Unsere aktualisierten Nutzungsbedingungen legen eindeutig fest, wie die Website und der integrierbare Player von YouTube verwendet werden dürfen. Du kannst gerne ab und zu ein YouTube-Video in dein Blog einbetten, um es zu kommentieren oder deinen Lesern ein Video zu zeigen, das dir gefällt. Das gilt auch dann, wenn dein Blog allgemeine Anzeigen enthält. Unsere Nutzungsbedingungen richten sich jedoch nachdrücklich gegen Websites, auf denen beispielsweise nur Ansammlungen eingebetteter YouTube-Videos zu sehen sind, mit denen offensichtlich Umsatz generiert werden soll.
Für welche kommerziellen Zwecke darf die YouTube-Website verwendet werden und welche sind untersagt?
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