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Planen Sie Ihre Strategie für die Rückkehr ins Büro? Sehen Sie sich im Hilfeartikel Chromebooks für die Telearbeit einrichten an, wie Chrome OS Ihnen helfen kann.

Integrierte Unterstützung für ältere Browser unter Windows

2. Richtlinien festlegen

Chrome-Browser, Version 74 und höher.

Für Administratoren, die Chrome-Browser auf Windows-Geräten in einem Unternehmen oder einer Bildungseinrichtung verwalten.

Mit der Admin-Konsole oder dem Editor für die Verwaltung von Gruppenrichtlinien können Sie die integrierte Unterstützung älterer Browser auf verwalteten Microsoft Windows-Computern steuern.

Schritt 1: Chrome-Richtlinienvorlage hinzufügen (nur Gruppenrichtlinien)

Nutzen Sie Gruppenrichtlinien, um die Richtlinien für die Unterstützung älterer Browser zu steuern, die in der Datei „chrome.admx“ enthalten sind. Beim Laden der Datei hat jede Richtlinie eine aktivierte Standardeinstellung, die jederzeit geändert werden kann.

So fügen Sie die Richtlinienvorlage hinzu:

  1. Öffnen Sie das heruntergeladene Chrome-Bundle und gehen Sie zu Configurationund dannadmx.
  2. Kopieren Sie die Dateien google.admx und chrome.admx in den Vorlagenordner für Richtliniendefinitionen, z. B. C:\Windows\PolicyDefinitions.
  3. Öffnen Sie im Ordner „admx“ den Ordner mit der gewünschten Sprache.
    Wenn Sie beispielsweise Deutsch auswählen möchten, öffnen Sie den Ordner „de-DE“.
  4. Kopieren Sie die Dateien google.adml und chrome.adml in den entsprechenden Ordner im Vorlagenordner für Richtliniendefinitionen (z. B.: C:\Windows\PolicyDefinitions\de-DE).
  5. Öffnen Sie die Gruppenrichtlinie, um zu überprüfen, ob die Dateien korrekt geladen wurden.
    Wenn ein Fehler auftritt, liegt das häufig daran, dass die Dateien an einem falschen Ort gespeichert wurden.
  6. Überprüfen Sie die Speicherorte und bestätigen Sie noch einmal.

Schritt 2: Richtlinien überprüfen

Wenn Sie sich alle Richtlinien und Beschreibungen ansehen möchten, maximieren Sie das Fenster.

Alle Richtlinien und Beschreibungen

 

Richtlinie Beschreibung und Einstellungen

AlternativeBrowserParameters

Gibt die Parameter an, die an die ausführbare Datei des alternativen Browsers weitergegeben werden.

Wenn die Richtlinie aktiviert ist, werden diese Parameter beim Aufrufen des alternativen Browsers verwendet.

Um anzugeben, wo die URL in der Befehlszeile angezeigt werden soll, können Sie den speziellen Platzhalter ${url} verwenden.

Sie müssen den Platzhalter nicht angeben, wenn er das einzige Argument ist oder an das Ende der Befehlszeile angehängt werden soll.

Nicht festgelegt: Nur die URL wird als Parameter an den alternativen Browser übergeben.

AlternativeBrowserPath

Legt fest, welcher alternative Browser verwendet werden soll. Geben Sie hierfür entweder einen Dateispeicherort oder eine dieser Variablen ein:

  • ${ie} – Internet Explorer
  • ${edge} – Edge
  • ${chrome} – Chrome 
  • ${firefox} – Firefox
  • ${opera} – Opera
  • ${safari} – Safari

Nicht festgelegt: Der alternative Standardbrowser ist Internet Explorer, ${ie}.

BrowserSwitcherChromeParameters Gibt die Parameter an, die an die ausführbare Chrome-Datei übergeben werden. Wenn die Richtlinie aktiviert ist, werden diese Parameter beim Aufrufen von Chrome verwendet. 

Um anzugeben, wo die URL in der Befehlszeile angezeigt werden soll, können Sie den speziellen Platzhalter ${url} verwenden.

Sie müssen den Platzhalter nicht angeben, wenn er das einzige Argument ist oder an das Ende der Befehlszeile angehängt werden soll.

Nicht festgelegt: Wenn Sie vom alternativen Browser zurückkehren, wird nur die URL als Parameter an Chrome übermittelt.

