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Richtlinien für werbefreundliche Inhalte

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Wenn du am YouTube-Partnerprogramm teilnimmst, kannst du mithilfe von Anzeigen eine Einnahmenbeteiligung erzielen. Mit diesem Artikel möchten wir dir dabei helfen, zu verstehen, welche der Videos oder Shorts auf deinem Kanal für Anzeigen geeignet sind. Der Fragebogen zur Selbstzertifizierung wird genauer erklärt und du erfährst, bei welchen Inhalten Anzeigen, bei welchen Inhalten eingeschränkte Anzeigen und bei welchen Inhalten keine Anzeigen eingeblendet werden, sodass die Monetarisierung deaktiviert werden sollte. Unsere Richtlinien gelten für alle deine Inhalte – also für Videos, Shorts, Livestreams, Thumbnails, Titel, Beschreibungen und Tags. Weitere Informationen zu unseren Best Practices

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23. März 2022: Aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind Inhalte, die den Krieg ausnutzen, leugnen oder billigen, bis auf Weiteres von der Monetarisierung ausgeschlossen. Mit dieser Aktualisierung sollen unsere Leitlinien in Bezug auf diesen Krieg klarer formuliert und zum Teil erweitert werden.
Hinweis: Alle auf YouTube hochgeladenen Inhalte müssen den Community-Richtlinien und den AdSense Google-Richtlinien für Publisher entsprechen. Wenn deine Inhalte gegen die Community-Richtlinien verstoßen, werden sie unter Umständen von YouTube entfernt. Du kannst Videos melden, die die Richtlinien verletzen.

Themen in diesem Artikel

In diesem Artikel findest du Beispiele für Inhalte, die für Werbetreibende nicht geeignet sind und deshalb den Status Eingeschränkte oder keine Anzeigen erhalten.

Als nicht werbefreundlich gelten Inhalte, die Folgendes beinhalten:

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Beachte bitte, dass der Kontext sehr wichtig ist. So können künstlerische Inhalte wie Musikvideos beispielsweise anstößige oder unangemessene Sprache, Verweise auf den Konsum weicher Drogen oder nicht explizite sexuelle Themen enthalten und dennoch werbefreundlich sein.

Es kann hilfreich sein, alle Richtliniendetails gleichzeitig zu öffnen, wenn du auf dieser Seite nach bestimmten Begriffen suchen möchtest. Klicke hier, um alle Leitfäden zu öffnen.

Anstößige oder unangemessene Sprache

Videos, die am Anfang oder im größten Teil des Videos obszöne oder vulgäre Inhalte enthalten, sind unter Umständen nicht für Anzeigen geeignet. Vereinzelte vulgäre Ausdrücke, (z. B. in Musikvideos, Backing-Tracks, Intro-/Outro-Musik oder im Hintergrund wiedergegebener Musik) führen nicht zwangsläufig dazu, dass keine Werbeanzeigen eingeblendet werden können.

Details zur Richtlinie
Informationen zu Anzeigen Fragebogenoptionen und Details

Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Abgekürzte oder zensierte vulgäre Sprache oder Wörter wie „Mist“ oder „verdammt“ im Titel, im Thumbnail oder im Video. Mäßig vulgäre Sprache wie „Schlampe“, „Arschloch“ und „Scheiße“, die häufig im Video verwendet wird. Die meisten Fälle von vulgärer Sprache in einem Video mit Musik- oder Stand-up-Comedy-Inhalten.

Definitionen:
  • „Zensierte vulgäre Sprache“ bezieht sich auf das Unkenntlichmachen von Gesprochenem oder Geschriebenem durch Dinge wie einen Piepton, Stummschaltung, einen schwarzen Balken, Symbole oder bei der Nachbearbeitung hinzugefügten Text.
  • „Abgekürzte vulgäre Sprache“ bezieht sich auf Akronyme wie WTF („was zur Hölle“), bei denen der ursprüngliche Begriff abgekürzt wird.
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Stark vulgäre Sprache (wie das „F-Wort“) in den ersten 7 Sekunden oder mäßig vulgäre Sprache (z. B. „Scheiße“) im Titel oder Thumbnail.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:
  • Häufiger Gebrauch vulgärer Sprache im gesamten Video (etwa in den meisten Sätzen).
  • Vulgäre Sprache im Titel oder Thumbnail von Musikinhalten oder Stand-up-Comedy-Videos.
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Stärker vulgäre Sprache (wie das „F-Wort“) in Thumbnails oder Titeln.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Gewaltdarstellungen

Bei Inhalten, deren Schwerpunkt auf der Darstellung von Blut, Gewalt oder Verletzungen ohne eine weitere Kontexteinbindung liegt, werden keine Anzeigen eingeblendet. Wenn Gewalt im Kontext von Nachrichten, Lehrvideos, künstlerischen Projekten oder Dokumentationen gezeigt wird, kommt es auf diesen zusätzlichen Kontext an. So kann beispielsweise ein Video, in dem unter Verweis auf eine seriöse Quelle journalistisch über ein Gewaltereignis berichtet wird, durchaus für die Monetarisierung infrage kommen. Gewaltdarstellungen im Rahmen von unbearbeiteten Gameplay-Videos sind generell gestattet; Bildmontagen, die grundlose Gewalt in den Vordergrund stellen, werden allerdings von der Monetarisierung ausgeschlossen. Alle Spiele, ob realistisch oder unrealistisch, fallen unter diese Richtlinie.

Details zur Richtlinie
Informationen zu Anzeigen Fragebogenoptionen und Details
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Darstellung von Strafverfolgung, einschließlich regulärer Polizeieinsätze (z. B. gewaltsame Festnahmen, Crowd-Management, Streitigkeiten mit Polizeibeamten, gewaltsamer Zutritt); unbearbeitete Gewaltdarstellungen in Videospielen nach den ersten 15 Sekunden; leichte Gewalt mit etwas Blut; Leichen, die vollständig zensiert bzw. verschwommen dargestellt werden, die für eine Beerdigung vorbereitet werden oder in Lehrvideos im Kontext von Kriegen und anderen historischen Ereignissen gezeigt werden.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Allgemeine Gewalt

  • Dramatisierte Inhalte, in denen harmlose oder grausame Gewaltdarstellungen gezeigt werden.
    • Flüchtige Szenen mit körperlicher Gewalt (wie Schusswunden), die im Rahmen einer gewalttätigen Actionszene und im Rahmen einer größeren Handlung gezeigt werden.
    • Ausschnitte von Kampfszenen aus einem Actionfilm (drehbuchbasierte Inhalte), größtenteils ohne erkennbare Verletzungen.
    • Trauernde Menschen nach einem Todesfall im Rahmen drehbuchbasierter Inhalte.
  • Darstellungen harmloser Verletzungen.
    • Darsteller mit aufgeschürften Knien in einer Szene, in der kein oder nur wenig Blut zu sehen ist.
    • Darstellungen, bei denen jemand im Rahmen einer im Drehbuch vorgesehenen Szene oder bei sportlichen Aktivitäten aus Versehen oder mit Absicht einen Berg hinunterstürzt oder gegen eine Wand läuft.
Gaming
  • Gewalt in Videospielen, darunter:
    • Szenen von Gewalt (wie ein blutiger Angriff auf eine Person) außerhalb der ersten 15 Sekunden des Videos.
    • Unrealistische, spielerische und allgemein für alle Altersgruppen akzeptable Gewaltdarstellungen (wie familienfreundliche Videospiele, in denen Figuren vor Monstern flüchten).
    • Zensierte, unkenntlich gemachte oder auf sonstige Weise verschleierte Gewalt (wie eine unkenntlich gemachte Enthauptung).
Tod und tragische Ereignisse
  • Pädagogische oder historische Inhalte mit den folgenden Eigenschaften:
    • Nicht explizite Darstellungen von Leichen.
      • Öffentlich aufgebahrte Leichen ohne grausame Bilder.
    • Vollständig zensierte (z. B. unkenntlich gemachte) grausame Bilder von Leichen.
  • Berichterstattung zu Tragödien mit einem oder mehreren Todesfällen (Ausnahme: sensible Ereignisse wie Amokläufe oder Terrorangriffe), bei der gewalttätige Handlungen und die Folgen nur eingeschränkt oder gar nicht gezeigt werden.
    • Berichte über Morde in der Nähe ohne explizite Beschreibungen der Opfer.
  • Pädagogische, dramatisierte, journalistische oder Musikvideos, die Folgendes enthalten:
    • Implizierter Tod oder schwere Körperverletzungen.
    • Erhebliche Eigentumsschäden, die wahrscheinlich Tod oder schwere Körperverletzungen zur Folge hatten (wie Bomben, Brände oder eingestürzte Gebäude).
    • Darstellungen von nicht präparierten Leichen bei öffentlichen Beerdigungen mit offenem Sarg.
Jagd
  • Jagdinhalte, in denen keine gravierenden Verletzungen bei Tieren oder langes Leiden gezeigt werden.
    • Jagdvideos, in denen der Moment des Tötens bzw. Verletzens nicht sichtbar ist und in denen das Zerlegen des getöteten Tieres als Jagdtrophäe oder zum Verzehr nicht als zentrales Thema gezeigt wird.
Gewalt zwischen Tieren
  • Nicht explizite Darstellungen von Gewalt zwischen Tieren in freier Wildbahn.
    • Raubtiere beim Jagen ihrer Beute ohne Darstellungen grausamer Details (beispielsweise Fokus auf Bisswunden oder ausgeprägte Darstellungen von der Ergreifung der Beute); flüchtige Darstellungen von Blut, die nicht den inhaltlichen Schwerpunkt des Videos bilden.
Missbrauch von Tieren
  • Tiere, die während artgerechter Trainingsmaßnahmen, medizinischer Behandlung oder Umsiedlung in Stress geraten.
  • Berichterstattung oder Gespräche über Tiermissbrauch ohne explizite Darstellungen.
Gewalt im Sport
  • Gewalt im Kampfsport mit Waffen (wie Fechten), unabhängig von der getragenen Schutzkleidung oder den getroffenen Sicherheitsvorkehrungen.
  • Sportverletzungen ohne plakative Darstellungen oder gravierende Verletzungen im Rahmen von Sportaufnahmen, in denen Blut gezeigt wird.
    • Kampfsport wie Boxen in einem professionellen Rahmen (z. B. in einem Fitnessstudio oder einer Arena).
  • Harmlose Verletzungen (z. B. ein umgeknickter Fuß) beim Sport.
Kämpfe (außer Kampfsport)
  • Darstellungen von Kämpfen in einem pädagogischen Kontext ohne sichtbare Verletzungen oder Knock-out.
    • Selbstverteidigungstechniken im Rahmen eines Tutorials.
  • Flüchtige Darstellungen von kämpfenden Menschen ohne sichtbare Verletzungen.
Strafverfolgung und körperliche Auseinandersetzungen
  • Nicht kämpferische oder nicht aggressive Interaktionen mit Mitarbeitern von Strafverfolgungsbehörden.
    • Normale Interaktionen mit der Polizei (nach Wegbeschreibungen fragen, Strafzettel wegen Falschparkens erhalten usw.).
  • Nicht körperliche Auseinandersetzungen mit der Polizei, Beschlagnahmung von Eigentum oder erzwungener Zutritt zu einem Grundstück und Verfolgung durch die Polizei.
  • Darstellung von gewalttätigen, kämpferischen oder aggressiven Interaktionen mit Mitarbeitern von Strafverfolgungsbehörden in einem pädagogischen Kontext oder journalistischen Bericht.
    • Kommentare mit Inhalten aus einem Nachrichtenbericht über einen gewalttätigen zivilen Protest, in denen beispielsweise Schläge oder das gewaltsame Niederdrücken von Zivilisten zu sehen sind.
    • Berichterstattung über den polizeilichen Einsatz von Wasserwerfern gegen Zivilisten bei Unruhen.
Krieg und Konflikte
  • Nicht explizite Berichterstattung zu pädagogischen Zwecken oder im Rahmen von Gesprächen über Krieg und/oder Konflikte.
    • Schüsse auf nicht sichtbare Ziele ohne Darstellungen von Leiden oder Schmerzen.
Gewalt gegenüber Minderjährigen
  • Videos mit spielerischen Kämpfen oder Rangeleien zwischen Minderjährigen ohne Verletzungen oder Leiden.
  • Musikinhalte zu Gewalt zwischen Minderjährigen ohne bzw. mit nur flüchtigen Darstellungen solcher Fälle.
Definitionen:
  • „Leichte Gewalt“ bezieht sich auf Rangeleien im echten Leben oder flüchtige Gewalt wie ein Faustschlag.
  • „Harmlose Gewalt“ bezieht sich auf die Darstellung aggressiven körperlichen Verhaltens gegenüber einer anderen Person, beispielsweise anschreien und mit dem Finger auf die Person zeigen, oder isolierte Gewalttaten (beispielsweise eine Flasche gegen die Wand werfen).
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Grausame Darstellung von Strafverfolgung wie sichtbare Verletzungen; Zeigen von Leichen mit offensichtlichen Verletzungen oder Verstümmelungen im Rahmen von Lehr- oder Dokumentarfilmen (z. B. Bildungskanal zum Thema Geschichte); grausame Gewaltdarstellungen im Thumbnail oder früh in den Inhalten; unbearbeitete Aufnahmen bewaffneter Auseinandersetzungen ohne Verletzungen; Beschreibung grausamer Details von tragischen Ereignissen; dramatisierte Darstellung schwerer und schockierender Verletzungen.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Allgemeine Gewalt

  • Dramatisierte Gewalt, die zu schweren Verletzungen führt und deren Auswirkungen deutlich sichtbar sind.
    • Blutige oder grausame Szenen mit offen sichtbaren Knochenbrüchen.
    • Dramatisierte lange Videoinhalte mit einer kurzen, sehr grausamen Szene (wie Massenmord) oder ein Video-Zusammenschnitt von solchen grausamen Szenen.
    • Extrem anschauliche Beschreibungen tragischer Ereignisse (in Bild oder Ton).
    • Menschen, die am Ersticken sind oder enormen Qualen oder Schmerzen ausgesetzt sind, z. B. bei anhaltenden Hustenanfällen.
    • Aufnahmen von Katastrophen, bei denen sichtbare Verletzungen oder Leiden wie extremer emotionaler Stress zu sehen sind.
  • Unbearbeitete Aufnahmen von Gebäuden, die durch gewaltsame Ereignisse zerstört wurden (wie die Ruinen von Schulen nach einem Taifun), oder von Menschen mit leichten Verletzungen (wie ein umgeknickter Fuß oder das Anlegen eines Fingerverbands).

