Aktualisierung der Richtlinie zum Kundenabgleich (Oktober 2018)

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Ab dem 22. Oktober ergänzen wir unsere Google Ads-Richtlinien um zusätzliche Anforderungen in Bezug auf den Kontoverlauf für Werbetreibende, die den Kundenabgleich nutzen. Die Konten der Werbetreibenden müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Es gab keine Verstöße gegen unsere Richtlinien.
  • Es gab keine Probleme mit Zahlungen.
  • Das Google Ads-Konto besteht seit mindestens 90 Tagen.
  • Die bisherigen Gesamtausgaben liegen über 50.000 USD. 

Werbetreibende, die derzeit den Kundenabgleich nutzen, können von ihrem zugewiesenen Account Manager oder dem Google-Support prüfen lassen, ob sie die Anforderungen in Bezug auf den Kontoverlauf erfüllen und die Verwendung dieser Funktion weiterhin möglich ist. 

Ab dem 22. Oktober können Werbetreibende, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, den Kundenabgleich nicht mehr nutzen. Bei Kampagnen, in denen sie diese Funktion verwenden, werden dann eventuell keine Anzeigen mehr ausgeliefert.

Nach dem 22. Oktober müssen Werbetreibende, die den Kundenabgleich nutzen möchten, von ihrem zugewiesenen Account Manager klären lassen, ob die Aktivierung dieser Funktion für ihr Konto möglich ist. Werbetreibende, die den Kundenabgleich bisher noch nicht genutzt haben und denen kein Account Manager zugewiesen ist, erhalten keinen Zugang zu dieser Funktion. Künftig führen wir ein Antragsverfahren für Werbetreibende ein, die die Kontoanforderungen erfüllen und diese Funktion aktivieren möchten. Wir informieren Sie, wenn dieses Verfahren zur Verfügung steht. 


Die Richtlinie gilt weltweit für alle Werbetreibenden, die diese Funktion verwenden. Die Richtlinie zum Kundenabgleich wird beim Inkrafttreten dieser Anforderung aktualisiert. 

(Veröffentlicht im Oktober 2018)

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