Benachrichtigung

Auf der neu überarbeiteten Meine AdMob-Seite finden Sie neben individuellen Tipps zur Optimierung Ihres Kontos auch personalisierte Informationen zum Kontozustand und Hinweise zur Einrichtung.

Informationen und Tipps zur DSGVO

Integration des IAB Europe TCF für Publisher

Zur Integration des TCF von IAB Europe müssen Publisher eine vom IAB registrierte TCF-Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) in ihrer App implementieren. Die CMP erstellt den Transparency & Consent (TC)-String und sendet ihn an die SDKs von Google, in denen er genutzt wird.

Hinweis: Sie müssen das Google Mobile Ads SDK (Version 19.0.0 oder höher für Android, Version 7.60.0 oder höher für iOS) installieren, um die TCF-Funktionen des IAB Europe in Ihren Apps verwenden zu können.

Wenn Ihnen die Einwilligung für Google für Zweck 1 fehlt (Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen), dürfen Sie das Anzeigen-Tag von Google nicht aufrufen.

Allgemeine Anleitung

Wenn Sie in Ihrer App bereits eine vom IAB Europe registrierte TCF CMP implementiert haben, wird der TC-String aus der CMP in AdMob automatisch verwendet.

Hinweis: Die Anbieterauswahl in der vom IAB registrierten TCF CMP überschreibt die Auswahl der Anzeigentechnologie-Anbieter in den Steuerelementen zur Einwilligung der Nutzer in der EU. Das gilt auch, wenn Sie in den Steuerelementen zur Einwilligung der Nutzer in der EU festgelegt haben, allen Nutzern im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz nicht personalisierte Anzeigen zu präsentieren.

Wenn Sie solche Anzeigen in Ihrer Anzeigenanfrage festgelegt haben, berücksichtigen wir sowohl das als auch die im TC-String angegebene Einwilligung und wenden die konservativste Einstellung an.

  • TC-String an Tags übergeben: Über GPT, GPT-Rücksendungs-, AdSense- und Ad Exchange-Tags wird automatisch mit der CMP des IAB kommuniziert, um den TC-String ohne Publisher-Konfiguration an AdMob weiterzuleiten. Im IMA SDK und Mobile Ads SDK wird der TC-String automatisch aus dem lokalen Speicher abgerufen, geparst und berücksichtigt. Bei anderen Tag-Typen müssen Sie die folgenden Signale manuell übergeben: gdpr={0,1} und gdpr_consent={tc string}.
  • TC-String an programmatische Kanäle übergeben: Der TC-String des IAB wird ohne Konfiguration durch den Publisher automatisch an die programmatischen Kanäle von Google übergeben.
  • TC-String an nicht programmatische Creatives übergeben: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Creative-Anbieter, ob Sie Ihre Creatives zusätzlich konfigurieren müssen, damit der TC-String darin korrekt verwendet wird. In AdMob werden die TCF-Makros des IAB (DSGVO und DSGVO_CONSENT_XXXX) unterstützt, damit Sie den TC-String bei Bedarf manuell an andere Creative-Anbieter übergeben können. 
  • TC-String an Vermittlungspartner übergeben: Der TC-String des IAB ist im lokalen Speicher des Geräts verfügbar (NSUserDefaults für iOS oder SharedPreferences für Android) und kann dort von allen Vermittlungspartnern abgerufen, geparst und berücksichtigt werden, wenn er über eine Anfrage zur Vermittlungsabfolge aufgerufen wird.

Anforderungen bei personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen

Unsere Interoperabilitätsrichtlinien berücksichtigen die Anforderungen gemäß den Richtlinien von Google, insbesondere die Anforderungen unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU und unserer Richtlinien gegen die Verwendung von Fingerprinting zur Identifizierung, z. B. in unseren Anforderungen für die Anzeigenbereitstellung durch Drittanbieter. Die Richtlinien von Google gelten weiterhin und sind in einigen Fällen strenger als die TCF-Richtlinien des IAB Europe.

