein Video in einer Playlist ansieht. In diesen Fällen gelten bestimmte Regeln. In einem WLAN wird die kontinuierliche Wiedergabe nach 4 Stunden automatisch beendet. In einem Mobilfunknetz stoppt sie bereits, wenn die Zuschauerin oder der Zuschauer 30 Minuten lang inaktiv war. Zurzeit quantifiziert Google GVP-Publisher und GVP-Publisherinnen (Google-Videopartner), die die kontinuierliche Wiedergabe verwenden. Das Trafficvolumen liegt bei 2,3 %. 17,6 % des GVP-Traffics wird als kontinuierliche Wiedergabe definiert. Ungefähr 24 % des Videotraffics erfolgt über Autoplay. Weitere Informationen zur Autoplay-Funktion für Videos

Companion-Anzeigen werden unabhängig von Videoanzeigenimpressionen erfasst und nicht in den Google Ads-Bericht „Sichtbarkeit von Videos“ aufgenommen. Daher werden die Messung und die Berichterstellung für Companion-Anzeigen nicht für die Akkreditierung berücksichtigt.

In Google Ads wird die Sichtbarkeit von Videos anhand des Active View-Verfahrens gemessen. Die Ergebnisse werden in den Google Ads-Berichten berücksichtigt. Google Ads zählt eine sichtbare Videoimpression, wenn mindestens 50 % des Videoanzeigen-Creatives 2 Sekunden lang im sichtbaren Bereich des Browsers oder der App einer Nutzerin oder eines Nutzers zu sehen sind. Beim Format „Vertikale Videoanzeigen“ wird in Google Ads hingegen die Sichtbarkeit des Players erfasst. Werbetreibende können dieses Format erst kaufen, nachdem sie die entsprechende Option aktiviert haben.

Filtermethodik

Anhand von datenbasierten Kennungen, Aktivitäten und Mustern wird versucht, komplexen ungültigen Traffic jeglicher Art kontinuierlich zu identifizieren und herauszufiltern – sowohl bei Klicks als auch bei Videoimpressionen. Dazu gehören auch Aktivitäten nicht menschlichen Ursprungs sowie Aktivitäten, bei denen ein Verdacht auf Betrug besteht. Weil jedoch die Identität und die Absichten der Nutzerin oder des Nutzers der Publisherin oder dem Publisher, der oder dem Werbetreibenden oder deren bevollmächtigten Vertreterinnen und Vertretern nicht immer bekannt sind bzw. von diesen ermittelt werden, ist es unwahrscheinlich, dass der gesamte ungültige Traffic erkannt und proaktiv aus den Berichtsergebnissen ausgeschlossen werden kann. Um Manipulierung und Reverse Engineering zu verhindern, werden über die vorliegenden Informationen hinaus keine genaueren Angaben zu den Filterverfahren für ungültigen Traffic veröffentlicht. Sie können jedoch im Rahmen eines Prüfungsverfahrens an Auditorinnen und Auditoren weitergegeben werden.

Bei der Filterung kommen sowohl spezielle Identifizierungsmethoden (Beachtung von Robot-Anweisungsdateien, Filterlisten und Tests von Publishern) als auch aktivitätsbasierte Filterverfahren (z. B. Analyse von mehreren aufeinanderfolgenden Aktionen, Interaktionsattributen, Ausreißer- und sonstigen verdächtigen Aktivitäten) zum Einsatz.

Außerdem gelten für die Filtermethodik folgende Grundregeln:

  • Bei Google wird keine Filterung durch Drittanbieter durchgeführt.
  • Es werden Robot-Anweisungsdateien (robots.txt) eingesetzt.
  • Quellen zur Identifizierung von Aktivitäten nicht menschlichen Ursprungs: Google verwendet die „IAB/ABCe International Spiders & Robots List“ sowie weitere Filter auf Basis früherer Robot-Aktivitäten. Die Ausschlussdatei der IAB Robots List wird ebenfalls genutzt.
  • Aktivitätsbasierte Filterverfahren: Die aktivitätsbasierte Identifizierung umfasst verschiedene Arten von Musteranalysen, mit denen Aktivitäten identifiziert werden, die wahrscheinlich nicht menschlichen Ursprungs sind. Das Google-Expertenteam für die Qualität von Anzeigentraffic verwendet Systeme, mit denen verdächtige Aktivitäten festgestellt und entsprechend herausgefiltert werden.
  • Die gesamte Filterung wird nachträglich und passiv ausgeführt. Das heißt, die Nutzerin oder der Nutzer (Browser oder Robot) empfängt die Anfrage ohne die Angabe, dass der Traffic gekennzeichnet bzw. gefiltert und entfernt wurde, da Google dem User-Agent keinen Hinweis darauf geben möchte, dass die Aktivitäten einen der Filtermechanismen von Google ausgelöst haben. In manchen Fällen wird auch Frontend-Blockierung eingesetzt, wenn die resultierende Anzeigenanfrage mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer unzulässigen Aktivität führen kann. Bisher werden weniger als 2 % der Anzeigenanfragen blockiert.
  • Verfahren zur Entfernung selbst angekündigter Prefetch-Aktivitäten werden angewendet.
  • Verfahren, mit denen Publisher Testklicks und -Videoimpressionen erzielen können, werden eingesetzt. Mithilfe eines speziellen Tags in der Anzeigenanfrage wird angegeben, dass es sich um eine Testanfrage handelt, die nicht für Abrechnungszwecke gezählt werden soll.
  • Werden Inkonsistenzen oder Fehler erkannt, gibt es Verfahren, um diese Daten zu korrigieren und dem Werbetreibenden zu Unrecht in Rechnung gestellte Kosten zu erstatten. Diese Erstattungen werden in den Abrechnungen aufgeführt. Eine Beschädigung der Protokolldateien ist extrem selten, aber in solchen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiederherstellung.
  • Verfahren zum Entfernen von Aktivitäten, die von internen IP-Adressen von Google stammen, sind eingerichtet.
  • Die Regeln und Schwellenwerte für die Filter werden laufend überprüft. Sie lassen sich manuell ändern und werden regelmäßig automatisch aktualisiert.
Hinweis: Der Entscheidungsprozentsatz für Google Ads-Traffic ist 100 % (basierend auf den geprüften erhobenen Stichproben).
Qualifizierung von Geschäftspartnern

Alle Partner, die Google Ads-Werbung bereitstellen, müssen unsere Programmrichtlinien einhalten, die unzulässige Aktivitäten verbieten. Weitere Informationen zu AdSense-Programmrichtlinien

Ungültiger Traffic wird kontinuierlich herausgefiltert. Außerdem werden alle Geschäftspartner mit einem sehr hohen Volumen an ungültigem Traffic überprüft. Konten von Partnern, bei denen es über einen längeren Zeitraum eine hohe Anzahl von ungültigem Traffic gibt, können gesperrt oder geschlossen werden.

Berichte zu Klickdaten

Werbetreibende erhalten in den Google Ads-Berichten Informationen zur Gesamtzahl der Klicks und Impressionen sowie zu Teilmengen dieser Daten – beispielsweise Klicks, Impressionen und Klickraten für die einzelnen Kampagnen, Anzeigengruppen und Keywords. Publisherinnen und Publishern werden ähnliche Daten zu Websitestatistiken zur Verfügung gestellt. Die Berichte zu Klicks und andere Google Ads-Berichte für Werbetreibende werden bei der Prüfung untersucht. Im Laufe eines Monats kann es zu Schwankungen kommen. Die endgültigen Zahlen sind erst am Ende des Monats verfügbar. Danach werden die gemeldeten Klicks nicht mehr korrigiert. Google kann jedoch den Werbetreibenden nach eigenem Ermessen Gutschriften zukommen lassen.

Google Ads bietet den Werbetreibenden auch die Möglichkeit, die Gesamtzahl der täglich herausgefilterten (als ungültig markierten) Klicks für die einzelnen Kampagnen zu sehen. Es gibt in Google Ads keine separaten Berichte zu allgemeinem oder komplexem ungültigen Traffic. Damit möchten wir verhindern, dass diese Daten durch Reverse Engineering zur besseren Tarnung von ungültigem Traffic genutzt werden. Schätzungen zufolge sind etwa 80 % des gesamten ungültigen Klicktraffics allgemeiner ungültiger Traffic.