BrowserSwitcherChromePath

Gibt die ausführbare Chrome-Datei an, die beim Zurückkehren vom alternativen Browser gestartet werden soll.

Verwenden Sie hierfür entweder einen Dateispeicherort oder die Variable ${chrome}, den Standardinstallationspfad für Chrome.

Nicht festgelegt: Wenn Sie vom alternativen Browser zurückkehren, wird der Standardinstallationspfad von Chrome (${chrome}) verwendet.

BrowserSwitcherDelay

Gibt die Zeit in Millisekunden an, die das Öffnen des alternativen Browsers dauert. So lange sehen die Nutzer eine Interstitial-Seite, auf der sie darauf hingewiesen werden, dass sie zu einem anderen Browser wechseln. Bei Problemen wird eine Fehlermeldung angezeigt.

Nicht festgelegt: Die URL wird ohne Interstitial-Seite sofort im alternativen Browser geöffnet.

BrowserSwitcherEnabled

Aktiviert die Funktion für die Unterstützung älterer Browser.

Wenn diese Richtlinie aktiviert ist, können Nutzer einige URLs in einem alternativen Browser öffnen, z. B. Internet Explorer.

Außerdem müssen Sie mindestens eine der folgenden Richtlinien konfigurieren:

Nicht festgelegt: Es werden keine URLs in einem alternativen Browser geöffnet.

BrowserSwitcherExternalGreylistUrl

Gibt die URL der XML-Datei an, die alle URLs enthält, die keinen Browserwechsel auslösen.

Nicht festgelegt: In Chrome wird ohne XML-Datei gesteuert, welche URLs keinen Browserwechsel auslösen.

BrowserSwitcherExternalSitelistUrl

Gibt die URL der XML-Datei an, die alle URLs enthält, die in einem alternativen Browser geöffnet werden sollen.

Hier finden Sie eine entsprechende Beispieldatei: Beispiel-XML-Datei.

Nicht festgelegt: In Chrome wird ohne XML-Datei gesteuert, ob URLs in einem anderen Browser geöffnet werden.

BrowserSwitcherKeepLastChromeTab

Gibt an, ob Chrome geschlossen werden soll, wenn der letzte Tab zum alternativen Browser wechselt.

Die Tabs in Chrome werden nach dem Wechsel zum alternativen Browser automatisch geschlossen. Wenn diese Richtlinie deaktiviert ist und vor dem Wechsel nur noch ein Tab im Fenster geöffnet ist, wird Chrome geschlossen.

Nicht festgelegt: Nach dem Wechsel zum alternativen Browser bleibt mindestens ein Tab in Chrome geöffnet.

BrowserSwitcherParsingMode

Steuert, wie der Chrome-Browser die von Ihnen festgelegten Richtlinien für die Website-Liste im Hinblick auf die Unterstützung älterer Browser und für die Greylist interpretiert:

  • BrowserSwitcherUrlList
  • BrowserSwitcherUrlGreylist
  • BrowserSwitcherUseIeSitelist
  • BrowserSwitcherExternalSitelistUrl
  • BrowserSwitcherExternalGreylistUrl

Wenn diese Richtlinie aktiviert ist, ist der URL-Abgleich strenger. Bei Regeln, die / nicht enthalten, wird nur der letzte Abschnitt des Hostnamens berücksichtigt. Sie müssen außerdem innerhalb des Bereichs für Domainnamen liegen. Bei der Zuordnung der Pfadkomponente einer URL wird die Groß- und Kleinschreibung nicht beachtet. Dadurch ist der URL-Abgleich besser mit dem Internet Explorer und mit Edge kompatibel.

Nicht festgelegt: Der URL-Abgleich ist weniger streng.

BrowserSwitcherUrlGreylist

Gibt eine Liste von Website-URLs an, die in Chrome oder einem alternativen Browser geöffnet werden und keinen Browserwechsel auslösen.

Nicht festgelegt: URLs werden in Chrome geöffnet, sofern keine dieser Richtlinien für sie gilt: BrowserSwitcherExternalSitelistUrl, BrowserSwitcherUrlList oder BrowserSwitcherUseIeSitelist.

BrowserSwitcherUrlList

Gibt Website-URLs an, die in einem alternativen Browser geöffnet werden sollen.

