Wenn Sie personalisierte Werbung (früher als interessenbezogene Werbung bezeichnet) deaktiviert haben, müssen Sie möglicherweise dennoch Ihre Datenschutzerklärung aktualisieren. Auch wenn Sie die Bereitstellung von Anzeigen aufgrund interessenbezogener und demografischer Kategorien deaktivieren, werden auf Ihren Websites weiterhin Anzeigen auf Basis von Nutzerinteraktionen mit Werbetreibenden, wie Aufrufen ihrer Websites, bereitgestellt. Dies wird als Remarketing bezeichnet. Daher muss Ihre Datenschutzerklärung Hinweise auf Remarketing enthalten.
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