Ad Exchange-Richtlinien und ihre Durchsetzung

Alle Anzeigen in Ad Exchange durchlaufen einen Freigabeprozess, einschließlich automatischer Creative-Überprüfung, um die Anzeigenqualität zu wahren. Wir behalten uns das Recht vor, Anzeigen abzulehnen, die gegen die Google Ads-Werberichtlinien zu Anzeigeninhalten und Creatives verstoßen, sowie bei bestimmten Verstößen Konten zu sperren.

Allgemeine Anforderungen an Anzeigeninhalt und Creative-Assets

  • Anzeigen müssen nach 30 Sekunden statisch werden.
  • Creative-Assets dürfen ein anfängliches Ladevolumen von 150 KB nicht überschreiten. Zusätzliches Ladevolumen muss über Polite Load geladen werden und darf nicht mehr als 2,2 MB betragen.
  • Die maximale Framerate beträgt für Flash-Creatives 24 fps und für In-Stream-Videos 30 fps.
  • Das Ziel für alle Klick-URLs muss auf _blank festgelegt sein, damit die über einen Klick aufgerufene URL in einem neuen Fenster angezeigt wird. Diese Ziel-URL muss deklariert sein und darf nicht leer gelassen werden.
  • Die deklarierten Ziel-URLs müssen mit der tatsächlichen URL übereinstimmen, auf die der Nutzer weitergeleitet wird.
  • Alle Anzeigen müssen Creatives enthalten; ein leeres Creative ist nicht zulässig und darf nicht gerendert werden.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den Google Ads-Richtlinien und in den Anforderungen für die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter.

Außer dass für Anzeigen die genannten technischen Vorgaben gelten, weist Google allen Anzeigen auch einen Status in Bezug auf den Jugendschutz zu, sodass sie nur geeigneten Zielgruppen präsentiert werden. Für Produkte, die als nicht jugendfrei eingestuft werden, können in Ad Exchange keine Anzeigen ausgeliefert werden. Wir überprüfen diese Einstufung regelmäßig und behalten uns auch Änderungen der entsprechenden Richtlinie vor.

Erfahren Sie mehr über den Freigabeprozess für Anzeigen oder informieren Sie sich unten darüber, wie sich die häufigsten Richtlinienprobleme beheben lassen. *

Mit einem Klick auf den jeweiligen Link sehen Sie die Details zu den einzelnen Richtlinien.

Sie können auch alles einblenden und Strg + F bzw. Command-Taste ⌘ + F (Mac) drücken, um einen Suchbegriff einzugeben.

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Abtreibung

Google gestattet in bestimmten Ländern keine Anzeigen zum Thema Abtreibung.

Die vollständigen Anforderungen und die Liste der Länder finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Inhalte nur für Erwachsene

Google weist allen Anzeigen einen Familienstatus zu, damit sie nur für geeignete Nutzer ausgeliefert werden. Für Produkte, die als nicht jugendfrei eingestuft werden, dürfen derzeit keine Anzeigen in Ad Exchange ausgeliefert werden.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den Google Ads-Werberichtlinien.

Alkohol

Bei Google gelten Einschränkungen in Bezug auf Werbung für und den Verkauf von alkoholischen Getränken, einschließlich Bier, Wein und Spirituosen.

In Ad Exchange dürfen nur bestimmte Werbetreibende Anzeigen für alkoholische Produkte schalten. Ad Exchange-Käufer müssen Google eine Liste der Werbetreibenden bereitstellen, deren Anzeigen für alkoholische Produkte in Ad Exchange ausgeliefert werden sollen.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Ausrichtung bei alkoholischen Getränken

Anzeigen mit Bezug zu alkoholischen Produkten sind bei Ad Exchange nur in denjenigen Ländern zulässig, in denen sie unterstützt werden. Außerdem dürfen sie nur auf Inventar bereitgestellt werden, für das die Publisher solche Anzeigen ausdrücklich zulassen.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in der Richtlinie zu alkoholischen Produkten.

Empfängnisverhütung

Google gestattet in bestimmten Ländern keine Anzeigen zum Thema Verhütung und Empfängnis.