Nicht festgelegt: In dieser Chrome-Richtlinie sind keine URLs aufgeführt.

BrowserSwitcherUseIeSitelist

Verwendet die Websiteliste von Internet Explorer, um zu steuern, ob URLs in Chrome oder Internet Explorer geöffnet werden.

Nicht festgelegt: Die Websiteliste aus Internet Explorer wird von Chrome nicht verwendet.

Schritt 3: Unterstützung älterer Browser konfigurieren

Klicken Sie auf die gewünschte Anleitung, um die Richtlinien zu konfigurieren.

Admin-Konsole
Diese können für angemeldete Nutzer auf beliebigen Geräten oder registrierte Browser unter Windows, Mac oder Linux gelten. Weitere Informationen zur Funktionsweise der Einstellungen
  1. Melden Sie sich in der Google Admin-Konsole an.

    Melden Sie sich mit Ihrem Administratorkonto an. Dieses Konto endet nicht auf @gmail.com.

  2. Öffnen Sie in der Admin-Konsole das Dreistrich-Menü  und dann  Geräte und dann Chrome und dann Einstellungen. Die Seite Nutzer‑ und Browsereinstellungen wird standardmäßig angezeigt.

    Wenn Sie sich für die Chrome-Verwaltung über die Cloud registriert haben, klicken Sie auf das Dreistrich-Menü  und dann  Chrome-Browser und dann Einstellungen.

  3. Wenn die Einstellung für alle Nutzer und registrierten Browser gelten soll, verwenden Sie die oberste Organisationseinheit (bereits ausgewählt). Geben Sie andernfalls eine untergeordnete Organisationseinheit an.
  4. Gehen Sie zu Unterstützung älterer Browser.
  5. So öffnen Sie URLs in einem alternativen Browser, z. B. Microsoft Internet Explorer:
    1. Klicken Sie auf Unterstützung älterer Browser.
    2. Wählen Sie Unterstützung älterer Browser aktivieren aus.
    3. Klicken Sie auf Speichern.
  6. Optional: So öffnen Sie bestimmte URLs in einem alternativen Browser:
    1. Klicken Sie auf Websites, die in einem alternativen Browser geöffnet werden sollen.
    2. Geben Sie die URLs der Seiten ein, die in einem alternativen Browser geöffnet werden sollen.
    3. Klicken Sie auf Speichern.
  7. Optional: So legen Sie mithilfe der Websiteliste aus Internet Explorer fest, welche URLs in Internet Explorer geöffnet werden sollen:
    1. Klicken Sie auf Internet Explorer-Websiteliste verwenden.
    2. Wählen Sie SiteList-Richtlinie in Internet Explorer als Quelle für Regeln verwenden aus.
    3. Klicken Sie auf Speichern.
  8. Optional: So legen Sie mit einer XML-Datei fest, welche URLs in einem alternativen Browser geöffnet werden sollen:
    1. Klicken Sie auf Websiteliste zur Unterstützung älterer Browser.
    2. Geben Sie die URL der XML-Datei ein.
    3. Klicken Sie auf Speichern.
Windows

Gilt für Windows-Nutzer,die sich in einem verwalteten Konto im Chrome-Browser anmelden.

  1. Klicken Sie auf Gruppenrichtlinie und gehen Sie zu Administrative Vorlagenund dannGoogleund dannGoogle Chrome.
  2. Klicken Sie auf die Option Funktion für die Unterstützung älterer Browser aktivieren.
  3. Optional: So öffnen Sie bestimmte URLs in einem alternativen Browser:
    1. Aktivieren Sie die Option Websites, die in einem alternativen Browser geöffnet werden sollen.
    2. Geben Sie unter „Optionen“ die URLs der Seiten an, die in einem alternativen Browser geöffnet werden sollen.
  4. Optional: Wenn Sie die Websiteliste aus Internet Explorer verwenden möchten, um festzulegen, welche URLs in Internet Explorer geöffnet werden sollen, aktivieren Sie die Option Richtlinie „SiteList“ von Internet Explorer zur Unterstützung älterer Browser verwenden.
  5. Optional: So legen Sie mithilfe einer XML-Datei fest, welche URLs in einem alternativen Browser geöffnet werden sollen:
    1. Aktivieren Sie die Option URL einer XML-Datei, die URLs enthält, mit denen ein alternativer Browser geladen werden kann.
    2. Geben Sie unter „Optionen“ die URL der XML-Datei an.

