Programmrichtlinien für Ad Manager und Ad Exchange

Websites oder Anzeigenanfragen mit einem Tag als Inhalte für Kinder klassifizieren

Am 1. Juli 2013 sind Änderungen am Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA), dem Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet, in Kraft getreten. Diese Änderungen wirken sich möglicherweise auf Sie als Nutzer von Google-Produkten aus. COPPA gilt für Websites und Dienstleistungen, die sich an unter 13-jährige Kinder in den Vereinigten Staaten richten, sowie für Websites und Dienstleistungen mit allgemeiner Zielgruppe, zu der auch unter 13-jährige Nutzer in den Vereinigten Staaten gehören. In anderen Ländern können andere gesetzliche Altersdefinitionen für Kinder oder andere Vorschriften bezüglich minderjähriger Nutzer gelten. Wenn Sie Google-Produkte nutzen, um Anzeigen in anderen Ländern als den Vereinigten Staaten auszuliefern, müssen Sie die in diesen Ländern geltenden Anforderungen einhalten.

Wenn Sie Ad Exchange-Anfragen senden, klassifizieren Sie Anzeigenanfragen mithilfe von GPTs als auf Kinder ausgerichtet.

Websites oder iOS-Apps mit Tags kennzeichnen

Wenn Sie Werbedienste von Google nutzen und möchten, dass Ihre Website, Teile Ihrer Website oder Ihre iOS-App als auf Kinder ausgerichtet behandelt werden, können Sie uns das über die folgenden Methoden mitteilen:

Wenn Sie Ihre Website oder App mithilfe eines Tags als Inhalte für Kinder klassifizieren, deaktivieren wir interessenbezogene Werbung und Remarketing-Anzeigen für diesen Content. Es kann einige Zeit dauern, bis die Kennzeichnung angewendet wird.

Gebotsanfrage für eine Website oder App mit einem Tag versehen

Um die Klassifizierung Ihres Inventars genauer zu steuern, können Sie ein Tag einrichten, mit dem festgelegt wird, ob eine Impression als Inhalte für Kinder eingestuft werden soll. Wenn Ihre Anzeigenanfrage das Tag zur Klassifizierung als Inhalte für Kinder enthält, deaktivieren wir interessenbezogene Werbung und Remarketing-Anzeigen dafür. Diese Kennzeichnung hat Vorrang vor allen anderen auf Websiteebene geltenden Einstellungen.

Ein Beispiel: Sie betreiben eine Website mit Berichten zu Fernsehsendungen und wissen, dass der aktuelle Nutzer der Website ein Kind ist. Anstatt Ihre gesamte Website mit einem Tag als Inhalte für Kinder zu klassifizieren, können Sie das Tag einfach in Anfragen für Anzeigen einfügen, die für Kinder bereitgestellt werden, sodass weder interessenbezogene Werbung noch Remarketing-Anzeigen ausgeliefert werden.

Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie mit einem Tag Anzeigenanfragen für Websites als Inhalte für Kinder klassifizieren.

Standardmäßiger synchroner Anzeigencode

Das Beispiel zeigt, wie Sie das Tag zur Klassifizierung als Inhalte für Kinder in Ihren synchronen Anzeigencode einfügen:

<script type="text/javascript"><!--
google_ad_client = "ca-pub-0123456789abcdef";
google_ad_slot = "0123456789";
google_ad_width = 125;
google_ad_height = 125;
google_tag_for_child_directed_treatment = 1;
//-->
</script>
<script type="text/javascript" src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js">
</script>

Sobald Sie den aktualisierten Anzeigencode in den HTML-Quellcode von Seiten eingefügt haben, werden diese als Inhalte für Kinder klassifiziert.

Asynchroner Anzeigencode

Das Beispiel zeigt, wie Sie das Tag zur Klassifizierung als Inhalte für Kinder in Ihren asynchronen Anzeigencode einfügen:

<script async
src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js"></script>
<ins class="adsbygoogle"
    style="display:inline-block;width:728px;height:90px"
    data-ad-client="ca-pub-0123456789abcdef"
    data-ad-slot="0123456789"
    data-tag-for-child-directed-treatment="1"></ins>
<script>
(adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});
</script>

Sobald Sie den aktualisierten Anzeigencode in den HTML-Quellcode von Seiten eingefügt haben, werden diese als Inhalte für Kinder klassifiziert.

VAST-Tags

Fügen Sie bei VAST-Tags in Ad Exchange den Parameter tfcd=1 am Ende der Anzeigenanfrage ein, um diese als Inhalte für Kinder zu klassifizieren.

Beispiel:


https://googleads.g.doubleclick.net/pagead/ads?client=ca-video-pub-1234567890&ad_type=video&description_url=http%3A%2F%2Fwww.google.com
&max_ad_duration=30000&videoad_start_delay=0&tfcd=1"

 

Informationen dazu, wie Sie eine Anzeigenanfrage aus einer App mit einem Tag versehen, finden Sie im Abschnitt „Child-directed setting“ auf der Entwicklerwebsite für das Google Mobile Ads SDK für Android und für iOS (jeweils in englischer Sprache).

Als Eigentümer des Contents Ihrer Website oder App können Sie grundsätzlich steuern, wie dieser klassifiziert wird. Aber selbst wenn Sie Google keine derartige Mitteilung machen, behandeln wir Ihre Website oder App unter Umständen als ein auf Kinder ausgerichtetes Angebot, um unseren Verpflichtungen im Rahmen von COPPA nachzukommen. In diesem Fall benachrichtigen wir Sie, damit Sie mithilfe der Search Console oder der Tagging-Funktion für Anzeigenanfragen für Websites oder Apps selbst eine bestimmte Klassifizierung festlegen können.

Möglicherweise gelten für Sie im Rahmen von COPPA weitere gesetzliche Bestimmungen oder Gesetze anderer Länder. Lesen Sie die Richtlinien der US-amerikanischen FTC bzw. der Aufsichtsbehörden der Länder, in denen Sie werben, und wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Rechtsberater. Die Tools von Google sollen die Einhaltung gesetzlicher Bestimmung erleichtern. Sie entbinden Publisher nicht von ihren gesetzlichen Pflichten.

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