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Was ist Urheberrecht?

Erstellt jemand ein Originalwerk, das in einer physischen Form festgehalten wird, dann ist diese Person in vielen Ländern automatisch Urheberrechtsinhaber des Werks. Der Urheberrechtsinhaber hat das ausschließliche Recht zur Nutzung des Werks. In den meisten Fällen kann nur der Urheberrechtsinhaber bestimmen, ob eine andere Person berechtigt ist, das Werk zu verwenden.

Welche Arten von Werken unterliegen dem Urheberrecht?
  • Audiovisuelle Werke wie TV-Sendungen, Filme und Onlinevideos
  • Tonaufnahmen und Musikkompositionen
  • Schriftliche Werke wie Vortragsmanuskripte, journalistische Artikel, Bücher und Musikkompositionen
  • Visuelle Werke wie Gemälde, Poster und Werbeanzeigen
  • Videospiele und Computersoftware
  • Bühnenwerke wie Theaterstücke und Musicals

Ideen, Fakten und Prozesse sind nicht urheberrechtlich geschützt. Gemäß dem Urheberrecht muss ein Werk kreativ sein und auf einem körperlichen Datenträger festgehalten werden, um urheberrechtlich geschützt werden zu können. Namen und Titel an sich sind nicht urheberrechtlich geschützt.

Kann ich ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwenden, ohne das Urheberrecht zu verletzen?

Du kannst urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden, ohne das Urheberrecht zu verletzen, z. B. bei urheberrechtlichen Ausnahmen wie Fair Use und Fair Dealing. Außerdem kannst du die Genehmigung dafür einholen, die Inhalte einer anderen Person zu verwenden.

Wenn du die Musik einer anderen Person in deinem Video verwenden möchtest, solltest du dich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren:

Möglichkeiten zur Verwendung von Musik in deinen Videos

 

Außerdem gestatten manche Urheber die Wiederverwendung ihrer Werke unter einer sogenannten Creative-Commons-Lizenz, an die bestimmte Bedingungen geknüpft sind.

Kann YouTube bei Urheberrechtsstreitigkeiten entscheiden?

Nein. YouTube kann bei Urheberrechtsstreitigkeiten nicht vermittelnd tätig werden. Wenn wir einen vollständigen und gültigen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen erhalten, entfernen wir den Inhalt, soweit dies rechtlich erforderlich ist. Wenn wir eine gültige Gegendarstellung erhalten, leiten wir diese an die Person weiter, die die Entfernung beantragt hat. Danach bleibt es den Beteiligten überlassen, das Problem vor Gericht zu lösen.

Ist Urheberrecht dasselbe wie Markenrecht?

Nein. Das Urheberrecht ist nur eine von mehreren Formen des geistigen Eigentums. Es ist nicht das Gleiche wie das Markenrecht, das Markennamen, Mottos, Logos und andere Quellenkennzeichnungen davor schützt, von Dritten zu bestimmten Zwecken verwendet zu werden. Das Urheberrecht unterscheidet sich auch vom Patentrecht, das Erfindungen schützt.

YouTube stellt ein separates Verfahren zum Entfernen von Videos, die gegen Markenrecht oder andere Gesetze verstoßen, bereit.

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Datenschutz?

Wenn du in einem Video, einem Bild oder einer Audioaufnahme erscheinst, bedeutet das noch nicht, dass du das Urheberrecht an dem betreffenden Werk hast. Wenn ein Freund beispielsweise ein Gespräch zwischen euch beiden filmt, ist er der Inhaber der Urheberrechte an dem Video, das er aufgezeichnet hat. Euer Gespräch und das eigentliche Video gehören urheberrechtlich gesehen zusammen, sofern der Text nicht im Vorfeld festgehalten wurde.

Wenn ein Freund oder eine andere Person ein Video, ein Bild oder eine Aufnahme von dir ohne deine Genehmigung hochgeladen und dadurch nach deinem Empfinden deine Privatsphäre verletzt oder deine Sicherheit beeinträchtigt hat, kannst du eine Datenschutzbeschwerde einreichen.

Urheberrecht – Häufige Missverständnisse

Im Folgenden findest du einige häufige Missverständnisse und Richtigstellungen zum Thema Urheberrecht und dessen Umsetzung auf YouTube. Beachte dabei, dass die unten beschriebenen Behauptungen deine Inhalte nicht vor Anträgen auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen oder Content ID-Ansprüchen schützen:

Missverständnis Nr. 1: Wenn du den Urheberrechtsinhaber namentlich nennst, kannst du seine Inhalte verwenden.