Schritt 4 (empfohlen): Browserhilfsobjekt aktivieren

Wenn durch die Unterstützung älterer Browser zum ersten Mal der Browser gewechselt und eine URL von Internet Explorer wieder in Chrome geöffnet wird, werden die Nutzer aufgefordert, das Browserhilfsobjekt zu aktivieren. Als Administrator können Sie das Browserhilfsobjekt automatisch über die Gruppenrichtlinie aktivieren, damit Nutzer das nicht manuell tun müssen.

Gilt für Windows-Nutzer,die sich in einem verwalteten Konto im Chrome-Browser anmelden.

  1. Öffnen Sie die Gruppenrichtlinie und gehen Sie zu Administrative Vorlagenund dannWindows-Komponentenund dannInternet Explorerund dannSicherheitsfunktionenund dannAdd-on-Verwaltung.
  2. Wenn die Add-on-Liste noch nicht aktiviert ist, wählen Sie Aktiviert aus.
  3. Klicken Sie unter „Optionen“ auf Anzeigen.
  4. Geben Sie als Wertname diese GUID (Globally Unique Identifier) ein: {08B5789A-BD8E-4DAE-85DF-EF792C658B86}. Fügen Sie auch die Klammern ein.
  5. Geben Sie als Wert 1 ein. Das Add-on ist aktiviert und Nutzer können es nicht ändern.

Schritt 5: Unterstützung älterer Browser anpassen (optional)

Klicken Sie auf die gewünschte Anleitung, um die Richtlinien zu konfigurieren.

Admin-Konsole
Diese können für angemeldete Nutzer auf beliebigen Geräten oder registrierte Browser unter Windows, Mac oder Linux gelten. Weitere Informationen zur Funktionsweise der Einstellungen
  1. Melden Sie sich in der Google Admin-Konsole an.

    Melden Sie sich mit Ihrem Administratorkonto an. Dieses Konto endet nicht auf @gmail.com.

  2. Öffnen Sie in der Admin-Konsole das Dreistrich-Menü  und dann  Geräte und dann Chrome und dann Einstellungen. Die Seite Nutzer‑ und Browsereinstellungen wird standardmäßig angezeigt.

    Wenn Sie sich für die Chrome-Verwaltung über die Cloud registriert haben, klicken Sie auf das Dreistrich-Menü  und dann  Chrome-Browser und dann Einstellungen.

  3. Wenn die Einstellung für alle Nutzer und registrierten Browser gelten soll, verwenden Sie die oberste Organisationseinheit (bereits ausgewählt). Geben Sie andernfalls eine untergeordnete Organisationseinheit an.
  4. Gehen Sie zu Unterstützung älterer Browser.
  5. Optional: So legen Sie fest, welcher alternativer Browser verwendet werden soll:
    1. Klicken Sie auf Pfad zum alternativen Browser.
    2. Geben Sie den Speicherort der ausführbaren Browserdatei ein. Stattdessen können Sie auch eine der folgenden Variablen verwenden:
      • ${ie} – Internet Explorer
      • ${edge} – Edge
      • ${chrome} – Chrome
      • ${firefox} – Firefox
      • ${opera} – Opera
      • ${safari} – Safari
    3. Klicken Sie auf Speichern.
  6. Optional: So übergeben Sie Parameter an den alternativen Browser:
    1. Klicken Sie auf Parameter für alternative Browser.
    2. Geben Sie die Parameter ein, die an die ausführbare Datei des alternativen Browsers übergeben werden sollen.
    3. Klicken Sie auf Speichern.
  7. Optional, nur Windows: Geben Sie die Chrome-Datei an, die bei der Rückkehr vom alternativen Browser verwendet werden soll:
    1. Klicken Sie auf Pfad zu Chrome.
    2. Geben Sie den Speicherort der ausführbaren Chrome-Datei oder die Variable ${chrome} ein.
    3. Klicken Sie auf Speichern.
  8. Optional, nur Windows: So übergeben Sie Befehlszeilenargumente an Chrome:
    1. Klicken Sie auf Chrome-Parameter.
    2. Geben Sie die Parameter ein, die an die ausführbare Chrome-Datei übergeben werden sollen.
    3. Klicken Sie auf Speichern.
  9. Optional: So lassen Sie zu, dass URLs, z. B. SSO-Seiten, in beiden Browsern geöffnet werden können:
    1. Klicken Sie auf Websites, die in beiden Browsern geöffnet werden können.
    2. Geben Sie die URLs ein, die sich in beiden Browsern öffnen lassen und keinen Browserwechsel auslösen sollen.
    3. Klicken Sie auf Speichern.
  10. Optional: So bleibt Chrome geöffnet, nachdem auch der letzte Tab im alternativen Browser geöffnet wurde:
    1. Klicken Sie auf Letzten Chrome-Tab geöffnet lassen.
    2. Wählen Sie Mindestens einen Chrome-Tab geöffnet lassen aus.
    3. Klicken Sie auf Speichern.
  11. Optional: So geben Sie mithilfe einer XML-Datei an, welche URLs keinen Browserwechsel auslösen:
    1. Klicken Sie auf URL zu einer Liste von Websites, die sich in beiden Browsern öffnen lassen.
    2. Geben Sie die URL der XML-Datei ein.
    3. Klicken Sie auf Speichern.
Windows