Gaming

  • Gewaltdarstellungen im Thumbnail oder in den ersten acht bis 15 Sekunden des Videos. 
    • Gewaltdarstellungen in Spielen umfassen brutale Tötungen oder schwere Verletzungen wie Enthauptungen und Verstümmelungen, bei denen Körperflüssigkeiten und Körperteile zu sehen sind.

Tod und tragische Ereignisse

  • Berichterstattung über tragische Ereignisse mit mehreren Opfern, die explizite oder grausame Details enthalten.
    • Dokumentation über einen kürzlich verübten Mord, in der die Todesursache bildlich beschrieben wird.

Kämpfe (außer Kampfsport)

  • Straßenkämpfe mit sichtbaren Verletzungen oder Knock-outs in einem pädagogischen Kontext.
    • Heftige Straßenkämpfe mit Szenen, in denen Verletzungen und emotionaler Stress (wie Schreie) zu sehen sind.

Strafverfolgung und körperliche Auseinandersetzungen

  • Besonders kämpferische Auseinandersetzungen mit Vertretern von Strafverfolgungsbehörden, darunter brutales Verhalten gegen oder durch Polizeibeamte.
    • Stockschläge gegen Zivilisten mit Verletzungsfolge
    • Anspucken von Polizeibeamten

Gewalt im Sport

  • Gravierende Sportverletzungen in einem längeren Video mit Kontext.
    • Zusammenstellungen drastischer Darstellungen von Verletzungen, bei denen der Fokus aber nicht nur darauf liegt.

Gewalt zwischen Tieren

  • Gewalt unter Tieren in freier Natur, die nicht durch Menschen oder von Menschen trainierte Tiere verursacht wurde (wie wilde Löwen, die Gazellen jagen, nicht aber abgerichtete Hunde, die Hasen fangen).
    • Deutlich sichtbare Verletzungen bei Tieren (wie Blut oder Knochen) als zentrales Thema des Videos.

Jagd

  • Jagdinhalte mit flüchtigen grausamen Bildern, beispielsweise von verletzten oder leidenden Tieren (wie blutende Körperteile).

Krieg und Konflikte

  • Nicht grausame unbearbeitete Aufnahmen bewaffneter Auseinandersetzungen (wie Krieg) ohne pädagogischen Kontext, bei denen keine blutigen Szenen oder echten Verletzungen zu sehen sind.
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Drastische Darstellungen von Leichen in Videos ohne pädagogischen Zweck; Gameplay-Videos mit Inhalten zu verbotenen Themen (z. B. sexuellen Übergriffen). Extrem grausame Gewalttaten (einschließlich Polizeigewalt) und Verletzungen. Anstiftung zu oder Verherrlichung von Gewalt.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Allgemeine Gewalt

  • Fokus auf Blut, Eingeweide, Gewaltdarstellungen, menschliche oder tierische Körperflüssigkeiten sowie Bilder von Gewalttaten oder Unfällen ohne oder mit nur unzureichendem Kontext.
  • Darstellung grausamer Folgen von Gewalttaten, die extrem schockierende Bilder umfassen, darunter:
    • Ausgiebige Darstellung von Blut oder Verletzungen (beispielsweise offene Wunden wie ein amputiertes Bein oder schwere Verbrennungen).
    • Erhebliches Leid (wie Personen, die wegen extremer Schmerzen durch offene Wunden weinen oder ohnmächtig werden).
  • Inhalte mit schockierendem und/oder gewalttätigem Bildmaterial oder Szenen, die zu Gewalt anstiften oder diese verherrlichen.

Gaming

  • Schwerpunkt auf Gameplay, mit dem absichtlich ein schockierendes Erlebnis geschaffen werden soll. Beispiele: 
    • Zusammenführen von Nicht-Spieler-Charakteren für Massenmorde.
  • Gewaltdarstellungen im Thumbnail oder in den ersten sieben Sekunden des Videos.
    • Gewaltdarstellungen in Spielen umfassen schwere Verletzungen (wie Enthauptungen oder Verstümmelungen) mit Darstellungen von Körperflüssigkeiten und/oder Körperteilen und länger dauernden oder starken Qualen.
  • Gameplay-Videos mit Darstellungen sexueller Gewalt.
  • Gameplay-Videos, in denen Hassverbrechen oder Gewalt gegen geschützte Gruppen gezeigt werden.
  • Gameplay-Videos mit Darstellungen grausamer Folter.
  • Gameplay-Videos mit Darstellungen von Gewalt gegen Minderjährige.
  • Gameplay-Videos mit Darstellungen von Gewalt gegen reale Personen.

Tod und tragische Ereignisse

  • Darstellung von nicht präparierten oder schwer verletzten Leichen.
  • Darstellungen von nicht präparierten Leichen, die nicht in einem pädagogischen Kontext gezeigt werden.
  • Darstellungen, bei denen der Todeszeitpunkt einer oder mehrerer Personen gezeigt wird, unabhängig vom Kontext.
    • Tod durch Ersticken.
    • Fahrzeug, das von einer Brücke stürzt und bei dem die Insassen zu sehen sind.
  • Implizierter Tod oder schwere Körperverletzungen.
    • Erhebliche Eigentumsschäden, die wahrscheinlich Tod oder schwere Körperverletzungen zur Folge hatten (wie Bomben, Brände oder eingestürzte Gebäude).
  • Zensierte (z. B. unkenntlich gemachte) grausame Bilder von Leichen, die nicht in einem pädagogischen Kontext gezeigt werden.

Kämpfe (außer Kampfsport)

  • Deutliche oder ausführliche Darstellung von Straßenkämpfen, auch ohne Verletzungen ohne pädagogischen Kontext.

Jagd

  • Jagdinhalte mit deutlichen grausamen Bildern von verletzten oder leidenden Tieren (wie blutende Körperteile).

Missbrauch von Tieren

  • Darstellungen eines Missbrauchs von Tieren (körperlich und emotional) oder grausames Verhalten gegenüber Tieren (z. B. Tritte).
  • Werbung für menschliche Gewalt gegen Tiere oder deren Verherrlichung (beispielsweise Hahnen- oder Hundekämpfe) mit oder ohne grausame Bilder.
  • Aufnahmen von Tieren in von Menschen herbeigeführten Notsituationen, bei denen Tiere beispielsweise absichtlich in Gefahr gebracht werden oder sich in belastenden Körperhaltungen oder anderen gefährlichen Szenarien befinden, die stressreich oder unnatürlich sind.

Strafverfolgung und körperliche Auseinandersetzungen

  • Deutliche Darstellung von Polizeigewalt ohne pädagogischen Kontext.

Gewalt im Sport

  • Sportvideos, bei denen die Darstellung von Verletzungen im Mittelpunkt steht.

Krieg und Konflikte

  • Grausame Bilder oder Szenen von Schießereien, Explosionen, Hinrichtungen oder Bombenangriffen.
  • Aufnahmen von Kriegsszenen mit grausamen Darstellungen von Verletzungen, Todesfällen oder Leiden, unabhängig vom Kontext.

Gewalt gegenüber Minderjährigen

  • Deutliche Darstellungen von Gewalt gegenüber Minderjährigen in einem beliebigen Kontext oder mit Verletzten oder unter Stresseinwirkung stehenden Personen.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Inhalte nur für Erwachsene

Videos mit hochgradig sexuellen Inhalten im Titel oder Thumbnail oder mit hochgradig sexuellen Themen sind nicht werbefreundlich. Allerdings gelten Ausnahmen für pädagogisch wertvolle Sexualkundevideos und nicht explizite Musikvideos. Diese Richtlinie betrifft sowohl echte als auch computergenerierte Bilder. Hochgradig sexuelle Inhalte sind auch dann nicht werbefreundlich, wenn sie als Comedy gekennzeichnet werden.

Details zur Richtlinie
Informationen zu Anzeigen Fragebogenoptionen und Details
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Romantische Szenen oder Küsse; Thematisierung von romantischen Beziehungen oder Sexualität ohne Bezug auf Geschlechtsverkehr; vollständig zensierte Nacktheit, die nicht erkennbar ist und nicht beabsichtigt, das Publikum zu erregen; Nacktheit beim Stillen in Anwesenheit eines Kindes; Sexualaufklärung ohne bildliche Darstellung; Tänze, die rhythmische Körperbewegungen von allgemein sexualisierten Körperteilen beinhalten und die die Tänzer begehrenswert oder attraktiv erscheinen lassen sollen, die aber nicht sexuell explizit sind; sexuell explizite Tänze in einem professionellen Rahmen, zum Beispiel eine Tanzchoreografie oder ein Musikvideo.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Inhalte mit dem Zweck der sexuellen Befriedigung

  • Romantische Szenen, die nicht der sexuellen Befriedigung dienen, z. B. animierte, echte oder dramatisierte Kuss- oder Kuschelszenen.
    • Szenen mit sexueller Spannung zwischen den Darstellern, aber ohne ausdrückliche Darstellungen sexueller Handlungen.
    • Eine Kussszene im Rahmen einer Geschichte, bei der der Fokus auf Romantik liegt und die nicht der sexuellen Erregung dient.
    • Flüchtige angedeutete sexuelle Handlungen ohne sichtbare Genitalien, beispielsweise wackelnde Betten, Stöhngeräusche oder Reiben der Genitalien am bekleideten Partner.
  • Gespräche über Sex, die nicht der sexuellen Befriedigung dienen oder als Comedy zu verstehen sind:
    • Songtexte oder Dialoge rund um Leidenschaft, Verlangen oder Lust.
    • Sexualkunde.
    • Geschlechtskrankheiten und wie sie übertragen werden.
    • Berichte über sexuelle Erlebnisse (wie der Umgang mit Schmerzen nach dem Geschlechtsverkehr), die sich ausschließlich darauf konzentrieren, wie der Sex abläuft, und nicht zum Inhalt haben, wie man die sexuelle Leistung verbessern kann.
    • Samenspende.
    • Wissenschaftliche Darstellungen der Fortpflanzungsorgane anhand von Diagrammen oder Modellen.
    • Thematisierung von sexueller Orientierung und/oder die Entwicklung der sexuellen Orientierung in Beziehungen.
    • Sexuelle Witze und Andeutungen (wie das humorvolle Imitieren von sexuellen Handlungen), in denen keine vulgären oder obszönen Begriffe verwendet werden (wie Songtexte, in denen es um sexuelle Anziehung geht).
    • Inhalte, die sich auf nicht sexuelle Weise auf Fetische beziehen (wie „Was ist dein Lieblingsessen oder Fetisch in Bezug auf Essen?“).

Tanz

  • Sexy Tanzbewegungen, z. B. das Kreisen oder Wiegen der Hüfte oder Taille.
  • Twerking oder Reiben.
  • Knappe Kleidung beim Tanzen.
  • Flüchtiges Streicheln der Geschlechtsteile.
  • Tanzpartner in engem Körperkontakt, z. B. Becken an Becken.
  • Tanzbewegungen, bei denen sexuelle Handlungen nachgeahmt werden, z. B. Beckenbewegungen oder erotische Schoßtänze in einem professionellen Rahmen (z. B. Tanzstudios).
  • Musikvideos mit wiederholten Nahaufnahmen von Geschlechtsorganen.

Nacktheit

  • Zensierte Nacktheit, bei der der Fokus nicht auf der Nacktheit liegt, wie Szenen, in denen Personen zwar nackt sind, aber Brustwarzen, Gesäß oder Genitalien nicht zu sehen sind (beispielsweise vollständig verpixelt/unkenntlich gemacht).
    • Unkenntlich gemachte Nacktheit bei leicht bekleideten historischen Figuren in einem pädagogischen Kontext.
    • Vollständig zensierte Genitalien, die nicht erkennbar sind und nicht sexuellen Zwecken dienen (wie medizinische Eingriffe).
  • Abbildungen leicht bekleideter Menschen, die nicht der sexuellen Befriedigung dienen, z. B. Frauen im Bikini am Pool.
    • Moderezensionen mit Fokus auf der Passform und Funktionalität der Kleidung und nicht auf dem Körper (z. B. Brüste).
    • Künstlerische Ausdrucksformen wie Skulpturen, Sketche oder computergenerierte Grafiken mit Nacktheit, beispielsweise Figuren in der klassischen Kunst oder Fotografien indigener Personen mit Lendenschurz.
    • Durchsichtige oder knappe Bekleidung weiblicher Brüste/Dekolletés, Gesäße oder männlicher Oberkörper in angemessenen Umgebungen, beispielsweise auf dem Laufsteg bei Modenschauen, bei medizinischen Untersuchungen oder am Strand.
    • Teilweise Nacktheit, beispielsweise bei Sportarten wie Boxen, wo eine solche Bekleidung angemessen ist.
    • Nackte oder nur minimal bedeckte Brüste oder Pobacken (beispielsweise in Bademode), die weder sexuell anregend sind noch im Fokus stehen.
  • Objekte, die zur Simulation des Gewichts oder der Darstellung von Genitalien am Körper verwendet werden, ausgenommen davon sind Objekte, die zur sexuellen Befriedigung verwendet werden.
    • Künstliche Brüste, die nach einer Mastektomie oder von Mitgliedern der Trans- und/oder nicht binären Community verwendet werden.
    • Geräte, die von der Trans- und/oder nicht binären Community verwendet werden, z. B. um im Stehen zu urinieren oder die Prothese eines schlaffen Penis. 

