Richtlinien zu Berechtigung und Inhaberschaft für Unternehmen

Nicht alle Unternehmen sind berechtigt, ein Unternehmensprofil bei Google zu haben. Sie müssen dafür die unten aufgeführten Kriterien erfüllen. Auch Inhaber und bevollmächtigte Vertreter für ein Unternehmensprofil müssen die aufgeführten Richtlinien befolgen.

Berechtigte Unternehmen

Unternehmen dürfen nur dann ein Unternehmensprofil erstellen, wenn während der angegebenen Geschäftszeiten normalerweise persönlicher Kundenkontakt stattfindet oder möglich ist.

Es gibt aber einige Ausnahmen:

  • Geldautomaten, Automatenvideotheken und Eilpostfächer: Bei solchen Standorten müssen Sie Kontaktdaten angeben, über die Sie bei Problemen zu erreichen sind.
  • Saisonale Unternehmen wie z. B. Eisbahnen, die nur im Winter geöffnet sind: Entsprechende Betriebe dürfen einen Brancheneintrag haben, wenn am Standort eine ganzjährige Beschilderung vorhanden ist.
  • Restaurants, die Gerichte ausschließlich für die Lieferung zubereiten, sind unter bestimmten Bedingungen zulässig. Weitere Informationen zu virtuellen Restaurants

Nicht berechtigte Unternehmen

Für folgende Unternehmen kommt ein Unternehmensprofil beispielsweise nicht infrage:

  • Für zu vermietende oder zu verkaufende Immobilien wie Ferienwohnungen, Musterhäuser oder leer stehende Appartements. Verkaufsbüros oder Leasingunternehmen können sich jedoch bestätigen lassen.
  • Für regelmäßige Dienstleistungen, Kurse oder Treffen an einem Standort eines Unternehmens, das Ihnen nicht gehört oder für das Sie keine Vertretungsvollmacht haben.
  • Für Akquisiteure oder Unternehmen zur Lead-Generierung.
  • Für Marken, Organisationen, Künstler und andere Unternehmen, die ausschließlich online tätig sind.
  • Für Unternehmen mit einem Postfach oder einem Briefkasten an einem entfernten Standort als Adresse.

Inhaberschaft

Nur der Geschäftsinhaber oder dessen Bevollmächtigte sind berechtigt, die Informationen zum Unternehmen in einem Unternehmensprofil zu bestätigen und zu verwalten. Wenn Sie den Verwaltungszugriff auf Ihr Unternehmensprofil für andere Nutzer freigeben möchten, können Sie einen Administrator hinzufügen.

In einigen Fällen kann die Inhaberschaft aus folgenden Gründen aufgehoben werden: 

  • Sie haben sich in letzter Zeit nicht in Ihrem Konto angemeldet.
  • Vom Unternehmen wurde bestätigt, dass Sie oder Ihre Agentur nicht mehr autorisiert sind, diese Seite zu verwalten.
  • Wir konnten Sie mehrfach per E-Mail nicht erreichen, um Ihre Zugehörigkeit zum Unternehmen zu bestätigen. 
  • Sie oder ein anderer Inhaber des Unternehmensprofils haben das Profil gelöscht.
  • Sie haben Ihr Unternehmensprofil über ein anderes Google-Produkt erstellt und das Profil für dieses Produkt wurde gesperrt.

Wenn das passiert, können Sie versuchen, die Inhaberschaft wieder zu bestätigen oder noch einmal beim neuen Geschäftsinhaber zu beantragen. Folgen Sie hierzu der Anleitung im Hilfeartikel Inhaberkonflikte lösen

Zusätzliche Richtlinien für bevollmächtigte Vertreter

Alle Personen oder Unternehmen, die Informationen zum Unternehmensprofil bei einem Unternehmen verwalten, das ihnen nicht gehört, gelten als Bevollmächtigte. Beispiele für Bevollmächtigte sind SEO/SEM-Drittanbieterunternehmen, Freunde des Geschäftsinhabers, Dienstleistungsanbieter für Onlinebestellung, Onlineplanung oder Onlinebuchung und Anbieter im Partnernetzwerk.

Regeln für Bevollmächtigte:

  • Bevollmächtigte dürfen niemals ein Unternehmensprofil ohne ausdrückliches Einverständnis des Geschäftsinhabers beanspruchen.
  • Sie dürfen niemals falsche, irreführende oder unrealistische Angaben machen.
  • Sie dürfen kein herabwürdigendes, missbräuchliches oder unseriöses Verhalten gegenüber potenziellen oder bestehenden Kunden zeigen.
  • Bevollmächtigte müssen mit dem Geschäftsinhaber immer direkt zusammenarbeiten, um den Bestätigungsprozess abzuschließen. Informationen zur Bestätigung
  • Dem Geschäftsinhaber muss bewusst sein, was ein Unternehmensprofil auf Google ist und wofür die Profildaten verwendet werden. Bevollmächtigte müssen mit dem Geschäftsinhaber die folgenden Links teilen:
  • Der Geschäftsinhaber muss immer informiert sein, wenn Bevollmächtigte Änderungen am Unternehmensprofil vornehmen möchten.
  • Die Richtlinien für die Präsentation des Unternehmens auf Google müssen immer eingehalten werden. Bei der Telefonnummer und der Website, die im Unternehmensprofil angegeben werden, muss es sich um die verbindliche Rufnummer und Website des Unternehmens handeln. Die Angaben müssen dem Geschäftsinhaber bekannt und für diesen nachprüfbar sein. Die Inhalte der Website müssen sich im Eigentum des Geschäftsinhabers befinden und von diesem verwaltet werden.
  • Bei Zugriffsanfragen durch die Geschäftsleitung müssen Bevollmächtigte umgehend reagieren und die Inhaberschaft des Unternehmensprofils auf Verlangen sofort auf den Geschäftsinhaber übertragen. Bevollmächtigte müssen dem Geschäftsinhaber empfehlen, ein Konto zu erstellen, die Inhaberschaft für das Unternehmensprofil auf dieses Konto zu übertragen und Bevollmächtigte als Administratoren hinzuzufügen. Weitere Informationen zum Übertragen der Inhaberschaft

Andernfalls kann das Unternehmensprofil und/oder das Google-Konto gesperrt werden. Nachfolgende Beiträge werden blockiert, wenn das Profil oder Konto wegen Verstößen gegen diese Richtlinien gesperrt wurde.

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