Gilt für Windows-Nutzer,die sich in einem verwalteten Konto im Chrome-Browser anmelden.

  1. Klicken Sie auf Gruppenrichtlinie und gehen Sie zu Administrative Vorlagenund dannGoogleund dannGoogle Chrome.
  2. Optional: So legen Sie fest, welcher alternativer Browser verwendet werden soll:
    1. Aktivieren Sie die Option Für konfigurierte Websites soll ein alternativer Browser geöffnet werden.
    2. Wählen Sie eine Option aus:
      • Geben Sie unter „Optionen“ den Speicherort der ausführbaren Browserdatei an.
      • Verwenden Sie dazu eine dieser Variablen:
        • ${ie} – Internet Explorer
        • ${edge} – Edge
        • ${chrome} – Chrome
        • ${firefox} – Firefox
        • ${opera} – Opera
        • ${safari} – Safari
  3. Optional: So übergeben Sie Befehlszeilenargumente an den alternativen Browser:
    1. Aktivieren Sie die Option Befehlszeilenparameter für den alternativen Browser.
    2. Legen Sie unter „Optionen“ die Argumente fest, die an die ausführbare Datei des alternativen Browsers übergeben werden sollen.
  4. Optional: So geben Sie die Chrome-Datei an, die bei der Rückkehr vom alternativen Browser verwendet werden soll:
    1. Aktivieren Sie die Option Pfad, um vom alternativen Browser zu Chrome zu wechseln.
    2. Geben Sie unter „Optionen“ den Speicherort der ausführbaren Datei des Chrome-Browsers an. Oder verwenden Sie die Variable ${chrome}.
  5. Optional: So übergeben Sie Befehlszeilenargumente an Chrome:
    1. Aktivieren Sie die Option Befehlszeilenparameter für den Wechsel vom alternativen Browser.
    2. Geben Sie unter „Optionen“ die Argumente an, die an die ausführbare Chrome-Datei übergeben werden sollen.
  6. Optional: So lassen Sie zu, dass URLs, z. B. eine SSO-Seite, in beiden Browsern geöffnet werden können:
    1. Aktivieren Sie die Option Websites, die unter keinen Umständen einen Browserwechsel auslösen sollten.
    2. Listen Sie unter „Optionen“ die URLs auf, die sich in beiden Browsern öffnen lassen und keinen Wechsel auslösen sollen.
  7. Optional: So geben Sie mithilfe einer XML-Datei an, welche URLs keinen Browserwechsel auslösen:
    1. Aktivieren Sie die Option Die URL einer XML-Datei mit URLs, die grundsätzlich keinen Browserwechsel auslösen sollen.
    2. Geben Sie unter „Optionen“ die URL der XML-Datei an.
  8. (Optional) Wenn der URL-Abgleich strenger erfolgen soll, aktivieren Sie den Parsing-Modus für Websitelisten. Legen Sie für die Richtlinie 1=Bessere Kompatibilität mit der Richtlinie „Microsoft IE/Edge Enterprise Mode Sitelists“ fest.
  9. Optional: Um zu verhindern, dass die Microsoft Edge-Weiterleitung die Unterstützung älterer Browser beeinträchtigt, setzen Sie die Edge-Richtlinie RedirectSitesFromInternetExplorerRedirectMode auf 0.
    Dadurch wird verhindert, dass das Add-on IEToEdge in Internet Explorer installiert wird. Das Add-on versucht, Nutzer auf einigen, von Microsoft ausgewählten Websites, von Internet Explorer zu Edge weiterzuleiten. Weitere Informationen finden Sie in der Microsoft-Dokumentation zu „RedirectSitesFromInternetExplorerRedirectMode“.