Die vollständigen Anforderungen und die Liste der Länder finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Umgehung von Systemen

Google untersagt Werbetreibenden, mithilfe bestimmter Praktiken die Systemsteuerungsmechanismen oder Qualitätsprozesse von Google zu umgehen oder zu manipulieren. Hierzu gehören Cloaking, Austausch von Seiten- oder Anzeigeninhalten mithilfe von dynamischem DNS sowie Manipulierung des Anzeigentexts mit dem Zweck, unsere automatischen Systemprüfungen zu umgehen.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Klick-Makros

Ad Exchange-Käufer, die Drittanbieteranzeigen bereitstellen, müssen in ihren Tags ein Klick-Makro von Google verwenden. Damit werden Klicks an Google zurückgemeldet und anschließend an die Publisher weitergegeben. Klick-Makros werden auch eingesetzt, um das Inventar vor ungültigen Klicks und Impressionen zu schützen. Alle zertifizierten Anbieter und Tags wurden auf Unterstützung des Klick-Makros von Google getestet.

Weitere Informationen zu unterstützten Makros

Rekrutierung von Teilnehmern für klinische Studien

Google gestattet nur in bestimmten Ländern Werbung zur Rekrutierung von Teilnehmern für klinische Studien.

Werbung zur Rekrutierung von Teilnehmern für klinische Studien darf keine Anzeigen enthalten, die für verschreibungspflichtige Arzneimittel werben, falsche Erwartungen hinsichtlich der Wirkung eines getesteten Produkts wecken oder Hinweise darauf enthalten, dass das getestete Produkt sicher ist.

Die vollständigen Anforderungen und die Liste der Länder finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Produktfälschungen

Google untersagt den Verkauf von Produktfälschungen und die Werbung für gefälschte Produkte. Produktfälschungen sind Produkte, die eine Marke oder ein Logo enthalten, das mit der Marke bzw. dem Logo eines anderen Anbieters identisch oder kaum davon zu unterscheiden ist. Dabei werden die Markenkennzeichen des Produkts nachgeahmt, um den Eindruck zu erwecken, es handle sich um ein echtes Produkt des Markeninhabers.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Nutzerfreundlichkeit des Ziels

Google legt Wert auf eine optimale Nutzererfahrung. Daher muss Werbung hohen fachlichen und redaktionellen Standards genügen. Dies umfasst Anzeigen, mit denen Nutzer leicht interagieren können. Wir werten alle Pop-ups, die zusätzlich zur Zielseite geöffnet werden, als Pop-up-Fenster – unabhängig von deren Inhalt.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Abweichendes Ziel

Google legt Wert auf eine optimale Nutzererfahrung. Daher muss Werbung hohen fachlichen und redaktionellen Standards genügen. Dazu muss sichergestellt werden, dass die angezeigte URL in Ihrer Anzeige bestimmten Anforderungen entspricht, einschließlich Format, Domain, Erweiterungen, Subdomains, Weiterleitungen, Keywords und Proxy-URLs.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Direkter Download

Google untersagt aufdringliche oder unangemessene Anzeigen, einschließlich Anzeigen, die Downloads auslösen.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Ermöglichung unlauteren Verhaltens

Ehrlichkeit und Fairness sind für Google sehr wichtig. Deshalb ist keine Werbung für Produkte oder Dienstleistungen gestattet, die betrügerisches Verhalten ermöglichen.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Expandable-Anzeigen: Funktionen

Erweiterbare Anzeigen von Drittanbietern sind bei Ad Exchange zulässig, wenn bestimmte technische Spezifikationen und Richtlinien eingehalten werden.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den Google Ads-Werberichtlinien.

Sprengstoffe und Sprengkörper

Google erlaubt keine Anzeigen und Zielseiten mit Werbung für den Verkauf von Waffen oder Geräten, die zu schweren Schädigungen oder Verletzungen führen können.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Glücksspiele

Gambling content is permitted in certain countries. These creatives remain subject to Google's Platforms Program Policy. Buyers and sellers remain responsible for providing content in locations that are legal, and for adhering to Google's Interest-Based Advertising policies against remarketing to sensitive content, including gambling.

