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DSGVO-Einstellungen

DSGVO-Werbepartner verwalten

Ab Oktober 2023 können Sie bis zu 700 Werbepartner auswählen. Wenn Sie dieses Limit derzeit überschreiten, sollten Sie Ihre Werbepartnerliste aktualisieren, damit die Mitteilung zur EU-Nutzereinwilligung wie erwartet funktioniert. 
Gemäß der Google-Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung sind Sie dazu verpflichtet, jeden Werbepartner anzugeben, der personenbezogene Daten von Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich erhält, sowie Informationen zur Nutzung dieser Daten zur Verfügung zu stellen. Werbepartner (einschließlich Google und anderer Werbenetzwerke, Werbepartner, Anbieter, Bieter und Anzeigenquellen) verwenden Daten Ihrer Nutzer, um personalisierte Anzeigen zu präsentieren oder Berichte zu Conversions zu generieren.

Wenn Sie das IAB Europe Transparency and Consent Framework verwenden, wählen Sie Werbepartner während der Konfiguration der DSGVO-Einstellungen im Tool für Datenschutz- und Mitteilungen aus.

Werbepartner auswählen

Werbepartner wurden auf der Seite „EU-Nutzereinwilligung“ bisher als Anzeigentechnologie-Anbieter bezeichnet.

Wir empfehlen Ihnen, eine Liste mit bevorzugten Werbepartnern auszuwählen – unabhängig davon, ob Sie Funding Choices als CMP nutzen oder nicht. Die Einstellungen zur Auswahl der Werbepartner wurden von uns so eingerichtet, dass Sie mehr Kontrolle über die Aktivitäten auf Ihren Websites und in Ihren Apps haben.

Wenn Sie keine Einstellungen vornehmen, wird für die Anzeigenauslieferung die Standardauswahl der Werbepartner verwendet. Diese Vorauswahl umfasst die Werbepartner, die Publishern aus allen programmatischen Anzeigenquellen die höchsten Einnahmen über Nutzer im EWR und im Vereinigten Königreich liefern. Um die Einrichtung von Mitteilungen zur EU-Nutzereinwilligung zu optimieren und Konfigurationsfehler zu vermeiden, die sich auf die Anzeigenbereitstellung durch Google-Plattformen auswirken können, wird Google standardmäßig als Werbepartner ausgewählt („Google Advertising Products“) und kann nicht deaktiviert werden.

Gemäß unserer Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung müssen Sie ausdrücklich alle Parteien angeben, an die Daten weitergegeben werden. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob Sie sich für eine eigene Auswahl von Werbepartnern entscheiden oder die vorausgewählten Werbepartner verwenden, müssen Sie Ihren Nutzern eine Liste dieser Werbepartner zur Verfügung stellen.

Wie werden die ausgewählten Werbepartner verwendet?

Die Liste der von Ihnen ausgewählten Werbepartner wird in folgenden Fällen verwendet:

  • Anzeigenanfragen, die von Nutzern im EWR oder im Vereinigten Königreich generiert wurden, an die ausgewählten Werbepartner senden
  • Wenn Sie DSGVO-Mitteilungen verwenden, die Sie im Google-Tool für Datenschutz und Mitteilungen erstellt haben: Einwilligung für die ausgewählten Werbepartner einholen und Nutzern, die Ihre DSGVO-Mitteilungen sehen, eine Liste der Werbepartner bereitstellen. Die Liste finden Sie auf der Seite „Anzeigenpartner“ Ihrer DSGVO-Mitteilungen.

    Die ausgewählten Werbepartner werden für alle neuen DSGVO-Mitteilungen verwendet. Sie können Ihren veröffentlichten Mitteilungen auch neue ausgewählte Werbepartner hinzufügen.

Liste der Werbepartner

 * Werbepartner, die auf einer Liste gängiger Anbieter geführt werden.

