Bei Google gibt es einen hohen Qualitätsstandard, was Informationen angeht. Daher moderieren wir unter Umständen Unternehmensprofile und deren Inhalte, wenn darin gegen unsere Richtlinien verstoßen wird. Mit dem Einspruchstool für Unternehmensprofile können Sie Folgendes machen:
- Einspruch gegen bestimmte Entscheidungen zu Profileinschränkungen und Inhaltsmoderationen einlegen, einschließlich der Ablehnung von Inhalten
- Den Status Ihrer Einsprüche prüfen
Hinweis
Wenn Sie Ihr Unternehmensprofil nicht bestätigt haben, sind die zugehörigen Inhalte möglicherweise nicht bei Google zu sehen. Prüfen Sie den Bestätigungsstatus Ihres Profils, bevor Sie Einspruch einlegen.
Einspruch einlegen
Für gesperrte oder deaktivierte ProfileNachweise vorbereiten
Wichtig: Wenn Sie das Formular für Nachweise geöffnet haben, müssen Sie es innerhalb von 60 Minuten senden, damit es an den Einspruch angehängt wird.
Unter Umständen wird Ihnen vorgeschlagen, über ein verknüpftes Formular Nachweise beizufügen, die Ihren Einspruch untermauern. Dazu gehören:
- Offizielle Gewerbeanmeldung
- Unternehmenslizenz
- Steuerbescheinigungen
- Rechnungen von Versorgungsunternehmen (z. B. Strom, Telefon, Kabel-TV, Internet)
Hinweis: Achten Sie bei allen Dokumenten, die Sie als Nachweis einreichen, darauf, dass der Name und die Adresse des Unternehmens mit den Angaben in dem Profil übereinstimmen, für das Sie Einspruch einlegen möchten.
Einspruch einlegen
- Rufen Sie das Einspruchstool für Unternehmensprofile auf.
- Sie müssen in dem Google-Konto angemeldet sein, das Ihrem Unternehmensprofil zugeordnet ist.
- Wählen Sie das Unternehmensprofil aus, das Sie reaktivieren möchten.
- Im Einspruchstool für Unternehmensprofile ist Folgendes zu sehen:
- Eingeschränktes Profil
- Grund für die Moderation
- Link zur Richtlinie, gegen die verstoßen wird
- Klicken Sie unten rechts auf Einspruch einlegen.
- Unter Umständen wird Ihnen vorgeschlagen, Nachweise beizufügen, die Ihren Einspruch untermauern.
- Hängen Sie hierzu geeignete Dateien an und klicken Sie auf Senden.
- Nachdem Google Ihren Einspruch geprüft hat, werden Sie per E-Mail über die Entscheidung informiert.
Wichtig: Wenn Ihr Google-Konto oder Ihr Unternehmensprofil eingeschränkt ist, müssen Sie es reaktivieren, bevor Sie Einspruch gegen Entscheidungen zu Inhalten einlegen können. Weitere Informationen
Über das entsprechende Tool können Sie Einspruch gegen abgelehnte Änderungen an diesen Informationen einlegen:
- Name des Unternehmens
- Adresse
- Position der Stecknadel
- Unternehmenskategorie
- Telefonnummer
- Website
- Updates, Angebote und Beiträge zu Veranstaltungen
Nachweise vorbereiten
Wichtig: Wenn Sie das Formular für Nachweise geöffnet haben, müssen Sie es innerhalb von 60 Minuten senden, damit es an den Einspruch angehängt wird.
Unter Umständen wird Ihnen vorgeschlagen, über ein verknüpftes Formular Nachweise beizufügen, die Ihren Einspruch untermauern. Dazu gehören:
- Offizielle Gewerbeanmeldung
- Unternehmenslizenz
- Steuerbescheinigungen
- Rechnungen von Versorgungsunternehmen (z. B. Strom, Telefon, Kabel-TV, Internet)
Hinweis: Achten Sie bei allen Dokumenten, die Sie als Nachweis einreichen, darauf, dass der Name und die Adresse des Unternehmens mit den Angaben in dem Profil übereinstimmen, für das Sie Einspruch einlegen möchten.
