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Inhaltseinstufung bei YouTube-Videos

Die Inhaltseinstufung von YouTube-Videos kann nur bei kostenpflichtigen Inhalten vorgenommen werden. Wenn du andere Videos mit nicht jugendfreien Inhalten einschränken möchtest, kannst du dies mit der Funktion „Altersbeschränkung“ tun.

Bei einer Inhaltseinstufung wird die Jugendfreiheit der Videoinhalte in verschiedenen Kategorien bewertet, wobei jeweils drei Optionen zur Wahl stehen.

  • Mit der ersten Option (Standardeinstellung) gibst du an, dass der Inhalt in der jeweiligen Kategorie jugendfrei ist.
  • Mit der mittleren Option gibst du an, dass der Inhalt eingeschränkt jugendfrei ist.
  • Mit der dritten Option gibst du an, dass der Inhalt nicht jugendfrei ist und nur für Zuschauer ab 18 Jahren verfügbar sein soll.
Kraftausdrücke (L)
  • Nicht zutreffend: Das Video enthält weder Kraftausdrücke noch vulgäre oder potenziell anstößige Sprache. Sogar leichtes Fluchen wie „zur Hölle“ und „verdammt“ oder Wörter, die mit einem Piepton überblendet werden, sollten als Kraftausdrücke eingestuft werden.
  • Kraftausdrücke: Das Video enthält einige Kraftausdrücke und vulgäre Sprache. Solche Wörter kommen aber nicht häufig vor und werden nicht in einem sexuellen Kontext verwendet. Diese Einstufung ist sogar dann angemessen, wenn Kraftausdrücke und vulgäre Ausdrücke mit einem Piepton überblendet werden. Die Kategorie kann auch bei anzüglichen Dialogen sowie bei sexuellen Anspielungen und Gesprächen zu nicht jugendfreien Themen verwendet werden. Außerdem kann sie darauf hinweisen, dass im Video extreme Ansichten und Meinungen geäußert werden, die Zuschauer wahrscheinlich als anstößig, respektlos oder anderweitig kontrovers empfinden.
  • Anstößige Sprache: Im Video wird durchgehend eine anstößige und unflätige Ausdrucksweise verwendet. Es können auch grobe und vulgäre Gespräche, die sexuell anstößig sind, darin vorkommen.
Nacktheit (N)
  • Nicht zutreffend: Das Video enthält keine Nacktheit oder teilweise Nacktheit jeglicher Art.
  • Minimale Bekleidung: Im Video werden Personen mit minimaler Bekleidung (z. B. kurze Tops, Unterwäsche oder knappe Badeanzüge) gezeigt. Es enthält keine flüchtige oder andauernde Nacktheit wie nicht bedeckte Pobacken, Genitalien oder Brustwarzen.
  • Nacktheit in Maßen: Im Video sind nackte Pobacken oder teilweise nicht bedeckte weibliche Brüste zu sehen. Das Video kann auch vollständige Nacktheit zeigen, wenn dies in einem angemessenen pädagogischen, dokumentarischen oder künstlerischen Kontext steht.
Sexuelle Aktivitäten (S)
  • Nicht zutreffend: Das Video enthält keine sexuellen Aktivitäten oder Themen. Kurze Zuneigungsbekundungen wie ein Kuss oder eine Umarmung sind jedoch zulässig.
  • Geringe sexuelle Aktivität: Das Video enthält harmlose sexuelle Situationen oder Themen wie angedeutete sexuelle Handlungen, eine leichte oder komödiantische Thematisierung von Fetischen bzw. geringe sexuelle Aktivitäten oder Gespräche.
  • Explizite sexuelle Aktivität: Das Video enthält explizite sexuelle oder sexuelle Inhalte wie in Szene gesetzte sexuelle Handlungen oder explizite sexuelle Aktivitäten oder Gespräche.
Gewalt / verstörende Inhalte (V)
  • Nicht zutreffend: Das Video ist frei von Gewalt, Verletzungen oder sonstigen Bildern, die von empfindlichen Zuschauern als grausam, verstörend oder abstoßend empfunden werden können.
  • In Ansätzen gewalttätig oder verstörend: Das Video zeigt leichte, komödiantische Gewalt, surreale Gewalt oder vereinzelte Situationen realistischer Gewalt. Die dargestellten Gewaltakte sind allerdings nicht grausam oder sexueller Natur und dauern nicht lange an. In Ansätzen gewaltverherrlichende oder verstörende Inhalte können ebenfalls eine geringe Anzahl an Bildern oder Situationen enthalten, die für sensible Zuschauer verstörend oder abstoßend sind. Beispiele dafür sind echte oder dramatisierte medizinische Aufnahmen oder Darstellungen ekelerregender oder beängstigender Inhalte im Kontext von Horror- oder Fantasy-Videos.
  • Sehr gewalttätig oder verstörend: Das Video enthält lang anhaltende, intensive und grausame Gewaltszenen. Es kann außerdem deutlich sichtbare Situationen oder Darstellungen enthalten, die auf den durchschnittlichen Zuschauer verstörend oder abstoßend wirken. Dazu zählen auch animierte Inhalte, die realistische Darstellungen von extremer Gewalt oder andere verstörende oder abstoßende Handlungen zeigen.
Drogenmissbrauch (D)
  • Nicht zutreffend: Im Video ist kein Drogenmissbrauch zu sehen. Flüchtige Darstellungen eines maßvollen Konsums von Alkohol oder Tabak durch Erwachsene und eines verantwortungsvollen Umgangs mit Medikamenten sind akzeptabel.
  • Leichter Drogenmissbrauch: Das Video zeigt leichten Drogenmissbrauch. Dazu gehören auch der übermäßige oder anhaltende Konsum von Alkohol oder Tabak sowie die beiläufige oder komödiantische Verwendung von Drogen wie Marihuana, Hanf, Halluzinogenen oder verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie eine implizierte, nicht bildliche Darstellung anderer Drogen wie Heroin.
  • Drogenmissbrauch: Das Video enthält bildliche, fiktive Darstellungen von Drogenmissbrauch und Drogenutensilien. Dazu zählt auch die tatsächliche Darstellung von Drogenmissbrauch, sofern dies in einem angemessenen pädagogischen, dokumentarischen oder wissenschaftlichen Kontext geschieht.
Blitzlichter (F)
  • Nicht zutreffend: Das Video enthält keine Blitzlichter oder andere Inhalte mit flackernden Effekten, die bei Personen mit photosensitiver Epilepsie eine Reaktion hervorrufen könnten.
  • Blitz- oder Stroboskoplicht: Das Video enthält Blitzlichter oder andere flackernde Effekte, die bei Personen mit photosensitiver Epilepsie eine Reaktion hervorrufen könnten.

Wenn ein Zuschauer ein Video mit einer YouTube-Inhaltseinstufung sieht, wird auf der Seite der Buchstabe für jede Einstufungskategorie angezeigt, für die nicht die Option Nicht zutreffend ausgewählt wurde. Bei Kategorien, bei denen du die dritte Option gewählt hast, erscheint ein Plus nach dem Buchstaben. Zum Beispiel würde die YouTube-Inhaltseinstufung für ein Video mit anstößiger Sprache, leichter Gewalt, leichtem Drogenmissbrauch und ohne Nacktheit oder sexuelle Aktivitäten als L+ V D angezeigt werden.

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