Nacktheit beim Stillen

  • Eine Frau beim Stillen ihres Kindes, wobei ihre Brustwarzen sichtbar sind.
  • Demonstration des Ausstreichens von Milch oder der Verwendung einer Milchpumpe, wobei Brustwarzen und ein Kind im Bild zu sehen sind.

Definitionen:

  • „Sexuell erregend“ bezieht sich auf die Absicht, die Zuschauer sexuell zu erregen.
  • „Sexuelle Andeutungen“ bezieht sich auf jegliche Formulierungen, die ernst- oder scherzhaft auf etwas Sexuelles verweisen.
  • „Sexuell anzüglich“ bezieht sich auf sichtbare, hörbare oder schriftliche Hinweise, die darauf abzielen, die Zuschauer sexuell zu erregen.
  • „Eindeutig sexuelle Inhalte“ sind Darstellungen von sexuellen Handlungen oder Nacktheit, um die Zuschauer zu erregen.
  • „Nacktheit beim Stillen“ bezieht sich auf entblößte Brüste und/oder Brustwarzen im Rahmen des Stillens oder der Laktation. Muss einen kontextuellen Bezug zum Stillen haben, z. B. ein Kind, das gleich gestillt wird, oder aktive Laktation.
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Erkennbare Darstellung von Geschlechtsverkehr in der klassischen Kunst (z. B. Bild einer sexuellen Handlung) oder ein Thumbnail mit Genitalien im Fokus; nicht der sexuellen Erregung dienende Sexualkundeinhalte mit animierten sexuellen Handlungen; Streiche zu sexuellen Themen; Tänze mit einem Fokus auf knapper Kleidung; absichtliches Berühren von Geschlechtsteilen oder starker Fokus auf Geschlechtsteile im Tanz.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Inhalte mit dem Zweck der sexuellen Befriedigung

  • Titel oder Thumbnails mit sexuellen Themen (darunter auch irreführende Signale).
    • Musikvideos mit Thumbnails oder Titeln mit sexuellen Themen (einschließlich irreführender Signale).
    • Beschreibungen sexueller Aktivitäten oder implizierte Verweise auf sexuelle Aktivitäten (wie implizierte Verweise auf Geschlechtsorgane mit Emojis oder Grafiken).
    • Hervorhebung oder sonstige Betonung implizierter sexueller Handlungen in einem Thumbnail.
    • Sexarbeiter, die als Objekt dargestellt werden.
    • Sexuelle Aktivitäten (einschließlich implizierter sexueller Handlungen).
    • Sexuelle Anspielungen wie Stöhnen oder am Ohr knabbern.
    • Sexspielzeug oder -hilfsmittel, die in den Inhalten zu sehen sind, auch wenn sie nicht benutzt werden. 
  • Darstellungen sexueller Aktivitäten in einem pädagogischen, dokumentarischen oder dramatisierten Kontext, die nicht der sexuellen Erregung dienen.
    • Sexuelle Aktivitäten und deren Geschichte zu einem pädagogischen Zweck, beispielsweise im Kontext gesundheitsbezogener Themen.
  • Sexuelle Inhalte wie Dokumentationen über die Sexindustrie.
  • Pädagogische und dokumentarische Inhalte mit folgenden Themen:
    • Thematisierung von intimen sexuellen Erfahrungen, beispielsweise persönliche Tipps von Sexarbeitern, oder obszöne Sprache in intimen Gesprächen.
  • Titel oder Thumbnails mit nicht jugendfreien Inhalten in der klassischen Kunst.

Tanz

  • Twerking oder Reiben, bei dem der Fokus auf der knappen Kleidung des Tänzers liegt.
  • Tänze, bei denen die Brüste oder das Gesäß des Tanzpartners angefasst oder die Hände unter die Kleidung des Tanzpartners geschoben werden.
  • Bewusstes Heranzoomen an Geschlechtsteile beim Tanzen.

Nacktheit

  • Pädagogische oder dokumentarische Inhalte mit Nacktheit.
    • Geschichtliche Formate oder Branchenportraits mit Bezug zu Sex oder Nacktheit, beispielsweise Darstellungen von Body-Paintings.
  • Klassische Kunst mit erkennbaren Genitalien.

Definitionen:

  • „Zensierte Nacktheit“ bezieht sich auf Darstellungen von Nacktheit, die unkenntlich gemacht, mit schwarzen Balken versehen oder verpixelt sind.
  • Implizierte sexuelle Handlung: Verhaltensweisen, bei denen Geschlechtsverkehr imitiert wird (z. B. Reiben der Genitalien am bekleideten Partner).
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Entblößte, minimal bedeckte sexuelle Körperteile oder vollständige Nacktheit; Nacktheit beim Stillen ohne Anwesenheit eines Kindes; sexuelle Handlungen (auch unkenntlich gemacht oder angedeutet); Behandlung von sexuellen Themen wie Fetischen, Tipps oder Erlebnissen; Video-Thumbnails mit sexuellen Inhalten (einschließlich Texten oder Links); sexuell erregende Szenen wie erregende Bilder und Gesten; Darstellung von Sexspielzeug oder ‑hilfsmitteln; Inhalte bezüglich Sexbranche und ‑arbeitern; sexuelle Darstellungen von Genitalien oder Paarungsszenen von Tieren; die Darstellung oder Simulation von sexuellen Bewegungen oder Handlungen beim Tanz; erotische Tanzbewegungen, die Zuschauer sexuell erregen sollen.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Inhalte mit dem Zweck der sexuellen Befriedigung

  • Titel oder Thumbnails mit sexuellen Themen (darunter auch irreführende Signale).
    • Beschreibungen sexueller Aktivitäten oder implizierte Hinweise auf sexuelle Aktivitäten (wie implizierte Hinweise auf Geschlechtsorgane mit Emojis oder Grafiken).
    • Hervorhebung oder sonstige Betonung implizierter sexueller Handlungen in einem Thumbnail.
    • Irreführender Titel, in dem sexuelle Inhalte angekündigt werden, die im Video allerdings nicht enthalten sind (z. B. ein Kochvideo mit dem Titel „Porno ansehen“).
    • Computergenerierte Nacktheit in einem medizinischen Kontext.
  • Offensichtliche oder implizierte sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen.
    • Das Hauptthema des Videos lässt erahnen, dass sexuelle Handlungen stattfinden, z. B. aufgrund von wackelnden Objekten, Stöhngeräuschen usw.
  • Darstellungen von Sexspielzeug, sexuellen Hilfsmitteln oder sonstigen Produkten, die zur Steigerung der sexuellen Aktivität gedacht sind.
    • Unbeabsichtigtes Einblenden von sexuellen Hilfsmitteln in einem Video, jedoch ohne Bezug zu sexuellen Handlungen (z. B. Darstellung im Hintergrund).
    • Darstellung eines medizinischen Objekts, das Genitalien ähnelt, im Rahmen einer Diskussion.
  • Szenen mit sexuell anzüglichen Tänzen, Berührungen oder Küssen mit der Absicht, die Zuschauer sexuell zu erregen.
    • Kurze Szenen mit sexuellen Aktivitäten im Rahmen einer Geschichte, darunter auch implizierte sexuelle Handlungen.
    • Szenen, in denen die sexuelle Spannung im Vordergrund steht.
  • Sexuelle Anspielungen mit nicht sexuell anzüglichen Objekten:
    • Objekte, die wie Genitalien aussehen, z. B. menschliche Modellfiguren mit realistischen Genitalien.
    • Die Verwendung von Alltagsgegenständen wie Auberginen oder Emojis, die an Genitalien erinnern und Zuschauer sexuell erregen sollen.
  • Sexuell eindeutige Audio- bzw. Textinhalte oder Dialoge:
    • Sexuelle Unterhaltung wie Pornos oder andere sexuelle Dienstleistungen, darunter auch Links zu kostenpflichtigen Abos auf Plattformen mit Inhalten nur für Erwachsene.
    • Sexuelle Handlungen oder Simulationen, die der sexuellen Befriedigung dienen.
    • Darstellungen von Fetischen, z. B. (detaillierte) Anleitungen.
    • Fokus auf Sexskandale oder die Veröffentlichung privater intimer Fotos oder Videos.
    • Imitierte oder nachgestellte sexuelle Handlungen (z. B. pornografische Medien).
    • Werbung für sexuelle Handlungen gegen Bezahlung.
    • Nutzung von Sexspielzeug oder sonstigen Produkten, die zur Steigerung der sexuellen Aktivität gedacht sind.
    • Irreführende Inhalte zu sexuellen Neigungen oder mit Nacktheit.
      • Thumbnails, mit denen Zuschauer aufgrund von sexualisierten Alltagsgegenständen oder -szenen in die Irre geführt werden sollen, oft ohne Bezug zum eigentlichen Thema des Videos.
    • Szenen, die so bearbeitet wurden, dass sie sexuell erregen sollen.
      • Zusammenstellungen von sexuell erregenden Handlungen wie Szenen von sexuellen Handlungen oder Bewegungen.
      • Sexuell anregende Titel (z. B. „Heiße Küsse“).
    • Sexualität im Tierreich in den folgenden Fällen:
      • Paarungsvideos, bei denen der Fokus auf den Genitalien liegt.
      • Genitalien oder Paarung von Tieren, die auf sexuell anregende Weise gezeigt werden.
  • Inhalte, in denen es um intime sexuelle Erfahrungen wie Masturbation, Orgasmen, Geschlechtsverkehr, sonstige sexuelle Handlungen oder Sextipps geht. Dazu gehören auch sexuelle Andeutungen oder sexuell eindeutige oder obszöne Text- oder Audioinhalte wie ausführliche Gespräche über Sex.
    • Ausführliche Gespräche zu Sextipps oder Anleitungen zum Sex.
    • Zusammenstellung von Audioinhalten oder Sounds sexueller Handlungen ohne Bilder oder visuelle Szenen des Akts (z. B. Ohrenleck- und -knabbergeräusche).
    • Beschreibungen sexueller Aktivitäten mit dem Zweck, Zuschauer sexuell zu erregen.
    • Erwähnungen sexueller Fetische, auch ohne anschauliche Darstellungen.
    • Titel oder Thumbnails, die auf Inhalte nur für Erwachsene schließen lassen, z. B. „18+“, „21+“, „nur für Erwachsene“, „Porno“ usw., sofern kein pädagogischer oder dokumentarischer Kontext vorliegt.
    • Nutzung von Emoticons oder Emojis in Textinhalten, die auf sexuelle Körperteile oder Handlungen hindeuten sollen, um Zuschauer zu erregen.
  • Videospiele mit sexuellen Inhalten, die auf ein erwachsenes Publikum abzielen oder Spielfiguren zum Zweck der sexuellen Befriedigung des Zuschauers erotisieren.

Tanz

  • Stoßbewegungen, bei denen ein Partner seine Genitalien in den Genitalbereich des Partners stößt.
  • Spreizen der Beine vor dem Tanzpartner, als ob man einen Geschlechtsakt vollziehen würde.
  • Schoßtänze oder Striptease, es sei denn, sie werden als choreografierter Tanz, in einem Musikvideo oder in einem anderen professionellen Rahmen aufgeführt.

Nacktheit

  • Verpixelte oder zensierte Nacktheit mit erkennbaren Genitalien.
    • Szenen mit nackten Körpern, bei denen Genitalien mit Sternchen abgedeckt oder unkenntlich gemacht wurden, an der Silhouette aber weiterhin erkennbar sind.
  • Längere Darstellungen von Nacktheit (animiert, echt oder dramatisiert).
    • Inhalte, die Brüste oder Genitalbereiche zeigen (entweder Nahaufnahmen oder wiederholte Darstellung) (z. B. Inhalte, in denen der Genitalbereich einer Person aus der Unterwäsche oder Badebekleidung herausragt).
  • Darstellungen sexueller Körperteile wie wiederholte Einblendung oder Nahaufnahmen von Dekolletés oder körperlichen Rundungen mit dem Ziel, Zuschauer zu erregen.
    • Zusammenstellungen von sich sichtbar abzeichnenden sexuellen Körperteilen.
    • Minimal (z. B. mit Stringtangas) bedeckte Geschlechtsorgane (wie Brüste, Dekolletés, Pobacken usw.), die häufig zu sehen sind.
  • Echte oder animierte Nacktheit wie vollständige Darstellungen von Genitalien oder sexuellen Handlungen. 
  • Nacktheit bei Kindern
    • Inhalte mit sichtbaren Genitalien, beispielsweise beim Windelwechseln oder beim Babyschwimmen.

Nacktheit beim Stillen

  • Pädagogische Inhalte zur Verwendung einer Milchpumpe, in denen Brustwarzen, aber kein Kind zu sehen sind.
  • Anleitungen zum Ausstreichen von Milch, in denen Brustwarzen, aber kein Kind zu sehen sind.
  • Eine Frau, die in einen Becher laktiert, ohne dass dabei ein Kind zu sehen ist.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Schockierende Inhalte

Bei Inhalten, die auf Zuschauer möglicherweise verstörend, abstoßend oder schockierend wirken, können unter Umständen keine Werbeanzeigen eingeblendet werden. Unzensierte schockierende Inhalte führen nicht zwangsläufig dazu, dass keine Anzeigen eingeblendet werden können. Es kommt auf den Kontext an.

