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Aktueller Hinweis: Die Änderung dieser Richtlinie ist aus technischen Gründen verschoben worden. Im Änderungsprotokoll wird auf künftige Richtlinienänderungen hingewiesen. (Hinzugefügt am 8. April 2022)
Endende Ausnahmen von den Wahlwerbungsrichtlinien
Im Februar 2022 wird die Richtlinie zu politischen Inhalten geändert. Die für Produkte, Dienstleistungen und die Wahlberichterstattung bisher geltenden Ausnahmen von den Wahlwerbungsrichtlinien entfallen dann weltweit. Die aktualisierte Richtlinie tritt am 15. Februar 2022 in Kraft.
Durch diese Änderung ist die Werbung für Produkte, Dienstleistungen und Wahlberichterstattung nicht mehr von den Google-Richtlinien zur Wahlwerbung ausgenommen. Werbetreibende, die mit unter die Richtlinie fallenden Anzeigeninhalten für Produkte, Dienstleistungen oder die Berichterstattung werben möchten (z. B. einen aktuellen Kandidaten oder Amtsträger präsentieren), unterliegen dann der entsprechenden Richtlinie für Wahlwerbung und müssen daher auch die Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung beantragen, um solche Anzeigen schalten zu können.
Verstöße gegen die Richtlinie führen nach einer vorherigen Warnung zur Sperrung des Kontos. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.
Lesen Sie die aktualisierte Richtlinie und prüfen Sie, ob Ihre Anzeigen davon betroffen sind. Wenn ja, müssen Sie gegebenenfalls die Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung durchlaufen oder die entsprechenden Anzeigen vor dem 15. Februar 2022 entfernen.
Neue Möglichkeiten bei der Schaltung von Wahlanzeigen
Mit der Richtlinienänderung am 15. Februar 2022 bieten wir Ihnen auch zusätzliche Möglichkeiten, Wahlanzeigen zu schalten. Derzeit kann Wahlwerbung nur in den Ländern oder Regionen ausgeliefert werden, auf die sich die Anzeigeninhalte beziehen – also z. B. EU-Wahlwerbung nur in der EU und US-Wahlwerbung nur in den Vereinigten Staaten. Nach dieser Änderung können Werbetreibende, die die Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung oder für Werbetreibende erfolgreich durchlaufen haben, in ihrem Heimatland oder ihrer Heimatregion auch Anzeigen schalten, die unter Wahlwerbungsrichtlinien für andere Länder oder Regionen fallen. Außerhalb ihres Heimatlandes oder ihrer Heimatregion dürfen sie jedoch keine Wahlanzeigen schalten. So kann etwa ein überprüfter neuseeländischer Werbetreibender in Neuseeland eine Anzeige für einen EU-Kandidaten oder ‑Amtsträger schalten – nicht aber in der EU.
Die Änderung betrifft nur Anzeigen, die im Heimatland oder in der Heimatregion des Werbetreibenden ausgeliefert werden.
Änderungen bei regionalen Einschränkungen
für Wahlwerbung oder Anzeigen zur Vertretung politischer Interessen in Kanada
Anzeigen, mit denen kanadische Nachrichtenunternehmen für ihre Wahlberichterstattung werben, sind auch nach dem 15. Februar 2022 von den regionalen Einschränkungen ausgenommen, die in Kanada für Wahlwerbung sowie für Anzeigen zur Vertretung politischer Interessen gelten. Für ausländische Nachrichtenunternehmen ist diese Ausnahme dann aber nicht mehr gültig.
Verstöße gegen die Richtlinie führen nach einer vorherigen Warnung zur Sperrung des Kontos. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.
Lesen Sie die aktualisierte Richtlinie und prüfen Sie, ob Ihre Anzeigen davon betroffen sind. Entfernen Sie gegebenenfalls die entsprechenden Anzeigen vor dem 15. Februar 2022.
(Veröffentlicht am 2. Dezember 2021)