Die Genauigkeit der Berichtsdaten in Google Ads und AdSense wird durch umfassende Testprozeduren sichergestellt. Dies sind die primären Mechanismen, die eingesetzt werden, um die korrekte Übertragung der Daten aus den Backend-Datenbanken in die Berichte für die Nutzer sicherzustellen. Zusätzlich werden Rückmeldungen sorgfältig ausgewertet, um eventuelle Fehler in einer veröffentlichten Version zu entdecken und zu beheben. Zahlreiche automatisierte Systeme sorgen dafür, dass die Rechner und die Software, mit denen Google Ads-Nutzern Daten gemeldet werden, einwandfrei funktionieren. Der Inhalt der Berichte wird jedoch primär durch die oben erwähnten Tests und das Feedback von Nutzern verifiziert.

Die elektronischen Aufzeichnungen zu den Klickaktivitäten bleiben für eine unbestimmte Dauer gespeichert. Zwei Datenfelder, die IP-Adresse und die Cookie-IDs, werden jedoch nach einer festgelegten Zeitspanne anonymisiert: 9 Monate für IP-Adressen, 18 Monate für Cookie-IDs.

Aus den Berichten zu Klicks und ungültigen Klicks (allgemeiner und komplexer ungültiger Traffic) lassen sich Bruttomesswerte zu Klicks ableiten und Bruttoklicks berechnen.

Mit Ausnahme der Gesamtklicks für Display- und Suchkampagnen sowie der Segmentierung nach Gerätetyp sind Dashboard-Messwerte nicht Teil der MRC-Akkreditierung.

Möglicherweise sind in den Google Ads-Dashboards zur Berichterstellung die Suchklicks von internetfähigen Fernsehern (CTV), unbekannten sowie anderen nicht vom MRC akkreditierten Gerätetypen mit Klicks von akkreditierten Computern und der Gesamtzahl der Klicks vermischt. Traffic über nicht akkreditierte Gerätetypen macht vermutlich weniger als 1 % des Klicktraffics im Suchnetzwerk aus.

Displayklicks von Anzeigen, die keine Bildanzeigen sind, können mit akkreditierten Displayklicks von Bildanzeigen und mit den Messwerten für die Gesamtzahl der Klicks in den Google Ads-Berichts-Dashboards kombiniert werden.

Berichte zu Videodaten

In Google Ads werden die Gesamtanzahl der sichtbaren Videoimpressionen, Sichtbarkeitsmesswerte (siehe unten) und Teilmengen dieser Daten erfasst.

Für die MRC-Akkreditierung werden ausschließlich die Google Ads-Messwerte berücksichtigt, die im nur herunterladbaren Bericht zur Videosichtbarkeit aufgeführt sind. Sonstige in den verschiedenen Frontend-Tools zur Verfügung gestellte Berichte, die Messwerte für Videoimpressionen und die Sichtbarkeit von Videos enthalten, sind von der Akkreditierung ausgeschlossen. Dies betrifft z. B. das Frontend für Kampagnenberichte.

Die Messwerte im herunterladbaren Bericht „Sichtbarkeit von Videos“ werden für Computer sowie für das mobile Web und für mobile Apps komplett ohne Filterung des allgemeinen und des komplexen ungültigen Traffics aufgeführt. Messwerte zu allgemeinem ungültigem Traffic werden auch für Klicks erfasst. Schätzungen zufolge sind etwa 79 % des gesamten ungültigen Traffics bei Videoimpressionen und 18 % der gesamten ungültigen Aufrufe des Typs „TrueView: Aufrufe“ allgemeiner ungültiger Traffic. Aufgrund der Art der Implementierung von „TrueView: Aufrufe“ für das Anzeigenformat ist der Prozentsatz beim allgemeinen ungültigen Traffic niedriger. Messwerte zu allgemeinem ungültigem Traffic bei Klicks und Video für Google Ads sind nicht vom MRC akkreditiert. Diese Messwerte wurden eingereicht und müssen für Computer, das mobile Web und mobile Apps noch akkreditiert werden.

