- TCF 2.1: Wir akzeptieren weiterhin TCF 2.1-Strings, empfehlen CMPs aber, die IAB-Richtlinien zur Implementierung von TCF 2.2 zu beachten.
- Google-Lösungen zur Einwilligungsverwaltung, die in Ad Manager, AdSense und auf dem AdMob-Tab „Datenschutz und Mitteilungen“ verfügbar sind, sollen ab Anfang November TCF 2.2 für DSGVO-konforme Mitteilungen zur Einwilligung der Nutzer in der EU unterstützen, weil für CMPs die vom IAB gesetzte Frist zur Implementierung am 20. November 2023 endet.
IAB Europe hat die mit dem IAB Tech Lab und gemeinsamen Partnerunternehmen entwickelte Version 2.0 seines Transparency and Consent Framework fertiggestellt. Das TCF v2.0 ist jetzt komplett in Google eingebunden.
Die Anwendung des TCF v2.0 ist bei Google optional. In diesem Artikel wird beschrieben, wie Google mit Nutzern zusammenarbeitet, die sich für die Anwendung des TCF v2.0 entschieden haben. Er richtet sich nicht an Nutzer, die das TCF v2.0 nicht anwenden.
Was Sie vor der Registrierung wissen sollten
Wenn Sie das IAB TCF v2.0 integrieren, lesen Sie sich bitte die folgenden Informationen durch. Sie beschreiben die Interoperabilität von Google mit dem IAB TCF v2.0 auf Grundlage des darin enthaltenen Transparenz- und Einwilligungs-Strings (TC-Strings). Diese Informationen können bei Bedarf aktualisiert werden.
Der Einfachheit halber umfasst im Folgenden die Formulierung „Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen“ mehrere Aspekte der Interoperabilität unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0, etwa im Hinblick auf folgende Punkte:
- Gebote für Gebotsanfragen, die Google erhält
- Senden von Gebotsanfragen von Publishern, die Google verwenden, an Bieter
- Zulassen von Anzeigen-Tracking und -bereitstellung durch Drittanbieter
Google-Richtlinien
Die folgenden Interoperabilitätsrichtlinien sollen die bestehenden Anforderungen gemäß den Richtlinien von Google widerspiegeln, insbesondere die Anforderungen unserer Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung und unserer Richtlinien gegen die Verwendung von Geräte-IDs zur Identifizierung, z. B. in unseren Anforderungen für die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter. Beachten Sie, dass unsere Richtlinien weiterhin gelten und in einigen Fällen strenger sind als die des TCF v2.0.
Zwecke
Damit Google mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammenarbeiten kann, muss der TC-String für jeden der folgenden Zwecke angeben, dass die Einwilligung des Nutzers erteilt wurde oder ein berechtigtes Interesse in Bezug auf diesen Nutzer festgestellt wurde.
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
Wenn Sie Cookies, mobile Anzeigen-IDs oder andere lokale Speicher verwenden, arbeitet Google mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für die Einwilligung für Zweck 1 registriert sind.
In einigen Ländern, z. B. Deutschland, darf der Publisher in bestimmten Situationen die Einwilligung für Zweck 1 nicht über die CMP anfordern. Solange der TC-String dies angemessen darstellt, besteht in diesen Situationen Interoperabilität mit Google. Gemäß unserer Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung unterliegt dieser Zweck künftigen Änderungen in Bezug auf rechtliche und regulatorische Bestimmungen.
Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für Zweck 2 für „Einwilligung“, „berechtigtes Interesse“, „Einwilligung oder berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.
Erstellen eines personalisierten Anzeigenprofils und Auswählen personalisierter Anzeigen (Zwecke 3 und 4)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für die Zwecke 3 und 4 für „Einwilligung“ registriert sind, solange im TC-String angegeben ist, dass der Nutzer seine Zustimmung zu diesen beiden Zwecken erteilt hat.
Google arbeitet auch dann mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für diese Zwecke als „nicht verwendet“ registriert sind.
