Richtlinie für von Nutzern erstellte Inhalte in Maps: Einspruch gegen Maßnahmen einlegen

Diese Richtlinie wurde aktualisiert. Die aktuelle Version finden Sie hier.

Wenn wir in Maps, in der Google Suche oder in anderen Google-Diensten im Web Verstöße gegen unsere Richtlinie für von Nutzern erstellte Inhalte („Inhaltsrichtlinie“) feststellen, entfernen wir manchmal die entsprechenden Inhalte oder schränken für die betreffenden Google-Konten die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Beiträgen ein. Gelegentlich können uns dabei aber auch Fehler unterlaufen. 

Falls Sie der Meinung sind, dass irrtümlicherweise Maßnahmen gegen Ihre Maps-Inhalte oder Ihr Google-Konto ergriffen wurden, können Sie wie unten beschrieben Einspruch dagegen einlegen. 

Hinweis: Dieses Einspruchsverfahren ist zwar für Richtlinienverstöße in Google Maps vorgesehen, aber der Verstoß kann auch in anderen Diensten aufgetreten sein. Einsprüche sind derzeit nur für gewisse Arten von Verstößen gegen Inhaltsrichtlinien und für bestimmte Arten von Google-Konten möglich. Wenn in Benachrichtigungen von Google auf das Einspruchsverfahren hingewiesen wird, bedeutet dies nicht unbedingt, dass Einspruch eingelegt werden kann.

Lesen Sie zuerst die Richtlinie für von Nutzern erstellte Inhalte in Maps. Im Hilfeartikel zu verbotenen und eingeschränkt zulässigen Inhalten finden Sie außerdem Beispiele dafür, was zum Entfernen von Inhalten oder zu Einschränkungen bei der Veröffentlichung von Beiträgen führen kann.

Einspruch gegen das Entfernen von Inhalten einlegen

Den Status Ihrer Maps-Inhalte sowie Angaben dazu, ob Inhalte aufgrund eines Richtlinienverstoßes entfernt wurden, finden Sie auf Ihrer Maps-Profilseite. Inhalte können entfernt werden, wenn sie direkt gegen unsere Richtlinien verstoßen oder wenn Aktivitäten im Google-Konto gegen unsere Richtlinien verstoßen. Bei den meisten Verstößen haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen das Entfernen von Inhalten einzulegen und ihn auf Ihrer Maps-Profilseite zu verfolgen.
Hinweis: Wenn Sie nach dem Einlegen eines Einspruchs Inhalte löschen oder ändern, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, wird das Einspruchsverfahren abgebrochen. 

Einspruch gegen Entscheidungen einlegen

Sobald über Ihren Einspruch entschieden ist, werden Sie darüber informiert. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Einspruch genehmigt: Wenn wir feststellen, dass die Inhalte irrtümlich entfernt wurden, stellen wir sie wieder her.
  • Einspruch abgelehnt: Falls wir feststellen, dass die Inhalte gegen unsere Richtlinien verstoßen, bleiben sie gesperrt.
  • Einspruchsverfahren abgebrochen: Einspruchsverfahren können beispielsweise dann abgebrochen werden, wenn die beanstandeten Inhalte geändert oder gelöscht wurden oder wenn für das Google-Konto kein Einspruch mehr möglich ist. 

Gegen das Entfernen von Inhalten kann nur einmal Einspruch eingelegt werden. 

Einspruch gegen Einschränkungen bei der Veröffentlichung von Beiträgen

Den Status Ihres Google-Kontos sowie Angaben dazu, ob die Veröffentlichung von Beiträgen aufgrund eines Richtlinienverstoßes eingeschränkt wurde, finden Sie in Ihrem Google-Konto auf der Seite „Einstellungen“. Die Veröffentlichung kann eingeschränkt werden, wenn richtlinienwidrige Verhaltensweisen oder Inhalte vorliegen. Falls für ein bestimmtes Google-Konto eine solche Einschränkung gilt, werden unter Umständen auch andere über dieses Konto veröffentlichte Inhalte entfernt. 

Bei bestimmten Verstößen können Sie in Ihrem Google-Konto auf der Seite „Einstellungen“ Einspruch gegen die Einschränkung von Veröffentlichungen einlegen. Falls aufgrund einer solchen Einschränkung Inhalte entfernt wurden, wird im Rahmen Ihres Einspruchs das Entfernen der Inhalte ebenfalls geprüft. 

Einspruch gegen Entscheidungen einlegen

Sobald die Aktivitäten in Ihrem Google-Konto überprüft wurden und über Ihren Einspruch entschieden ist, werden Sie darüber informiert. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Einspruch genehmigt: Wenn wir feststellen, dass die Aktivitäten in Ihrem Google-Konto unseren Richtlinien entsprechen, können über das Konto wieder Beiträge veröffentlicht werden.
  • Einspruch abgelehnt: Falls wir feststellen, dass das Google-Konto nicht unseren Richtlinien entspricht, ist es möglich, dass die Veröffentlichung von Beiträgen über dieses Konto weiterhin eingeschränkt ist oder seine Inhalte gesperrt bleiben. 
  • Einspruchsverfahren abgebrochen: Einspruchsverfahren können beispielsweise dann abgebrochen werden, wenn für das Google-Konto kein Einspruch mehr möglich ist. 

Gegen Einschränkungen bei der Veröffentlichung von Beiträgen kann nur einmal Einspruch eingelegt werden.

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