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FAQs zur Contentzuordnung

Nachfolgend finden Sie einige Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Contentzuordnung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Contentzuordnung?

Mit der Contentzuordnung können Sie kontextbezogene Anzeigen für Ihre Nutzer schalten und gleichzeitig dafür sorgen, dass Anzeigen in der Nähe von Content platziert werden, der für Ihre Werbetreibenden geeignet ist. Wenn Sie mehr Werbetreibenden ermöglichen, sicher auf Ihr Inventar zu bieten, können Sie Ihren Umsatz steigern.

Welche Vorteile bietet die Contentzuordnung?

Als Publisher können Sie anhand der Contentzuordnung das Umsatzpotenzial steigern, da so relevantere Anzeigen ausgeliefert werden und Werbetreibende dann möglicherweise mehr für Ihr Inventar bieten. Außerdem kann dadurch die Markensicherheit der Werbetreibenden verbessert werden, sodass mehr Werbetreibende sicher auf Ihr Inventar bieten können.

Für Werbetreibende bedeutet die Contentzuordnung höhere Werbeleistung und Markensicherheit, da relevantere Anzeigen in den Apps platziert bzw. Anzeigen nicht neben ungeeignetem Content ausgeliefert werden.

Ihre Nutzer profitieren von der Contentzuordnung, da ihnen relevantere Werbung gezeigt wird.

Wie funktioniert die Contentzuordnung?

Mit der Contentzuordnung können Sie eine oder mehrere URLs (bis zu vier) übergeben, die den in Ihrer App angezeigten Inhalten entsprechen. Google crawlt die entsprechenden Webseiten und verwendet diese Daten, um den Inhalt der App besser zu verstehen.

Welche Anzeigenformate werden unterstützt?

Alle Formate werden grundsätzlich unterstützt. Einige Formate lassen sich jedoch leichter zuordnen als andere. Sie müssen Google lediglich Content-URLs zur Verfügung stellen, die eine vollständige und genaue Zuordnung aller Inhalte rund um ein Anzeigen-Placement zeigen.

Sehen Sie sich unsere Beispiel-Implementierungen an, um mehr über die Zuordnung für verschiedene Formate zu erfahren.

Verbessert die Contentzuordnung die Leistung aller meiner Anzeigenblöcke?

Nein. Die Contentzuordnung wirkt sich nur auf die Leistung von Anzeigenblöcken aus, die zugeordnet wurden. Wenn Sie beispielsweise zwei identische Anzeigenblöcke haben (einen mit und einen ohne Contentzuordnung), profitiert nur der Anzeigenblock mit aktivierter Contentzuordnung von den Vorteilen.

Welche Inhaltstypen werden bei der Contentzuordnung nicht unterstützt?

Die folgenden Inhaltstypen werden von der Contentzuordnung nicht unterstützt:
  • Private Inhalte (z. B. Direktnachrichten oder Chatfunktionen)
  • Echtzeitinhalte (Beispiel: Livestreaming)

Häufig gestellte Fragen zur Implementierung

Benötige ich eine Webpräsenz, um die Contentzuordnung verwenden zu können?

Nein. Sie benötigen keine Webpräsenz, um die Contentzuordnung zu verwenden. Sie müssen lediglich URLs erstellen, auf die unser Crawler für AdMob oder Ad Manager zugreifen kann. Der Inhalt muss im HTML-Format gerendert werden, aber nicht unbedingt ästhetisch ansprechend sein. Sie können sogar einfach einen Screenshot des Inhalts um die Anzeige herum hochladen.

Sie können die übergebenen URLs auch mit einem Passwort schützen, um sicherzustellen, dass nur Google Zugriff auf den zugrunde liegenden Web-Content hat. Er muss nicht für Ihre Nutzer verfügbar sein.

Sollten URLs ästhetische Ansprüche erfüllen?

URLs müssen nicht ästhetisch ansprechend sein und Sie benötigen keine aktive, öffentliche Webpräsenz. Wenn die URL im HTML-Format vorliegt und von Google gecrawlt werden kann, können Sie Bilder, Videos und sogar Screenshots Ihrer App senden. 

