Neues Verfahren bei wiederholten Richtlinienverstößen (Juli 2021)

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Im September 2021 führt Google ein neues, auf Verwarnungen basierendes System ein, um gegen Werbetreibende vorzugehen, die wiederholt gegen Google Ads-Richtlinien verstoßen. Dieses System wird ab dem 21. September 2021 mit einer dreimonatigen Anlaufzeit schrittweise für die folgenden Richtlinien eingeführt: „Unlauteres Verhalten ermöglichen“, „Nicht freigegebene Substanzen“, „Schusswaffen, Schusswaffenteile und ähnliche Produkte“, „Sprengkörper“, „Sonstige Waffen“ und „Tabak“. Im Lauf der Zeit wird es stufenweise auf weitere Richtlinien angewendet. Werbetreibende werden jedes Mal benachrichtigt, wenn der Geltungsbereich ausgeweitet wird.

Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf Kontosperrungen bei schwerwiegenden Verstößen gegen Google Ads-Richtlinien.

Was ändert sich?

Wir möchten eine sichere und positive Nutzererfahrung bieten, deshalb müssen Werbetreibende die Google Ads-Richtlinien einhalten. Zur Richtliniendurchsetzung werden wir künftig Verwarnungen erteilen. Außerdem erhalten die betreffenden Werbetreibenden Benachrichtigungen per E-Mail und in ihrem Konto, damit unsere Richtlinien eingehalten und wiederholte Verstöße vermieden werden.

Der erste Richtlinienverstoß führt nur zu einer Warnung. Bei fortgesetzten Verstößen erhalten Werbetreibende dann die erste Verwarnung. Es sind bis zu drei Verwarnungen möglich und jedes Mal werden die Maßnahmen verschärft. Beim ersten und zweiten Mal erfolgt eine vorübergehende Kontosperre für drei bzw. sieben Tage. Die dritte Verwarnung ist dann mit einer Kontosperrung verbunden.

Werbetreibende mit vorübergehender Kontosperre müssen die betreffenden Verstöße beheben und ein entsprechendes Bestätigungsformular senden, um wieder Anzeigen schalten zu können. Auf die Bestätigung hin wird die vorübergehende Kontosperre drei Tage nach der ersten Verwarnung bzw. sieben Tage nach der zweiten aufgehoben. Werbetreibende können Einspruch gegen eine Verwarnung einlegen, wenn sie ihrer Meinung nach fälschlicherweise erteilt wurde. Nach einem erfolgreichen Einspruch werden die Anzeigen sofort wieder ausgeliefert. Wenn der Werbetreibende nichts unternimmt und weder eine Bestätigung sendet noch Einspruch gegen die Verwarnung erhebt, wird die vorübergehende Sperre nicht aufgehoben. Verwarnungen für das Google Ads-Konto bleiben 90 Tage bestehen, falls nicht erfolgreich Einspruch dagegen eingelegt wird.

Über Konten, die nach einer dritten Verwarnung gesperrt sind, können nur Anzeigen ausgeliefert oder neue Inhalte erstellt werden, wenn erfolgreich Einspruch gegen die Sperrung erhoben wurde. Weitere Informationen zu gesperrten Konten

(Veröffentlicht im Juli 2021)

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