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Informationen und Tipps zur DSGVO

Integration des IAB Europe TCF für Publisher

Zur Integration des IAB Europe TCF müssen Publisher eine vom IAB registrierte TCF CMP auf ihrer Website implementieren. Die CMP erstellt und sendet den TC-String (Transparency & Consent), der dann in den Anzeigen-Tags von Google genutzt wird.

Wenn Ihnen die Einwilligung für Google für Zweck 1 fehlt (Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen), dürfen Sie das Anzeigen-Tag von Google nicht aufrufen.

Allgemeine Anleitung

Wenn Sie auf Ihrer Website eine vom IAB Europe registrierte TCF CMP implementiert haben, wird der TC-String aus der CMP in AdSense automatisch verwendet.

Hinweis: Die Anbieterauswahl in der vom IAB registrierten TCF CMP überschreibt die Auswahl der Anzeigentechnologie-Anbieter in den Steuerelementen zur Einwilligung der Nutzer in der EU. Das gilt auch, wenn Sie in den Steuerelementen zur Einwilligung der Nutzer in der EU festgelegt haben, allen Nutzern im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz nicht personalisierte Anzeigen zu präsentieren.

Wenn Sie solche Anzeigen in Ihrer Anzeigenanfrage festgelegt haben, berücksichtigen wir sowohl das als auch die im TC-String angegebene Einwilligung und wenden die konservativste Einstellung an.

  • TC-String an Tags übergeben: Über GPT, GPT-Rücksendungs-, AdSense- und Ad Exchange-Tags wird automatisch mit der vom IAB registrierten CMP kommuniziert, um den TC-String ohne Publisher-Konfiguration an AdSense weiterzuleiten. Im IMA SDK und Mobile Ads SDK wird der TC-String automatisch aus dem lokalen Speicher abgerufen, geparst und berücksichtigt. Bei anderen Tag-Typen müssen Sie die folgenden Signale manuell übergeben: gdpr={0,1} und gdpr_consent={tc string}.
  • TC-String an programmatische Kanäle übergeben: Der TC-String des IAB wird ohne Konfiguration durch den Publisher automatisch an die programmatischen Kanäle von Google übergeben.
  • TC-String an nicht programmatische Creatives übergeben: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Creative-Anbieter, ob Sie Ihre Creatives zusätzlich konfigurieren müssen, damit der TC-String darin korrekt verwendet wird. In AdSense werden die TCF-Makros des IAB (GDPR und GDPR_CONSENT_XXXX) unterstützt, damit Sie den TC-String bei Bedarf manuell an andere Creative-Anbieter übergeben können.

Anforderungen bei personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen

Unsere Interoperabilitätsrichtlinien sollen die bestehenden Richtlinienanforderungen von Google widerspiegeln, insbesondere die Anforderungen der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU. Die Richtlinien von Google gelten weiterhin und sind in einigen Fällen strenger als die TCF-Richtlinien des IAB Europe.

Hinweis: Seit November 2023 werden in Publisher-Produkten für Suchanzeigen (AdSense für Suchergebnisseiten, AdSense für Shopping und Programmable Search Engine) keine personalisierten Anzeigen mehr ausgeliefert.

Publisher sollten sich die Registrierungseinstellungen für die Anbieter ansehen, mit denen sie unter Berücksichtigung der Spezifikationen des IAB Europe TCF zusammenarbeiten möchten. Die folgenden Anforderungen gelten insbesondere, wenn Google ein Anbieter auf der CMP der Publisher ist.

Anforderungen an die Auslieferung personalisierter Anzeigen

Google liefert personalisierte Anzeigen aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Endnutzer erteilt Google seine Einwilligung für folgende Zwecke:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
    • Profil für personalisierte Anzeigen erstellen (Zweck 3)
    • Personalisierte Anzeigen auswählen (Zweck 4)
  • Google hat ein berechtigtes Interesse an Folgendem (oder die Einwilligung, wenn ein Publisher seine CMP so konfiguriert, dass sie eingeholt wird):
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)

Anforderungen an die Auslieferung nicht personalisierter Anzeigen

Wenn die Einwilligungsanforderungen für personalisierte Anzeigen nicht erfüllt sind, liefert Google nicht personalisierte Anzeigen aus, sofern alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Endnutzer erteilt Google seine Einwilligung für folgende Zwecke:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
  • Google hat ein berechtigtes Interesse an Folgendem (oder die Einwilligung, wenn ein Publisher seine CMP so konfiguriert, dass sie eingeholt wird):
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)

Folgende Szenarien werden gemäß den Angaben in der Tabelle unten behandelt:

Beschreibung Funktionsweise der Anzeigenbereitstellung

Die Einwilligung, dass Google Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen darf (Zweck 1), fehlt.