Die URLs müssen zwar keine ästhetischen Ansprüche erfüllen, sie müssen aber vollständig und genau mit dem Inhalt Ihrer App übereinstimmen.

Ich möchte meine Inhalte nicht unter öffentlich zugänglichen URLs hosten. Was soll ich tun?

Mit der Funktion zum URL-Passwortschutz für AdMob oder Ad Manager können Sie dafür sorgen, dass nur Sie und der Google-Crawler Zugriff auf den zugrunde liegenden Content haben.
Weitere Informationen zur Verwendung von durch Anmeldung geschützten Webcontent für die Contentzuordnung in Apps für AdMob oder Ad Manager.

Es besteht eine Datenschutzerklärung für meine Nutzer. Wie funktioniert das mit der Contentzuordnung?

Wenn Sie mit Ihren Nutzern eine Datenschutzvereinbarung getroffen haben, wonach bestimmte Teile ihrer Daten nicht weitergegeben werden dürfen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie in Ihren Contentzuordnungs-URLs keine entsprechenden Informationen weitergeben.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, die mit Ihren Nutzern getroffenen Datenschutzvereinbarungen zu befolgen. Aus Sicht von Google beziehen sich personenidentifizierbare Informationen auf Informationen, mit denen ein einzelner Nutzer, der die betreffende Anzeige sieht, identifiziert werden kann.

Die Contentzuordnung erfordert eine vollständige und genaue Zuordnung des gesamten Contents, der einen Anzeigenblock umgibt. Sie sind jedoch dafür verantwortlich, dass die von Ihnen an Google weitergegebenen Inhalte nicht gegen die Datenschutzerklärung verstoßen, die Sie mit Ihren Nutzern getroffen haben.

Sie können alle personenidentifizierbaren Informationen (z. B. vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Standortparameter) aus den Inhalts-URLs entfernen, die Sie an Google senden. App-Inhalte müssen vollständig und genau zugeordnet werden. Allerdings können alle Inhalte, die als personenidentifizierbare Informationen betrachtet werden, entfernt oder durch eine eindeutige Kennung ersetzt werden, bevor Inhalts-URLs an Google gesendet werden.

Weitere Informationen zu personenidentifizierbaren Informationen finden Sie in den Verträgen und Richtlinien von Google für AdMob oder Ad Manager.

Kann ich eine Drittanbieter-URL senden?

Ja, solange der in den URLs übergebene Inhalt mit dem App-Inhalt übereinstimmt (vollständige und genaue Zuordnung). Auch wenn Sie nicht der Inhaber des übergebenen Contents sind, muss der Content den Publisher-Richtlinien von Google entsprechen. Wenn die Drittanbieter-Website, die Sie für die Contentzuordnung übergeben, gegen die Richtlinien verstößt, wird für Ihre App möglicherweise ein Richtlinienverstoß gemeldet. 

Kann ich in meinen URLs XML oder JSON verwenden?

Nein. Unser Crawler unterstützt derzeit HTML. Die Inhalte müssen zwar im HTML-Format gerendert werden, aber sie müssen weder ästhetisch ansprechend noch in irgendeiner Weise öffentlich zugänglich sein. Wichtig ist vor allem, dass die angezeigten Inhalte den tatsächlichen App-Inhalt genau und vollständig wiedergeben. 

Wirkt sich die Contentzuordnung auf verschiedene Versionen meiner App aus?

Nein. Die Contentzuordnung betrifft nur die neueste Version der App, in der die Contentzuordnung korrekt implementiert wurde. Nutzer älterer Versionen der App sehen keine Anzeigen, die durch die Contentzuordnung verbessert wurden. 

Ich verwende in meinen Anzeigenanfragen einen Prefetch-Mechanismus. Funktioniert das mit der Contentzuordnung?

Unser Überprüfungssystem kann derzeit nicht zuverlässig überprüfen, ob der Content um eine Anzeige herum mit den Content-URLs übereinstimmt, wenn ein Publisher einen Prefetch-Anzeigenmechanismus verwendet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Content aufgrund des Prefetchings an einen Anzeigenblock angehängt wird, empfehlen wir Ihnen, den GESAMTEN Content als Teil Ihrer Content-URLs zu senden.

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