Wenn Sie für Zweck 3 und/oder Zweck 4 für „berechtigtes Interesse“ registriert sind:
- Wenn im TC-String angegeben ist, dass personalisierte Anzeigen (zu Zwecken 3 und/oder 4) unter „berechtigtem Interesse“ zulässig sind, arbeitet Google nicht unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 mit Ihnen zusammen.
- Wenn im TC-String angegeben ist, dass personalisierte Anzeigen nicht zulässig sind, arbeitet Google unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 mit Ihnen zusammen.
Wenn Sie für „Einwilligung oder berechtigtes Interesse als rechtliche Grundlage“ für Zwecke 3 und/oder 4 registriert sind, gilt:
- Wenn es keine Publisher-Einschränkungen gibt, arbeitet Google mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, solange Ihre standardmäßige rechtliche Grundlage die Einwilligung ist.
- Bei Publisher-Einschränkungen:
- Wenn die Publisher-Einschränkung auf Einwilligung basiert, arbeitet Google in diesem Fall mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen.
- Wenn die Publisher-Beschränkung auf berechtigtem Interesse basiert, arbeitet Google in diesem Fall nicht unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 mit Ihnen zusammen.
Erstellen eines Profils für personalisierten Content und Auswählen personalisierten Contents (Zwecke 5 und 6)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für die Zwecke 5 und/oder 6 für „Einwilligung“, „berechtigtes Interesse“, „Einwilligung oder berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.
Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für Zweck 7 für „Einwilligung“, „berechtigtes Interesse“, „Einwilligung oder berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.
Inhaltsleistung messen (Zweck 8)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für Zweck 8 für „Einwilligung“, „berechtigtes Interesse“, „Einwilligung oder berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.
Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für Zweck 9 für „Einwilligung“, „berechtigtes Interesse“, „Einwilligung oder berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.
Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für Zweck 10 für „Einwilligung“, „berechtigtes Interesse“, „Einwilligung oder berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.
Sonderzwecke
Sicherheit gewährleisten, Betrug verhindern und Fehler beheben (Sonderzweck 1)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für Sonderzweck 1 für „berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.
Technische Bereitstellung von Anzeigen oder Content (Sonderzweck 2)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für Sonderzweck 2 für „berechtigtes Interesse“ oder „nicht verwendet“ registriert sind.
Funktionen
Offline-Datenquellen zusammenführen und kombinieren (Funktion 1)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie sich für Funktion 1 registrieren, solange dem Nutzer entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt wurden.
Verschiedene Geräte verknüpfen (Funktion 2)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie sich für Funktion 2 registrieren, solange dem Nutzer entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt wurden.
Automatisch Geräteeigenschaften zur Identifizierung empfangen und senden (Funktion 3)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für Funktion 3 registriert sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass unsere Richtlinien die Verwendung von Geräte-IDs zur Identifizierung untersagen (siehe z. B. Anforderungen für Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter). Außerdem setzen wir voraus, dass Sie unsere Richtlinien, die in manchen Fällen restriktiver als das TCF v2.0 sein können, bei der Zusammenarbeit mit uns jederzeit einhalten.
Wir setzen unsere Richtlinien aktiv durch und investieren weiterhin in Technologien, mit denen die Verwendung von Geräte-IDs zur Identifizierung auf unseren Plattformen erkannt werden kann.
Sonderfunktionen
Exakte Daten zur Standortbestimmung verwenden (Sonderfunktion 1)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie sich für diese Funktion registrieren, solange die Nutzer angemessen informiert werden und die Sonderfunktion 1 entsprechend aktivieren.
Gerätemerkmale aktiv zu Identifizierungszwecken scannen (Sonderfunktion 2)
Google arbeitet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF v2.0 zusammen, wenn Sie für die Sonderfunktion 2 registriert sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass unsere Richtlinien die Verwendung von Geräte-IDs zur Identifizierung untersagen (siehe z. B. „Anforderungen für Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter“). Außerdem setzen wir voraus, dass Sie unsere Richtlinien, die in manchen Fällen restriktiver als das TCF v2.0 sein können, bei der Zusammenarbeit mit uns jederzeit einhalten.
