Wenn Sie Unternehmenslinks in Ihrem Unternehmensprofil verwenden, müssen Sie die Richtlinien unten sowie unsere Richtlinien zu verbotenen und eingeschränkt zulässigen Inhalten beachten.
Unternehmenslinks und Voraussetzungen für ihre Verwendung
Über Unternehmenslinks können Kunden beispielsweise online Termine mit Ihnen vereinbaren oder Bestellungen aufgeben. Solche Links stehen jedoch nicht allen Unternehmen zur Verfügung. So können Friseursalons ihren Kunden zwar die Möglichkeit bieten, online Termine zu vereinbaren, Bestell-Links kommen für sie aber nicht infrage.
Hinweis: In einigen Ländern und Regionen sind bestimmte Unternehmenslinks nicht verfügbar.
Richtlinien für Unternehmen
Unternehmenslink kann nicht hinzugefügt oder aktualisiert werden
Ungültiger Unternehmenslink
Eventuell erhalten Sie eine Fehlermeldung, dass der Link falsch formatiert ist oder ungültige Zeichen enthält. Einige häufige Ursachen sind:
- Der Link enthält Leerzeichen oder Symbole.
- Der Link enthält umgekehrte Schrägstriche (\).
- Der Link enthält ein ungültiges Protokoll, z. B. doppeltes „http://“.
So sorgen Sie für Abhilfe: Überprüfen Sie Ihren Link und beseitigen Sie etwaige Leerzeichen, Symbole, umgekehrte Schrägstriche oder andere Fehler.
Profil nicht bestätigt
Ihr Unternehmen muss bestätigt sein, damit Sie einen Link hinzufügen können. Nachdem es bestätigt und die Bearbeitung des Links genehmigt ist, werden die Änderungen in der Google Suche und in Google Maps veröffentlicht.
Eigene Landingpages
Links in einem lokalen Brancheneintrag müssen zu einer speziellen Landingpage für Ihr Unternehmen führen. Bei Unternehmen mit mehreren Standorten müssen Aktionslinks zu einer Website für einen bestimmten Standort führen. Vermeiden Sie allgemeine Landingpages oder eine Landingpage für einen anderen Standort desselben Unternehmens.
Direkter Abschluss von Aktionen
Nutzer, die Links in einem lokalen Brancheneintrag folgen, müssen die angegebene Aktion ausführen können. Über einen Bestell-Link muss es dem Kunden z. B. möglich sein, eine Bestellung aufzugeben. Folgende Links sind in lokalen Brancheneinträgen nicht zulässig:
- Links zu Social-Media-Websites
- Links zu Messaging-Diensten
- App-Shop-Links
- Link-Shortener
Linkbestätigung
Google prüft regelmäßig, ob die von Ihnen angegebenen Unternehmenslinks unseren Richtlinien entsprechen. Nicht richtlinienkonforme Links werden unter Umständen entfernt. Die Überprüfungen werden maximal einmal am Tag durchgeführt und können durch eine Kombination aus automatisierten Tools und manuellen Prozessen erfolgen.
Links, die von unseren automatisierten Tools nicht erfasst werden können, werden möglicherweise entfernt. Weitere Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass Ihre Unternehmenslinks für die automatischen Crawler von Google zugänglich sind, finden Sie in der Richtlinie zur Crawlbarkeit von Unternehmenslinks.
Maximale Anzahl der Links pro Transaktionstyp
Unternehmen dürfen bis zu 20 Links pro Transaktionstyp haben. So können Sie sich Ihre Links ansehen:
- Rufen Sie Ihr Unternehmensprofil auf.
- Wählen Sie den Transaktionstyp aus, z. B. „Buchung“, „Food Ordering“, „Abholung“ oder „Lieferservice“.
Wenn Ihr Unternehmen für einen Transaktionstyp bereits 20 Links hat, können Sie keine mehr hinzufügen. Falls Sie weitere Links brauchen, müssen Sie vorhandene löschen.
Unternehmenslink ist bereits vorhanden
Der von Ihnen angegebene Link ist ein Duplikat eines Links, der bereits vom Unternehmen oder von einem Drittanbieter eingetragen wurde. Wählen Sie einen anderen Link aus.
Domain ist bereits vorhanden
Ihnen steht nur ein Link pro Domain zur Verfügung und die ausgewählte Domain wird bereits verwendet. Sie kann von Ihnen oder einem Drittanbieter angegeben worden sein. Wählen Sie eine andere Domain für den Link aus.
Drittanbieter-Domain ist bereits vorhanden
Falls Sie einen Drittanbieter-Link hinzunehmen, der dieselbe Domain hat wie ein von Ihnen oder dem Drittanbieter bereits hinzugefügter, wird der neu hinzugekommene Link entfernt.
