Gilt für Chrome-Browser unter Windows, Mac und Linux, die über Registrierungstokens verwaltet werden.
Nachdem Sie die zu verwaltenden Chrome-Browser registriert haben, können Sie die Richtlinien in der Admin-Konsole anpassen.
Richtlinien für registrierte Browser festlegen
Die hier festgelegten Richtlinien gelten für alle Chrome-Nutzer, unabhängig davon, ob sie im Browser angemeldet sind oder nicht.
Hinweis:Sehen Sie sich bei Bedarf an, wie Sie die Einstellung auf eine Abteilung oder Gruppe anwenden.
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Melden Sie sich in der Google Admin-Konsole an.
Melden Sie sich mit Ihrem Administratorkonto an. Dieses Konto endet nicht auf @gmail.com.
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Öffnen Sie in der Admin-Konsole das Dreistrich-Menü Geräte Chrome Einstellungen. Die Seite Nutzer‑ und Browsereinstellungen wird standardmäßig angezeigt.
Wenn Sie sich für Chrome Enterprise Core registriert haben, klicken Sie auf das Dreistrich-Menü Chrome-Browser Einstellungen.
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Optional: Wenn Sie die Einstellung nur auf bestimmte Nutzer und registrierte Browser anwenden möchten, wählen Sie an der Seite eine Organisationseinheit (oft für Abteilungen) oder eine Konfigurationsgruppe (erweitert) aus. Anleitung zeigen
Organisationseinheiten werden durch Gruppeneinstellungen überschrieben. Weitere Informationen
- Wählen Sie die Einstellung aus, die Sie ändern möchten. Informationen zu den einzelnen Einstellungen | Allgemeine Richtlinieneinstellungen
Tipp: Über die Suchleiste oben finden Sie Einstellungen schneller.
Die für eine Organisationsebene festgelegten Einstellungen gelten für alle Browser in untergeordneten Ebenen, lassen sich dort jedoch überschreiben. In der Admin-Konsole sehen Sie, ob Einstellungen Übernommen oder überschrieben (als Lokal übernommen markiert) wurden.
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Klicken Sie auf Speichern. Alternativ können Sie für eine Organisationseinheit auf Überschreiben klicken.
Wenn Sie den übernommenen Wert später wiederherstellen möchten, klicken Sie auf Übernehmen oder für eine Gruppe auf Aufheben.
Neue Einstellungen werden normalerweise innerhalb weniger Minuten übernommen. Es kann jedoch bis zu 24 Stunden dauern, bis sie bei allen Nutzern angewendet werden.
Vorrang bei sich widersprechenden Richtlinien
Wenn in verschiedenen Quellen widersprüchliche Richtlinien festgelegt sind:
- Richtlinien auf Geräteebene, die auf Ihrer lokalen Plattform festgelegt wurden, z. B. Windows-Gruppenrichtlinien, haben Vorrang vor Richtlinien für registrierte Browser.
- Richtlinien für registrierte Browser haben Vorrang vor Richtlinien für Nutzerkonten. Werte werden nicht zusammengeführt, wenn es sich bei der Richtlinie um eine Liste handelt.
- Wenn Sie prüfen möchten, ob die Richtlinien angewendet wurden, rufen Sie auf dem Computer eines Nutzers chrome://policy auf.
Ausführliche Informationen zur Chrome-Richtlinienverwaltung
Browser in eine andere Organisationseinheit verschieben
Wenn Sie Chrome-Browser in der Admin-Konsole registrieren, werden sie automatisch der Organisationseinheit zugeteilt, die ihrem Registrierungstoken zugeordnet ist. Falls Sie auf bestimmte Chrome-Browser unterschiedliche Einstellungen anwenden möchten, erstellen Sie eine eigene Organisationseinheit für die Browser. Anschließend können Sie die Einstellungen auf diese Organisationseinheit anwenden.
Für diese Schritte sind die entsprechenden Administratorberechtigungen erforderlich. Abhängig von Ihren Berechtigungen sehen Sie möglicherweise nicht alle Steuerelemente, um diese Schritte abschließen zu können. Weitere Informationen zu den Administratorrechten
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Melden Sie sich in der Google Admin-Konsole an.
Melden Sie sich mit Ihrem Administratorkonto an. Dieses Konto endet nicht auf @gmail.com.
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Öffnen Sie in der Admin-Konsole das Dreistrich-Menü Geräte Chrome Verwaltete Browser.
Wenn Sie sich für Chrome Enterprise Core registriert haben, klicken Sie auf das Dreistrich-Menü Chrome-Browser Verwaltete Browser.
- Klicken Sie das Kästchen neben dem Browser an, den Sie verschieben möchten.
- Klicken Sie oben auf Verschieben.
- Wählen Sie die Organisationseinheit aus, in die Sie den Chrome-Browser verschieben möchten.
- Klicken Sie auf Verschieben.