Auch wenn du den Urheberrechtsinhaber namentlich erwähnst, hast du dadurch nicht automatisch das Recht, sein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verwenden. Du musst alle erforderlichen Rechte an allen urheberrechtlich geschützten Elementen in deinem Video besitzen, bevor du es auf YouTube hochlädst.

Wenn du der Meinung bist, dass deine Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten einer urheberrechtlichen Ausnahmeregelung wie Fair Use oder Fair Dealing unterliegt, musst du bedenken, dass dein Video möglicherweise keine urheberrechtliche Ausnahme darstellt, selbst wenn du dem urheberrechtlich geschützten Werk eines Dritten eigene Inhalte hinzufügst. Du solltest deine Inhalte sorgfältig prüfen und dich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen, bevor du dein Video hochlädst.

Missverständnis Nr. 2: Wenn du angibst, dass deine Inhalte nicht kommerziellen Zwecken dienen, kannst du jegliche Inhalte verwenden.

Auch wenn du nicht versuchst, mit urheberrechtlich geschützten Werken Geld zu verdienen, schützt dich das nicht vor Beschwerden wegen Urheberrechtsverletzung. Es reicht nicht aus, bei einem Video beispielsweise anzugeben, dass es „nur zu Unterhaltungszwecken“ oder „nicht für kommerzielle Zwecke“ gedacht ist.

Bei urheberrechtlichen Ausnahmen wie Fair Use oder Fair Dealing prüfen Gerichte den Zweck deiner Verwendung sorgfältig und beurteilen, ob sie eine urheberrechtliche Ausnahme darstellt. Die Tatsache, dass du keine Gewinne erzielen möchtest, ist dahingehend zwar hilfreich, aber keine Garantie für eine Einstufung als Fair Use.

Missverständnis Nr. 3: Andere Creator machen es, also darfst du es auch.

Auch wenn es auf YouTube Videos gibt, die einem von dir hochgeladenen Video ähneln und nicht entfernt wurden, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass du das Recht zum Posten dieser Inhalte hast.

Manche Urheberrechtsinhaber genehmigen die Verwendung einiger, jedoch nicht aller ihrer Werke auf YouTube. Es kann auch vorkommen, dass sehr ähnliche Videos unterschiedlichen Urheberrechtsinhabern gehören, jedoch nur einige von ihnen die Verwendung ihrer Werke gestatten.

Missverständnis Nr. 4: Du kannst Inhalte verwenden, die du auf iTunes, als CD oder als DVD gekauft hast.

Auch wenn du Inhalte gekauft hast, besitzt du dadurch nicht die nötigen Rechte für eine Veröffentlichung. Du könntest also eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn du diese Inhalte auf YouTube hochlädst. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du den Urheberrechtsinhaber namentlich nennst.

Missverständnis Nr. 5: Inhalte, die du selbst im Fernsehen, Kino oder Radio aufgenommen hast, können verwendet werden.

Auch wenn du Inhalte selbst aufgenommen hast, besitzt du dadurch möglicherweise nicht alle nötigen Rechte für eine Veröffentlichung auf YouTube. Falls deine Aufnahme urheberrechtlich geschützte Inhalte einer anderen Person enthält, z. B. urheberrechtlich geschützte Musik im Hintergrund, benötigst du die Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber.

Missverständnis Nr. 6: Die Anmerkung „Keine Urheberrechtsverletzung beabsichtigt“ genügt.

Anmerkungen und Haftungsausschlüsse wie „Alle Rechte liegen beim Autor“, „Keine Urheberrechtsverletzung beabsichtigt“ oder „Ich bin nicht der Rechteinhaber“ bedeuten nicht, dass du die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers zum Veröffentlichen der Inhalte hast oder dass die Verwendung dieser Inhalte automatisch eine urheberrechtliche Ausnahme wie Fair Use oder Fair Dealing darstellt.

Missverständnis Nr. 7: Es ist in Ordnung, nur wenige Sekunden von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu verwenden.

Jegliche Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Genehmigung der Urheberrechtsinhaber – selbst wenn es nur wenige Sekunden sind – kann dazu führen, dass dein Video eine Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung erhält. Auch wenn du der Meinung bist, dass deine Verwendung von geschützten Inhalten einer urheberrechtlichen Ausnahmeregelung wie Fair Use oder Fair Dealing unterliegt, musst du bedenken, dass die endgültige Entscheidung darüber einem Gericht obliegt.

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