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Einspruch gegen Inhalts- und Profileinschränkungen bei Google Unternehmensprofil einlegen

Informationen bei Google müssen einem hohen Qualitätsstandard genügen. Daher moderieren wir unter Umständen Unternehmensprofile und deren Inhalte, wenn sie gegen unsere Richtlinien verstoßen. Sie haben eventuell die Möglichkeit, Einspruch gegen bestimmte Arten von Profileinschränkungen und Inhaltsmoderation einzulegen, z. B. auch gegen die Ablehnung von Inhalten.

Hinweis

Bestätigungsstatus prüfen

Wenn Sie Ihr Unternehmensprofil bisher nicht bestätigt haben, sind die zugehörigen Inhalte möglicherweise nicht bei Google zu sehen. Bevor Sie Einspruch einlegen, sollten Sie daher Ihren Bestätigungsstatus prüfen.

Nachweise vorbereiten

Wenn Sie Ihrem Einspruch Nachweise beifügen möchten, sollten Sie die Dokumente vor dem Einlegen des Einspruchs vorbereiten.

Nachdem Sie Einspruch im Einspruchstool eingelegt haben, werden Sie aufgefordert, über ein verknüpftes Formular optionale Nachweise hinzuzufügen, die Ihren Einspruch belegen. Die Aufforderung, Nachweise hinzuzufügen, erfolgt am Ende des Einspruchsverfahrens. Sie müssen die Nachweise innerhalb von 60 Minuten nach Einlegen des Einspruchs einreichen.

Je nach Art Ihres Einspruchs können u. a. folgende Nachweise den Einspruch untermauern:

  • Offizielle Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeerlaubnis
  • Steuerbescheinigungen
  • Rechnungen von Versorgungsunternehmen, z. B. für:
    • Strom
    • Telefon
    • Kabelfernsehen
    • Internet

Hinweis: Achten Sie bei allen Dokumenten, die Sie als Nachweis einreichen, darauf, dass der Name und die Adresse des Unternehmens mit den Angaben in dem Profil übereinstimmen, für das Sie Einspruch einlegen möchten.

Einspruch einlegen

Wichtig:

  • Wenn Ihr Google-Konto oder Ihr Unternehmensprofil eingeschränkt ist, müssen Sie es reaktivieren, bevor Sie Einspruch gegen Entscheidungen über Inhalte einlegen können. Informationen zum Beheben von Problemen mit gesperrten oder deaktivierten Profilen
  • Die Überprüfung und Entscheidung über Einsprüche kann bis zu fünf Arbeitstage dauern. Legen Sie nicht mehrere Einsprüche für dasselbe Problem ein, bevor Ihnen die Entscheidung mitgeteilt wurde.
  • Sie können den Status Ihres Einspruchs über das Einspruchstool für Unternehmensprofile prüfen.
  • Erstellen Sie kein neues Unternehmensprofil für dasselbe Unternehmen, solange Ihr Einspruch geprüft wird.

Einspruch einlegen

Einsprüche in Bezug auf Unternehmen werden anders behandelt, wenn das betreffende Unternehmen im Vereinigten Königreich oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig oder tätig ist. Die 30 EWR-Länder umfassen die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie 3 Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (European Free Trade Association, EFTA). In der folgenden Tabelle sehen Sie, welche Option für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Schritt Unternehmen im Vereinigten Königreich oder im EWR Rest der Welt
Bestätigungsstatus prüfen Bestätigungsstatus prüfen Bestätigungsstatus prüfen
Einspruch gegen Profilsperrung einlegen Einspruchstool Einspruchstool
Einspruch gegen Ablehnung von Profiländerungen einlegen Einspruchstool Kontaktieren Sie uns
Einspruch gegen Medieneinschränkungen einlegen Einspruchstool Kontaktieren Sie uns
Einspruch gegen andere Inhaltsbeschränkungen einlegen Kontaktieren Sie uns Kontaktieren Sie uns
Einspruch gegen Entscheidung zur Entfernung von Rezensionen einlegen Tool zum Verwalten von Bewertungen Tool zum Verwalten von Bewertungen

Für Unternehmen im Vereinigten Königreich oder im EWR

Einspruch gegen gesperrte oder deaktivierte Profile, abgelehnte Änderungen an Informationen zum Unternehmen und Medieneinschränkungen einlegen

Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich oder im EWR ansässig ist, können Sie über das Einspruchstool gegen Folgendes Einspruch einlegen:

  • Gesperrtes oder deaktiviertes Profil
  • Abgelehnte Änderung an Informationen zum Unternehmen (Name, Kategorie, Adresse, Telefonnummer, Website)
  • Eingeschränkte Medien (Beitrag, Foto, Video)

Einspruch einlegen

So legen Sie Einspruch ein:

Wichtig: Wenn Sie in Schritt 7 das Formular für Nachweise öffnen, müssen Sie die Nachweise innerhalb von 60 Minuten einreichen, damit sie an Ihren Einspruch angehängt werden.

  1. Rufen Sie das Einspruchstool für Unternehmensprofile auf.
  2. Melden Sie sich in dem Google-Konto an, das mit Ihrem Unternehmensprofil verknüpft ist.
  3. Wählen Sie das Unternehmensprofil aus, das Sie reaktivieren möchten.
  4. Im Einspruchstool für Unternehmensprofile ist Folgendes zu sehen:
    • Eingeschränktes Profil
    • Grund für die Moderation
    • Link zur Richtlinie, gegen die verstoßen wird
  5. Wählen Sie die Entscheidung aus, gegen die Sie Einspruch einlegen möchten.
  6. Klicken Sie rechts unten auf Einspruch einlegen.
  7. Optional: Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, können Sie Nachweise hinzufügen:
    1. Hängen Sie die Dateien an, die Ihren Einspruch belegen.
      • Wenn Sie das Formular für Nachweise geöffnet haben, müssen Sie es innerhalb von 60 Minuten senden, damit es an den Einspruch angehängt wird.
    2. Klicken Sie auf Senden.
      • Nachdem Google Ihren Einspruch geprüft hat, werden Sie per E-Mail über die Entscheidung informiert.

Tipp: Im Einspruchstool für Unternehmensprofile wird eventuell die Meldung angezeigt, dass kein moderierter Inhalt oder kein eingeschränkter Zugriff vorliegt, gegen den Sie Einspruch einlegen können. Wenn Sie dennoch der Meinung sind, dass Sie Einspruch gegen weitere Inhaltseinschränkungen einlegen können, wenden Sie sich an uns. Unser Team prüft dann, ob Sie zu weiteren Einsprüchen berechtigt sind.

Einspruch gegen Entscheidung zur Entfernung von Rezensionen einlegen

Wenn Sie eine Rezension gemeldet haben, diese aber laut unserer Entscheidung nicht gegen die Google-Richtlinien verstößt, können Sie einmalig Einspruch einlegen. Weitere Informationen

Einspruch gegen andere Inhaltsbeschränkungen einlegen

Wenn Sie Einspruch im Zusammenhang mit anderen abgelehnten Inhalten einlegen möchten, wenden Sie sich an uns.

  1. Wählen Sie das Problem aus, das am ehesten zutrifft.
  2. Füllen Sie das Formular aus.
  3. Klicken Sie auf Senden.

Hinweis: Falls sich das Problem mit unserer ersten Antwort nicht beheben lässt, antworten Sie bitte auf die E-Mail. Unser Supportteam wird Sie dann bei der Bearbeitung Ihres Einspruchs unterstützen.

Weitere Einspruchsoptionen für Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum

Wenn Sie in einem Mitgliedstaat oder einem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig sind, können Sie sich mit Ihrem Einspruch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten zur Streitbeilegung im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union

Für Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs und des EWR

Einspruch gegen die Sperrung oder Deaktivierung eines Profils einlegen

Wenn Ihr Unternehmen nicht im Vereinigten Königreich oder im EWR ansässig ist, können Sie über das Einspruchstool Einspruch gegen Ihr gesperrtes oder deaktiviertes Profil einlegen.

Einspruch einlegen

So legen Sie Einspruch ein:

Wichtig: Wenn Sie in Schritt 7 das Formular für Nachweise öffnen, müssen Sie die Nachweise innerhalb von 60 Minuten einreichen, damit sie an Ihren Einspruch angehängt werden.

