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Ab sofort haben Werbetreibende nur noch Lesezugriff auf Gmail-Kampagnen. Sie können also keine neuen Gmail-Kampagnen erstellen. Bestehende Gmail-Kampagnen und -Anzeigen lassen sich auch nicht mehr bearbeiten.
Wenn Sie weiterhin Anzeigen in Gmail schalten möchten, sollten Sie eine Discovery-Kampagne erstellen. Mit Discovery-Anzeigen können Sie Ihre Reichweite von Gmail auf andere Google-Plattformen erhöhen und monatlich drei Milliarden Nutzer erreichen, unter anderem auf YouTube und Discover. Weitere Informationen zum Erstellen und Verwalten von Discovery-Kampagnen
Unsere Inhaltsrichtlinien für Gmail-Anzeigen werden Ende Mai oder Anfang Juni 2016 aktualisiert und auf unsere Inhaltsrichtlinien zu interessenbezogener Werbung abgestimmt, um bei den entsprechenden Werbeprodukten mehr Einheitlichkeit zu erreichen. Die derzeitigen Richtlinien zu unzulässigen Inhalten für Gmail-Anzeigen werden dadurch aufgehoben und die Inhaltsrichtlinien zu interessenbezogener Werbung gelten dann künftig auch für Gmail-Anzeigen.
Die Richtlinienänderung gilt weltweit.
Konsequenzen für Gmail-Anzeigen
Wir lockern mehrere Inhaltsrichtlinien für Gmail-Anzeigen. Die Werbung in folgenden Inhaltskategorien ist dann zulässig:
- Inhalte mit Bezug zu Alkoholmarken
- Inhalte mit Ausrichtung auf bestimmte Figur- oder Persönlichkeitstypen
- Beispiele: Anti-Aging-Produkte, Übergrößen, Mittel sowie Behandlungen gegen Fältchen und Falten
- Negative Aussagen, z. B. das Bloßstellen übergewichtiger Personen, sind gemäß den Richtlinien zu interessenbezogener Werbung jedoch weiterhin verboten.
- Produkte und Dienstleistungen zur Gewichtsabnahme im Zusammenhang mit Diät und körperlicher Betätigung
- Anzeigen für Produkte zur Gewichtsabnahme, bei denen Nutzer durch unrealistische Versprechungen gelockt werden, sind gemäß der Google Ads-Richtlinie zu irreführender oder unrealistischer Werbung weiterhin verboten.
- Produkte und Dienstleistungen zur Untersuchung von Sicherheitsverstößen
- Beispiel: "Wir finden Ihre gestohlenen Daten."
- Quellen für Behördendaten zu einer Person oder einer Sache
- Beispiel: "Kostenlose Suche in Behördendaten"
- Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit spirituellen Fähigkeiten und spiritueller Führung
- Beispiele: Mystik, übersinnliche Fähigkeiten, Magie
Wichtige Hinweise zu den bevorstehenden Änderungen an den Richtlinien zu interessenbezogener Werbung
Auch die Richtlinien zu interessenbezogener Werbung werden inhaltlich und hinsichtlich ihrer Gestaltung geändert.
Dadurch sollen sie klarer und verständlicher für Werbetreibende und Nutzer werden. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Mehr Informationen dazu, weshalb die jeweilige Inhaltsrichtlinie eingeführt wurde
- Zusätzliche Beispiele zur Verdeutlichung
- Detailliertere Richtliniendefinitionen
Gemäß unseren neuen Inhaltsrichtlinien zu interessenbezogener Werbung dürfen Werbetreibende die unten genannten Informationen nicht mehr für die Ausrichtung von Anzeigen auf Nutzer verwenden. Außerdem darf sich der Inhalt der Anzeige nicht auf die nachstehend aufgeführten Themen beziehen. Diese Richtlinien gelten dann künftig auch für Gmail-Anzeigen:
Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien zu interessenbezogener Werbung wird die betreffende Richtlinienbeschreibung entsprechend aktualisiert.
- Schwierigkeiten im privaten Bereich im Zusammenhang mit Missbrauch und Traumen
- Beispiele: Einrichtungen und Beratungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt
- Zugehörigkeit des Nutzers zu einer potenziellen sozialen Randgruppe
- Beispiele: Services für Einwanderer und Rechtsberatung für Flüchtlinge
- Identifizierung des Nutzers als Transgender
- Beispiele: Informationen zu Geschlechtsumwandlungen und Anwälten, die auf Diskriminierungsfälle von Transgendern spezialisiert sind
Veröffentlicht im April 2016