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Informationen und Tipps zur DSGVO

Vereinfachtes Überprüfungsverfahren für Anzeigentechnologie-Anbieter

Google hat sich zur Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet. Im Rahmen dieser Verpflichtung haben wir spezielle Einstellungen für Publisher entwickelt, über die sie auswählen können, welche Anzeigentechnologie-Anbieter im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich Anzeigen ausliefern und deren Leistung analysieren dürfen, um die Anzeigenauslieferung und Anzeigenmessung zu unterstützen sowie weitere Funktionen auszuführen. Alle in der Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter aufgeführten Anbieter haben umfassende Informationen bereitgestellt, die zur Einhaltung der DSGVO und unserer Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung erforderlich sind.

Anzeigentechnologie-Unternehmen, die sich im Transparency & Consent Framework (TCF), Version 2.2, der IAB als „Anbieter“ registriert haben oder dies planen, aber nicht bei Google als Anzeigentechnologie-Anbieter registriert sind, können keine Anzeigen mithilfe von Google-Diensten ausliefern, bis diese Registrierung erfolgt ist. Google überprüft auf Domainebene, ob die Zustimmung zu den Richtlinien und zur Einwilligung vorliegt. Ohne die Domaininformationen sind diese Überprüfungen nicht möglich. Unbekannte Domains oder Anbieter, die nicht auf der Google-Liste der Anbieter von Anzeigentechnologien stehen, werden daher im EWR oder Vereinigten Königreich blockiert.

Wir haben ein neues vereinfachtes Überprüfungsverfahren erstellt, um diesen Anzeigentechnologie-Unternehmen zu ermöglichen, die mindestens erforderlichen Informationen bereitzustellen, damit sie auf nicht von Google zertifizierten Plattformen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich weiterhin Anzeigen ausliefern und deren Leistung messen können.

Für die Überprüfung angeforderte Informationen

Stellen Sie zum Abschließen des vereinfachten Überprüfungsverfahrens die folgenden Informationen zum Anzeigentechnologie-Unternehmen bereit:

  • Rechtsgültiger Name: Wird verwendet, um das Unternehmen der Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter von Google hinzuzufügen.
  • Kontaktdaten: Dient zur Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen im Bedarfsfall.
  • GVL-ID des Unternehmens für Version 2.2 des IAB TCF: Hiermit wird bestätigt, dass das Anzeigentechnologie-Unternehmen ordnungsgemäß bei Version 2.2 des IAB TCF registriert ist und dass wir es basierend auf dem spezifischen Registrierungstyp des Unternehmens unterstützen können.
  • URL der Datenschutzerklärung: Fügen Sie die DSGVO-bezogene URL ein, wenn sie von der URL der Datenschutzerklärung abweicht.
  • Zustimmung zu Programmrichtlinien für Plattformprodukte: Sie müssen bestätigen, dass Sie die Programmrichtlinien für Plattformprodukte akzeptieren. Die richtlinienbedingten Einschränkungen von Google sind strikter als die Standards von Version 2.2 des IAB TCF, beispielsweise ist Fingerprinting nicht zulässig. Das Framework für die Programmrichtlinien für Plattformprodukte ist die am wenigsten restriktive Richtlinienumgebung für die Zusammenarbeit mit Google. Uns ist bewusst, dass die Programmrichtlinien für Plattformprodukte auf einige Anbieter – je nach Zweck und Funktion ihrer Anzeigentechnologie – nicht richtig zutreffen.
  • Hauptfunktion der Technologie: Eine Erläuterung der Funktionsweise der Anzeigentechnologie des Unternehmens und ihres vorhergesehen Zwecks. Basierend darauf wird ermittelt, inwieweit die Programmrichtlinien für Plattformprodukte für diese Technologie gelten und ob ggf. das vereinfachte und nicht das vollständige Überprüfungsverfahren für den Anzeigentechnologie-Anbieter infrage kommt.
  • Domains: Die Domains, die ein Anzeigentechnologie-Unternehmen zum Bereitstellen seiner Dienste nutzt, um den Status eines solchen Unternehmens zu bestätigen. Die Domains, über die Dienste angeboten werden, sollten angegeben werden, damit wir sie in unsere Überprüfungen einbeziehen können. Alle mit dem Anzeigentechnologie-Unternehmen verknüpfte Domains sollten eingeschlossen werden, einschließlich Subdomains. Unbekannte Anbieterdomains werden von uns abgelehnt.

​Informationen einreichen

Um mit dem vereinfachten Überprüfungsverfahren eine Zertifizierung zu beantragen, müssen Sie das Formular „Google 3rd Party Ad Technology Provider Certification request“ ausfüllen und einreichen. Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu zwei Wochen dauern.

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