Unternehmensprofile, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, können gesperrt oder deaktiviert werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Profil reaktiviert werden sollte, können Sie Einspruch einlegen.
Bevor Sie Einspruch einlegen
Ihr Profil muss allen Richtlinien entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google.
Einspruch einlegen
Nachweise vorbereiten
Wichtig: Wenn Sie das Formular für Nachweise geöffnet haben, müssen Sie es innerhalb von 60 Minuten senden, damit es an den Einspruch angehängt wird.
Unter Umständen wird Ihnen vorgeschlagen, über ein verknüpftes Formular Nachweise beizufügen, die Ihren Einspruch untermauern. Dazu gehören:
- Offizielle Gewerbeanmeldung
- Unternehmenslizenz
- Steuerbescheinigungen
- Rechnungen von Versorgungsunternehmen, z. B. für
- Strom
- Telefon
- Wasser
- Internet
Hinweis: Bei allen Dokumenten, die Sie als Nachweis einreichen, muss der Name und die Adresse des Unternehmens mit den Angaben in dem Profil übereinstimmen, für das Sie Einspruch einlegen möchten.
Einspruch einlegen
- Rufen Sie das Einspruchstool für Unternehmensprofile auf.
- Sie müssen in dem Google-Konto angemeldet sein, das Ihrem Unternehmensprofil zugeordnet ist.
- Wählen Sie das Unternehmensprofil aus, das Sie reaktivieren möchten.
- The Google Business Profile appeals tool shows:
- Eingeschränktes Profil
- Grund für die Moderation
- Link zur Richtlinie, gegen die verstoßen wird
- Klicken Sie unten rechts auf Einspruch einlegen.
- Unter Umständen wird Ihnen vorgeschlagen, Nachweise beizufügen, die Ihren Einspruch untermauern.
- Hängen Sie entsprechende Dateien an und klicken Sie auf Senden.
- Nachdem Ihr Einspruch geprüft wurde, werden Sie per E-Mail über die Entscheidung informiert.
Einspruch einlegen, wenn Ihr Konto eingeschränkt wurde
Wenn Sie gegen unsere Richtlinien verstoßen, kann Ihr Konto eingeschränkt werden. Wenn Ihr Konto eingeschränkt wurde, werden die von Ihnen verwalteten Unternehmensprofile gesperrt. Außerdem können Sie keine anderen Profile erstellen oder Anspruch darauf erheben. Weitere Informationen zur Richtlinie zu Einschränkungen für Google Unternehmensprofil
Auf der Seite Meine Konten können Sie Einspruch gegen die Einschränkung einlegen und diesen Einspruch begründen. Außerdem können Sie dort den Status Ihres Einspruchs einsehen.
Sobald die Kontoeinschränkung aufgehoben wurde, können Sie für Ihr Unternehmensprofil Einspruch einlegen, um die Sperrung der von Ihnen verwalteten Unternehmensprofile aufzuheben.
Einspruch für mehr als 10 Unternehmensprofile einlegen
So legen Sie Einspruch für mehr als 10 Profile ein:
- Wählen Sie im Tool „Einsprüche für Ihre Unternehmensprofile verwalten“ das Unternehmensprofil aus, für das Sie Einspruch einlegen möchten.
- Sie müssen in dem Google-Konto angemeldet sein, das Ihrem Unternehmensprofil zugeordnet ist.
- Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, können Sie Nachweise zur Verfügung stellen.
- Sie werden gefragt, ob sich der Einspruch auf mehr als 10 Profile bezieht. Klicken Sie auf Ja.
- Hängen Sie für jedes Profil eine Tabelle mit den entsprechenden Nachweisen und der Unternehmensprofil-ID an. Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Nachweisen
- Klicken Sie auf Senden.
Hinweis: Im Tool „Einsprüche für Ihre Unternehmensprofile verwalten“ ändert sich der Status nur für das ausgewählte Profil. Der Status der anderen Profile, für die Sie Einspruch eingelegt haben, wird im Tool nicht aktualisiert. Sie erhalten nur eine E-Mail-Benachrichtigung mit der Entscheidung über den Einspruch für das Profil, das Sie im Tool ausgewählt haben.
Status eines Einspruchs im Tool einsehen
- Rufen Sie das Tool „Einsprüche für Ihre Unternehmensprofile verwalten“ auf.
- Sie müssen in dem Google-Konto angemeldet sein, das Ihrem Unternehmensprofil zugeordnet ist.
- Wählen Sie das Unternehmensprofil aus, für das Sie Einspruch eingelegt haben.
- Auf der rechten Seite sehen Sie den Status Ihres Einspruchs:
- Eingereicht
- Genehmigt
- Nicht genehmigt
- Kein Einspruch möglich
- Einspruch möglich
Erneute Überprüfung eines abgelehnten Antrags beantragen
Wenn Ihr ursprünglicher Antrag auf Reaktivierung abgelehnt wurde, können Sie Ihren abgelehnten Antrag noch einmal überprüfen lassen, um Ihre Eignung nachzuweisen. Hier finden Sie weitere Informationen, wie Sie die zusätzliche Überprüfung eines abgelehnten Antrags beantragen können. Legen Sie dabei gern zusätzliche Nachweise vor, die im ursprünglichen Einspruch nicht enthalten waren. Hier finden Sie Nachweise, die Sie einreichen können, um Ihren Einspruch zu untermauern.
Wenn Sie in einem Mitgliedstaat oder einem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig sind, stehen Ihnen möglicherweise andere Rechtsmittel zur Verfügung. Weitere Informationen
Probleme mit einem reaktivierten Profil beheben
Probleme mit Ihrem reaktivierten Profil können Sie uns über das Reaktivierungsformular melden. Die meisten Anfragen werden innerhalb von 3 Arbeitstagen geprüft, untersucht und fertig bearbeitet. Sind seit Ihrer Anfrage mehr als 3 Arbeitstage vergangen, wenden Sie sich bitte an uns.
Häufig gestellte Fragen zu gesperrten oder deaktivierten Profilen
Wie lange dauert das Einspruchsverfahren?Die Folgen einer Entfernung sind unterschiedlich je nachdem, was entfernt wird:
- Ein Profil
- Das Profil ist nicht öffentlich verfügbar.
- Inhaber und Administratoren können keine Aktionen mehr im Profil ausführen.
- Inhaber und Administratoren können uns bitten, das Profil zu reaktivieren. Dabei werden sowohl das Profil als auch die Zugriffsrechte seines Inhabers und seiner Administratoren reaktiviert.
- Das Google-Konto des Inhabers
- Wir entfernen alle Standorte dieses Nutzers.
- Wenn wir das Google-Konto des Inhabers reaktivieren, schalten wir auch die Standorte wieder frei.
- Das Google-Konto eines Administrators
- Der Administrator kann nicht mehr auf die von ihm verwalteten Konten zugreifen. Dies wirkt sich nicht auf die Standorte aus.
- Wird das Google-Konto eines Administrators reaktiviert, erhält er wieder Zugriff auf die Standorte.