Details zur Richtlinie
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Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Leicht oder mäßig schockierende Inhalte, die zensiert wurden oder in einem pädagogischen, dokumentarischen oder sonstigen Kontext gezeigt werden.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Körperteile, Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen

  • Darstellungen von Körperteilen und -flüssigkeiten oder Ausscheidungen, die speziell für Kinder erstellt oder pädagogisch, wissenschaftlich, dokumentarisch oder künstlerisch präsentiert werden und nicht schockieren sollen.
  • Dramatisierte Darstellungen von Körperteilen und -flüssigkeiten oder Ausscheidungen, die nicht schockieren sollen, hauptsächlich zur Unterhaltung dienen (z. B. im Rahmen eines Zaubertricks) sowie in einem entsprechenden Kontext präsentiert werden.

Medizinische und kosmetische Eingriffe

  • Medizinische oder kosmetische Behandlungen in einem pädagogischen Kontext, bei denen der Fokus auf der Behandlung selbst und nicht auf Körperteilen- und -flüssigkeiten oder Ausscheidungen liegt.
    • Das Stechen von Tattoos oder Piercings oder Botoxbehandlungen mit nur wenig sichtbarem Blut.
  • Zensierte oder flüchtige Darstellungen von Körperteilen, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen im Rahmen von medizinischen oder kosmetischen Eingriffen.
  • Videos mit menschlichen oder tierischen Geburten, die einen pädagogischen Zweck haben und bei denen der Fokus nicht auf Körperteilen und -flüssigkeiten oder Ausscheidungen liegt.

Unfälle und Verletzungen

  • Unfälle, bei denen keine sichtbaren Verletzungen zu sehen sind (z. B. inneres Gewebe, blutende Wunden).
  • Unfälle, die nicht verstörend wirken und bei denen nur mäßige Auswirkungen zu sehen sind (z. B. Sturz vom Motorrad).
  • Unfälle, durch die das Opfer sich in keiner Notlage befindet oder keinem Leid ausgesetzt ist (z. B. keine weinenden oder schreienden Personen, die gezeigt werden).
  • Unfälle, die keine langfristige medizinische Betreuung erfordern.
  • Unfälle und Verletzungen im Rahmen von Nachrichten, Dokumentationen oder künstlerischen Werken (z. B. Filme oder Musikvideos).

Verarbeitung und Verzehr von Tieren

  • Nicht aufsehenerregende Verarbeitung von Teilen von Tieren.
    • Darstellungen von Fleisch oder Fisch im rohen oder zubereiteten Zustand, beispielsweise bei Anleitungen zum Kochen oder zur Verarbeitung.
  • Aufsehenerregender Verzehr oder sensationslüsterne Verarbeitung tierischer Produkte, die nicht als Teile von Tieren zu erkennen sind.
    • Verzehr von Meeresfrüchten in einem Restaurant, die noch lebendig sind oder sich sichtbar bewegen.
    • Verzehr zubereiteter Speisen wie Shrimps im Rahmen von Mukbang- oder ASMR-Videos.
  • Flüchtige Darstellungen von Teilen von Tieren mit sichtbaren Gesichtsmerkmalen (ausgenommen Fische, Weichtiere oder Krustentiere, bei denen eine fokussierte Darstellung erlaubt ist).

Definitionen

  • „Schockierend“ bezieht sich auf den Zweck des Videos, der vom jeweiligen Kontext sowie vom Fokus auf bestimmte Elemente bestimmt wird.
  • „Unfälle“ bezieht sich auf unglückliche Ereignisse, die typischerweise zu Schäden oder Verletzungen führen. Das gilt auch für Inhalte, bei denen die Verletzung selbst nicht deutlich zu sehen ist (z. B. Autounfälle).
  • „Sichtbar“ bezieht sich auf die Sichtbarkeit von Körperteilen und -flüssigkeiten oder Ausscheidungen (z. B. Gewebe oder Blut).
  • „Verstörend“ bezieht sich auf Beunruhigung oder Überraschung aufgrund von sichtbaren oder anzunehmenden negativen Auswirkungen oder Verletzungen.
  • „Leid“ bezieht sich auf die sichtbare, hörbare oder wahrgenommene Darstellung menschlichen Leidens aufgrund von Schmerzen oder sogar Bewusstlosigkeit. In diesem Fall geht es um Personen, die in einen Unfall verwickelt sind oder sich einer medizinischen oder kosmetischen Behandlung unterziehen (einschließlich Geburten).
  • „Nicht aufsehenerregend“ bezieht sich auf sichtbare Teile von Tieren oder den Verzehr von Tieren/Insekten, die auf eine Art und Weise präsentiert werden, bei der die Verwendung des Produkts im Vordergrund steht, ohne die Neugier auf das Tier zu wecken. Das Tier oder dessen Verzehr soll nicht schockieren und es werden auch keine übertriebenen, auffälligen Details gezeigt.
  • „Unsachgemäßer Umgang“ bezieht sich darauf, dass Tiere auf brutale oder barbarische Weise zubereitet oder verzehrt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Tiere geworfen, fallen gelassen, aufgespießt oder geköpft werden oder wenn mit ihnen gespielt wird. Das Tier muss nicht zwangsläufig lebendig sein, damit ein Fall von unsachgemäßem Umgang vorliegt. Ein unsachgemäßer Umgang ist mit Werkzeug, Besteck oder bloßen Händen möglich.
  • „Professioneller Kontext“ bezieht sich auf den Beruf des Metzgers oder Fischhändlers und darauf, dass tote Tiere sachgemäß zerlegt und verarbeitet werden.
  • „Sichtbare Gesichtsmerkmale“ bezieht sich darauf, dass anhand des Gesichts noch deutlich zu sehen ist, dass es sich um ein Lebewesen handelt (lebendig oder tot). Die Merkmale umfassen unter anderem Nasen, Ohren, Mäuler und Augen.
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Schockierende Inhalte wie grausame Bilder von menschlichen oder tierischen Körperteilen, die nicht zensiert wurden oder die Anstoß erregen sollen, aber trotzdem einen allgemeinen Kontext bieten.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Körperteile, Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen

  • Inhalte mit Fokus auf Körperteilen und -flüssigkeiten oder Ausscheidungen, die schockieren sollen.
  • Dramatisierte Darstellungen von Körperteilen und -flüssigkeiten oder Ausscheidungen, bei denen der Fokus auf grausamen und blutigen Details liegt.
    • OP-Szenen in drehbuchbasierten Inhalten, bei denen viel Blut zu sehen ist.

Medizinische und kosmetische Eingriffe

  • Pädagogische oder künstlerische Darstellungen medizinischer oder kosmetischer Behandlungen, bei denen nicht zensierte Körperteile und -flüssigkeiten oder Ausscheidungen im Detail gezeigt werden, die nicht zensierten Elemente aber nicht im Fokus stehen.
    • Nicht zensierte Operation mit fokussierten Bildern und sichtbaren Organen, die allerdings nicht das einzige Thema des Videos ist.
    • Eine medizinische Fachkraft, die die Entfernung von Ohrenschmalz oder Pickeln fachkundig erläutert.

Unfälle und Verletzungen

  • Unfälle mit deutlichen Folgen, die wahrscheinlich verstörend sind.
  • Unfälle, bei denen eine bedeckte Verletzung gezeigt wird (z. B. Blut, das aus der Kleidung oder einem Auto tropft), aber bei denen das Leid des Opfers nicht wahrnehmbar ist.
  • Gravierender Autounfall, bei denen keine leidenden Opfer gezeigt werden.

Verarbeitung und Verzehr von Tieren

  • Aufsehenerregender Verzehr von Tieren in Mukbang- oder ASMR-Videos, in denen Teile von Tieren roh oder auf barbarische oder übertriebene Weise gegessen werden.
  • Detaillierte Darstellungen mit dem Fokus auf erkennbaren Merkmalen eines Lebewesens (z. B. Fokus auf die Augen des Tieres beim Kochen).
  • Darstellungen von gehäuteten Teilen von Tieren mit grausamen und blutigen Elementen, aber ohne erkennbaren unsachgemäßen Umgang (z. B. Fokus auf blutendes Fleisch und Sehnen bei der Verarbeitung von Teilen von Tieren).
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Enorm schockierende Inhalte, die den einzigen Zweck haben, bei den Zuschauern einen Schock hervorzurufen. Es werden klar erkennbar und offensichtlich grausame und blutige Inhalte, Leid oder menschliches Fehlverhalten gezeigt, dies jedoch ohne ausreichenden Kontext.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Körperteile, Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen

  • Ekelhafte, grausame oder blutige Darstellungen von Körperteilen und -flüssigkeiten oder Ausscheidungen, die nur wenig oder keinen Kontext haben.
    • Entfernen von Ohrenschmalz oder Pickeln ohne ausdrückliche Erklärung des Prozesses und wenn sich der Großteil des Videos um Körperteile, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen dreht; gilt auch im Falle eines pädagogischen Kontexts.
  • Dramatisierte, schockierende Elemente mit wenig Kontext und dem einzigen Zweck, bei den Zuschauern einen Schock hervorzurufen.

Medizinische und kosmetische Eingriffe

  • Nicht zensierte Körperteile, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen, die den Großteil eines Videos ausmachen und grausam und blutig sind; gilt auch dann, wenn Kontext hinzugefügt wird.
    • Medizinische Fachkräfte erklären, wie eine bestimmte Operation durchgeführt wird.
  • Grausame und blutige Eingriffe, die ohne oder mit irreführendem Kontext gezeigt werden und bei denen im Großteil des Videos Körperteile, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen gezeigt werden.

Unfälle und Verletzungen

  • Verstörende Darstellungen von Unfällen und extremen Verletzungen, bei denen Körperteile zu sehen sind oder von gravierenden Verletzungen ausgegangen werden kann.
    •  Darstellungen von Blutungen und freiliegendem Gewebe.
  • Unfälle mit drastischen Folgen ohne Kontext.

Verarbeitung und Verzehr von Tieren

  • Präsentation, Verarbeitung oder Verzehr von lebendigen Tieren, oft auf grausame und blutige Weise, wenn der einzige Zweck darin besteht, die Zuschauer zu schockieren.
  • Starker Fokus auf eindeutige Gesichtsmerkmale von Tieren oder klarer unsachgemäßer Umgang ohne Kontext.
  • Brutale oder grausame Darstellungen der Verarbeitung (Häutung) oder Tötung sichtlich leidender Tiere.
  • Darstellungen ohne pädagogischen Hintergrund der Verarbeitung sichtlich leidender lebender Tiere zum Verzehr.
  • Darstellungen des Verzehrs von Tieren, bei denen der Fokus auf eindeutigen Gesichtsmerkmalen liegt und die keinen pädagogischen Hintergrund haben.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Schädliche Handlungen und unbewiesene Behauptungen

Inhalte, die schädliche oder gefährliche Handlungen darstellen, die zu ernsthaften körperlichen, emotionalen oder psychischen Schäden führen können, sind nicht für Werbung geeignet.

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Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Leicht gefährliche Stunts oder Handlungen, die in einer professionellen und kontrollierten Umgebung stattfinden, in der niemand ernsthaft verletzt wird. Kurze Verweise auf gefährliche Organisationen in pädagogischen oder drehbuchbasierten Inhalten.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Allgemeine schädliche oder gefährliche Handlungen

  • Riskante Aktivitäten ohne sichtbare Verletzungen, zum Beispiel:
    • Professionelle Stunts oder Extremsport wie Wingsuit-Flüge.
    • Aufnahmen einer Person bei Wheelies oder bodennahem Parkour.
    • Rasende oder driftende Kraftfahrzeuge ohne gefährliche Tricks (z. B. Wheelies oder freihändiges Fahren) oder häufige Beeinträchtigung anderer (z. B. auf zwei Fahrspuren fahren).

Zusammenstellungen von Fail-Videos

  • Zusammenstellungen von Fail-Videos ohne Fokus auf grausame Verletzungen (wenn beispielsweise jemand gegen eine Glastür läuft). 

Streiche und Challenges

  • Streiche oder Challenges, bei denen andere in Verlegenheit gebracht, irritiert oder einer unangenehmen Situation ausgesetzt werden, aber kein Risiko für bleibende Schäden besteht, z. B. die Ice Bucket Challenge.
  • Berichterstattung über schädliche Pranks oder Challenges ohne Bild- oder Tonaufnahmen des Moments der Schädigung (z. B. Berichte über eine Feuer-Challenge ohne genaue Details zum Ereignis).
  • Pädagogische, dokumentarische oder Nachrichteninhalte mit Darstellung von Pranks oder Challenges, die zu einer erheblichen emotionalen Belastung führen (z. B. Pranks mit körperlichen Auseinandersetzungen oder beleidigender Sprache, wie beispielsweise „du bist gefeuert“).

Medizinische und wissenschaftliche Fehlinformationen

  • Neutrale Inhalte über Viren, Infektionskrankheiten und COVID-19 ohne die Absicht, Angst zu schüren (beispielsweise ein Video für Kinder über den Unterschied zwischen Viren und Bakterien).

Schädliche Fehlinformationen

  • Pädagogische oder dokumentarische Inhalte, die zu erklären versuchen, wie Organisationen, die gefährliche Fehlinformationen verbreiten, Zulauf erhalten, an Einfluss gewinnen und/oder Fehlinformationen verbreiten.
  • Pädagogische oder dokumentarische Inhalte mit Fokus auf der Widerlegung schädlicher Fehlinformationen zu Themen wie Pizzagate, QAnon, StopTheSteal usw.
  • Pädagogische oder dokumentarische Inhalte, die dazu dienen, Fehlinformationen zum Klimawandel zu widerlegen.

E-Zigaretten und Tabak 

  • Öffentliche Mitteilungen zu Präventivmaßnahmen.
  • Dramatisierte Inhalte, in denen die Nutzung im Detail gezeigt wird.
  • Pädagogische oder dokumentarische Inhalte zu Branchen, die mit E-Zigaretten oder Tabak zu tun haben.

Alkohol

  • Darstellung von Alkohol oder Erwachsenen, die Alkohol trinken, ohne verantwortungslosen Alkoholkonsum zu unterstützen oder zu verherrlichen.