Schritt 6: Anwendung der Richtlinien prüfen

Chrome-Richtlinien prüfen

Wenn Sie Chrome-Richtlinien anwenden, müssen Nutzer den Chrome-Browser neu starten, damit die Einstellungen wirksam werden. Sie können die Nutzergeräte prüfen, um festzustellen, ob die Richtlinie wie vorgesehen angewendet wird.

  1. Rufen Sie chrome://policy auf einem verwalteten Gerät auf.
  2. Klicken Sie auf Richtlinien neu laden.
  3. Klicken Sie das Kästchen neben Richtlinien ohne Wert zeigen an.
  4. Überprüfen Sie Folgendes für die von Ihnen festgelegten Richtlinien:
    1. Der Status ist auf OK festgelegt.
    2. Die Richtlinienwerte stimmen mit den Einstellungen in der Richtlinie überein.
Konfiguration der Unterstützung älterer Browser überprüfen

Ab Chrome 76 können Sie überprüfen, welche URL in welchem Browser geöffnet wird.

  1. Gehen Sie auf einem verwalteten Gerät zu chrome://browser-switch/internals.
  2. Wenn Sie die URL in das Feld URL Checker (URL-Überprüfung) eingeben, wird angezeigt, in welchem Browser sie geöffnet wird.
  3. Unter Sitelist (Websiteliste) sehen Sie, welche URLs im alternativen Browser geöffnet werden.
  4. Unter Greylist (Graue Liste) finden Sie die URLs, die in beiden Browsern geöffnet werden können.

Konfigurationsoptionen für die Unterstützung älterer Browser

URL-Muster

Die beschriebenen URL-Muster gelten, wenn die Richtlinie BrowserSwitcherParsingMode nicht festgelegt oder als 0=Standardverhalten für die Unterstützung älterer Browser konfiguriert ist.

Es gibt drei Regeltypen – Hostnamen-, Präfix- und Platzhalterregeln. Eine Regel beliebigen Typs kann durch Voranstellen eines Ausrufezeichens ! negiert werden.

  • Hostnamenregeln: Die Regel enthält keinen Schrägstrich /.
    • Der angegebene String kann an einer beliebigen Stelle im Hostnamen vorhanden sein. Die Regel acme stimmt beispielsweise mit http://foo.acme.com/ überein.
  • Präfixregeln: Die Regel enthält einen Schrägstrich /.
    • Bei diesen Regeln wird die Portnummer ignoriert. Die Regel //beispiel.de/ stimmt z. B. mit http://beispiel.de:8000/ überein.
    • Subdomains werden nicht abgeglichen. Die Regel //beispiel.de/ stimmt z. B. nicht mit http://foo.beispiel.de/ überein.
    • Hier ein paar Beispiele:
      • http://beispiel.de/ (nur HTTP)
      • //beispiel.de/ (HTTP, HTTPS und file://)
      • beispiel.de/ (wie //beispiel.de/)
      • beispiel.de/etwas
  • Platzhalterregel: * (stimmt mit allen überein)
    • * (ändert die Standardeinstellung – alle URLs werden in IE geöffnet)
    • In Kombination damit können Sie andere Regeln verwenden, z. B.:
      • *
      • !google.com
      • !yahoo.com
    • *.beispiel.de ist KEINE gültige Regel, das Sternchen * kann nur allein verwendet werden.
  • Umgekehrte Regeln: Ausrufezeichen ! wird einer Regel vorangestellt.
    • Regeln in der Greylist können nicht negiert werden (nur die Websiteliste).
    • !google.com (alle google.com-URLs werden in Chrome geöffnet, NICHT im alten Browser)
    • !* (alles wird in Chrome und NICHT im alten Browser geöffnet; die Unterstützung älterer Browser wird praktisch deaktiviert)

Wichtig: Wenn mehrere Regeln mit derselben URL übereinstimmen, wird die längste Regel für die Entscheidung verwendet. Die Länge wird durch die Stringlänge der Regel bestimmt. Das ist besonders für negierte Regeln nützlich.