Wenn Sie für Onlinebestellungen beispielsweise den Link IhrUnternehmen.de/123 hinzufügen und IhrUnternehmen.de/456 bereits vorhanden ist, wird Ihr Link nicht akzeptiert. Das soll es für Kunden einfacher und übersichtlicher machen.
Richtlinie zur Crawlbarkeit von Unternehmenslinks
Damit die Informationen zu Unternehmen auf Google korrekt und vertrauenswürdig sind, bestätigen wir die Links, die Sie in Ihrem Unternehmensprofil angeben. Unsere automatisierten Crawler rufen diese Links höchstens einmal täglich auf, um zu prüfen, ob sie zu einer gültigen und relevanten Webseite führen. Wenn unsere Crawler nicht auf einen Link zugreifen können, können wir ihn nicht überprüfen. Das kann dazu führen, dass der Link entfernt wird. In dieser Richtlinie wird erläutert, wie Sie dafür sorgen, dass Ihre Links für unsere Systeme zur Überprüfung zugänglich sind.
Definitionen
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Link-Crawlbarkeit: Die Fähigkeit der automatisierten Systeme von Google, z. B. Crawler oder Bots, auf Inhalte unter einer bestimmten URL zuzugreifen. Dazu gehört die Möglichkeit, Weiterleitungen zu folgen und auf alle erforderlichen Ressourcen wie Bilder, Skripts und Stylesheets zuzugreifen.
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Automatischer Schutz vor Bots: Alle Mechanismen, die von einer Website verwendet werden, um den Zugriff durch automatisierte Systeme zu blockieren, zu drosseln oder einzuschränken. Dadurch werden in der Regel schädliche Aktivitäten, Scraping oder eine übermäßige Serverlast verhindert. Das umfasst unter anderem Folgendes:
- robots.txt-Dateien, die den Zugriff auf bestimmte Pfade nicht zulassen
- Ratenbegrenzung oder Drosselung von Anfragen
- CAPTCHA-Abfragen oder andere Formen der Bestätigung
- Blockieren von IP-Adressen
- Einschränkungen für User-Agent-Strings
- Cloaking von Inhalten oder Bereitstellung unterschiedlicher Inhalte an Bots und menschliche Nutzer
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User-Agent: Gibt den Typ des Clients an, z. B. Browser oder Crawler, der auf eine Webressource zugreift.
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HTTP-Statuscodes: Numerische Codes, die von einem Server zurückgegeben werden, um den Status einer Anfrage anzugeben. Ein 404-Fehlercode gibt beispielsweise an, dass die Seite nicht gefunden wurde, und ein 500-Fehlercode weist auf einen Serverfehler hin.
Anforderungen an die Crawlbarkeit
Wichtig: Damit diese Richtlinie durchgesetzt werden kann, ignorieren die zur Überprüfung von Unternehmenslinks eingesetzten Crawler die robots.txt-Regeln.
Alle Unternehmenslinks, die in Ihrem Unternehmensprofil verwendet werden, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
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Uneingeschränkter Zugriff: Links müssen für unsere automatischen Crawler uneingeschränkt zugänglich sein. Das bedeutet, dass auf der Website Folgendes nicht zulässig ist:
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Blockieren von Bot-Traffic, der durch den User-Agent „Google-BusinessLinkVerification“ erkannt wird. Mehr dazu finden Sie im Artikel Liste der vom Nutzer ausgelösten Google-Fetcher.
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Implementieren einer Ratenbegrenzung oder Drosselung, die verhindert, dass unsere Crawler auf Inhalte zugreifen.
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Erfordern von CAPTCHAs, Anmeldungen oder anderen Formen der Bestätigung, damit unsere Crawler auf Inhalte zugreifen können.
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Implementieren einer IP-Adressen-Blockierung, die verhindert, dass unsere Crawler auf Inhalte zugreifen.
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Verwenden von Content-Cloaking, um Crawlern andere Inhalte als menschlichen Nutzern zu präsentieren.
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Funktionierende Links: Links müssen zu einer funktionierenden Webseite führen, die einen gültigen HTTP-Statuscode zurückgibt.
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Der Link muss den Statuscode „200 OK“ oder einen ähnlichen Code für eine erfolgreiche Ausführung zurückgeben.
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Der Link darf keine Fehlercodes wie die folgenden zurückgeben:
- 404 Nicht gefunden
- 403 Verboten
- 500 Interner Serverfehler
- 503 Dienst nicht verfügbar
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Vollständig Laden: Unsere Crawler müssen die Seite vollständig laden können. Dazu gehören alle Ressourcen wie Bilder, CSS und JavaScript.
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Keine Standortblockierung: Die Seite darf nicht von einem DNS-Anbieter oder durch einen standortbasierten Mechanismus blockiert werden.
Überprüfung beantragen
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Link zu Unrecht abgelehnt oder entfernt wurde, können Sie eine Überprüfung beantragen.