See the full guidelines in the advertising policies.

Schusswaffen, Schusswaffenteile und ähnliche Produkte

Google erlaubt keine Anzeigen und Zielseiten mit Werbung für den Verkauf von Waffen oder Geräten, die zu schweren Schädigungen oder Verletzungen führen können.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

In-Stream-Videoanzeigen: Funktionen

In-Stream-Videoanzeigen von Drittanbietern sind bei Ad Exchange zulässig, wenn bestimmte technische Spezifikationen und Richtlinien eingehalten werden.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den Google Ads-Werberichtlinien.

Unangemessene Inhalte

Google legt großen Wert auf Diversität und Respekt gegenüber anderen. Wir möchten Nutzer nicht durch Anzeigen, Websites oder Apps beleidigen oder verärgern, die für unser Werbenetzwerk unangemessen sind. Daher ist Werbung für folgende Inhalte nicht gestattet: Hass, Gewalt, Belästigung, Rassismus; Inhalte, die schockierend oder abstoßend wirken könnten; Inhalte, die in ausbeuterischer Absicht erstellt werden oder auf unfaire Ausnutzung anderer ausgerichtet sind; sexuelle, religiöse oder politische Intoleranz sowie Werbung für Organisationen mit entsprechenden Anschauungen.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Falsch deklarierte Anzeigentechnologie

Ad Exchange-Käufer können auf viele Technologieanbieter zurückgreifen, die Tools wie Ad-Server, Suchtechnologien und Remarketing nutzen. Alle Anbieter müssen explizit für Ad Exchange zugelassen sein.

Nur Viertanbieteraufrufe von zugelassenen Technologieanbietern sind gestattet. Für bestimmte Anbieter ist eine Deklarierung erforderlich. Liste der für Ad Exchange zertifizierten externen Anbieter

Ungültige SSL-Deklaration

Google verlangt, dass alle Antworten auf Anzeigenanfragen SSL-konform sind und dass alle Ad-Server eine SSL-Zertifizierung besitzen.

In Ad Exchange werden Anzeigen abgelehnt, für die zwar die Verwendung von SSL deklariert ist, die aber nicht sichere HTTP-Aufrufe enthalten.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den Google Ads-Werberichtlinien.

Rechtliche Anforderungen

Google verlangt, dass Sie an allen Orten, an denen Ihre Anzeigen ausgeliefert werden, die jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie die Werberichtlinien von Google einhalten. Für Ihre Produkte oder Dienstleistungen können unterschiedliche Einschränkungen gelten, je nachdem, in welcher Region Sie sie bewerben oder vertreiben. Sie müssen sicherstellen, dass Sie alle Einschränkungen kennen, denen die von Ihnen beworbenen Produkte und Dienstleistungen unterliegen.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Malware und unerwünschte Software

Google gestattet keine Werbung für Websites, die mit Malware infiziert sind, oder für den Verkauf von Schadsoftware. Alle direkt in Ad Exchange hochgeladenen Creatives sowie Weiterleitungen von Drittanbietern werden mit proprietären Systemen auf Malware oder Viren geprüft.

In manchen Fällen wissen Sie vielleicht nicht, dass sich Malware auf Ihrer Website befindet. Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz aller Nutzer lehnen wir Anzeigen ab, die zu Websites führen, auf denen Malware gefunden wurde.

Verstöße gegen die Richtlinie für Malware werden weder akzeptiert noch toleriert

Bestimmte Drittanbieter sind für die Auslieferung von Anzeigen über Ad Exchange zugelassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Käufer entweder in seinem System oder durch ein Callout von seinem System einen Richtlinienverstoß begeht oder Malware bzw. Viren in Ad Exchange einschleust.

Käufer, die vorsätzlich die Richtlinie verletzen oder aktiv Malware bzw. Viren direkt in Ad Exchange hochladen, werden sofort und dauerhaft von der Nutzung ausgeschlossen. Bei externen Aufrufen versucht Google, solche Aktivitäten aufzudecken und die betreffende Anzeige oder das jeweilige Callout zu sperren.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen von Google zum Schutz vor Malware.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den Google Ads-Werberichtlinien.