Das <open-in>-Tag

Sie können URL-Listen genau wie in Enterprise Mode IE mithilfe einer XML-Datei angeben und entweder das v1-Schema oder das v2-Schema verwenden.

Seit Chrome 100 hat die Richtlinie BrowserSwitcherParsingMode Einfluss darauf, wie Google Chrome eine XML-Datei interpretiert.

Richtlinie „BrowserSwitcherParsingMode“ ist nicht konfiguriert oder wurde auf „0=Standardverhalten für die Unterstützung älterer Browser“ festgelegt

  • In v1-Websitelisten bedeutet das Attribut doNotTransition:
    • true: In Google Chrome öffnen
    • Alle anderen Werte oder nicht angegeben: Im alternativen Browser öffnen
  • In v2-Websitelisten bedeutet das <open-in>-Tag:

    • IE11: Im alternativen Browser öffnen
    • Keine: In Google Chrome öffnen
    • Nicht angegeben: In Google Chrome öffnen
    • Sonstige Werte: im alternativen Browser öffnen

Richtlinie „BrowserSwitcherParsingMode“ ist auf „1=Bessere Kompatibilität mit der Richtlinie ‚Microsoft IE/Edge Enterprise Mode Sitelists‘“ festgelegt

  • In v1-Websitelisten bedeutet das Attribut doNotTransition:
    • true: In jedem Browser öffnen
    • Alle anderen Werte oder nicht angegeben: Im alternativen Browser öffnen
  • In v2-Websitelisten bedeutet das <open-in>-Tag:
    • IE11: Im alternativen Browser öffnen
    • Keine: In beliebigem Browser öffnen
    • MSEdge: In Google Chrome öffnen
    • Chrome: In Google Chrome öffnen
    • Alle anderen Werte oder nicht angegeben: In einem beliebigen Browser öffnen
Auf den Websites dürfen für beide Browser Platzhalter verwendet werden.

Nutzer können die meisten Seiten im Internet mit dem von ihnen bevorzugten Browser besuchen, während bestimmte URLs weiterhin mit dem vom Administrator festgelegten Browser geöffnet werden müssen. Negative Einträge der URL-Liste enthalten die Seiten, die in Chrome geöffnet werden sollen. In positiven Einträgen sind die Seiten angegeben, die im alternativen Browser geöffnet werden.

Im Beispiel werden alle URLs, die beispiel.de enthalten, in einem alternativen Browser geöffnet und alle URLs, die google enthalten, in Chrome. URLs, die weder beispiel.de noch google enthalten, lassen sich in beiden Browsern öffnen.

URLs, bei denen ein Wechsel ausgelöst werden soll:

  • !google
  • example.com

URLs, bei denen kein Wechsel ausgelöst werden soll:

  • *
Unterstützung älterer Browser: Umgang mit in Konflikt stehenden Regeln

Regeln werden in der Reihenfolge ihrer Genauigkeit ausgewertet. So wird mail.yahoo.com also garantiert vor !yahoo.com ausgewertet.

Unterstützung für URLs mit Groß- und Kleinbuchstaben

Alle URLs sind normalisiert. Das heißt, dass die Groß- und Kleinschreibung bei Domainnamen nicht berücksichtigt wird, bei Pfadnamen jedoch schon. BEISPIEL.DE ist also dasselbe wie beispiel.de; zwischen beispiel.de/datei und beispiel.de/DATEI besteht jedoch ein Unterscheid.

Präfixe sollten mindestens bis zum Ende des Domainnamens reichen

Deswegen wird ein Präfix http://www als http://www/ ausgewertet und stimmt mit keiner Domain überein, die mit www beginnt. Wenn Domains nur anhand ihrer Präfixe abgeglichen werden sollen, verwenden Sie eine Spezifikation wie www.

Weitere Informationen

Google sowie zugehörige Marken und Logos sind Marken von Google LLC. Alle anderen Unternehmens- und Produktnamen sind Marken der jeweiligen Unternehmen.

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