Aktualisierung der Richtlinie zu Finanzprodukten und -dienstleistungen (Dezember 2021)

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Im Dezember 2021 aktualisieren wir die Richtlinie zu Finanzprodukten und -dienstleistungen, um klarzustellen, in welchem Umfang Werbung für Unternehmen und Dienstleistungen in Verbindung mit Kryptowährungen gestattet ist und welche Anforderungen dabei gelten. 

Ab dem 15. Dezember 2021 können Werbetreibende, die ihre Anzeigen für Börsen und Wallets für Kryptowährungen auf Israel und Japan ausrichten, ihre Produkte und Dienstleistungen bewerben, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen und von Google zertifiziert sind. Auch Werbetreibende, die ihre Anzeigen für Börsen für Kryptowährungen auf Kanada ausrichten, können ihre Produkte und Dienstleistungen bewerben, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen und von Google zertifiziert sind. Für die Zertifizierung durch Google sind je nach Zielland folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Israel (Börsen und Wallets für Kryptowährungen)
    • Werbetreibende müssen entweder (a) von der CMISA (רשות שוק ההון, ביטוח וחיסכון) als Finanzdienstleister oder (b) von der Bank of Israel (בנק ישראל) als Bankinstitut lizenziert sein. Sonstige rechtliche Erfordernisse auf nationaler Ebene müssen ebenfalls berücksichtigt werden. 
  • Kanada (Börsen für Kryptowährungen)
    • Werbetreibende müssen bei FINTRAC (CANAFE) als Gelddienstleistungsunternehmen (money services business) und bei der zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörde der Provinz als Wertpapierhändler oder -marktplatz registriert sein. Sonstige rechtliche Erfordernisse auf nationaler Ebene müssen ebenfalls berücksichtigt werden. 
  • Japan (Börsen und Wallets für Kryptowährungen)
    • Werbetreibende müssen bei der japanischen Financial Services Agency (金融庁) als Anbieter von Börsendienstleistungen für Kryptowährungen registriert sein. Sonstige rechtliche Erfordernisse auf nationaler Ebene müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Folgendes ist nicht zulässig:

 Anzeigen für Initial Coin Offerings (ICOs), DeFi-Protokolle oder den Kauf oder Verkauf von bzw. den Handel mit Kryptowährungen oder ähnlichen Produkten

  • Beispiele (keine vollständige Aufzählung): ICO Pre-Sales oder ICO Public Offerings, Kredite in Kryptowährungen, Initial DEX Offerings, Token Liquidity Pools, Unhosted Software Wallets, unkontrollierte DApps

 Anzeigenziele, auf denen Herausgeber von Kryptowährungen oder ähnlichen Produkten aufgeführt oder verglichen werden

  • Beispiele (keine vollständige Aufzählung): Handelssignale für Kryptowährungen, Anlageberatung für Kryptowährungen, Aggregatoren oder Affiliate-Websites mit ähnlichen Inhalten oder Bewertungen von Maklern

Alle Werbetreibenden müssen die Gesetze der Länder befolgen, auf die ihre Anzeigen ausgerichtet sind. Diese Richtlinie gilt weltweit für alle Konten, mit denen für diese Finanzprodukte geworben wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Hilfeartikel Zertifizierung für eingeschränkt zulässige Finanzprodukte.

Verstöße gegen die Richtlinie führen nach einer vorherigen Warnung zur Sperrung des Kontos. Die Warnung erfolgt mindestens sieben Tage vor der Kontosperrung.

(Veröffentlicht im Oktober 2021)


 

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