Kriterien für Fotos und Videos

Diese Richtlinie wurde aktualisiert. Die aktuelle Version finden Sie hier.

Neben den Richtlinien für unzulässige Inhalte unterliegen Fotos und Videos auch den folgenden Kriterien.

Screenshots, Stockfotos, GIFs, andere manuell erstellte Bilder oder Bilder von Dritten sind nicht zulässig. Fotos und Videos gelten nur als relevant, wenn sie von einem Nutzer am betreffenden Ort aufgenommen wurden. Wenn das Hauptmotiv des Fotos oder Videos keinen Bezug zum Ort hat, wird es möglicherweise entfernt. Das gilt auch für Selfies, auf denen eine Person oder eine Gruppe im Mittelpunkt steht. 

Stilistische Anpassungen

  • Stilistische Anpassungen (z. B. Filter) sind zulässig, wenn sie nur in minimalem Umfang eingesetzt werden und nicht aus angefügten Elementen wie etwa Rändern, Text oder Bildcollagen bestehen.
  • Fotos und Videos, bei denen die Umgebung schwer zu erkennen ist, werden unter Umständen abgelehnt.
  • Beispiele dafür sind sehr dunkle bzw. verschwommene Bilder oder Aufnahmen mit extremer Drehung bzw. mit Filtern, durch die die Darstellung des Orts erheblich verändert wird.
  • Die Aufnahmen müssen eine ausreichende Auflösung haben. Die genauen Anforderungen variieren je nach Art des Fotos und Ort des Uploads. Unscharfe oder verwackelte Fotos oder Videos bzw. Inhalte mit allgemein niedriger Qualität können entfernt oder abgelehnt werden.
  • Hochgeladene Videos dürfen nicht verwackelt sein und müssen von hoher Bildqualität sein. Inhalte, die unscharf, verwackelt oder falsch belichtet sind, sind nicht zulässig. Verzerrte und fehlerhafte Videos werden ebenfalls nicht akzeptiert.

Überlagernde Texte oder Grafiken

Überlagernde Texte oder Grafiken, aber auch Werbeinhalte wie Logos, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Bei 360°-Fotos dürfen nur am oberen oder nur am unteren Rand (25 % des äquirektangulären Bilds) überlagernde Inhalte vorhanden sein.
  • Bei herkömmlichen Digitalfotos und -videos dürfen die überlagernden Inhalte nicht mehr als 10 % der Fläche einnehmen und nur an einer Kante positioniert sein.
  • Überlagernde Texte oder Grafiken müssen relevant sein.
  • Überlagernde Texte oder Grafiken, die den Nutzer ablenken, sind nicht zulässig.

360°-Fotos

  • Auf 360°-Fotos müssen 360° des Horizonts ohne Unterbrechungen zu sehen sein. Es ist zwar nicht notwendig, dass diese Aufnahmen sich vollständig bis zum Zenit und Nadir (von oben nach unten) erstrecken, zwischen oberem und unterem Rand des 360°-Fotos sind jedoch nur kleine Unterbrechungen bzw. Lücken zulässig.
  • Beim Zusammenfügen entstandene kleine Fehler sind zulässig, aber Fotos mit erheblichen Störeffekten können abgelehnt werden.
  • 360°-Fotos müssen mindestens in 4K-Auflösung (3840 x 2160 Pixel oder höher) vorliegen.
  • Sind für einen Ort mehrere 360°-Fotos vorhanden, können diese automatisch miteinander verbunden werden. Sowohl manuelle als auch automatische Verbindungen werden möglicherweise von uns angepasst, entfernt oder neu erstellt. Außerdem korrigieren wir gegebenenfalls die Position und Ausrichtung Ihrer 360°-Fotos, um den entsprechenden Ort so realistisch und lückenlos wie möglich wiederzugeben.
  • Wenn Sie 360°-Fotos miteinander verbinden, müssen sich alle Verbindungsstellen an eng beieinander liegenden Blickwinkeln befinden. Erstellen Sie keine Verbindungen, die erstmalige Betrachter der so entstandenen 360°-Fotos verwirren könnten.
  • Veröffentlichen Sie mehrere 360°-Fotos für einen Ort, dürfen Sie die Markierungen oder die daraus entstehende Karte mit den blauen Linien nicht dazu verwenden, um Text zu schreiben, Symbole oder Bilder zu malen oder die Karte anderweitig zu stören.
  • Wenn Sie am oberen oder unteren Rand eines 360°-Fotos Wasserzeichen, Informationen zur Urheberschaft oder andere Quellenangaben einfügen, müssen Sie sich an die oben genannten Anforderungen im Abschnitt „Überlagernde Texte oder Grafiken“ halten.

 

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