Nutzung von Daten in personalisierten Anzeigen in der Google Suche, in Gmail und auf YouTube

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Für personalisierte Anzeigen in der Google Suche, in Gmail und auf YouTube gelten die folgenden Richtlinien zur Nutzung von selbst erhobenen Daten und von Drittanbieterdaten.

Alle Werbetreibenden, die Funktionen für die Ausrichtung personalisierter Anzeigen nutzen, müssen auch die Richtlinie zu personalisierten Anzeigen einhalten.

Selbst erhobene Daten 

Selbst erhobene Daten sind solche, die Sie von Kunden, Websitebesuchern und App-Nutzern erfassen, wenn sie mit Ihren Produkten oder Dienstleistungen interagieren. Die Daten müssen auf Ihren Websites, in Ihren Apps, in Ihren Ladengeschäften oder in anderen Situationen erfasst werden, in denen Nutzer unmittelbar mit Ihren Produkten oder Dienstleistungen interagieren. Andernfalls gelten sie nicht als selbst erhobene Daten. 

Drittanbieterdaten 

Drittanbieterdaten sind Nutzerdaten, die Sie erwerben oder auf sonstige Weise aus anderen Quellen beziehen.

Richtlinien zur Nutzung von selbst erhobenen Daten und von Drittanbieterdaten

Folgendes ist zulässig:

 Es ist erlaubt, auf der Grundlage von selbst erhobenen Daten Zielgruppen für die Ausrichtung von Anzeigen zu erstellen. 

 Sie dürfen die auf der Grundlage von selbst erhobenen Daten erstellten Zielgruppen mithilfe von Drittanbieterdaten segmentieren. So können Sie beispielsweise mithilfe von Drittanbieterdaten bestimmen, wann über das Remarketing-Tag Besucher in Ihre Remarketing-Liste aufgenommen werden dürfen.

Beispiel: Sie verkaufen Kreuzfahrten. Mithilfe von Drittanbieterdaten ermitteln Sie, welche Besucher aus Haushalten mit Kindern stammen. Dann konfigurieren Sie das Remarketing-Tag so, dass Ihre Anzeigen nur für Personen aus solchen Haushalten ausgeliefert werden.

Folgendes ist nicht zulässig: 

Nicht zulässig Auf der Grundlage von Drittanbieterdaten dürfen keine Zielgruppen für die Ausrichtung von Anzeigen erstellt werden.

Nicht zulässig Sie dürfen keine Remarketing-Tags auf Websites oder in Apps platzieren, die nicht Ihnen gehören oder nicht von Ihnen betrieben werden. Außerdem dürfen Sie nicht gestatten, dass Betreiber anderer Websites Remarketing-Tags auf Ihrer Website oder in Ihrer App platzieren, um Remarketing-Listen zu erstellen. 

Beispiel: Wenn Sie auf Ihrer Website Babybekleidung anbieten, dürfen Sie es dem Betreiber einer von Ihnen unabhängigen Website für Kinderwagen nicht gestatten, ein Remarketing-Tag auf Ihrer Website zu platzieren, um eine Remarketing-Liste mit Käufern von Babyartikeln zu erstellen.

Beispiel: Sie erstellen eine Bildanzeige für das Displaynetzwerk. Sie dürfen in diese Anzeige nicht Ihr Remarketing-Tag einbinden, um eine Remarketing-Liste mit den Besuchern einer Website zu erstellen, die nicht Ihnen gehört.

Nicht zulässig Werbetreibende und Unternehmen, die voneinander unabhängig sind, dürfen Nutzerdaten nicht gemeinsam nutzen. Außerdem dürfen Sie Ihre Remarketing-Listen nicht an von Ihnen unabhängige Werbetreibende weitergeben und nicht auf von solchen Werbetreibenden weitergegebene Remarketing-Listen zugreifen. 

Beispiel: Wenn Sie auf Ihrer Website Babybekleidung anbieten, dürfen Sie Ihre Remarketing-Listen mit Websitebesuchern, die nach Babykleidung suchen, nicht an einen von Ihnen unabhängigen Werbetreibenden weitergeben, der Kinderwagen verkauft.

Nicht zulässig Sie dürfen mit den Daten eines von Ihnen verwalteten Kunden keine Remarketing-Liste für einen anderen Kunden erstellen, der ansonsten von Ihnen unabhängig ist. 

Beispiel: Ein Verwaltungskonto besteht aus zwei verwalteten Konten: einem für eine Website für Autodarlehen und einem anderen für eine Autohändlerwebsite. Diese Websites gehören nicht demselben Unternehmen. Über das Verwaltungskonto dürfen keine Remarketing-Listen der Website für Autodarlehen an die Autohändlerwebsite weitergegeben werden.

Nicht zulässig Listen dürfen nicht von einem verwalteten Konto an ein anderes verwaltetes Konto weitergegeben werden, außer wenn die Nutzer zwischen dem Eigentümer der Remarketing-Liste und dem Werbetreibenden, an den die Liste weitergegeben wird, eine klare Markenzusammengehörigkeit erkennen.

Was geschieht bei Richtlinienverstößen?

Überprüfung auf Einhaltung der Richtlinie: Wir können Ihr Unternehmen jederzeit auf Einhaltung der Richtlinie zu Remarketing-Listen für Suchanzeigen überprüfen. Wenn wir entsprechende Informationen von Ihnen anfordern, sind Sie verpflichtet, zügig zu reagieren und umgehend alle Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um unsere Richtlinie einzuhalten. Bei einem Verwaltungskonto können wir auch die Einhaltung der Richtlinie in den verwalteten Konten überprüfen.

Benachrichtigung über Nichteinhaltung der Richtlinie: Wenn wir der Ansicht sind, dass Sie gegen unsere Richtlinie zu Remarketing-Listen für Suchanzeigen verstoßen, wenden wir uns an Sie und bitten Sie, entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Sollten Sie die erforderlichen Korrekturen nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums durchführen, dürfen Sie Remarketing-Listen für Suchanzeigen unter Umständen nicht mehr nutzen. Außerdem werden möglicherweise Ihre Google Ads-Konten gesperrt. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Ihr Konto unverzüglich und ohne vorherige Benachrichtigung gesperrt werden.

Unzulässige Remarketing-Listen: Wir können Remarketing-Listen, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, als nicht für Google-Produkte verwendbar kennzeichnen.

Deaktivierung der Domain: Google behält sich das Recht vor, Websites zu sperren, die gegen die Richtlinie zu Remarketing-Listen für Suchanzeigen verstoßen. Bis zur Behebung des Problems ist es dann nicht möglich, die Remarketing-Funktion von Google Ads oder andere Funktionen für personalisierte Anzeigen zu nutzen.

Sperrung des Kontos: Liegen mehrere Verstöße oder ein schwerwiegender Verstoß vor, kann das Konto gesperrt werden. In diesem Fall werden alle Anzeigen des gesperrten Kontos nicht mehr geschaltet und wir akzeptieren möglicherweise keine weitere Werbung über das Konto. Verknüpfte Konten werden unter Umständen ebenfalls dauerhaft gesperrt und neue Konten können bei der Einrichtung automatisch gesperrt werden. Weitere Informationen zu gesperrten Konten

Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie Fragen zu dieser Richtlinie haben,
wenden Sie sich bitte an den Google Ads-Support.

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