Irreführende Inhalte

Google verlangt, dass der Anzeigentext offen und ehrlich formuliert ist und den Nutzern Informationen bietet, die ihnen fundierte Entscheidungen ermöglichen. Nicht erlaubt sind Anzeigen, in denen falsche Angaben gemacht oder falsche Behauptungen aufgestellt werden, falsche Zugehörigkeiten impliziert werden oder mit denen der Nutzer irregeführt und zu ungewollten Interaktionen verleitet wird.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Fehlende Informationen

Google verlangt, dass der Anzeigentext offen und ehrlich formuliert ist und den Nutzern Informationen bietet, die ihnen fundierte Entscheidungen ermöglichen. Anzeigen, in denen relevante Informationen weggelassen werden, etwa klare Offenlegung von Zahlungsmodellen, Angabe gültiger Kontaktdaten für Finanzdienstleistungen oder wesentliche Informationen bei Spendenaufrufen, sind verboten.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Missbrauch personenbezogener Daten

Google untersagt Anzeigen, die personenbezogene Nutzerdaten direkt erfassen. Zu den personenbezogenen Daten zählen unter anderem E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Kreditkartennummern. Durch die Anzeige dürfen keine vertraulichen Informationen gesammelt werden.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Sonstige Waffen

Google erlaubt keine Anzeigen und Zielseiten mit Werbung für den Verkauf von Waffen oder Geräten, die zu schweren Schädigungen oder Verletzungen führen können.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Versandapotheke für Tierarzneimittel

Für online angebotene pharmazeutische Produkte darf zwar über Google Ads, nicht jedoch über Ad Exchange geworben werden. Die Ad Exchange-Richtlinie zu pharmazeutischen Produkten gilt für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Onlineapotheken, nicht zugelassene Nahrungsergänzungsmittel und andere Substanzen wie Steroide.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in unserer Richtlinie für pharmazeutische Produkte.

Referenz für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Für online angebotene pharmazeutische Produkte darf zwar über Google Ads, nicht jedoch über Ad Exchange geworben werden. Die Ad Exchange-Richtlinie zu pharmazeutischen Produkten gilt für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Onlineapotheken, nicht zugelassene Nahrungsergänzungsmittel und andere Substanzen wie Steroide.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in unserer Richtlinie für pharmazeutische Produkte.

Schockierende Inhalte

Google legt großen Wert auf Diversität und Respekt gegenüber anderen. Wir möchten Nutzer nicht durch Anzeigen, Websites oder Apps beleidigen oder verärgern, die für unser Werbenetzwerk unangemessen sind. Daher ist Werbung für folgende Inhalte nicht gestattet: Hass, Gewalt, Belästigung, Rassismus; Inhalte, die schockierend oder abstoßend wirken könnten; Inhalte, die in ausbeuterischer Absicht erstellt werden oder auf unfaire Ausnutzung anderer ausgerichtet sind; sexuelle, religiöse oder politische Intoleranz sowie Werbung für Organisationen mit entsprechenden Anschauungen.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Stil und Rechtschreibung

Google legt Wert auf eine optimale Nutzererfahrung. Daher muss Werbung hohen fachlichen und redaktionellen Standards genügen. Das bedeutet, Anzeigen müssen unmissverständlich sowie professionell gestaltet sein und Nutzer zu relevanten, nützlichen Inhalten leiten, mit denen sie leicht interagieren können.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Drittanbieter- und Viertanbieteraufrufe

Dritt- und Viertanbieteraufrufe müssen angegeben werden, beispielsweise:

  • Weiterleitungen oder Server-zu-Server-Callouts
  • Weiterleitungen oder Callouts zu jeglichen Technologien, beispielsweise Ad-Server, Rich Media-Server oder Überprüfungstechnologien

Ausnahmen:

  • Die Technologie wird von einem einzigen Authorized Buyers-Käufer ausschließlich zur eigenen Nutzung eingesetzt und ist nicht an Drittanbieter lizenziert.
  • Die Technologie stammt von einem zugelassenen Technologieanbieter.