Die folgenden Videoanzeigenformate werden im Bericht zur Sichtbarkeit von Videos für Videoanzeigen auf YouTube und im Google Displaynetzwerk gemessen und aufgeführt. Alle Anzeigenformate, die unten nicht beschrieben werden, sind vom Bericht zur Sichtbarkeit von Videos ausgeschlossen. Das gilt auch für Anzeigen, die in der YouTube Kids App ausgeliefert werden.

  • Überspringbare In-Stream-Anzeigen: Überspringbare In-Stream-Anzeigen sind mindestens 5 Sekunden lang und werden vor, während oder nach anderen Videos ausgeliefert. Zuschauerinnen und Zuschauer können sie nach 5 Sekunden überspringen. Aufrufe für „TrueView: Aufrufe“ sind nur für das überspringbare In-Stream-Anzeigenformat verfügbar.
  • Bumper-Anzeigen: Bumper-Anzeigen sind 5 bis 6 Sekunden lang und werden vor, während oder nach anderen Videos ausgeliefert. Sie können nicht übersprungen werden.
  • Nicht überspringbare In-Stream-Anzeigen: Nicht überspringbare In-Stream-Anzeigen können bis zu 15 Sekunden lang sein. Sie werden vor, während oder nach anderen Videos ausgeliefert. Sie können nicht übersprungen werden.
  • YouTube Shorts: Vertikale Video- oder Bildanzeigen mit einer Länge von 10 bis 60 Sekunden, die im YouTube Shorts-Feed zwischen organischen Videos eingeblendet werden. Diese Anzeigen sind überspringbar. Nutzer können nach oben oder unten wischen, um zum nächsten Video zu gelangen – genau wie bei organischen Shorts. Anzeigen werden möglicherweise solange wiederholt, bis der Nutzer wischt.

In-Stream-Videoanzeigen können in Apps von Google-Videopartnern auf folgenden Placements ausgeliefert werden:

  • In-Stream-Placements über das IMA SDK (z. B. eine Pre-Roll-Videoanzeige in einem Paramount+-Stream)
  • App-Anzeigen mit Prämie (z. B. eine Videoanzeige im Vollbildmodus, bei der der Nutzer mit einem zusätzlichen Leben in einem Spiel belohnt wird)
  • App-Interstitials (z. B. eine Videovollbildanzeige, die vor einem Level bei Candy Crush präsentiert wird)
Internetfähige Fernseher

CTV-Geräte (internetfähige Fernseher), die für YouTube zertifiziert sind, müssen die App benachrichtigen, wenn sie nicht sichtbar ist – etwa wenn die Nutzerin oder der Nutzer die HDMI-Eingänge gewechselt oder das Gerät ausgeschaltet hat. So wird die Videowiedergabe durch YouTube gestoppt (und folglich auch keine Anzeige ausgeliefert), wenn die App nicht sichtbar ist. Diese Schutzmaßnahme gilt für die YouTube App, mit einigen Ausnahmen bei Videos/Anzeigen auf GVP-Websites. Bei GVP verlässt sich Google auf die Inaktivitätsermittlung, um Impressionen vom Typ „Fernseher ausgeschaltet“ als ungültigen Traffic zu klassifizieren. Es gibt bereits Pläne, um mit dem Interactive Advertising Bureau (IAB) Standards zu entwickeln, mit denen sich das besser feststellen lässt. Die Latenzmessung ist nicht eingeschränkt.

Maschinelles Lernen

Google nutzt überwachtes maschinelles Lernen1 mithilfe von Methoden wie Klassifizierung (Ansatz für ein neuronales Netzwerk), bei dem das Modell ungültigen Traffic vorhersagt, indem eine Ja- oder Nein-Entscheidung über die Gültigkeit eines Ereignisses getroffen wird. Außerdem wird die logistische Regression eingesetzt, bei der das Modell verschiedene Aktivitäten bewertet und dann basierend auf den Bewertungsgrenzwerten eine Entscheidung über ungültigen Traffic trifft. In den Modellen für überwachtes maschinelles Lernen können auch Baum- und Graphenmethoden genutzt werden.

