Nutzermitteilungen auf Websites und untergeordneten Websites

Sie können Nutzermitteilungen auf Websites und untergeordneten Websites veröffentlichen. Bei „Datenschutz und Mitteilungen“ wird mithilfe des Websiteabgleichs ermittelt, welche Ihrer Mitteilungen auf einer spezifischen Website bzw. untergeordneten Website angezeigt werden sollen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dafür sorgen können, dass Ihre veröffentlichten Mitteilungen auf der richtigen und/oder untergeordneten Website angezeigt werden.

Mitteilungen auf Websites und untergeordneten Websites veröffentlichen

Wenn Sie eine Nutzermitteilung auf einer Website veröffentlichen, wird sie sowohl auf dieser Website als auch auf allen untergeordneten Websites angezeigt.

Beispiel

Wenn Sie eine Mitteilung auf example.com veröffentlichen, wird sie auch auf den folgenden untergeordneten Websites angezeigt:

  • example.com
  • www.example.com
  • abc.example.com
  • def.example.com
  • xyz.abc.example.com

Zuordnung von Mitteilungen zu Websites und untergeordneten Websites

Wenn Sie auf einer Website und den untergeordneten Websites unterschiedliche Mitteilungen veröffentlichen, ordnet „Datenschutz und Mitteilungen“ die einzelnen Mitteilungen der spezifischsten Website / untergeordneten Website zu.

Beispiel

Wenn Sie Nachricht A auf example.com und Nachricht B auf abc.example.com veröffentlichen, dann gilt:

  • Nachricht A wird auf example.com angezeigt.
  • Nachricht A wird auf www.example.com angezeigt.
  • Nachricht B wird auf abc.example.com angezeigt.
  • Nachricht B wird auf xyz.abc.example.com angezeigt, da Nachricht B auf einer spezifischeren Website (abc.example.com) veröffentlicht wird als Nachricht A (example.com).

Dies ist für alle Eigenschaften der Website wichtig, die sich auf die Mitteilung auswirken, z. B. Ein- und Ausschlüsse von URL-Pfaden, Name oder Optik der Website.

Beispiel

Angenommen, Sie haben Folgendes eingerichtet:

  • Für example.com wurde ein Pfad in /artikel/ eingeschlossen.
  • Für www.example.com wurden keine Pfadeinschlüsse festgelegt.
  • Nachricht A wird sowohl auf example.com als auch auf www.example.com veröffentlicht.

In diesem Fall sehen die Nutzer Unterschiede, wenn sie example.com oder www.example.com besuchen:

  • Wenn Nutzer example.com besuchen, wird Nachricht A nur angezeigt, wenn sich der URL-Pfad unter /artikel/ befindet.
  • Wenn Nutzer www.example.com besuchen, wird Nachricht A in allen Pfaden angezeigt, weil „Datenschutz und Mitteilungen“ die Mitteilung der spezifischeren Website zuordnet und für die Seite kein Pfadeinschluss festgelegt wurde.

Wenn dieselben Websitekonfigurationen auf example.com und www.example.com angewendet werden sollen, veröffentlichen Sie Ihre Mitteilung nur auf example.com und erlauben www.example.com die entsprechenden Konfigurationen zu übernehmen.

Tipp: Auf Ihrer untergeordneten www-Website sollten Sie nur Mitteilungen veröffentlichen, wenn das Verhalten der www-Website von dem der Grunddomain abweichen soll.

Verschiedene Mitteilungstypen veröffentlichen

Die Veröffentlichung einer Mitteilung auf einer Website hat beim Websiteabgleich Auswirkungen auf alle Mitteilungstypen.

Beispiel 1

Wenn Sie eine DSGVO-Mitteilung (Mitteilung A) auf example.com und eine Mitteilung zum Ausgleich von Werbeumsatz (Nachricht B) auf abc.example.com veröffentlichen:

  • Sehen Besucher von example.com immer nur Nachricht A.
  • Sehen Besucher von abc.example.com immer nur Nachricht B.
  • Sehen Besucher von xyz.abc.example.com immer nur Nachricht B.
Beispiel 2

Wenn Sie eine DSGVO-Mitteilung (Nachricht C) auf abc.example.com und eine Mitteilung zum Ausgleich von Werbeumsatz (Nachricht D) auf example.com und abc.example.com veröffentlichen:

  • Sehen Besucher von abc.example.com sowohl Nachricht C als auch Nachricht D.
  • Sehen Besucher von example.com nur Nachricht D.

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