Fünftanbieteraufrufe sind nicht gestattet. Es dürfen keine Anzeigen ausgeliefert werden, bei denen der Ad-Server eines Drittanbieters aufgerufen wird, der einen weiteren Ad-Server eines Drittanbieters aufruft (Viertanbieteraufruf), der wiederum einen weiteren Ad-Server eines Drittanbieters aufruft (Fünftanbieteraufruf).

In den Anforderungen für die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter finden Sie unter „Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter“ eine vollständige Liste aller Richtlinienanforderungen.

Datenerfassung

Sie dürfen Cookies, Web-Beacons und andere Tracking-Mechanismen für die Sammlung anonymer Zugriffsdaten verwenden, um beispielsweise Berichte zur allgemeinen Reichweite und Auslieferungshäufigkeit sowie zu Conversions zu generieren, sofern Sie für diesen Zweck mit einem zertifizierten Drittanbieter zusammenarbeiten. Das Sammeln von Daten auf Impressionenebene mithilfe von Cookies oder anderen Mechanismen zu Retargeting-Zwecken, zur Einteilung in Interessenkategorien oder zur Content-Syndication für Dritte auf Werbeflächen im Google Displaynetzwerk ist verboten. Diese Einschränkung gilt nicht für Daten auf Klick- oder Conversion-Ebene.

Tracking-Mechanismen wie Cookies und Web-Beacons dürfen jedoch nur dann zum Erheben personenidentifizierbarer Informationen (unabhängig vom Zweck) oder des genauen Nutzerstandorts (Behavioural Targeting) eingesetzt werden, wenn der Nutzer ausdrücklich und wissentlich zugestimmt hat. Im Kontext dieses Dokuments gelten IP-Adressen nicht als personenidentifizierbare Daten oder genaue Informationen zum Nutzerstandort.

Es ist Ihnen untersagt, auf Domains, die Google gehören oder von Google betrieben werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf DoubleClick-Domains), ein Cookie einzusetzen oder ein gesetztes Cookie zu ändern bzw. zu löschen. Außerdem dürfen Sie keine Dritten bei derartigen Aktionen unterstützen oder Dritten solche Aktionen wissentlich gestatten.

Sie müssen an einer markanten Stelle eine Datenschutzerklärung platzieren und dem Nutzer die Möglichkeit bieten, die Datenerhebung durch Tracking-Mechanismen wie Cookies und Web-Beacons dauerhaft zu deaktivieren.

Sie sehen eine Liste der für die Datenerhebung zugelassenen Technologieanbieter, wenn Sie nach einem Anbietertyp für Datenrecherche suchen.


Beispiel

Eine Anzeige, die von einem Käufer für einen Werbetreibenden bereitgestellt wird, enthält eine Tracking-URL, über die Nutzerdaten zur Verwendung für spätere Kampagnen erhoben werden. Wenn Sie beispielsweise das Pixel unten verwenden, muss der Anbieter „collectuserdata.net” folgendermaßen in der Anzeige deklariert werden:

http://collectuserdata.net?name=barry&time=1200&bannerseen=12345

Ist der Anbieter nicht in der Liste der deklarierbaren Anbieter zu finden, ist er entweder in der Liste der zugelassenen Technologieanbieter aufgeführt oder er darf unter keinen Umständen verwendet werden.

Tabak

Google erlaubt keine Anzeigen und Zielseiten, die für Produkte oder Dienstleistungen werben, die Schäden oder Verletzungen verursachen.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Nicht zugelassene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel

Für online angebotene pharmazeutische Produkte darf zwar über Google Ads, nicht jedoch über Ad Exchange geworben werden. Die Ad Exchange-Richtlinie zu pharmazeutischen Produkten gilt für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Onlineapotheken, nicht zugelassene Nahrungsergänzungsmittel und andere Substanzen wie Steroide.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in unserer Richtlinie für pharmazeutische Produkte.