  1. Rufen Sie das Einspruchstool für Unternehmensprofile auf.
  2. Melden Sie sich in dem Google-Konto an, das mit Ihrem Unternehmensprofil verknüpft ist.
  3. Wählen Sie das Unternehmensprofil aus, das Sie reaktivieren möchten.
  4. Im Einspruchstool für Unternehmensprofile ist Folgendes zu sehen:
    • Eingeschränktes Profil
    • Grund für die Moderation
    • Link zur Richtlinie, gegen die verstoßen wird
  5. Wählen Sie die Entscheidung aus, gegen die Sie Einspruch einlegen möchten.
  6. Klicken Sie rechts unten auf Einspruch einlegen.
  7. Optional: Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, können Sie Nachweise hinzufügen:
    1. Hängen Sie die Dateien an, die Ihren Einspruch belegen.
      • Wenn Sie das Formular für Nachweise geöffnet haben, müssen Sie es innerhalb von 60 Minuten senden, damit es an den Einspruch angehängt wird.
    2. Klicken Sie auf Senden.
      • Nachdem Google Ihren Einspruch geprüft hat, werden Sie per E-Mail über die Entscheidung informiert.

Einspruch gegen die Ablehnung von Änderungen an Informationen zum Unternehmen, gegen eingeschränkte Medien und andere Inhaltsbeschränkungen einlegen

Wenn Ihr Unternehmen nicht im Vereinigten Königreich oder im EWR tätig ist, wenden Sie sich an uns, um Einspruch gegen Folgendes einzulegen:

  • Abgelehnte Änderung an Informationen zum Unternehmen (Name, Kategorie, Adresse, Telefonnummer, Website)
  • Eingeschränkte Medien (Beitrag, Foto, Video)
  • Andere Inhaltsbeschränkungen

So legen Sie Einspruch ein:

  1. Öffnen Sie das Kontaktformular.
  2. Wählen Sie das Problem aus, das am ehesten zutrifft.
  3. Füllen Sie das Formular aus.
  4. Klicken Sie auf Senden.

Hinweis: Falls sich das Problem mit unserer ersten Antwort nicht beheben lässt, antworten Sie bitte auf die E-Mail. Unser Supportteam wird Sie dann bei der Bearbeitung Ihres Einspruchs unterstützen.

Einspruch gegen Entscheidung zur Entfernung von Rezensionen einlegen

Wenn Sie eine Rezension gemeldet haben, diese aber laut unserer Entscheidung nicht gegen die Google-Richtlinien verstößt, können Sie einmalig Einspruch einlegen. Weitere Informationen

Einspruch für mehr als 10 Unternehmensprofile einlegen

So legen Sie Einspruch für mehr als 10 Profile ein:

  1. Wählen Sie im Einspruchstool für Unternehmensprofile das Unternehmensprofil aus, für das Sie Einspruch einlegen möchten.
    • Sie müssen in dem Google-Konto angemeldet sein, das mit Ihrem Unternehmensprofil verknüpft ist.
  2. Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, können Sie Nachweise beifügen.
    • Sie werden gefragt, ob sich der Einspruch auf mehr als 10 Profile bezieht. Klicken Sie auf Ja.
  3. Hängen Sie für jedes Profil eine Tabelle mit den entsprechenden Nachweisen und der Unternehmensprofil-ID an. So finden Sie die Unternehmensprofil-ID
  4. Klicken Sie auf Senden.

Hinweise:

  • Im Einspruchstool für Unternehmensprofile ändert sich der Status nur für das ausgewählte Profil. Der Status der anderen Profile, für die Sie Einspruch eingelegt haben, wird nicht aktualisiert.
  • Sie erhalten nur eine E-Mail-Benachrichtigung mit der Entscheidung über den Einspruch für das Profil, das Sie im Tool ausgewählt haben.

Status eines Einspruchs im Tool abrufen

Wichtig: Legen Sie nicht mehrere Einsprüche für dasselbe Problem ein, bevor Ihnen die Entscheidung mitgeteilt wurde.

  1. Sie müssen in dem Google-Konto angemeldet sein, das mit Ihrem Unternehmensprofil verknüpft ist.
  2. Rufen Sie das Einspruchstool für Unternehmensprofile auf.
  3. Wählen Sie das Unternehmensprofil aus, für das Sie Einspruch eingelegt haben.
  4. Auf der rechten Seite sehen Sie den Status Ihres Einspruchs:
    • Eingereicht
    • Genehmigt
    • Nicht genehmigt
    • Kein Einspruch möglich
    • Einspruch möglich

Weitere Informationen

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