Publisher sollten sich die Registrierungseinstellungen für die Anbieter ansehen, mit denen sie unter Berücksichtigung der Spezifikationen des IAB Europe TCF zusammenarbeiten möchten. Die folgenden Anforderungen gelten insbesondere, wenn Google ein Anbieter auf der CMP der Publisher ist.

Anforderungen an die Auslieferung personalisierter Anzeigen

Google liefert personalisierte Anzeigen aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Endnutzer erteilt Google seine Einwilligung für folgende Zwecke:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
    • Profil für personalisierte Anzeigen erstellen (Zweck 3)
    • Personalisierte Anzeigen auswählen (Zweck 4)
  • Google hat berechtigtes Interesse an Folgendem (oder die Einwilligung, wenn ein Publisher seine CMP so konfiguriert, dass sie eingeholt wird):
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)

Anforderungen an die Auslieferung nicht personalisierter Anzeigen

Wenn die Einwilligungsanforderungen für personalisierte Anzeigen nicht erfüllt sind, liefert Google nicht personalisierte Anzeigen aus, sofern alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Endnutzer erteilt Google seine Einwilligung für folgende Zwecke:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
  • Google hat berechtigtes Interesse an Folgendem (oder die Einwilligung, wenn ein Publisher seine CMP so konfiguriert, dass sie eingeholt wird):
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)

Folgende Szenarien werden gemäß den Angaben in der Tabelle unten behandelt:

Beschreibung Funktionsweise der Anzeigenbereitstellung

Die Einwilligung für Google fehlt, um Informationen auf einem Gerät zu speichern und/oder darauf zuzugreifen (Zweck 1)

Gemäß unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ist eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder mobilen Kennungen sowohl für personalisierte als auch für nicht personalisierte Anzeigen erforderlich. Für nicht personalisierte Anzeigen ist eine solche Einwilligung noch erforderlich, weil auch bei ihnen weiterhin Cookies zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch sowie für das Frequency Capping und das Erstellen von aggregierten Anzeigenberichten verwendet werden.

Publisher dürfen die Anzeigen-Tags von Google nicht aufrufen.

Wenn im TC-String die Einwilligung für Google für Zweck 1 fehlt, löscht Google die Anzeigenanfrage und es werden keine Anzeigen ausgeliefert.

Ungültiger TC-String

Der TC-String kann nicht geparst werden, weil beispielsweise einige Felder fehlen.

Google liefert keine Anzeige aus, wenn der TC-String ungültig ist.

Flexible Registrierung für Anbieter und Einschränkungen für Publisher

Das IAB Europe TCF bietet Publishern die Möglichkeit, unterschiedliche Einschränkungen anzupassen. So können Publisher eigene Einstellungen angeben, die Vorrang gegenüber denen eines Anbieters haben, sofern anwendbar. Publisher können von einem Anbieter nie verlangen, gegen eine rechtliche Grundlage zu verstoßen oder einen Zweck zu verfolgen, der in Konflikt mit der Global Vendor List-Registrierung des Anbieters steht. Die Bezeichnung „Einschränkungen“ bezieht sich in diesem Fall darauf, dass der Rahmen des Möglichen für einen Anbieter nie erweitert, sondern nur eingeschränkt wird.

Publisher sollten sich die Registrierungseinstellungen für die Anbieter ansehen, mit denen sie unter Berücksichtigung der Spezifikationen des IAB Europe TCF zusammenarbeiten möchten. Wenn sich ein Anbieter flexibel über „berechtigtes Interesse“ als rechtliche Standardgrundlage für einen Zweck registriert hat, bei dem Google gemäß unseren Interoperabilitätsrichtlinien eine Einwilligung verlangt, und ein Publisher mit ihm über Google-Produkte zusammenarbeiten möchte, sollte er in den Einschränkungen für Publisher seiner CMP die Einwilligung für diesen Anbieter auswählen.

