Benachrichtigung

Google hat eine Vereinbarung mit Squarespace, Inc. getroffen, nach der Squarespace alle Domainnamen-Registrierungen von Google Domains erwirbt. Das bedeutet, dass Squarespace der eingetragene Registrar für Ihre Domain ist und die Nutzungsbedingungen von Squarespace gelten. Übergangsweise wird Ihre Domain jedoch noch von Google verwaltet. Nach dieser Übergangsphase werden Sie Squarespace-Kunde und Ihre Daten werden von Squarespace verwaltet. Es gilt dann die Datenschutzerklärung von Squarespace. Weitere Informationen

Markenhinweis und TMCH

Zum Schutz der Markeninhaber arbeitet Google Domains mit dem Trademark Clearinghouse (TMCH) zusammen. Das TMCH ist eine zentrale Datenbank verifizierter Marken, die mit allen neuen gTLD-Registrys (für neue Domainendungen) verbunden ist und den Rechteinhabern ermöglicht, an Sunrise-Priority-Registrierungen sowie am Service für Markenansprüche (wie unten erläutert) teilzunehmen.

Serviceverfahren bei Markenansprüchen

Wenn Sie einen Domainnamen registrieren, prüft Google Domains, ob dieser Name mit einer der Marken in der TMCH-Datenbank übereinstimmt. Bei einer Übereinstimmung wird ein Markenhinweis angezeigt:

  1. Lesen Sie den Hinweis, um Ihre Rechte und Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Domainregistrierung vollständig zu verstehen.
  2. Scrollen Sie durch die Liste der Marken. Aus der Liste geht hervor, wer die registrierten Markeninhaber sind und welche Verwendung als Wettbewerb gilt.
  3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Akzeptieren, um mit der Domainregistrierung fortzufahren.

Hinweis: Ihre Rechte in Bezug auf diese Domainnamenregistrierung werden unter Umständen als nicht kommerzielle Nutzung oder „Fair Use“ (angemessene Verwendung) durch die in Ihrem Land geltenden Gesetze geschützt. Auf der Seite Trademark Clearing House Claims Notice erhalten Sie weitere Informationen.

Potenzielle Markenrechtsverletzung

Google Domains hält sich an die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) und die Uniform Rapid Suspension Policy (URS). Beide Richtlinien befassen sich mit Streitigkeiten in Bezug auf Domainnamen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Markenrechte Dritter verletzen.

Wenn ein Markeninhaber der Ansicht ist, dass Sie ein Markenrecht verletzt haben, kann er Folgendes tun:

  • Sich über den Verwaltungskontakt unter Ihren Kontaktinformationen (WHOIS-Informationen) direkt an Sie wenden. Auf dem Tab „Registrierungseinstellungen“ können Sie Ihre Kontaktdaten verwalten.
  • Eine UDRP- oder URS-Beschwerde einreichen und beantragen, dass Ihre Domain gekündigt, übertragen oder gesperrt wird.

Google wird die UDRP- oder URS-Entscheidung respektieren und Sie gemäß den Bestimmungen der Entscheidung und der Registry, die für die Domainendung bzw. TLD zuständig ist, kontaktieren.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Markenrechte durch von Google gehostete Inhalte verletzt werden, finden Sie in den Onlineformularen zum Entfernen von Inhalten von Google weitere Informationen dazu, wie Sie das Entfernen der rechtsverletzenden Inhalte beantragen können. Klären Sie andernfalls die Streitigkeit direkt mit dem Domainnameninhaber im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens wie UDRP, URS oder auf andere Weise. Wenn Ihnen eine Gerichtsentscheidung in Bezug auf einen Domainnamen vorliegt, reichen Sie die Entscheidung über dieses Formular ein.

Weitere Informationen

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