Werbepartner zu veröffentlichten DSGVO-Mitteilungen hinzufügen

Möglicherweise müssen Sie Werbepartner hinzufügen, nachdem Sie Ihre Mitteilung zur EU-Nutzereinwilligung veröffentlicht haben. Dies ist der Fall, wenn Sie einen Anzeigenpartner hinzugefügt haben, für den Sie zuvor keine Einwilligung eingeholt haben, oder wenn ein Werbepartner vor Kurzem zur Global Vendor List (GVL) des IAB oder zur Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter von Google hinzugefügt wurde und Sie dessen Dienste nutzen möchten.

Beim Hinzufügen von Werbepartnern zu veröffentlichten Mitteilungen müssen Sie in beiden Fällen entscheiden, ob Sie Nutzer, die der vorherigen Liste an Werbepartnern zugestimmt haben, noch einmal um deren Einwilligung bitten möchten.

So fügen Sie Ihren veröffentlichten DSGVO-Mitteilungen Werbepartner hinzu:

  1. Melden Sie sich in Ihrem AdSense-Konto an.
  2. Klicken Sie auf Datenschutz und Mitteilungen.
  3. Klicken Sie auf DSGVO.
  4. Klicken Sie auf Einstellungen.
  5. Wählen Sie unter „Anzeigentypen für die Auslieferung auswählen“ die Option Personalisierte Anzeigen aus.
  6. Klicken Sie im Bereich „Werbepartner auswählen“ auf Bearbeiten.
  7. Wählen Sie Werbepartner in der Liste „Ihre Werbepartner“ aus, um sie Ihren Mitteilungen zur EU-Nutzereinwilligung hinzuzufügen. Wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:
    • Häufig verwendete Werbepartner: Verwenden Sie eine vordefinierte Liste von Werbepartnern.
    • Benutzerdefinierte Werbepartner: Wählen Sie hier einzelne Werbepartner aus. Wenn Sie diese Option wählen, wird die Liste der am häufigsten verwendeten Werbepartner automatisch ausgewählt. Sie können die Auswahl für alle Werbepartner dann aber einzeln aufheben.
      Hinweis: Sie können bis zu 700 Werbepartner auswählen. Bei Überschreiten dieses Limits werden Änderungen an Ihren DSGVO-Einstellungen nicht gespeichert.
  8. Klicken Sie auf Speichern. Für alle DSGVO-Mitteilungen, die Erstbesuchern angezeigt werden, werden die aktualisierten Einstellungen verwendet.
  9. Klicken Sie im angezeigten Dialogfeld auf Einwilligung erneut einholen, wenn Sie Besucher, die zuvor zugestimmt haben, dazu auffordern möchten, anhand der aktualisierten Einstellungen eine neue Auswahl zu treffen. Wenn Sie wiederkehrende Besucher nicht noch einmal auffordern, wird deren vorherige Auswahl weiterhin verwendet.

Anzeigenpartner aus veröffentlichten DSGVO-Mitteilungen entfernen

Führen Sie die folgenden Schritte aus, um Werbepartner aus veröffentlichten DSGVO-Mitteilungen zu entfernen:

  1. Melden Sie sich in Ihrem AdSense-Konto an.
  2. Klicken Sie auf Datenschutz und Mitteilungen.
  3. Klicken Sie auf DSGVO.
  4. Klicken Sie auf Einstellungen.
  5. Heben Sie die Auswahl von Werbepartnern auf, um sie aus der DSGVO-Mitteilung zu entfernen.
  6. Klicken Sie auf Speichern. Ihre Änderungen werden in allen für die Website veröffentlichten Mitteilungen übernommen.
Wenn Werbepartnerpartner aus Ihrer Mitteilung zur EU-Nutzereinwilligung entfernt werden, etwa weil Sie die Auswahl für die Liste „Ihre Werbepartner“ aufgehoben haben oder weil die betreffenden Partner nicht mehr Mitglied der Global Vendor List (GVL) von IAB sind, müssen Sie nichts weiter tun, da von Ihren Nutzern keine erneute Zustimmung erforderlich ist.

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