Änderungen beim Überprüfungsverfahren von Google für Werbetreibende (März 2022)

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Im März 2022 fasst Google die derzeitigen Verfahren zur Überprüfung der Identität von Werbetreibenden und zur Bestätigung der Geschäftstätigkeiten zu einem vereinheitlichen Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zusammen. Damit soll der Prozess vereinfacht und verbessert werden. Ähnlich wie bei der aktuellen Vorgehensweise werden Werbetreibende per E-Mail und in ihrem Konto benachrichtigt, wenn sie das Überprüfungsverfahren durchlaufen müssen.

Sie werden dann gebeten, dieses Verfahren innerhalb von 30 Tagen einzuleiten. Danach haben sie weitere 30 Tage Zeit, um alle erforderlichen Schritte durchzuführen, z. B. die Bestätigung ihrer Identität, ihrer Geschäftstätigkeiten oder von beidem. 

Im Rahmen des vereinheitlichten Überprüfungsverfahrens für Werbetreibende wird es neue Zeitrahmen und Durchsetzungsmaßnahmen geben. Auf die Einzelheiten gehen wir im Folgenden ein.

Was ändert sich?

Um wieder Anzeigen schalten zu können, müssen Werbetreibende die Überprüfung erfolgreich durchlaufen und die im Formular gestellten Fragen beantworten sowie gegebenenfalls die entsprechenden Dokumente einreichen.

  • Informationen zum Unternehmen: Im ersten Schritt des vereinheitlichten Überprüfungsverfahrens stellt Google den Werbetreibenden in einem neuen Abschnitt „Informationen zum Unternehmen“ einige grundlegende Fragen zu ihrem Google Ads-Konto und ihrem Unternehmen. Dabei wird z. B. nach der Branche und dem Land der Rechnungsadresse des Werbetreibenden gefragt sowie nach Informationen, aus denen ersichtlich ist, ob es sich um einen direkten oder indirekten Anbieter (Drittanbieter) der mit Google Ads beworbenen Produkte oder Dienstleistungen handelt. Werbetreibende haben 30 Tage Zeit, um ihre Antworten einzureichen. Wenn sie bis zum Ende des 30. Tages die Antworten nicht gesendet haben, wird ihr Konto pausiert.
  • Änderungen beim Zeitrahmen für die Überprüfung: Die Überprüfungsanforderungen hängen von den Antworten im Abschnitt „Informationen zum Unternehmen“ ab. Entsprechend diesen Antworten werden die Werbetreibenden zu zusätzlichen Überprüfungsschritten weitergeleitet, z. B. zur Bestätigung ihrer Identität, ihrer Geschäftstätigkeiten oder von beidem (siehe den Abschnitt „Geänderte Kriterien für die Auswahl der Werbetreibenden, die sich einer Überprüfung unterziehen müssen“ weiter unten). Werbetreibende haben 30 Tage Zeit, um diese zusätzlichen Überprüfungen erfolgreich abzuschließen. Wenn sie die Frist nicht einhalten oder die Anforderungen nicht erfüllen, wird ihr Konto pausiert. Die Pausierung am Ende des 30. Tages erfolgt nur, wenn Werbetreibende die erforderlichen Schritte nicht durchgeführt oder die Anforderungen nicht erfüllt haben.
    • Zur Identitätsüberprüfung: Bisher hatten die Werbetreibenden 30 Tage Zeit, um das Überprüfungsverfahren zu starten, und weitere 30 Tage, um die Identitätsüberprüfung erfolgreich abzuschließen.
    • Zur Bestätigung der Geschäftstätigkeiten: Bisher hatten die Werbetreibenden 21 Tage Zeit, um diese Bestätigung erfolgreich durchzuführen. Außerdem galt ein Kulanzzeitraum von 7 Tagen, bevor das Konto gesperrt wurde.
    • Zum vereinheitlichten Überprüfungsverfahren für Werbetreibende: Künftig haben Werbetreibende 30 Tage Zeit, um die Fragen im Abschnitt „Informationen zum Unternehmen“ zu beantworten, und weitere 30 Tage, um alle erforderlichen Bestätigungen erfolgreich durchzuführen, wie etwa die Bestätigung ihrer Identität, ihrer Geschäftstätigkeiten oder von beidem.
  • Änderungen bei der Bestätigung der Geschäftstätigkeiten: Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens für Werbetreibende gleichen wir die Durchsetzungsmaßnahmen für alle Überprüfungsanforderungen an. Damit möchten wir den administrativen Aufwand verringern und den Prozess für unsere Werbetreibenden vereinheitlichen. Deshalb führt die Nichterfüllung der Anforderungen, die für die Bestätigung der Geschäftstätigkeiten gelten, oder die Nichtdurchführung der verlangten Schritte künftig zu einer Pausierung des Kontos und nicht zu dessen Sperrung. Das Konto des Werbetreibenden bleibt also offen, aber seine Anzeigen können erst wieder ausgeliefert werden, wenn er das Verfahren erfolgreich abgeschlossen hat. Die Pausierung am Ende des 30. Tages erfolgt nur, wenn der Werbetreibende die erforderlichen Schritte nicht durchgeführt oder die Anforderungen nicht erfüllt hat. 