Ausländische Terrororganisationen

  • Pädagogische, journalistische oder Musikvideos, die einen Terroranschlag zum Schwerpunkt haben.
  • Pädagogische oder dramatisierte Inhalte über diese Organisationen ohne Filmmaterial von Terroranschlägen.
  • Journalistische Berichterstattung über ausländische Terrororganisationen oder Terrorismus mit komödiantischen Absichten.
  • Pädagogische, dramatisierte, journalistische oder Musikvideos mit Bildern von Terrororganisationen, die ansonsten nicht Hauptthema der Inhalte sind. 

Drogenhändlerringe

  • Pädagogische, dramatisierte, journalistische oder Musikvideos zum internationalen Drogenhandel als Ganzes.
  • Pädagogische, dramatisierte, journalistische oder Musikvideos, in denen Drogenhändlerringe porträtiert werden und damit verbundene Bilder wie Slogans zu sehen sind.
  • Pädagogische, dramatisierte, journalistische Berichte oder Musikvideos mit komödiantischen Inhalten, in denen Drogenhändlerringe oder der internationale Drogenhandel thematisiert werden.
  • Öffentliche Mitteilungen zu diesen Gruppen in journalistischen Berichten.
  • Journalistische Berichte, darunter Szenen mit gewalttätigen Situationen und Handlungen wie Geiselnahmen oder Verhöre durch Drogenhändlerringe.

Definitionen:

  • „Ernsthafte Verletzungen“ beziehen sich auf Verletzungen, die ohne entsprechende medizinische Versorgung nicht heilen oder nicht zu Hause behandelt werden können, z. B. Knochenbrüche, ausgekugelte Gelenke oder erheblicher Blutverlust.
  • Zu „Körpermodifikationen“ zählen unter anderem Tattoos, Piercings und Schönheitsoperationen.
  • „Dramatisiert“ bezieht sich auf Inhalte, die auf einem Drehbuch basieren, z. B. Filme oder fiktionale Szenen.
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Darstellung schmerzhafter Verletzungen oder körperlicher Schäden, die nicht Hauptbestandteil des Videos sind, einschließlich nicht professioneller oder nicht kontrollierter Handlungen. Themen, die sich auf den Anführer einer gefährlichen Organisation oder relevante öffentliche Bekanntmachungen dieser Organisation beziehen.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Allgemeine schädliche oder gefährliche Handlungen

  • Riskante Aktivitäten wie Parkours auf Hochhausdächern oder Darstellungen ernsthafter Verletzungen, z. B. nach Skateboardunfällen.
  • Pädagogische, dokumentarische oder Nachrichtenvideos mit folgenden Inhalten: 
    • Schädliche oder gefährliche Handlungen mit grausamen Darstellungen von Verletzungen.
    • Kinder, die an Glücksspielen teilnehmen oder Kraftfahrzeuge fahren, die für die Nutzung durch Erwachsene vorgesehen sind. 
  • Rasende oder driftende Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Tricks (z. B. Wheelie oder freihändiges Fahren) oder häufigen Beeinträchtigungen anderer (z. B. auf zwei Fahrspuren fahren). 
  • Pädagogische, dramatisierte oder Musikvideos mit gefährlichen Handlungen, bei denen eine minderjährige Person als Teilnehmer oder Opfer gezeigt wird.

Zusammenstellungen von Fail-Videos

  • Deutliche Darstellungen schwerer Verletzungen, die nicht tödlich oder lebensgefährlich sind (z. B. ein Video-Zusammenschnitt von Fahrradunfällen auf der Straße).

Streiche und Challenges

  • Pädagogische, dokumentarische oder Nachrichtenvideos über Pranks oder Challenges mit folgenden Inhalten:
    • Drohungen, sich selbst oder anderen körperlichen oder seelischen Schaden zuzufügen, oder Inhalte, in denen das befürwortet wird (z. B. sich zwischen Bahnschienen legen). 
    • Handlungen, die nicht nachgeahmt werden sollten und eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit darstellen können, z. B. das Trinken von Bleichmittel.
  • Streiche oder Challenges, die zu einer erheblichen emotionalen Belastung führen, z. B. körperliche Auseinandersetzungen und Beleidigungen. Dazu zählen auch körperliche Auseinandersetzungen und Beleidigungen oder Bedrohung von Existenzen wie durch eine fingierte Entlassung oder das Beenden einer Beziehung (z. B. Trennungs-Pranks, bei denen eine Person emotional instabil wird, oder Verhaftungs-Pranks mit Verwandten usw.).
  • Streiche mit erheblichen Mengen an Körperflüssigkeiten oder drastischer Gewalt.
  • Challenges, bei denen ungiftige, nicht zum Verzehr geeignete Substanzen konsumiert werden, z. B. Klebstoff oder Tiernahrung. Der Verzehr essbarer Substanzen, die in großen Mengen schädlich sind, z. B. bestimmte Chilisorten, die zu einer leichten körperlichen Reaktion führen können. 

E-Zigaretten und Tabak

  • Rezensionen oder Vergleiche zwischen Tabakprodukten, z. B. Vergleich von E-Liquids.
  • Das Erwähnen von Suchthilfe in einem pädagogischen oder dokumentarischen Kontext.

Alkohol

  • Pädagogische, dokumentarische oder künstlerische Inhalte mit Minderjährigen, die Alkohol trinken oder stark alkoholhaltige Produkte konsumieren. 

Ausländische Terrororganisationen

  • Comedyvideos mit Erwähnungen von ausländischen Terrororganisationen oder Terrorismus.
  • Pädagogische, dokumentarische oder Musikvideos mit komödiantischen Erwähnungen ausländischer Terrororganisationen. 
  • Bilder von ausländischen Terrororganisationen, die geteilt werden, aber nicht Hauptthema oder Schwerpunkt der Inhalte sind. 

Drogenhändlerringe

  • Öffentliche Mitteilungen zu diesen Gruppen, die ohne Kontext geteilt werden.
  • Pädagogische oder dokumentarische Inhalte oder öffentliche Mitteilungen zu Drogenhändlerringen.
    • Pädagogische Inhalte, die sich primär mit bestimmten Drogenhändlerringen oder Mitgliedern an der Spitze von Drogenhändlerringen befassen.
    • Kann die nicht grausame Darstellung von Angriffssituationen und/oder deren Folgen (z. B. Geiselnahmen) beinhalten.
    • Öffentliche Mitteilungen zu diesen Gruppen.
    • Gewalttätige Situationen und Handlungen wie Geiselnahmen oder Verhöre durch Drogenhändlerringe. 

Definitionen:

  • „Leichte körperliche Reaktion“ bezieht sich unter anderem auf einen Würge- oder Brechreiz.
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Inhalte, die überwiegend Unfälle, Vigilantismus, Streiche oder gefährliche Handlungen wie Experimente oder Stuntszenen zeigen, die ein Gesundheitsrisiko darstellen (z. B. das Verzehren ungenießbarer Speisen oder Getränke); Gespräche über angesagte Videos, die diese Art von Inhalten zeigen. Glorifizierung und explizite Darstellung gefährlicher Organisationen, einschließlich Rekrutierung.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Allgemeine schädliche oder gefährliche Handlungen

  • Verherrlichung schädlicher oder gefährlicher Handlungen oder von Handlungen, die als gefährlich wahrgenommen werden.
    • Schockierende Szenen und Verletzungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen (z. B. Moment des Aufpralls oder bewusstlose Personen auf der Straße nach einem LKW-Unfall).
  • Kinder, die an Glücksspielen teilnehmen oder Kraftfahrzeuge fahren, die für die Nutzung durch Erwachsene vorgesehen sind.
  • Gefährliche Handlungen, bei denen eine minderjährige Person als Teilnehmer oder Opfer gezeigt wird.

Zusammenstellungen von Fail-Videos

  • Zusammenstellungen von Fail-Videos mit Aktivitäten, die zum Tod oder ernsthaften Verletzungen führen (z. B. irreversible Schäden, Koma, Anfälle, Lähmungen usw.). 

Streiche und Challenges

  • Streiche oder Challenges, die nicht nachgemacht werden sollten und die eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für die Gesundheit darstellen können, z. B. das Trinken von Chlor.
  • Pranks oder Challenges mit Bezug zu folgenden Themen: 
    • Suizid, Tod, Terrorismus (z. B. Streiche mit Bombenattrappen) oder Bedrohungen mit Schusswaffen und anderen tödlichen Waffen.
    • Unerwünschte sexuelle Handlungen wie aufgezwungene Küsse, Grapschen, sexueller Missbrauch oder heimlich installierte Kameras in Umkleidekabinen
    • Körperliche Gewalt oder demütigende Situationen, die nicht Hauptbestandteil des Videos sind
    • Andauernder emotionaler Stress bei Minderjährigen, z. B. durch einen Streich über einen längeren Zeitraum, der das Kind verängstigt oder verstört (z. B. dadurch, dass dem Kind der Tod eines Elternteils vorgegaukelt wird)
    • Inhalte, in denen gedroht wird, sich selbst oder anderen körperlichen oder seelischen Schaden zuzufügen, oder in denen das befürwortet wird (z. B. sich zwischen Bahnschienen legen)
    • Inhalte zu COVID-19, die gefährliche Aktivitäten umfassen, z. B. Personen, die sich absichtlich dem Virus aussetzen oder Aktivitäten, die Panik hervorrufen (wie Anti-Quarantäne-Demos oder Verkünden eines vermeintlich positiven Testergebnisses in der Öffentlichkeit)
    • Inhalte, durch die die Nutzung von Waffen gefördert wird, um anderen Schaden zuzufügen
    • Inhalte, die den Konsum von Substanzen in solchen Mengen zeigen, dass eine extreme körperliche Reaktion die Folge ist (z. B. Erbrechen nach dem Verzehr bestimmter Chilisorten)
    • Challenges, die bei Nachahmung zu ernsten Verletzungen führen können (z. B. die Fire- oder Bird-Box-Challenge)
    • Anstiftung zu betrügerischen oder illegalen Aktivitäten (z. B. Einbruch)

Medizinische und wissenschaftliche Fehlinformationen

  • Inhalte, die schädliche medizinische oder gesundheitsbezogene Praktiken oder Behauptungen fördern:
    • Leugnung bestimmter Krankheiten wie HIV.
    • Videos, in denen wissenschaftlich unbewiesene Heilmethoden für Krankheiten empfohlen oder verbreitet werden, z. B. Heilung von Krebs durch die Ernährung.
    • Verbreitung von Fehlinformationen, die gesicherte medizinische und wissenschaftliche Tatsachen leugnen, z. B. von Impfgegnern.
    • Inhalte, in denen Werbung für Programme oder Anbieter für Konversionstherapie gemacht wird oder die diese Programme billigen.
  • Inhalte, die schädliche COVID-19-Fehlinformationen fördern oder befürworten:
    • Inhalte, in denen davon abgeraten wird, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen.
    • Falsche oder irreführende Behauptungen über die Auswirkungen von Impfstoffen. Dazu kann Folgendes gehören:
      • Behauptungen, dass die Impfung zu Unfruchtbarkeit führt. 
      • Behauptungen, dass der Impfstoff einen Mikrochip enthält. 
      • Behauptungen, dass Impfstoffe dazu verwendet werden sollen, bestimmte Bevölkerungsgruppen zu töten.
    • Behauptungen, dass Masken oder Abstand halten das Ansteckungsrisiko für oder die Ausbreitung von COVID-19 nicht minimieren.
    • Behauptungen zur Ausbreitung von COVID-19, die nicht auf gesicherten medizinischen und wissenschaftlichen Tatsachen beruhen (z. B., dass es über drahtlose 5G-Signale übertragen wird).
    • Videos, in denen wissenschaftlich unbewiesene Heilmethoden für COVID-19 (z. B. Injektion von Hydroxychloroquin) empfohlen oder verbreitet werden.

Schädliche Fehlinformationen

  • Behauptungen, die nachweislich falsch sind und das Vertrauen in Wahlen oder demokratische Entscheidungen bzw. die Teilnahme daran erheblich beeinträchtigen könnten.
    • Nachweislich falsche Informationen und Aussagen zu öffentlichen Abstimmungsverfahren, zur Eignung politischer Kandidaten auf Grundlage ihres Alters oder ihres Geburtsorts, zu Wahlergebnissen oder zur Teilnahme an Volkszählungen, die den Angaben offizieller Regierungsquellen widersprechen.
  • Verbreitung von schädlichen Fehlinformationen (z. B. Pizzagate, QAnon, StopTheSteal).
  • Unterstützung von Gruppierungen, die schädliche Fehlinformationen verbreiten.
  • Bestreiten verlässlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse dazu, ob der Klimawandel existiert und welche Ursachen er hat.

E-Zigaretten und Tabak 

  • Werbung für Tabak und tabakbezogene Produkte und deren Konsum.
  • Aufnahmen von Minderjährigen beim Konsum von Tabakprodukten oder der Verwendung von E-Zigaretten.
  • Ermöglichung des Verkaufs von E-Zigaretten oder Tabakprodukten.
  • Verwendung von E-Zigaretten oder Tabakprodukten in einer Art und Weise, die vom Hersteller nicht vorgesehen ist (z. B. Trinken der Flüssigkeit einer E-Zigarette). 

Alkohol

  • Darstellung von Minderjährigen, die Alkohol konsumieren, auch wenn es nicht das zentrale Thema des Videos ist. 
  • Werbung für Alkoholkonsum von Minderjährigen.

