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So funktionieren hervorgehobene Snippets von Google

Die Google-Suchergebnisse enthalten manchmal Einträge, in denen das Snippet, mit dem eine Seite beschrieben wird, VOR dem Link zur Seite erscheint und nicht danach, wie es standardmäßig üblich ist. So dargestellte Ergebnisse werden als „hervorgehobene Snippets“ bezeichnet. Hervorgehobene Snippets erscheinen entweder alleinstehend in den allgemeinen Suchergebnissen, im Abschnitt „Ähnliche Fragen“ oder in den Knowledge Graph-Informationen.

Hervorgehobene Snippets werden angezeigt, wenn über unsere Systeme festgestellt wird, dass Nutzer durch dieses Format leichter finden, was sie suchen – sowohl mithilfe der Beschreibung der Seite als auch dadurch, dass sie auf den Link klicken, um die eigentliche Seite zu lesen. Diese Snippets eignen sich besonders für Nutzer von Mobilgeräten sowie für jene, die eine Sprachsuche durchführen.

Hervorgehobene Snippets enthalten meist genau einen Eintrag, aber mehrere sind auch möglich.

So werden hervorgehobene Snippets ausgewählt

Hervorgehobene Snippets stammen aus den Ergebnissen der Websuche. Die automatisierten Systeme von Google bestimmen, ob eine Seite ein gutes hervorgehobenes Snippet für eine bestimmte Suchanfrage darstellt. Ihr Feedback hilft uns dabei, unsere Suchalgorithmen und die Qualität der Suchergebnisse zu verbessern.

Tipp: Als Websiteinhaber können Sie hervorgehobene Snippets in der Google Suche verwalten.

Gründe für die Entfernung hervorgehobener Snippets

Hervorgehobene Snippets werden entfernt, wenn sie nicht unseren Richtlinien entsprechen.

Unsere automatisierten Systeme sind so konzipiert, dass keine hervorgehobenen Snippets angezeigt werden, die gegen unsere Richtlinien verstoßen. Da die Suche jedoch so umfangreich ist, verlassen wir uns auch auf die Meldungen unserer Nutzer. Mit ihnen helfen Sie uns dabei, unsere Suchalgorithmen zu verbessern, um künftige Probleme zu vermeiden.

Wir entfernen alle gemeldeten hervorgehobenen Snippets manuell, wenn diese unseren Richtlinien nicht entsprechen. Falls bei der Prüfung festgestellt wird, dass auch andere hervorgehobene Snippets einer Website gegen unsere Richtlinien verstoßen oder dass die Website selbst die Grundlagen der Google Suche verletzt, ist die Website möglicherweise nicht mehr für hervorgehobene Snippets qualifiziert.

So melden Sie ein hervorgehobenes Snippet

Wenn Sie bei einem hervorgehobenen Snippet ein Problem festgestellt haben, klicken Sie unter dem Snippet auf Feedback. Sie können ein angesagtes Snippet melden, wenn Sie der Meinung sind:

  • Es entspricht nicht unseren Richtlinien
  • Die Informationen sind falsch oder irreführend
  • Es liefert eine unzufriedenstellende Antwort
Tipp: Wir freuen uns auch über positives Feedback, wenn das hervorgehobene Snippet für Sie hilfreich ist. Dies hilft uns außerdem dabei, unsere automatisierten Systeme zu verbessern.
Richtlinien für hervorgehobene Snippets

Wir möchten dafür sorgen, dass hervorgehobene Snippets für alle Nutzer hilfreich sind. Deshalb setzen wir Systeme ein, mit denen verhindert werden soll, dass Inhalte gezeigt werden, die gegen die Richtlinien der Google Suche oder die Richtlinien für Suchfunktionen verstoßen. Dazu gehören folgende Inhalte:

  • Gefährliche Inhalte
  • Irreführende Praktiken
  • Belästigende Inhalte
  • Hasserfüllte Inhalte
  • Manipulierte Medien
  • Medizinische Inhalte
  • Sexuell explizite Inhalte
  • Terroristische Inhalte
  • Gewaltdarstellungen
  • Vulgäre Sprache

Weitere Informationen zu diesen Inhaltsrichtlinien für die Google Suche 

Für hervorgehobene Snippets gelten außerdem die folgenden zusätzlichen funktionsspezifischen Richtlinien:

  • Inhalte, die im Widerspruch zum Konsens bei Themen von öffentlichem Interesse stehen: Hervorgehobene Snippets über Inhalte von öffentlichem Interesse – einschließlich vieler gesellschaftlicher, medizinischer, wissenschaftlicher und historischer Themen – sollten nicht im Widerspruch zum allgemein gültigen oder von Experten vertretenen Konsens stehen. Informationen, die ohne entsprechende Belege als Fakten dargestellt werden und mit denen Einzelpersonen oder Personengruppen schwerwiegender böswilliger Handlungen beschuldigt werden, können von uns entfernt werden.

Tipp: Diese Richtlinien gelten nur für hervorgehobene Snippets. Sie gelten nicht für Ergebnisse der Websuche und führen auch nicht zu deren Entfernung.

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