Aktualisierung der Richtlinie "Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen" (Oktober 2020)

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

 

Im Oktober 2020 wird die Richtlinie Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen für Google Ads aktualisiert, um wie unten beschrieben auf Minderjährige ausgerichtete Werbung für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt in der EU und im Vereinigten Königreich einzuschränken. Die Richtlinie tritt am 6. Oktober in Kraft.

Wir unterstützen verantwortungsbewusste Werbung für Lebensmittel und Getränke. Anzeigen und Zielwebsites für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt sind gestattet, sofern sie den folgenden Richtlinien entsprechen und nicht auf Minderjährige ausgerichtet sind. Der Inhalt der Richtlinie soll nicht als Rechtsberatung dienen. Alle Werbetreibenden müssen die Gesetze der Länder einhalten, auf die ihre Anzeigen ausgerichtet sind. Das schließt auch Vorschriften ein, die von den Angaben in der Richtlinie abweichen. 

Werbetreibende müssen selbst erklären, dass sie in ihrem Konto Kampagnen für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt starten, und dass die dazugehörigen Anzeigen den Einschränkungen der Werberichtlinie entsprechen. Verwenden Sie dafür dieses Formular.

Anzeigen gelten als Werbung für den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt, wenn im Creative (Text, Bild, Audio und/oder Video) oder auf der Zielwebsite mindestens ein entsprechendes Lebensmittel oder Getränk oder eine entsprechende Mahlzeit beworben wird. 

Unten finden Sie einige Beispiele für solche Produkte, die als Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt eingestuft werden, es sei denn, das Creative oder die Zielwebsite enthält Informationen zur Portionsgröße/Kalorienzahl sowie Nährwertinformationen, aus denen hervorgeht, dass die Produkte den zulässigen Grenzwert einhalten oder einem Einspruch des Werbetreibenden stattgegeben wurde. Die vollständigen Grenzwerte für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt finden Sie in der Tabelle unten.

Einige Beispiele: 

  • Gesüßte Getränke (Erfrischungsgetränke, Limonade, Wasser, Kaffee, Tee oder Sportgetränke mit Zuckerzusatz oder anderen Süßstoffen), Energydrinks
  • Donuts, Kuchen, süße Kekse, Gebäck, Hörnchen, süße Backwaren
  • Dosenobst in Sirup, Trockenfrüchte mit Zuckerzusatz
  • Schoko-Nuss-Aufstriche, Studentenfutter, Nussriegel mit Schokolade oder Bonbons, Nüsse mit Zucker- oder Honigüberzug
  • Milchshakes 
  • Würste (Schwein, Rind)/Hotdogs, Salami, Schinken, Speck, gebratenes Fleisch, gebratener Fisch
  • Pizza, Hamburger mit Pommes frites, frittierte Speisen (z. B. Jalapeño-Poppers)
  • Bonbons, Schokolade, Süßwaren, Konfekt, Fruchtgummis, Eiscreme, Marshmallows
  • Butter, Salz, kalorienhaltige Süßungsmittel (z. B. Ahorn- oder Agavensirup, Honig, Zucker), Kokosöl
Beispiele für Anzeigen, die nicht unter diese Richtlinie fallen:
  • Anzeigen oder Zielwebsites, die nur Text, Bilder, Audio- und/oder Videomaterial usw. von Lebensmitteln, Getränken und Mahlzeiten enthalten, die keine Lebensmittel oder Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt sind. Beispiele für Lebensmittel und Getränke, die keinen hohen Fett-, Salz- oder Zuckergehalt haben: Direktsaft, Trinkwasser (in Flaschen), Mineralwasser und aromatisiertes Wasser ohne Zucker oder Süßungsmittel, Getränke, die NUR Wasser und Direktsaft beinhalten (z. B. Saftschorlen), ungesüßter Kaffee/Tee, fettarme oder -freie Milch, Getreide ohne Zusatzstoffe, frisches oder gefrorenes Obst und Gemüse, getrocknete Bohnen und Linsen, in Wasser oder Direktsaft eingelegte Früchte, Nüsse und Samen, Nüsse und Trockenfrüchte ohne Salz- und Zuckerzusatz, fettarmer oder -freier Joghurt ohne Zuckerzusatz, Fisch, Geflügel, Eier oder Fleisch (ungesalzen und ohne Fett und Zucker), Mehl, Backpulver, Natron, Olivenöl, Rapsöl
  • Anzeigen von Lebensmittel- oder Getränkeunternehmen oder Zielwebsites, die weder Text noch Bilder, Audio- und/oder Videoinhalte usw. zu Lebensmitteln oder Getränken mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt enthalten. Einige Beispiele:
  • Markenlogo oder Name eines Unternehmens, der im Rahmen von Sponsoring oder einer Wohltätigkeitsveranstaltung zu sehen ist: "Gesponsert oder präsentiert von [Name des Unternehmens]"
  • Websites zur Restaurantsuche
  • Websites mit Restaurantrezensionen
  • Lieferdienste für Restaurantprodukte
  • Anzeigen oder Zielwebsites mit mindestens einem Lebensmittel oder Getränk mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt, um für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu werben, die nichts damit zu tun hat. Beispiele: 
  • Ein Trailer für eine Backshow
  • Eine Tourismusanzeige 
  • Anzeigen für Küchenreinigungsmittel
  • Anzeigen oder Zielwebsites mit mindestens einem Lebensmittel oder Getränk mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt, um eine öffentliche Mitteilung für gesunde Ernährung zu verbreiten 

Auswirkungen der Richtlinie

Diese aktualisierte Richtlinie bezieht sich auf alle im Google Displaynetzwerk und auf YouTube ausgelieferten Anzeigen im Vereinigten Königreich und in der EU, in denen für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt (Englisch: "Foods and Beverage High in Fat, Salt or Sugar" oder kurz HFSS F&B) geworben wird. Anzeigen in Konten, die selbst als "HFSS F&B" deklariert wurden und die das HFSS-Label erhalten haben, werden nur für Nutzer ausgeliefert, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Was geschieht bei Richtlinienverstößen?