Makro-Anforderungen
Um das IAB TCF v2.0 anwenden zu können, müssen den Pixel-URLs von Creatives Makros hinzugefügt werden. Diese Makros geben an, wo in der URL der TC-String eingefügt und weitergesendet werden soll, und ermöglichen Ihnen zu ermitteln, welche Anbieter präsent sind.
Bei allgemeinen Fragen zur TCF v2.0-Registrierung, die sich nicht auf die Google-Einbindung beziehen, wenden Sie sich bitte unter framework@iabeurope.eu an IAB Europe.
FAQs
Umfang
Welche Werbeprodukte von Google sind mit dem IAB TCF 2.0 kompatibel?
Die Integration von Version 2.0 des IAB TCF gilt für Drittanbieter-Inventar (nicht für Inventar, das Google gehört und von Google betrieben wird). Die Einwilligung für Inventar, das Google gehört und von Google betrieben wird, wird über das eigene Verfahren von Google zur Nutzereinwilligung eingeholt.
Das IAB TCF 2.0 wird in folgende Produkte integriert:
- Google Ad Manager
- AdSense
- AdMob
- Google Analytics (für Werbefunktionen, die in Verbindung mit Werbeprodukten von Google verwendet werden)
- Google Displayanzeigen (für integrierte Properties)
- Display & Video 360 und Campaign Manager 360 (für integrierte Properties)
- Google Authorized Buyers
- Funding Choices
Zeitrahmen
Wie lautet die GVL-ID von Google und wann ist sie im Transparency & Consent Framework einsehbar?
Integrationsanforderungen
Welche Anforderungen gelten für die Google-Registrierung?
- Google-Registrierung als Anbieter. Informationen zur Google-Registrierung als Anbieter finden Sie in der IAB TCF GVL Registry (JSON-Datei).
- Anforderungen für Anbieter und Publisher für die Zusammenarbeit mit Google. Lesen Sie die Interoperabilitätsrichtlinien von Google für Anbieter.
Können Publisher, die das IAB TCF 2.0 nutzen, nach der Integration weiterhin mit Anbietern zusammenarbeiten, die nicht in der Global Vendor List registriert sind?
Warum muss ein Publisher die Einwilligung für Zweck 3 (Personalisiertes Anzeigenprofil erstellen) und Zweck 4 (Personalisierte Anzeigen auswählen) einholen, um personalisierte Anzeigen auszuliefern? Welche Konsequenzen hätte es, wenn ein Publisher Anzeigen für einen Nutzer personalisieren, aber keine personalisierten Profile für ihn erstellen möchte?
- Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Datenspeicherung, sofern die Einholung einer Einwilligung hierfür gesetzlich vorgeschrieben ist [Zweck 1]
- Erhebung, Weitergabe [Zweck 3] und Nutzung [Zweck 4] personenbezogener Daten zur Personalisierung von Werbeanzeigen
Was passiert, wenn ein Publisher die Version 2.0 des TCF nicht integriert und die Einwilligung wie bisher an Google sendet?
Google bietet keine Integration mit TCF 1.0. TC-Strings der Version 1.0 werden daher weiterhin ignoriert.
Partner müssen IAB TCF 2.0 nicht verwenden. Sie können weiterhin andere Methoden verwenden, um unsere Richtlinien einzuhalten.
- Die Einstellungen für Anzeigentechnologie-Anbieter, die wir letztes Jahr für Publisher in Ad Manager, AdSense und AdMob eingeführt haben, können weiterhin verwendet werden.
- Wenn Publisher, die Google zur Monetarisierung verwenden, ihre IAB-konformen CMPs einrichten und auswählen, mit welchen Anzeigentechnologie-Anbietern sie zusammenarbeiten möchten, können sie für alle CMPs, die den Modus für zusätzliche Einwilligung implementiert haben, Anbieter-IDs aus der Global Vendor List des IAB und aus der Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter von Google auswählen. Wenn Anbieter nicht in der GVL des IAB gelistet, aber in unseren Einstellungen für Anzeigentechnologie-Anbieter verfügbar sind, können Publisher weiterhin mit diesen Anzeigentechnologie-Anbietern zusammenarbeiten.