Ausländische Terrororganisationen

  • Inhalte ohne pädagogischen Zweck mit Fokus auf ausländischen Terrororganisationen oder Terrorismus. Beispiele: 
    • Schwerpunktmäßige Thematisierung eines Terroranschlags.
    • Bildmaterial oder Namen der Organisation / des Anführers an irgendeiner Stelle (z. B. im Thumbnail) im Video.
  • Inhalte mit schockierenden Bildern und/oder Gewaltdarstellungen oder Szenen, die zu Gewalt anstiften oder diese verherrlichen.
  • Inhalte, die von terroristischen Vereinigungen erstellt wurden oder diese unterstützen.
  • Inhalte, die Terroranschläge feiern oder leugnen.

Drogenhändlerringe

  • Videos mit Fokus auf bestimmte Drogenhändlerringe, deren Anführer oder den internationalen Drogenhandel ohne pädagogischen Kontext.
    • Eine zufällige, unbeabsichtigte Unterhaltung über dieses Thema in einem Video bedeutet, dass der Zweck nicht pädagogisch ist. Es gibt also keinen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass das Thema im Video erklärt wird.
  • Darstellung von Bildern mit Bezug zu Drogenhändlerringen wie beispielsweise Flaggen, Slogans oder Banner ohne pädagogischen Kontext.
  • Rekrutierung von Mitgliedern.
  • Musik, die sich auf „Narcocorridos“ bezieht oder anderweitig Drogenhändlerringe verherrlicht oder dafür wirbt.
  • Gewalttätige Situationen und Handlungen wie Geiselnahmen oder Verhöre durch Drogenhändlerringe.
  • Comedyinhalte, die Drogenhändlerringe oder den internationalen Drogenhandel thematisieren.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Hasserfüllte und abwertende Inhalte

Inhalte, die zum Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufrufen, Diskriminierung fördern bzw. durch die andere ausgegrenzt oder erniedrigt werden, sind nicht werbefreundlich. Es können Ausnahmen für satirische Inhalte und Comedy gelten. Es reicht nicht aus, Inhalte einfach als Comedy zu kennzeichnen. In solchen Fällen kann es trotzdem sein, dass das Video nicht für Anzeigen geeignet ist.

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Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Inhalte, die sich auf geschützte Gruppen beziehen oder die Meinungen oder Handlungen eines Einzelnen in einer nicht verletzenden Art und Weise kritisieren.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Nachrichteninhalte, in denen eine geschützte Gruppe beschrieben wird oder in denen auf nicht hasserfüllte Weise über die Diskriminierung einer solchen Gruppe berichtet wird (z. B. Berichterstattung zu Homophobie).
  • Comedy-Inhalte, in denen geschützte Gruppen verurteilt, lächerlich gemacht, erniedrigt oder in Kommentaren verunglimpft werden.
  • Öffentliche Debatten über geschützte Gruppen, in denen kein Hass geschürt oder zu gewalttätiger Konfrontation aufgefordert wird.
  • Künstlerische Inhalte, in denen sensible Begriffe oder Symbole auf nicht hasserfüllte Weise verwendet werden (z. B. in beliebten Musikvideos).
  • Pädagogische oder dokumentarische Inhalte:
    • Zensierte rassistische Bemerkungen oder abwertende Begriffe in einem pädagogischen Kontext (z. B. N**er).
    • Inhalte mit Bildern, in denen Hass im Fokus steht.
  • Kritik an Meinungen, Ansichten oder Handlungen einzelner Personen oder Gruppen ohne aufhetzende oder erniedrigende Absichten.

Definitionen:

„Geschützte Gruppe“ bezieht sich auf Gruppen mit den unten beschrieben Merkmalen. Es verstößt gegen die Richtlinien für werbefreundliche Inhalte, einzelne Personen oder Gruppen basierend auf den folgenden Merkmalen zu diskriminieren, zu verunglimpfen oder zu erniedrigen bzw. Hass zu schüren.

  • Rasse
  • Ethnische Herkunft
  • Nationalität
  • Religion
  • Behinderung
  • Alter
  • Veteranenstatus
  • Sexuelle Orientierung
  • Geschlechtsidentität
  • Sonstige Eigenschaften, die mit systematischer Diskriminierung oder Ausgrenzung zu tun haben.
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Inhalte, die von Einzelnen oder Gruppen möglicherweise als anstößig empfunden werden, aber zu Bildungszwecken, zur Berichterstattung oder in Dokumentationen verwendet werden.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Politische Reden oder Debatten, die anstößige Formulierungen enthalten können, aber auf Erkenntnisgewinn abzielen (z. B. politische Debatten zu den Transgender-Rechten)
  • Inhalte zu Informations- und Bildungszwecken:
    • Unzensierte rassistische Bemerkungen oder abwertende Begriffe in einem pädagogischen Kontext (z. B. unzensiertes oder ausgeschriebenes N-Wort).
    • Unbearbeitetes Material mit Aufnahmen der folgenden Handlungen ohne explizite Werbung oder Verherrlichung dieser Handlungen:
      • Inhalte, die darauf abzielen, Einzelpersonen oder Gruppen zu erniedrigen oder zu beleidigen.
      • Inhalte, in denen bestimmte Personen genannt werden, die beschimpft oder belästigt werden sollen.
      • Inhalte, in denen tragische Ereignisse geleugnet oder vertuscht werden.
      • Böswillige persönliche Angriffe und Verleumdung.
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Hassrede oder Belästigung eines Einzelnen oder einer Gruppe.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Aussagen, durch die eine geschützte Gruppe verunglimpft werden soll oder die deren Unterlegenheit vorgeben (z. B. „Alle Menschen aus diesem Land sind ekelhaft.“).
  • Inhalte ohne pädagogischen Zweck mit rassistischen Beleidigungen oder abwertenden Begriffen.
  • Inhalte, durch die Gewalt gegen andere gefördert, verherrlicht oder gebilligt wird.
    • Aufruf zur Diskriminierung geschützter Gruppen, beispielsweise durch Aussagen wie „Ihr solltet alle Behinderten in diesem Land hassen!“.
  • Inhalte, die Hasssymbole, Hassgruppen oder damit verbundene Produkte und Materialien fördern.
  • Böswillige Erniedrigung oder Beleidigung von Einzelpersonen oder Gruppen.
  • Inhalte, in denen Einzelpersonen oder Gruppen genannt werden, die beschimpft oder belästigt werden sollen.
  • Inhalte, in denen tragische Ereignisse geleugnet oder glorifiziert und Opfer oder Überlebende bezichtigt werden, Schauspieler zu sein.
  • Böswillige persönliche Angriffe, Verleumdung und Beleidigung
  • Darstellung von Ideologien oder Überzeugungen auf böswillige Weise durch Verallgemeinerungen oder Verunglimpfung.
    • Negative Charakterisierung von Einzelpersonen, Gruppen, Ideologien oder Überzeugungen, zum Beispiel durch Aussagen wie „Feminismus ist krank“.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Inhalte mit Bezug auf Drogen

Bei Inhalten über den Verkauf, den Konsum oder den Missbrauch illegaler Arzneimittel und Drogen, regulierter Arzneimittel oder Substanzen sowie sonstiger gefährlicher Produkte werden keine Anzeigen eingeblendet.

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Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Pädagogische, humoristische oder musikbezogene Verweise auf Drogen oder damit verbundene Produkte und Materialien, bei denen nicht die Absicht besteht, den Konsum illegaler Arzneimittel und Drogen zu fördern oder zu verherrlichen. Darstellung von Drogenhandel in Gaming-Inhalten. Dramatisierte Inhalte zum Drogenkonsum in Dokumentationen oder journalistischen Beiträgen.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Pädagogische Inhalte zu Drogen oder damit verbundenen Produkten und Materialien, beispielsweise zu den wissenschaftlich erwiesenen Auswirkungen des Drogenkonsums oder zur Geschichte des Drogenhandels.
  • Persönliche Berichte von der Überwindung einer Drogensucht.
  • Musikvideos mit flüchtigen Darstellungen von Drogen.
  • Gaminginhalte mit Darstellungen des Drogenhandels. 
  • Dokumentationen oder journalistische Berichte über den Kauf, die Herstellung, den Konsum oder die Verbreitung von Drogen, beispielsweise eine Reportage über eine Drogenrazzia.
  • Dramatisierte, dokumentarische oder journalistische Berichte einschließlich Videoszenen, die Konsum oder Verwendung (wie Injektionen) von Drogen darstellen.
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Inhalte mit Fokus auf Konsum oder Herstellung illegaler Arzneimittel und Drogen (einschließlich Injektion), die keinen pädagogischen oder informativen Zweck haben, bei denen aber nicht die Absicht besteht, den Konsum illegaler Arzneimittel und Drogen zu fördern oder zu verherrlichen.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Dramatisierte Inhalte, einschließlich Musik und Videospiele, in denen der Konsum von Drogen gezeigt wird.
    • Szenen, in denen die Injektion von Drogen in einem drehbuchbasierten Kontext gezeigt wird.
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Inhalte, die Drogenkonsum fördern oder verherrlichen, beispielsweise durch Anleitungen zum Erwerb, zur Herstellung, zum Verkauf oder zur Beschaffung illegaler Arzneimittel und Drogen oder damit verbundener Produkte oder Materialien, um den Freizeitkonsum zu fördern.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Erfahrungsberichte und Statistiken zu Drogen.
    • Tipps oder Empfehlungen zum Konsum oder zur Herstellung von Freizeitdrogen, beispielsweise zum Anbau von Cannabis.
    • Bewertungen von Coffee-Shops für den Cannabis-Konsum, Drogenzubehör-Händlern, Dealern, Touren zum Drogenerwerb usw.
    • Kauf oder Verkauf von Drogen online oder offline.
      • Teilen von Links zu Websites, auf denen Drogen erworben werden können, oder von Adressen von Dealern.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Inhalte mit Bezug auf Schusswaffen

Bei Inhalten, in denen es um den Verkauf, Zusammenbau oder Missbrauch von echten oder gefälschten Schusswaffen geht, werden keine Anzeigen eingeblendet.

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Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Nicht- oder halbautomatische sowie nicht umgebaute Waffen, die in einer sicheren Umgebung wie auf einem Schießstand oder einer freien Fläche gezeigt werden, um Unbeteiligte oder fremdes Eigentum nicht zu gefährden. Zusammenbau oder Auseinandernehmen von Schusswaffen und Paintballmarkierern zu Reparatur- oder Wartungszwecken. Verantwortungsvolle Nutzung von Softairwaffen.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Gespräche über Waffengesetze oder die Reglementierung von Waffenbesitz
  • Rezensionen und Vorführungen von Schusswaffen
  • Inhalte zu optischen Suchern und Schalldämpfern
  • Requisiten-Schusswaffen, wenn sie nicht gegen Personen oder Eigentum eingesetzt werden

Definitionen:

  • „Sichere Umgebung“ bezieht sich auf Orte wie Schießanlagen oder gesicherte Bereiche, die speziell diesem Zweck dienen.
  • „Modifikationen“ bezieht sich auf alles, was die Funktionsweise des Produkts beeinträchtigt, verbessert oder verändert, sowie auf Stecher, Schnellfeuerkolben, explosive oder Brandmunition und sonstige Zubehörteile wie Wärmebild-/Infrarotvisiere oder große Magazine.
  • Eine „Requisiten-Schusswaffe“ ist eine Schusswaffe, die bauartbedingt nicht funktionstüchtig ist. Diese Definition schließt auch Schusswaffen mit ein, die darauf ausgelegt sind, ausschließlich Platzpatronen abzufeuern (Schreckschusswaffen). 
     
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Verwendung von Waffen außerhalb einer kontrollierten Umgebung; Verwendung von Softairwaffen gegen andere ohne Schutzausrüstung.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Inhalte, in denen Waffen in einer nicht gesicherten oder unkontrollierten Umgebung verwendet werden (z. B. auf einer öffentlichen Straße im Freien oder überall, wo Passanten oder fremdes Eigentum gefährdet werden).
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Inhalte, die die Herstellung oder den Umbau (inklusive Zusammenbau oder Auseinandernehmen) von Waffen zeigen, Werbung für Hersteller oder Verkaufsstellen von Waffen machen, den Verkauf von Waffen ermöglichen oder Minderjährige zeigen, die Schusswaffen ohne Aufsicht eines Erwachsenen benutzen. Inhalte, die Waffen zeigen, die mit Schnellfeuerkolben, Stechern, Wärme-Nachtsichtgeräten oder Infrarotaufhellern umgebaut wurden oder Spreng- oder Brandmunition verwenden. Inhalte mit an einer Waffe angebrachten oder von ihr getrennten Magazinen mit großer Kapazität (ab 30 Kugeln). Inhalte mit vollautomatischen Waffen oder Schusswaffen, bei denen durch einmalige Betätigung des Abzugs mehr als ein Schuss abgefeuert wird.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Anleitungen zur Montage von Schnellfeuerkolben bei Schusswaffen
  • Empfehlungen der besten Waffenhersteller oder Waffengeschäfte (z. B. „Die 15 Top-Waffengeschäfte“)
  • Direkte Weiterleitung von Nutzern auf eine Website, über die Waffen erworben werden können.
  • Werbung für den Verkauf von Schusswaffen oder Zubehörteilen. Beispiele:
    • Verkauf von Zubehörteilen oder Komponenten, die für die Funktionalität von Schusswaffen entscheidend sind:
    • Zu 80 % fertiggestellte Schusswaffenteile
    • Munition
    • Ladestreifen
    • Schalldämpfer
    • Munitionsgürtel
    • Schäfte
    • Umbausätze
    • Schusswaffengriffe
    • Sucher
    • Visiere
  • Videos, in denen für Waffengeschäfte Inhalte beworben werden
  • Videos, in denen Waffenhersteller oder Rabattcodes für Waffengeschäfte beworben werden.
  • Videos mit Anleitungen (z. B. zum Zusammenbauen/Auseinandernehmen von Waffen oder zu Waffenmodifikationen), Leitfäden, Software oder Ausrüstungsgegenständen für den 3D-Druck von Waffen oder Waffenteilen.
  • Zusammenbauen/Auseinandernehmen einer Schusswaffe zur Modifikation

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Kontroverse Themen

„Kontroverse Themen“ sind Themen, die Zuschauer verstören können und oft im Zusammenhang mit menschlichen Tragödien stehen. Diese Richtlinie gilt auch für Inhalte, die reine Kommentare sind und keine grausamen Bilder umfassen.