Für maschinelles Lernen verwendete Datenquellen enthalten Protokolle von Anfragen und Interaktionen („Anzeigenprotokolle“), Daten ohne Protokollbezug, die mit Anzeigenprotokollen verknüpft werden können, und als Ergänzung eine Vielzahl anderer eigener Signale. Google nutzt unterschiedliche Datenquellen verschiedener Größen: Die Gesamtanzahl der Datensätze variiert je nach Datenquelle zwischen Tausenden und Billionen. Für die Auswertung Traffic-basierter Modelle muss mindestens der Traffic von 7 Tagen als Eingabedaten verwendet werden.

Um aktive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, beobachtet Google die Traffic-Signale (Trainingsdaten), mit denen die Modelle gespeist werden. Wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden und menschliches Eingreifen notwendig ist, werden Warnungen ausgegeben. So wird die Accuracy voraussichtlich nur minimal oder gar nicht beeinträchtigt.

Modelle werden gegebenenfalls laufend neu trainiert, falls praktikabel, und ihre Leistung wird regelmäßig oder kontinuierlich bewertet. Daher sind auch hier – wenn überhaupt – nur minimale Einbußen bei der Accuracy zu erwarten.

Verzerrungen bei den Trainings- und Auswertungsdaten des maschinellen Lernens sind minimal. Sind sie erheblich, wird die Maßnahme zum Schutz vor ungültigem Traffic nicht freigegeben. Alle auf maschinelles Lernen gestützten Projekte („Einführungen“) werden vor der Genehmigung einer funktionsübergreifenden Überprüfung unterzogen. Dabei werden Verzerrungen für Modelle und die entsprechenden Daten ausgewertet. Außerdem müssen die Projekte den vorab festgelegten Qualitätskriterien für Anzeigentraffic entsprechen. Durch kontinuierliche Beobachtung werden auftretende Verzerrungen erkannt. In diesem Fall werden Warnungen ausgelöst und das Modell wird ausgewertet, analysiert und aktualisiert.

Google wendet auf sämtlichen Traffic eine Kombination aus maschinellem Lernen oder menschlichen Eingriffen an. Bei einigen Schutzmaßnahmen setzt Google auf die Lead-Generierung durch maschinelles Lernen und anschließende manuelle Überprüfung. Bei anderen Schutzmaßnahmen findet zuerst eine manuelle Überprüfung statt und dann wird mit maschinellem Lernen generalisiert. Wir entwickeln den Einsatz maschineller Lernverfahren und der Überprüfung durch menschliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortlaufend weiter. In welcher Form diese Verfahren zum Einsatz kommen, hängt von mehreren Kriterien ab – unter anderem Warnmeldungen, Eskalationen und organischen Schwankungen bei den auftretenden Arten ungültigen Traffics. Daher ist die Verteilung nicht gleichmäßig und der Grad der Nutzung des maschinellen Lernens oder der menschlichen Eingriffe fluktuiert im Laufe der Zeit.

1Beim überwachten maschinellen Lernen wird mit gekennzeichneten Ein- und Ausgabedaten gearbeitet – es wird also davon ausgegangen, dass die Ausgabe des maschinellen Lernmodells eine vorgegebene Erwartung erfüllt.

Placement-Position in Berichten – Offenlegung
Die Berichte von Google enthalten derzeit keine Informationen zur Placement-Position von Videoanzeigen für YouTube- oder GVP-Traffic. Die Position von In-Stream-Videoanzeigen von Google basiert teilweise auf der automatischen Optimierung im Namen von Werbetreibenden und teilweise auf dem verfügbaren Inventar (je nach schwankenden Nutzerverhaltensmustern). Anzeigen werden mithilfe der Auslieferungsalgorithmen von Google bei jeder einzelnen Impression auf der Grundlage dieser Faktoren präsentiert. Bei Berichten zum linearen Fernsehen ist dies hingegen anders: Hier wird für alle Zuschauer eine feste Werbespot-Position verwendet.
Gekaufter Traffic in Berichten – Offenlegung
Die Berichte zu Google Ads enthalten keine Informationen über gekauften Traffic für Google-Videopartner, da der Anteil des gekauften Traffics bei Google-Videopartnern laut Angaben von Publishern unter 0,1 % liegt.
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