Google hat die Zwecke 2, 7, 9 und 10 als flexibel registriert und erfordert dafür standardmäßig ein berechtigtes Interesse. Wenn ein Publisher seine CMP nicht so konfiguriert, dass Google für diese Zwecke auf die Einwilligung beschränkt ist, nutzt Google das berechtigte Interesse für die Fälle, in denen das über die CMP mit dem Nutzer festgelegt wurde. Google ist für die Zwecke 1, 3 und 4 nicht flexibel registriert; folglich ist für sie immer die Einwilligung erforderlich.

Echtzeitgebote und Bidding

Die Logik des IAB Europe TCF wird für Gebotsanfragen, Gebotsantworten und Creatives sowie auf Anfragen zum Cookie-Abgleich angewendet.

Wir lassen zu, dass Gebotsanfragen gesendet werden, und aktivieren den Cookie-Abgleich, wenn sich ein Anbieter für personalisierte Anzeigen mit „Einwilligung“ oder, in begrenzten Fällen, mit „Nicht verwendet“ registriert (Zwecke 3 und 4 im TC-String). Für Anbieter, die sich für Zwecke im Zusammenhang mit personalisierten Anzeigen (Zwecke 3 und 4 im TC-String) für „Einwilligung“ registrieren, denen der Nutzer aber keine Einwilligung erteilt hat, gilt Folgendes:

  • Sie erhalten keine Gebotsanfragen.
  • Sie bekommen keine Antwort auf Anfragen zum Cookie-Abgleich.
  • Sie dürfen keine Auktion gewinnen. Creatives von Anbietern, die unsere Richtlinienanforderungen nicht erfüllen, werden von Google blockiert, sodass die entsprechenden Anzeigen nicht bei Auktionen gewinnen oder ausgeliefert werden können.

Außerdem muss der Nutzer Google seine Einwilligung für Zweck 1, 3 und 4 erteilt haben.

Vermittlung

Wenn Sie die IAB TCF-Lösung verwenden, müssen Sie auch sämtliche Vermittlungspartner in der CMP offenlegen. So kann Google weiterhin Callouts an alle Partner in Ihrer Vermittlungsabfolge richten.

Die TC- und AC-Strings (Strings für zusätzliche Einwilligung) werden ausgewertet, indem sie vor dem Erstellen der Vermittlungsabfolge ausgeliefert werden. Dabei wird ermittelt, ob der Vermittlungspartner in einem der Strings vorhanden ist.

  • Ist dies der Fall und hat der Nutzer seine Einwilligung erteilt oder wurde ein berechtigtes Interesse für mindestens einen Zweck festgestellt, wird der Vermittlungspartner beim Erstellen der Vermittlungsabfolge eingefügt.
  • Wenn der Vermittlungspartner nicht vorhanden ist oder vom Nutzer vollkommen abgelehnt wurde, wird er in der Vermittlungsabfolge nicht aufgerufen.

Der TC-String des IAB und der String für zusätzliche Einwilligung von Google sind im lokalen Speicher des Geräts verfügbar (NSUserDefaults für iOS oder SharedPreferences für Android) und können dort von allen Vermittlungspartnern abgerufen, geparst und berücksichtigt werden, wenn sie über eine Anfrage zur Vermittlungsabfolge aufgerufen werden.

War das hilfreich?

Wie können wir die Seite verbessern?
true
Show your support to promote DEI in Gaming by turning intentions into action!

Check out the newly launched Diversity in Gaming website, where you can find video stories and written pledges from global gaming developers. This campaign centers on 3 pillars: diverse teams, diverse games and diverse audiences showing how diversity is not just good for gamers, but for business as well. Show your support by taking the pledge to promote DEI in Gaming and share it on social!

Learn More

Suche
Suche löschen
Suche schließen
Hauptmenü
2943932648687229707
true
Suchen in der Hilfe
true
true
true
true
true
73175
false
false