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Livestreaming für Werbetreibende

YouTube freut sich, in Kooperation mit ausgewählten Partnern Liveinhalte zu streamen. Die Verantwortung für solche Livestreams liegt bei dem jeweiligen Kooperationspartner. Im Folgenden finden Sie Best Practices zum Livestreaming auf unserer Website. Von unseren Partnern erwarten wir, dass sie die folgenden Richtlinien einhalten:

  • Der Werbetreibende, Promoter bzw. das Produktionsunternehmen hat sicherzustellen, dass er bzw. es alle erforderlichen Rechte besitzt, um den Livestream auf YouTube zu übertragen. Dazu zählen unter anderem die Rechte für:
    • Öffentliche Aufführungen
    • Musiklizenzen
    • Sonstige Werberechte
  • Es gibt eine Beschränkung von 30 Sekunden für Animationen von Livestreams in einer Masthead-Anzeige auf der Startseite. Der Zuschauer kann auf die Anzeige klicken, um den ganzen Livestream mit einem erweiterten Masthead anzusehen oder um einen Markenkanal oder eine externe Website aufzurufen. Ausnahmen von der 30-Sekunden-Regel müssen vom Policy Team bei YouTube genehmigt werden.
  • Der Ton in einem Livestream innerhalb einer Masthead-Anzeige muss vom Nutzer initiiert sein.
  • Die Inhalte in Livestreams müssen unseren Community-Richtlinien entsprechen.
  • Der Promoter bzw. Produzent hat dafür Sorge zu tragen, dass der Livestream gemäß unseren Community-Richtlinien überwacht wird.

Wenn einer der oben genannten Punkte bei Ihrem Stream vorkommt, müssen wir möglicherweise eine Richtlinienüberprüfung vornehmen, bevor er genehmigt werden kann.

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