Zu den kontroversen Themen zählen Kindesmissbrauch, sexueller Missbrauch von Erwachsenen, sexuelle Belästigung, selbstverletzendes Verhalten, Suizid, Essstörungen, häusliche Gewalt, Abtreibung und Euthanasie.

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Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Inhalte, in denen es darum geht, kontroverse Ereignisse zu verhindern. Inhalte, bei denen kontroverse Themen nur flüchtig in einem Video erwähnt werden und weder drastisch dargestellt noch beschrieben werden. Inhalte, in denen es um häusliche Gewalt, selbstverletzendes Verhalten, sexuellen Missbrauch von Erwachsenen, Abtreibung und sexuelle Belästigung geht, ohne dass diese Inhalte drastisch dargestellt oder beschrieben werden.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie: 

  • Nachrichteninhalte mit kontroversen Themen als Hauptthema, ohne drastische Darstellungen und Beschreibungen
  • Nicht drastische Inhalte zum Thema Abtreibung, einschließlich persönlicher Berichte, Meinungen oder Inhalte zu medizinischen Eingriffen
  • Inhalte, die historische oder gesetzliche Fakten zum Thema Abtreibung behandeln
  • Journalistische Berichterstattung mit nicht drastischen Darstellungen oder Beschreibungen bezüglich Suizid / selbstverletzendem Verhalten, sexuellem Missbrauch von Erwachsenen, häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung oder Euthanasie als Nebenthema
  • Dramatisierte oder künstlerische Darstellungen von kontroversen Themen, bei denen auf drastische Darstellungen verzichtet wird
    • Ein Film, in dem eine Person von einer Brücke springt, die Leiche aber nicht gezeigt wird
  • Allgemeine Verweise auf Essstörungen, die andere nicht triggern oder zur Nachahmung verleiten  

Titel und Thumbnail: 

  • Nicht drastische Verweise auf kontroverse Themen
    • Textverweis oder Bild eines Rasiermessers

Definitionen: 

  • „Beiläufige Erwähnungen“ bilden nicht den Fokus der Inhalte und schließen flüchtige Verweise auf Themen, die als kontrovers oder sensibel gelten, mit ein. Wenn beispielsweise ein kontroverses oder sensibles Thema nur kurz erwähnt wird, ist kein Fokus vorhanden, sondern es gilt als beiläufige Erwähnung. 
    • Beispiel: „Im nächsten Video sprechen wir über sinkende Suizidraten.“
  • Erwähnungen und Darstellungen, die andere triggern oder zur Nachahmung verleiten können:
    • Niedrigster BMI bzw. geringstes Gewicht
    • Zeigen eines hageren oder abgemagerten Körpers
    • Erniedrigung oder Mobbing aufgrund von Gewicht oder Körperform
    • Erwähnung von Esssucht oder des Versteckens oder Hortens von Lebensmitteln
    • Sport mit dem Ziel eines Kaloriendefizits
    • Erbrechen oder Missbrauch von Abführmitteln
    • Verfolgen des Gewichtsverlusts
    • Verweise darauf, dass oben genannte Verhaltensweisen verheimlicht werden
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Inhalte zu kontroversen Themen, die keine verstörenden Darstellungen, aber möglicherweise anschauliche Beschreibungen enthalten. Dramatisierte, künstlerische, pädagogische, dokumentarische oder wissenschaftliche Darstellung kontroverser Themen. Inhalte, bei denen Kindesmissbrauch ohne drastische Darstellungen oder Beschreibungen im Vordergrund steht. Inhalte, in denen es um sexuellen Missbrauch Erwachsener, sexuelle Belästigung oder häusliche Gewalt geht, wobei die Inhalte zwar nicht drastisch dargestellt, aber beschrieben werden.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie: 

  • Inhalte, die Kindesmissbrauch als Hauptthema behandeln, bei denen aber keine detaillierten Beschreibungen oder drastischen Darstellungen verwendet werden.
  • Dramatisierte oder künstlerische Darstellungen von Essstörungen, die andere triggern oder zur Nachahmung verleiten können.
  • Dramatisierte oder animierte Darstellungen kontroverser Themen ohne pädagogischen oder künstlerischen Kontext, bei denen auf drastische Szenen verzichtet wird. 
  • Dramatisierte oder künstlerische Darstellungen kontroverser Themen, die nur mäßig drastisch sind. 
    • In einem Film wird eine Person gezeigt, die sich die Pulsadern aufschneidet, und Blut ist zu sehen.
  • Erfahrungsberichte zur Überwindung von Essstörungen, beispielsweise der Kampf eines Betroffenen gegen die Bulimie.

Titel und Thumbnail: 

  • Drastische Darstellungen von kontroversen Themen im Thumbnail, einschließlich realer, dramatisierter und künstlerischer Darstellungen. 
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Drastische Darstellungen oder detaillierte Beschreibungen von kontroversen Themen stehen im Vordergrund. Explizite Thematisierung von Essstörungen in Verbindung mit folgenden Themen oder in folgenden Zusammenhängen: niedrigster BMI oder geringstes Gewicht, Zeigen eines hageren oder abgemagerten Körpers, Erniedrigung oder Mobbing aufgrund von Gewicht oder Körperform, Erwähnung von Esssucht oder des Versteckens oder Hortens von Lebensmitteln, Sport mit dem Ziel eines Kaloriendefizits, Erbrechen oder Missbrauch von Abführmitteln, Verfolgen des Gewichtsverlusts sowie Verweis darauf, dass solche Verhaltensweisen verheimlicht werden.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Detaillierte, schockierende persönliche Berichte oder Biografien von Betroffenen, die über ihre früheren Erfahrungen mit den folgenden Themen sprechen:
    • Kindesmissbrauch
    • Pädophilie
    • Selbstverletzendes Verhalten
    • Suizid
    • Häusliche Gewalt
    • Euthanasie
  • Werbung für kontroverse Themen oder Verherrlichung dieser im Inhalt, Titel oder Thumbnail (z. B. „Wie man sich selbst tötet und ehrenhaft stirbt“)
  • Drastische Darstellungen von selbstverletzendem Verhalten, bei denen Wunden, Blut oder Verletzungen sichtbar sind
  • Explizite Tonaufnahmen eines entsprechenden Ereignisses
  • Explizite Thematisierung von Essstörungen, die andere triggern oder zur Nachahmung verleiten kann
  • Mäßig drastische Darstellungen von kontroversen Themen ohne pädagogischen oder künstlerischen Kontext
    • Unbearbeitete Aufnahmen einer Person, die sich die Pulsadern aufschneidet, in denen Blut zu sehen ist
  • Animierte Darstellung kontroverser Themen auf reißerische Art und Weise   
    • Darstellung von Figuren, die andere mobben

Definitionen:

„Fokus“ oder „Schwerpunkt“ bezieht sich auf einen Ausschnitt, ein vollständiges Video oder eine längere Unterhaltung über ein bestimmtes kontroverses Thema. Eine beiläufige Erwähnung von kontroversen Themen bedeutet nicht, dass der Schwerpunkt auf diesen Themen liegt, beispielsweise wenn ein kontroverses oder sensibles Thema nur kurz erwähnt wird (z. B. „Im nächsten Video sprechen wir über sinkende Suizidraten.“). Wenn es in einem Video aber explizit um so ein Thema geht, ist ein Fokus vorhanden. Ein Fokus muss nicht verbal sein. Auch Bilder oder Texte zu einem sensiblen Thema können im Fokus stehen.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Sensible Ereignisse

Sensible Ereignisse sind Vorkommnisse oder Entwicklungen, die ein erhebliches Risiko für die Fähigkeit von Google bedeuten, seriöse, relevante sowie fundierte Informationen zu bieten und Inhalte zu reduzieren, die unsensibel sind oder mit denen aus der Situation Kapital geschlagen wird. Bei einem sensiblen Ereignis ergreifen wir unter Umständen verschiedene Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen.

Beispiele für sensible Ereignisse sind zivile Notfälle, Naturkatastrophen, Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, terroristische Handlungen und ähnliche Aktivitäten sowie Konflikte oder Massengewalt. Diese Richtlinie gilt auch dann, wenn die Inhalte keine grausamen Bilder enthalten. 

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Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Gespräche über das Sterben oder über Tragödien, die das Thema nicht ausschlachten oder herabwürdigen. 

Unter bestimmten Umständen verhindern wir die Monetarisierung von Inhalten im Zusammenhang mit sensiblen Ereignissen, um Missbrauch oder Ausbeutung von Opfern zu verhindern. Der Kontext ist wichtig: Zum Beispiel können in bestimmten Fällen Werbeeinnahmen mit Inhalten erzielt werden, in denen unter Verweis auf eine seriöse Quelle journalistisch über ein sensibles Ereignis berichtet wird. Dazu zählen auch Dokumentationen oder Diskussionen über das Ereignis.

Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Inhalte, in denen ein sensibles Ereignis auf eine Art thematisiert wird, dass Creator davon profitieren oder es für ihre eigenen Zwecke ausnutzen, können nicht monetarisiert werden.

Beispiele (keine vollständige Liste): 

  • Profitieren von einem tragischen Ereignis ohne erkennbaren Vorteil für die Opfer; Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die möglicherweise nicht den Standards und/oder Richtlinien der zuständigen Aufsichtsbehörden entsprechen (z. B. Nothilfeorganisationen, Gesundheitsbehörden oder internationalen Organisationen).
  • Keywords, die sich auf ein sensibles Ereignis beziehen, um mehr Zugriffe zu erzielen.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Inhalte, die unlauteres Verhalten ermöglichen

Inhalte, die unlauteres Verhalten wie z. B. das unbefugte Betreten eines Geländes, Betrug oder Computer-Hacking aus persönlichen Motiven oder gegen Bezahlung verherrlichen oder dafür werben.

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Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Pädagogische, humoristische oder im Kontext von Musik erfolgende Verweise auf oder Aussagen über unlauteres Verhalten. Inhalte, in denen nicht für unlauteres Verhalten geworben wird, z. B. journalistische Berichte über Verstöße gegen Verhaltensregeln.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Unbefugtes Eindringen

  • Erkundungstouren durch verlassene Gebäude oder stillgelegte Orte, um die Zuschauer zu informieren. Es muss beschrieben werden, dass eine entsprechende Genehmigung vorliegt.
    • Rundgänge durch begrenzte Bereiche von Tschernobyl mit den notwendigen Berechtigungen und Genehmigungen.
  • Journalistische Berichte zu Folgendem:
    • Inhalte, die gegen den Verhaltenskodex eines Einzelhändlers oder Geschäftsgebäudes verstoßen (wie nach Geschäftsschluss im Laden zu bleiben). 
    • Unerlaubtes Auftreten als vermeintlicher Mitarbeiter eines Einzelhandelsgeschäfts (z. B. Tragen einer Geschäftsuniform und Beraten von Kunden).

Hacking

  • Penetrationstests (ein Dienst, den ethische Hacker Unternehmen verkaufen, um mögliche Schwachstellen beim Schutz der physischen Sicherheit und der Informationssicherheit zu erkennen).
  • Bug-Bounty-Programme (Prämien für die erfolgreiche Suche nach Fehlern in Systemen oder Programmen).
  • Digitale Hacks, Lifehacks, Tipps und Tricks (z. B. Nutzung von Jailbreaking-Programmen bei Smartphones, Tricks und Mods für Videospiele, VPN-Dienste).
  • Pädagogische, dokumentarische oder journalistische Berichte zur Nutzung oder Förderung von Hacking-Software im wettbewerbsorientierten E-Sport. 

Kriminalität

  • Dokumentationen über Kriminalität.
  • Persönliche Berichte von Menschen, die Opfer von Kriminalität wurden.
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Inhalte, in denen Zuschauer lernen, wie sie sich böswillig unerlaubten Zugang zu Systemen, Geräten oder Objekten verschaffen oder unbefugte Änderungen daran vornehmen. Handlungen, die gegen den Verhaltenskodex einer Einrichtung verstoßen. Inhalte, in denen Produkte oder Dienstleistungen präsentiert werden, die Täuschungen oder Betrug ermöglichen (z. B. das Angebot des Verfassens einer wissenschaftlichen Arbeit als Dienstleistung oder von Hacking-Methoden, um bei E-Sports-Wettbewerben zu gewinnen).

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

Unbefugtes Eindringen

  • Inhalte, in denen unbefugtes Eindringen beworben oder glorifiziert wird, beispielsweise nächtliche Stunts in einem gesicherten Gebäude.
  • Verstoß gegen den Verhaltenskodex eines Einzelhändlers oder Geschäftsgebäudes.
  • Nachahmung der Beschäftigten vor Ort ohne Zustimmung des Besitzers.
  • Darstellung eines Einbruchs ohne zusätzlichen Kontext, beispielsweise Aufnahmen einer Überwachungskamera.

Hacking

  • Inhalte, durch die Zuschauer dazu ermutigt oder befähigt werden, eine andere Person oder deren Aktivitäten ohne deren Erlaubnis digital zu überwachen.
  • Tipps dazu, wie Smartphones ohne die Einwilligung der entsprechenden Person abgehört werden können.
  • Verwendung oder Ermutigung zum Einsatz von Hacking-Software im wettbewerbsorientierten E-Sport.

Unethische Produkte oder Dienstleistungen

  • Anbieter für das Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten.
  • Umgehung von Drogentests.
  • Fälschungen oder Erstellung gefälschter Pässe bzw. anderer Ausweisdokumente.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Für Kinder und Familien unangemessene Inhalte

Inhalte mit der Kennzeichnung speziell für Kinder müssen für Familien geeignet sein, um für eine Monetarisierung auf YouTube infrage zu kommen. Das bedeutet, dass sie den YouTube-Qualitätskriterien für Inhalte für Kinder und Familien sowie unseren Programmrichtlinien entsprechen müssen.

