Sie können Nutzermitteilungen auf Websites und untergeordneten Websites veröffentlichen. Bei „Datenschutz und Mitteilungen“ wird mithilfe des Websiteabgleichs ermittelt, welche Ihrer Mitteilungen auf einer spezifischen Website bzw. untergeordneten Website angezeigt werden sollen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dafür sorgen können, dass Ihre veröffentlichten Mitteilungen auf der richtigen und/oder untergeordneten Website angezeigt werden.
Mitteilungen auf Websites und untergeordneten Websites veröffentlichen
Wenn Sie eine Nutzermitteilung auf einer Website veröffentlichen, wird sie sowohl auf dieser Website als auch auf allen untergeordneten Websites angezeigt.
Wenn Sie eine Mitteilung auf example.com veröffentlichen, wird sie auch auf den folgenden untergeordneten Websites angezeigt:
example.comwww.example.comabc.example.comdef.example.comxyz.abc.example.com
Zuordnung von Mitteilungen zu Websites und untergeordneten Websites
Wenn Sie auf einer Website und den untergeordneten Websites unterschiedliche Mitteilungen veröffentlichen, ordnet „Datenschutz und Mitteilungen“ die einzelnen Mitteilungen der spezifischsten Website / untergeordneten Website zu.
Wenn Sie Nachricht A auf example.com und Nachricht B auf abc.example.com veröffentlichen, dann gilt:
- Nachricht A wird auf
example.comangezeigt. - Nachricht A wird auf
www.example.comangezeigt. - Nachricht B wird auf
abc.example.comangezeigt. - Nachricht B wird auf
xyz.abc.example.comangezeigt, da Nachricht B auf einer spezifischeren Website (abc.example.com) veröffentlicht wird als Nachricht A (example.com).
Dies ist für alle Eigenschaften der Website wichtig, die sich auf die Mitteilung auswirken, z. B. Ein- und Ausschlüsse von URL-Pfaden, Name oder Optik der Website.
Angenommen, Sie haben Folgendes eingerichtet:
- Für
example.comwurde ein Pfad in/artikel/eingeschlossen. - Für
www.example.comwurden keine Pfadeinschlüsse festgelegt. - Nachricht A wird sowohl auf
example.comals auch aufwww.example.comveröffentlicht.
In diesem Fall sehen die Nutzer Unterschiede, wenn sie example.com oder www.example.com besuchen:
- Wenn Nutzer
example.combesuchen, wird Nachricht A nur angezeigt, wenn sich der URL-Pfad unter/artikel/befindet. - Wenn Nutzer
www.example.combesuchen, wird Nachricht A in allen Pfaden angezeigt, weil „Datenschutz und Mitteilungen“ die Mitteilung der spezifischeren Website zuordnet und für die Seite kein Pfadeinschluss festgelegt wurde.
Wenn dieselben Websitekonfigurationen auf example.com und www.example.com angewendet werden sollen, veröffentlichen Sie Ihre Mitteilung nur auf example.com und erlauben www.example.com die entsprechenden Konfigurationen zu übernehmen.
www-Website sollten Sie nur Mitteilungen veröffentlichen, wenn das Verhalten der www-Website von dem der Grunddomain abweichen soll.Verschiedene Mitteilungstypen veröffentlichen
Die Veröffentlichung einer Mitteilung auf einer Website hat beim Websiteabgleich Auswirkungen auf alle Mitteilungstypen.
Wenn Sie eine DSGVO-Mitteilung (Mitteilung A) auf example.com und eine Mitteilung zum Ausgleich von Werbeumsatz (Nachricht B) auf abc.example.com veröffentlichen:
- Sehen Besucher von
example.comimmer nur Nachricht A. - Sehen Besucher von
abc.example.comimmer nur Nachricht B. - Sehen Besucher von
xyz.abc.example.comimmer nur Nachricht B.
Wenn Sie eine DSGVO-Mitteilung (Nachricht C) auf abc.example.com und eine Mitteilung zum Ausgleich von Werbeumsatz (Nachricht D) auf example.com und abc.example.com veröffentlichen:
- Sehen Besucher von
abc.example.comsowohl Nachricht C als auch Nachricht D. - Sehen Besucher von
example.comnur Nachricht D.