Nicht autorisierte Cookies auf Google-Domains

Google gestattet keine Anzeigen, über die versucht wird, ein Cookie auf einer Google-Domain zu platzieren, z. B. doubleclick.net oder googlesyndication.com. Es ist Ihnen untersagt, auf Domains, die sich im Eigentum von Google befinden oder von Google betrieben werden (einschließlich DoubleClick-Domains), ein Cookie einzusetzen oder ein gesetztes Cookie zu ändern bzw. zu löschen. Zudem dürfen Sie keine Dritten bei der Ausführung dieser Aktionen unterstützen oder diese Aktionen Dritten wissentlich gestatten.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Nicht verfügbare Angebote

Google verlangt, dass der Anzeigentext offen und ehrlich formuliert ist und den Nutzern Informationen bietet, die ihnen fundierte Entscheidungen ermöglichen. Nicht erlaubt sind Anzeigen für Produkte, Dienstleistungen oder Werbeangebote, die auf der Zielseite nicht sofort zu finden sind.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Unklare Relevanz

Google strives to provide a quality user experience, and requires that all promotions meet high professional and editorial standards. This includes promotions that is relevant and useful.

See the full guidelines in the advertising policies.

Nicht unterstütztes Unternehmen

Google verlangt, dass Sie an allen Orten, an denen Ihre Anzeigen ausgeliefert werden, die jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie die Werberichtlinien von Google einhalten.

Wenn die Anzeige oder Zielseite Produkte oder Dienstleistungen enthält, bei denen ein hohes Risiko für den Missbrauch besteht, oder wenn Unternehmen mit diesen Merkmalen ein unzumutbares Risiko für die Sicherheit der Nutzer und die Nutzererfahrung darstellen, wird die Auslieferung der Anzeige möglicherweise gestoppt.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.

Verwendung von Flash-Cookies und LSOs

Flash-Cookies und sonstige LSO-Technologien (Locally Shared Object) sind in Ad Exchange nicht zulässig. Flash-Cookies zählen ebenso wie Browserhilfsobjekte und die localStorage-Funktion von HTML5 zu den LSO-Technologien für verhaltensbezogene Werbung, Anzeigenauslieferung, Berichterstellung und websiteübergreifende Werbung.

Beispiel

Es wird ein Flash-Banner ausgeliefert, das Daten in eine LSO-Datei schreibt. Mithilfe des Banners werden Daten über die vom Nutzer besuchte Seite und die im Banner angezeigten Produkte erfasst sowie eine Sicherungskopie der Web-Cookie-Daten des Nutzers erstellt. LSOs können vom Nutzer nicht problemlos und transparent blockiert werden. Zudem verstößt es gegen die Google-Richtlinien, Ad Serving-Daten aus einer Anzeigenimpression zu sammeln.

Bestimmte Verstöße haben einen vorübergehenden Ausschluss des Käufers von sämtlichem Traffic zur Folge. Wird der Verstoß innerhalb von zehn Tagen abgestellt, kann der Ausschluss des Käufers wieder aufgehoben werden. Jedes LSO, das innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden erkannt wird, zählt als ein einzelner Richtlinienverstoß. Nach drei Verstößen innerhalb dieses Zeitraums wird der Ad Exchange-Käufer für die Dauer von drei Monaten von der Nutzung ausgeschlossen. Die Kunden haben ab dem Versand der entsprechenden Benachrichtigung zehn Werktage Zeit, den Verstoß abzustellen oder Beschwerde einzulegen. Wird der Verstoß zur Zufriedenheit von Google behoben, wird er nicht mehr zu den drei Verstößen gezählt, die zur Suspendierung führen.

Die vollständigen Richtlinien finden Sie unter Anforderungen für Ad Serving durch Drittanbieter im Abschnitt "Anzeigenschaltung durch Drittanbieter".

Verwendung unformatierter IP-Adressen

Google legt Wert auf eine optimale Nutzererfahrung. Daher muss Werbung hohen fachlichen und redaktionellen Standards genügen. Es ist untersagt, im Anzeigeninhalt oder als angezeigte URL eine unformatierte IP-Adresse (etwa 123.45.678.90) zu verwenden.

Die vollständigen Anforderungen finden Sie in den AdWords-Werberichtlinien.


  * Die hier bereitgestellten Informationen wirken sich in keiner Weise auf die Richtlinien für Käufer aus.

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