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Wiederholter Linktext
Folgendes ist nicht zulässig:
Verwendung des gleichen Linktexts für mehrere Sitelinks
Hinweis: Linktext darf nicht wiederverwendet werden, selbst wenn jeder Sitelink auf ein anderes Ziel verweist.
Doppelte URLs
Folgendes ist nicht zulässig:
Mehrere Sitelinks in derselben Kampagne oder Anzeigengruppe, die auf dieselbe Landingpage oder denselben Inhalt verweisen
Sitelinks, die auf dieselbe Landingpage oder denselben Inhalte verweisen
Beispiele: Links zu verschiedenen Tabs auf derselben Webseite, Links zu verschiedenen Ankern, Fragment-IDs auf derselben Webseite
Hinweis: Etwa 80 % der Inhalte auf einer Webseite müssen für die entsprechende Seite spezifisch sein, damit sie als separates Ziel eingestuft wird.
Drittanbieter-URLs
Folgendes ist nicht zulässig:
Sitelink-URLs, die nicht dieselbe Domain haben wie die finale URL der Anzeige
Hinweis: Links sollten normalerweise auf dieselbe Domain verweisen wie die Anzeigen-URL. Links zu Websites von Drittanbietern sind jedoch unter Umständen zulässig. Beispiele hierfür sind etwa Links zu bestimmten Onlineshops (Amazon, Best Buy), Facebook-Seiten, Twitter-Konten, YouTube-Videos, LinkedIn-Profilen oder Instagram-Konten. In diesen Fällen muss der Linktext beschreiben, was Nutzer auf der entsprechenden Zielseite vorfinden werden. Außerdem muss der Text den vollständigen Domainnamen enthalten.
So sollte beispielsweise der Sitelink mit dem Text "Sehen Sie sich unser Video auf YouTube an" auf Ihr Video auf YouTube verweisen.
Zeichensetzung und Symbole in Sitelinks
Folgendes ist nicht zulässig:
Zeichensetzung und Symbole im Linktext oder in der Beschreibung, die ausschließlich dazu dienen, Aufmerksamkeit auf die Anzeige zu lenken
Beispiele: Ausrufezeichen, Satzzeichen am Textanfang oder das Symbol ►
Richtlinien und häufige Ablehnungsgründe
Die folgenden Google Ads-Richtlinien sind für dieses Anzeigenformat besonders relevant. Die Ablehnung solcher Anzeigen ist häufig auf Verstöße gegen diese Richtlinien zurückzuführen. Informationen zu den Folgen von Richtlinienverstößen