Details zur Richtlinie

Inhalte, die negative Verhaltensweisen fördern

Inhalte, die negative Verhaltensweisen fördern und sich nachteilig auf Kinder auswirken könnten.

Informationen zu Anzeigen Fragebogenoptionen und Details

Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Inhalte, die positive Verhaltensweisen fördern und Kindern nicht schaden.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Pädagogische und informative Inhalte zu negativen Verhaltensweisen
  • Öffentliche Mitteilungen oder Videos zu negativen Auswirkungen von Mobbing und Demütigung auf Kinder
  • Darstellung gesunder Ernährungsgewohnheiten
  • Videos zu Sport und Fitness
  • DIY-, Challenge- oder Prank-Videos mit geringem Risiko, die nicht zu körperlichen oder emotionalen Schäden bei Kindern führen, zum Beispiel:
    • DIY-Videos, Vorführungen oder Anleitungen, beispielsweise zum Backen oder Kochen mit Utensilien, die auf sichere und ordnungsgemäße Weise verwendet werden
    • Streiche, durch die Kinder nicht traumatisiert oder körperlich verletzt werden
 
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Inhalte, die Kinder beeinflussen könnten, indem sie negative Verhaltensweisen wie Betrug oder Mobbing fördern, oder Inhalte, die zu ernsthaften körperlichen oder seelischen Schäden bei Kindern führen können.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Inhalte, die Kinder zu negativen Verhaltensweisen aufrufen oder diese fördern, sowie Inhalte zu sozialen Problemen, die sich negativ auf Kinder auswirken können
    • Unlauteres Verhalten, z. B. Betrügen bei Prüfungen und Tests
    • Darstellung von echten oder realistischen Schusswaffen in Inhalten für Kinder
    • Übermäßiger Verzehr von Lebensmitteln mit hohem Zucker- oder Fettgehalt
    • Mobbing, Belästigung oder Demütigung von Kindern
    • Inhalte, in denen gezeigt wird, wie ein schlankeres, kurvigeres oder muskulöseres Aussehen erreicht wird, wie die Kalorienaufnahme reduziert oder gesteigert wird usw.
    • DIY- oder Challenge-Videos, die zu ernsten körperlichen oder emotionalen Schäden führen können, zum Beispiel:
      • Inhalte, in denen verbotene Chemikalien, Sprengstoffe oder Streichhölzer zum Basteln von Modellvulkanen verwendet werden, und ähnliche Inhalte 
      • Challenges, bei denen sich die Teilnehmer große Mengen an Lebensmittel in den Mund stopfen, die zur Erstickung führen können 
      • Aufforderungen zum Verzehr von nicht essbaren Produkten
 

Nicht jugendfreie Inhalte, die sich an Kinder richten

Themen, die sich hauptsächlich an Teenager oder Erwachsene richten, etwa Nacktheit, Sex, realistische Gewalt, Drogen, Alkohol oder vulgäre Sprache in Video, Thumbnail oder Titel.

Kategorie Eingeschränkte oder keine Anzeigen
Inhalte, die dem Anschein nach für Kinder und Familien geeignet sind, aber nicht jugendfreie Themen enthalten.
  • Sex und sexuelle Anspielungen
  • Gewalt, realistische Waffen 
  • Mäßig, stark oder extrem vulgäre Sprache
  • Drogen und Alkohol 
  • Sonstige Darstellungen von Kindern oder bei Kindern beliebten Figuren, die für Kinder und Familien nicht geeignet sind

Schockierende Inhalte, die sich an Kinder richten

Inhalte, die für Erwachsene geeignet sind, Kinder aber schockieren oder erschrecken könnten, etwa Horrorfiguren oder Themen mit Schockmomenten wie beispielsweise Entführungen oder Horrorfilme.

Kategorie Eingeschränkte oder keine Anzeigen
Inhalte, die dem Anschein nach für Kinder und Familien geeignet sind, aber Kinder verängstigen oder schockieren können.
  • Figuren, die Kinder verängstigen sollen, z. B. die Kettenbrief-Horrorfigur Momo oder Horrorfiguren für Erwachsene 
  • Inhalte mit Gewaltdarstellungen oder sonstigen grausamen Inhalten
  • Inhalte ohne grausame Darstellungen, die Kinder verängstigen können, z. B. Entführungen, Horrorszenen, Verwendung von Spritzen als Waffen usw.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Inhalte mit Bezug auf Tabak

Inhalte rund um Tabak und tabakbezogene Produkte sind nicht werbefreundlich. Diese Richtlinie ist im Fragebogen zur Selbstzertifizierung in YouTube Studio Teil der Kategorie zu schädlichen oder gefährlichen Handlungen. Im entsprechenden Abschnitt findest du also noch weitere Hinweise.

Beispiele (keine vollständige Liste)
Kategorie Eingeschränkte oder keine Anzeigen
Inhalte, in denen Tabak beworben wird
  • Zigaretten, Zigarren, Kautabak
Inhalte, in denen tabakbezogene Produkte beworben werden
  • Tabakpfeifen, Zigarettenpapier, E-Zigaretten
Inhalte, in denen Produkte beworben werden, mit denen das Rauchen von Tabak simuliert werden kann
  • Kräuterzigaretten, E-Zigaretten, Vaporizer

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Aufhetzende und erniedrigende Inhalte

Aufhetzende, aufrührerische oder erniedrigende Inhalte sind möglicherweise nicht für Anzeigen geeignet. Diese Richtlinie ist im Fragebogen zur Selbstzertifizierung in YouTube Studio der Kategorie zu hasserfüllten und abwertenden Inhalten zugeordnet. In dem entsprechenden Abschnitt findest du also noch weitere Hinweise.

Beispiele (keine vollständige Liste)
Kategorie Eingeschränkte oder keine Anzeigen
Aufhetzende oder erniedrigende Inhalte
  • Inhalte, die darauf abzielen, Einzelpersonen oder Gruppen zu erniedrigen oder zu beleidigen
Inhalte, mit denen Einzelpersonen oder Gruppen belästigt, eingeschüchtert oder gemobbt werden
  • Inhalte, in denen bestimmte Personen genannt werden, die beschimpft oder belästigt werden sollen
  • Inhalte, die suggerieren, dass ein tragisches Ereignis nicht stattgefunden hat oder dass es sich bei Opfern oder deren Familien um Schauspieler handelt oder die Opfer und deren Familien sich verschworen hätten, das Ereignis zu vertuschen
  • Böswillige persönliche Angriffe, Verleumdung und Beleidigung

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in diesen Richtlinien verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Definitionen

Wir haben eine Tabelle mit Definitionen zusammengestellt, anhand derer du die Begriffe, die in unseren Richtlinien für werbefreundliche Inhalte häufig verwendet werden, besser nachvollziehen kannst.

Definitionen
Begriff Definitionen
Musik Das bezieht sich auf alle Videos, die Musik enthalten, wie z. B. offizielle Musikvideos, Art-Tracks, Backing-Tracks, Intro-/Outro-Musik, Reaktionen auf Musikvideos, in Tanzanleitungen abgespielte Musik, über YouTube-Tools hinzugefügte oder abgerufene Musik oder im Hintergrund wiedergegebene Musik. Es gilt nicht für Gedichte und Spoken-Word-Performances.
Pädagogisch

„Pädagogisch“ bezieht sich auf Inhalte, in denen Zuschauer über ein bestimmtes Thema aufgeklärt oder informiert werden, ohne dass es absichtliche Fehlinformationen gibt. Bei pädagogischen Inhalten wird eine Position in neutraler Weise vermittelt, beispielsweise in einer Unterhaltung über sichere sexuelle Praktiken. Die folgenden Begriffe haben einen ähnlichen Kontext:

  • „Dokumentarisch“ bezieht sich auf die Absicht, historische Ereignisse oder Epochen anhand von Originaldokumenten oder faktenbasierten Beschreibungen in Erinnerung zu halten oder ins Bewusstsein zu rufen, beispielsweise mit einer dokumentarischen Geschichte über das alte Ägypten.
  • „Wissenschaftlich“ bezieht sich darauf, dass die menschliche Erkenntnis durch Forschung, Experimente und Theorieentwicklung vorangebracht wird. Beispiel: die Präsentation von Daten zur menschlichen Psychologie.
Künstlerisch „Künstlerisch“ bezieht sich auf den Ausdruck der menschlichen Kreativität, beispielsweise durch Malerei, Zeichnungen, Architektur, Skulpturen, Literatur, Lyrik, Musik, Darstellungskunst und drehbuchbasierte Inhalte. Beispiel: ein Video, in dem ein Gedicht vorgetragen wird.
Dramatisiert

„Dramatisiert“ bezieht sich auf Inhalte, die auf einem Drehbuch basieren, z. B. Filme oder fiktionale Szenen mit animierten Inhalten.

Grausam / grausame Inhalte

„Grausam“ oder „grausame Inhalte“ bezieht sich auf eindeutige und realistische Darstellungen. Hier einige Beispiele:

  • Verletzungen oder offene Wunden, die durch Gewalttaten wie Straßenkämpfe verursacht wurden.
  • Gewalttaten gegen Tieren (z. B. Tritte).
  • Darstellungen von sexuellen Handlungen, Geschlechtsteilen und Körperflüssigkeiten.
Realismus

Bei „Realismus“ gibt es drei Abstufungen:

  • „Geringer Realismus“: starke Abweichung von der Realität, beispielsweise eine sprechende Katze.
  • „Moderater Realismus“: geringe Abweichung von der Realität, beispielsweise übertriebene Grafiken, die Figuren aus dem echten Leben darstellen (z. B. Menschen oder animierte Charaktere in Videospielen).
  • „Hoher Realismus“: Situationen aus dem echten Leben mit Menschen in der Hauptrolle, beispielsweise ein Straßenkampf.
Eindeutig

„Eindeutig“ bezieht sich darauf, wie präsent oder sichtbar das nicht richtlinienkonforme Thema im Kontext ist. Beispiele:

  • Video, in dem eine Abtreibung gezeigt oder dargestellt wird.
  • Audioaufnahme oder Geräusche von einer Person, die missbraucht wird.
Impliziert

„Impliziert“ bezieht sich auf eine angenommene, indirekte Präsenz oder Sichtbarkeit des nicht richtlinienkonformen Themas. Beispiele:

  • Videos mit wackelnden Betten und Stöhngeräuschen, die auf sexuelle Handlungen hindeuten.
  • Videos, in denen Fahrzeuge in Flammen aufgehen, um einen Todesfall zu inszenieren.
Fokus/Schwerpunkt

„Fokus“ oder „Schwerpunkt“ bedeutet, dass ein Teil des Videos oder der gesamte Upload von einem bestimmten Thema handelt – das Thema also wiederholt referenziert wird bzw. im Mittelpunkt steht. Die beiläufige Erwähnung eines als kontrovers oder sensibel geltenden Themas ist kein Grund dafür, dass Anzeigen deaktiviert werden. Wenn beispielsweise ein solches Thema nur kurz erwähnt wird (z. B. „Im nächsten Video sprechen wir über sinkende Suizidraten.“), gilt dies nicht als Schwerpunkt oder Fokus. Wenn es in einem Video aber explizit um so ein Thema geht, ist ein Fokus vorhanden. Ein Fokus muss nicht verbal sein. Auch Bilder oder Texte zu einem sensiblen Thema können im Fokus stehen. Beispiele:

  • Ein Video, bei dem die Anleitung zur Selbstverletzung im Fokus steht.
  • Inhalte, bei denen ausgeprägt vulgäre Sprache grundlos oder ohne ersichtlichen Kontext im Mittelpunkt steht.
Flüchtig

„Flüchtig“ bezieht sich auf Passagen, die nicht den inhaltlichen Fokus bilden und in denen kontroverse oder sensible Themen beiläufig erwähnt werden. Wenn also beispielsweise ein kontroverses oder sensibles Thema nur kurz erwähnt wird (z. B. „Im nächsten Video sprechen wir über sinkende Suizidraten.“), wäre kein Fokus vorhanden. Es wäre eine beiläufige Erwähnung.

Aufsehenerregend/reißerisch

Bezieht sich auf eine Art und Weise, die Neugier oder allgemeines Interesse wecken soll, insbesondere durch übertriebene, drastische oder sensible Details.

  • „Aufsehenerregender Verzehr“ – beispielsweise das Essen von Tieren oder Teilen von Tieren, die noch lebendig sind oder sich sichtbar bewegen
  • „Aufsehenerregender Verzehr oder sensationslüsterne Verarbeitung“ – die Zubereitung oder der Verzehr wird auf theatralische Art dargestellt, beispielsweise im Rahmen von Mukbang- oder ASMR-Videos
  • „Reißerische Darstellung kontroverser Themen“ – sensible Themen wie Mobbing sind das zentrale Thema von Inhalten mit Unterhaltungszweck, dabei stehen negative Interaktionen der Figuren im Vordergrund

Alle auf YouTube hochgeladenen Videos müssen den Nutzungsbedingungen und den Community-Richtlinien von YouTube entsprechen. Wenn du mit deinen Inhalten Einnahmen erzielen möchtest, musst du dich an die Monetarisierungsrichtlinien von YouTube und an die AdSense-Programmrichtlinien halten.

Wir behalten uns das Recht vor, Anzeigen auf deinem gesamten Kanal zu deaktivieren, wenn der Großteil deiner Inhalte für Werbetreibende ungeeignet ist oder wenn es wiederholte, schwerwiegende Verstöße gibt (z. B. aufgrund der Veröffentlichung von aufhetzenden, erniedrigenden oder hasserfüllten Inhalten).

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