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Im Juli 2024 aktualisiert Google in der Richtlinie zu politischen Inhalten die Richtlinie „Offenlegungspflichten für synthetische Inhalte“. Werbetreibende müssen dann offenlegen, wenn ihre Wahlanzeigen synthetische oder digital veränderte Inhalte aufweisen, durch die Personen oder Ereignisse realistisch oder als real dargestellt werden, wobei dies jedoch nicht den Tatsachen entspricht. Hierzu muss in den Kampagneneinstellungen das Kästchen im Bereich „Veränderte oder synthetische Inhalte“ ausgewählt werden.
Daraufhin wird eine Offenlegung in der Anzeige für die folgenden Formate automatisch erstellt. Werbetreibende selbst müssen nichts weiter tun.
- Feeds auf Smartphones
- Shorts auf Smartphones
- In-Stream-Anzeigen auf Computern, Smartphones, im mobilen Web und auf TV-Bildschirmen
Bei allen anderen Formaten sind Werbetreibende selbst dafür verantwortlich, das Kästchen auszuwählen und eine deutliche Offenlegung einzufügen. Diese Offenlegung muss klar formuliert und an einer für Nutzer deutlich sichtbaren Stelle platziert sein. Eine akzeptable Offenlegung richtet sich nach dem spezifischen Kontext der Anzeige. Hier einige Beispielformulierungen:
- „Der Inhalt wurde verändert oder synthetisch erstellt.“
- „Das Audiomaterial wurde computergeneriert.“
- „Dieses Bild stellt keine realen Ereignisse dar.“
- „Diese Videoinhalte wurden synthetisch erstellt.“
Veröffentlicht am 1. Juli 2024