Gemäß unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ist eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder mobilen Kennungen sowohl für personalisierte als auch für nicht personalisierte Anzeigen erforderlich. Für nicht personalisierte Anzeigen ist eine solche Einwilligung erforderlich, weil auch bei ihnen weiterhin Cookies zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch sowie für das Frequency Capping und das Erstellen von aggregierten Anzeigenberichten verwendet werden.

Publisher dürfen die Anzeigen-Tags von Google nicht aufrufen.

Wenn im TC-String die Einwilligung für Google für Zweck 1 fehlt, ignoriert Google die Anzeigenanfrage und es werden keine Anzeigen ausgeliefert.

Fehlende Einwilligung für Publisher-Produkte für Suchanzeigen (AdSense für Suchergebnisseiten, AdSense für Shopping und Programmable Search Engine) zur Anwendung von Marktforschung zur Gewinnung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)

Bei Publisher-Produkten für Suchanzeigen ist für Zweck 9 keine Einwilligung erforderlich.

Mit Publisher-Produkten für Suchanzeigen können Anzeigen ausgeliefert werden, wenn eine Einwilligung für die anderen erforderlichen Zwecke eingeholt wurde.

Ungültiger TC-String

Der TC-String kann nicht geparst werden, weil beispielsweise einige Felder fehlen.

Google liefert keine Anzeige aus, wenn der TC-String ungültig ist.

Flexible Registrierung für Anbieter und Einschränkungen für Publisher

Das IAB Europe TCF bietet Publishern die Möglichkeit, unterschiedliche Einschränkungen anzupassen. So können Publisher eigene Einstellungen angeben, die Vorrang gegenüber denen eines Anbieters haben, sofern anwendbar. Publisher können von einem Anbieter nie verlangen, gegen eine rechtliche Grundlage zu verstoßen oder einen Zweck zu verfolgen, der in Konflikt mit der Global Vendor List-Registrierung des Anbieters steht. Die Bezeichnung „Einschränkungen“ bezieht sich in diesem Fall darauf, dass der Rahmen des Möglichen für einen Anbieter nie erweitert, sondern nur eingeschränkt wird.

Publisher sollten sich die Registrierungseinstellungen für die Anbieter ansehen, mit denen sie unter Berücksichtigung der Spezifikationen des IAB Europe TCF zusammenarbeiten möchten. Wenn sich ein Anbieter flexibel über „berechtigtes Interesse“ als rechtliche Standardgrundlage für einen Zweck registriert hat, bei dem Google gemäß unseren Interoperabilitätsrichtlinien eine Einwilligung verlangt, und ein Publisher mit ihm über Google-Produkte zusammenarbeiten möchte, sollte er in den Einschränkungen für Publisher seiner CMP die Einwilligung für diesen Anbieter auswählen.

Google hat die Zwecke 2, 7, 9 und 10 als flexibel registriert und erfordert dafür standardmäßig ein berechtigtes Interesse. Wenn ein Publisher seine CMP nicht so konfiguriert, dass Google für diese Zwecke auf die Einwilligung beschränkt ist, nutzt Google das berechtigte Interesse für die Fälle, in denen das über die CMP mit dem Nutzer festgelegt wurde. Google ist für die Zwecke 1, 3 und 4 nicht flexibel registriert; folglich ist für sie immer die Einwilligung erforderlich.

Echtzeitgebote und Open Bidding

Die Logik des IAB Europe TCF wird für Gebotsanfragen, Gebotsantworten und Creatives sowie auf Anfragen zum Cookie-Abgleich angewendet.

Wir lassen zu, dass Gebotsanfragen gesendet werden, und aktivieren den Cookie-Abgleich, wenn sich ein Anbieter für personalisierte Anzeigen mit „Einwilligung“ oder, in begrenzten Fällen, mit „Nicht verwendet“ registriert (Zwecke 3 und 4 im TC-String). Für Anbieter, die sich für Zwecke im Zusammenhang mit personalisierten Anzeigen (Zwecke 3 und 4 im TC-String) für „Einwilligung“ registrieren, denen der Nutzer aber keine Einwilligung erteilt hat, gilt Folgendes:

  • Sie erhalten keine Gebotsanfragen.
  • Sie bekommen keine Antwort auf Anfragen zum Cookie-Abgleich.
  • Sie dürfen keine Auktion gewinnen. Creatives von Anbietern, die unsere Richtlinienanforderungen nicht erfüllen, werden von Google blockiert, sodass die entsprechenden Anzeigen nicht bei Auktionen gewinnen oder ausgeliefert werden können.

Außerdem muss der Nutzer Google seine Einwilligung für Zweck 1, 3 und 4 erteilt haben.

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