  • Falls wir feststellen, dass eine Anzeige für ein Produkt mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt oder für ein Produkt, dessen Fett-, Salz- oder Zuckergehalt aufgrund fehlender Nährwertinformationen nicht bestätigt werden kann, nicht über ein für entsprechende Lebensmittel und Getränke selbstdeklariertes Konto präsentiert wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung, dass die Anzeige wie oben beschrieben nicht für Minderjährige in der EU und im Vereinigten Königreich ausgeliefert werden darf. Wenn Sie Einspruch gegen die Entscheidung einlegen möchten, müssen Sie die Anzeige überarbeiten oder uns entsprechende Nährwertinformationen zukommen lassen.
  • Anzeigen und Erweiterungen, die gegen diese Richtlinie verstoßen, werden eventuell abgelehnt. Eine abgelehnte Anzeige wird so lange eingeschränkt, bis der Richtlinienverstoß behoben und die Anzeige freigegeben wurde.

Verstoß beheben

  • Wenn Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, dass eine oder mehrere Ihrer Anzeigen gegen die Richtlinie zu Lebensmitteln und Getränken mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt verstoßen, rufen Sie die Hilfeseite auf. Prüfen Sie dann, ob alle Produkte, die Sie über Ihre Anzeigen und Zielwebsites bewerben, die Richtlinien zu Lebensmitteln einhalten.
  • Wenn Sie für Produkte werben möchten, die einen hohen Fett-, Salz- oder Zuckergehalt haben, müssen Sie selbst erklären, dass sie in die Kategorie "Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt" fallen.
  • Falls Sie möchten, dass nur ein Teil der Anzeigen eingeschränkt werden soll, müssen Sie ein separates Konto erstellen und dieses Konto selbst für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt deklarieren.
  • Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Anzeigen fälschlicherweise als Werbung für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt gekennzeichnet wurden, können Sie Einspruch einlegen. Der Einspruch muss Nährwertinformationen beinhalten, mit denen begründet werden soll, dass die Anzeigen nicht in die entsprechende Kategorie fallen.

Lesen Sie die Richtlinie und prüfen Sie, ob Ihre Anzeigen davon betroffen sind. Deklarieren Sie gegebenenfalls vor dem 6. Oktober die betreffenden Anzeigen selbst.

Benötigen Sie Hilfe?

Google-Nährwertprofil für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt

Der Nährstoffgehalt gilt sowohl je 100 g als auch pro durchschnittliche Portion, um weltweit anwendbar zu sein und gängige Portionsgrößen und Kalorienwerte für Speisen und Zutaten zu berücksichtigen. Wenn die Portionsgröße Ihrer beworbenen Lebensmittel oder Getränke nicht genau mit der angegebenen Portionsgröße übereinstimmt, können Sie sich an den Angaben pro 100 g orientieren.

 

Lebensmittel und Getränke

Pro

Gesätt. Fetts. (g)

Natrium (mg)

Gesamtzucker (g)

Zuckerzusatz (g)

Kalorien

Getränke

           

Alle Getränke außer Milch

Angegebene Portionsgröße (ca. 227 g)

105 mg

0

100 g

46 mg

0

             

Getreide/Brot

           

Brot, Brotprodukte, Nudeln, Reis, Getreide, Pfannkuchen

Angegebene Portionsgröße (ca. 100 g)

2

360

10

100 g

2

360

10

             

Frühstücksflocken

Angegebene Portionsgröße (ca. 30 g)

1,5

250

6,75

100 g

5

625

22,5

             

Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte

           

Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte in verarbeiteter Form

Angegebene Portionsgröße (ca. 90 g)

2

350

0

100 g

2,2

390

0

             

Nüsse und Samen

           

Nüsse und Samen

Angegebene Portionsgröße (ca. 30 g)

3,5

130

4

100 g

12

430

13

             

Milchprodukte

           

Milch und Milchersatz

Angegebene Portionsgröße (ca. 245 g)

5

200

22

100 g

3

82

9

             

Käse und Käseerzeugnisse

Angegebene Portionsgröße (ca. 30 g)

3

228

100 g

10

760

             

Joghurt und joghurtähnliche Produkte

Angegebene Portionsgröße (ca. 170 g)

5

136

19

100 g

3

80

11,5

             

Fleisch, Fisch, Ei, Geflügel und Fleischersatz

           

Fleisch, Geflügel, Fisch, Ei und Ersatz in verarbeiteter Form

Angegebene Portionsgröße (ca. 50 g)

2

335

100 g

4

670

             

Mahlzeiten und Mahlzeitkomponenten

           

Fertiggerichte und Vorspeisen

< 315 Kalorien (ca. 140 g)

5

545

14

315

100 g

4

390

10

225

             

Vollständige Mahlzeit

< 510 Kalorien (ca. 300 g)

6,6

660

18

510

100 g

2,2

220

6

200

             

Snacks und Leckereien

           

Snacks und Leckereien

< 150 Kalorien (ca. 30 g)

1,5

120

6,75

150

100 g

5

400

22,5

500

             

Soßen, Würzmittel und kulinarische Zutaten

           

Soßen, Würzmittel und kulinarische Zutaten

Angegebene Portionsgröße (ca. 30 g)

2

135

1,5

100 g

6,6

450

4,9

             

 

Veröffentlicht im August 2020

 

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