    Um wieder Anzeigen schalten zu können, müssen Werbetreibende die Überprüfung erfolgreich durchlaufen und die im Formular gestellten Fragen beantworten sowie gegebenenfalls die entsprechenden Dokumente einreichen.

  • Geänderte Kriterien für die Auswahl der Werbetreibenden, die sich einer Überprüfung unterziehen müssen: Im Rahmen des vereinheitlichten Überprüfungsverfahrens harmonisieren wir die Auswahlkriterien, die bei den derzeitigen Verfahren zur Überprüfung der Identität von Werbetreibenden und zur Bestätigung der Geschäftstätigkeiten gelten. Hierbei führen wir zusätzliche Kriterien ein, um unseren Nutzern erhöhten Schutz zu bieten, und stellen klar, in welchen Fällen, Konten von Werbetreibenden sofort pausiert werden können (Details siehe unten).
    • Zusätzliche Kriterien: Google kann verlangen, dass Werbetreibende das Überprüfungsverfahren absolvieren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie bei markenbezogenen Suchanfragen Anzeigen schalten oder bei Suchanfragen für Branchen, die anfällig für Missbrauch und Betrug sind (z. B. Reisebranche, Kundensupport, technischer Support und Finanzdienstleistungen). Muss ein Werbetreibender eine zusätzliche Überprüfung durchlaufen, kann sich das auf die Kampagnenleistung auswirken – z. B. wenn er bei Suchanfragen zu Themen, die Einschränkungen unterliegen, Anzeigen schalten möchte. Die erfolgreiche Durchführung der verlangten Überprüfungen trägt eventuell zu einer besseren Kampagnenleistung bei.
    • Kriterien für sofortige Pausierung des Kontos: Unter bestimmten Umständen pausieren wir die Konten von Werbetreibenden unmittelbar nach Einleitung des Überprüfungsverfahrens. In den folgenden Fällen ist die sofortige Pausierung möglich:
      • Wenn wir davon ausgehen, dass Ihre Anzeigen gegen die Google Ads-Werberichtlinien verstoßen, z. B. gegen Richtlinienthemen wie „Irreführende Darstellung“, „Unbewiesene Behauptungen“, „Nicht identifiziertes Unternehmen“, „Anforderungen an Unternehmensnamen“, „Spendensammlung“, „Sensible Ereignisse“ und „Koordinierte irreführende Praktiken“
      • Wenn wir vermuten, dass sich Ihre Werbe- oder Geschäftspraktiken in physischer oder finanzieller Hinsicht negativ auf Nutzer auswirken können; Beispiele: Falschdarstellung des Werbetreibenden im Anzeigeninhalt, Werbung für Finanzprodukte oder -dienstleistungen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder nicht autorisierte Kundensupportleistungen im Namen Dritter
      • Wenn wir davon ausgehen, dass Sie den Überprüfungsprozess umgehen möchten
      • Falls Ihre Identität oder Ihr Werbeverhalten unklar ist
  • Transparenz und Offenlegungen: Wie beim derzeitigen Ablauf müssen Werbetreibende auch beim vereinheitlichten Überprüfungsverfahren zur Bestätigung der Identität und/oder der Geschäftstätigkeiten den rechtsgültigen Namen ihres Unternehmens oder ihren eigenen Namen zusammen mit den erforderlichen Nachweisen einreichen. Entsprechend den Angaben des Werbetreibenden fügt Google in der Offenlegung in Anzeigen dessen Namen und Standort ein. Weitere Informationen zu Transparenz und Offenlegung in Anzeigen

Im Rahmen unserer laufenden Bemühungen um Transparenz machen wir auch Informationen zu Ihren Google Ads-Konten und Werbekampagnen öffentlich zugänglich.

Verbesserte Benutzeroberfläche: Werbetreibende können in einer neuen Benutzeroberfläche auf dem Tab mit den Abrechnungs- und Zahlungseinstellungen die Überprüfung einleiten, deren Status und Fortschritt im Blick behalten und gegebenenfalls die Gründe für eine nicht erfolgreiche Überprüfung nachlesen. Diese Oberfläche ist über produktinterne Aufforderungen und Benachrichtigungen zugänglich. 

Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Geltungsbereich oder die Anforderungen der übrigen Überprüfungsverfahren von Google. Die beschriebenen Neuerungen werden ab dem 31. März 2022 mit einer zweimonatigen Anlaufzeit schrittweise eingeführt. 

(Veröffentlicht im Januar 2022)

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