Einspruch einlegen
- Rufen Sie das Einspruchstool für Unternehmensprofile auf.
- Sie müssen in dem Google-Konto angemeldet sein, das Ihrem Unternehmensprofil zugeordnet ist.
- Wählen Sie das Unternehmensprofil aus, für das Sie Einspruch einlegen möchten.
- Im Einspruchstool für Unternehmensprofile ist Folgendes zu sehen:
- Liste der abgelehnten Beiträge
- Grund für die Moderation
- Link zur Richtlinie, gegen die verstoßen wird
- Wählen Sie die Entscheidung aus, gegen die Sie Einspruch einlegen möchten.
- Klicken Sie unten rechts auf Einspruch einlegen.
- Optional: Wenn Sie Nachweise hinzufügen möchten, wählen Sie einfach die entsprechenden Dateien aus und klicken dann auf Senden.
Nachdem Google Ihren Einspruch geprüft hat, werden Sie per E-Mail über die Entscheidung informiert.
Tipp: Im Einspruchstool für Unternehmensprofile wird eventuell die Nachricht angezeigt, dass kein moderierter Inhalt oder kein eingeschränkter Zugriff vorliegt, gegen den Sie Einspruch erheben können. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Einspruch gegen weitere Inhaltseinschränkungen einlegen können, wenden Sie sich an uns. Unser Team prüft dann, ob Sie zu weiteren Einsprüchen berechtigt sind.
Wichtig: Falls Ihr Google-Konto oder Ihr Unternehmensprofil gesperrt wurde, müssen Sie es reaktivieren, bevor Sie Einspruch gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit Inhalten einlegen können. Weitere Informationen
Wenn Sie Einspruch im Zusammenhang mit anderen abgelehnten Inhalten einlegen möchten, wenden Sie sich an uns.
- Wählen Sie das Problem aus, das am ehesten zutrifft.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Klicken Sie auf Senden.
Hinweis: Falls sich das Problem mit unserer ersten Antwort nicht beheben lässt, antworten Sie bitte auf die E-Mail. Unser Supportteam wird Ihnen dann bei der Bearbeitung Ihres Einspruchs helfen.
Einspruch für mehr als 10 Unternehmensprofile einlegen
So legen Sie Einspruch für mehr als 10 Profile ein:
- Wählen Sie im Einspruchstool für Unternehmensprofile das Unternehmensprofil aus, für das Sie Einspruch einlegen möchten.
- Sie müssen in dem Google-Konto angemeldet sein, das Ihrem Unternehmensprofil zugeordnet ist.
- Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, können Sie Nachweise beifügen.
- Sie werden gefragt, ob sich der Einspruch auf mehr als 10 Profile bezieht. Klicken Sie auf Ja.
- Hängen Sie für jedes Profil eine Tabelle mit den entsprechenden Nachweisen und der Unternehmensprofil-ID an. Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Nachweisen
- Klicken Sie auf Senden.
Hinweise:
- Im Einspruchstool für Unternehmensprofile ändert sich der Status nur für das ausgewählte Profil. Der Status der anderen Profile, für die Sie Einspruch eingelegt haben, wird nicht aktualisiert.
- Sie erhalten nur eine E-Mail-Benachrichtigung mit der Entscheidung über den Einspruch für das Profil, das Sie im Tool ausgewählt haben.
Status eines Einspruchs im Tool abrufen
- Sie müssen in dem Google-Konto angemeldet sein, das Ihrem Unternehmensprofil zugeordnet ist.
- Rufen Sie das Einspruchstool für Unternehmensprofile auf.
- Wählen Sie das Unternehmensprofil aus, für das Sie Einspruch eingelegt haben.
- Auf der rechten Seite sehen Sie den Status Ihres Einspruchs:
- Eingereicht
- Genehmigt
- Nicht genehmigt
- Kein Einspruch möglich
- Einspruch möglich
Weitere Optionen für Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum
Wenn Sie in einem Mitgliedstaat oder einem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig sind, können Sie sich mit Ihrem Einspruch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Weitere Informationen