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Bilder von Minderjährigen aus den Google-Suchergebnissen entfernen

Google entfernt Bilder von aktuell minderjährigen Personen (unter 18 Jahren) aus den Suchergebnissen, wenn dies von der Person oder einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten gefordert wird. Ausgenommen sind Fälle von triftigem öffentlichen Interesse oder Nachrichtenwert. Diese Bilder erscheinen dann weder im Tab „Bilder“ noch als Miniaturansichten in anderen Funktionen in der Google Suche. In diesem Hilfeartikel finden Sie die einzelnen Schritte, mit denen Sie die Entfernung solcher Inhalte aus den Google-Suchergebnissen beantragen können.

Wichtig:

  • Wir können verhindern, dass ein Bild in den Google-Suchergebnissen erscheint. Wir können es aber nicht von der Website entfernen, auf der es gehostet wird. Wenn Sie Inhalte von der Hostwebsite entfernen lassen möchten, müssen Sie sich an den Websiteinhaber wenden.
  • Bei der Entscheidung, ob Inhalte aus den Suchergebnissen entfernt werden, berücksichtigen wir auch das öffentliche Interesse und den Nachrichtenwert.

Anforderungen

Damit wir Ihren Antrag auf Entfernung prüfen können, muss er die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die eingereichten URLs sind Bild-URLs. Web-URLs, also Seiten mit Text und Bildern, können nicht im Rahmen dieser Richtlinie entfernt werden.
  • Auf dem Bild ist eine Person zu sehen, die jünger als 18 Jahre oder vor ihrem 18. Geburtstag verstorben ist.
  • Sie sind die Person auf dem Bild oder ein bevollmächtigter Vertreter, z. B. ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter.
  • Das Bild stammt nicht aus einem Social-Media-Konto oder von einer Webseite, die Sie verwalten.

Antrag auf Entfernung erstellen

Häufig gestellte Fragen

Das Formular bietet mehrere Optionen für das Entfernen. Welche Option sollte ich auswählen?

Wählen Sie im Abschnitt für die Art des zu entfernenden Inhalts die Option Die Inhalte zeigen eine Person unter 18 Jahren aus. Wählen Sie Ihr Land aus und klicken Sie auf Weiter.
Wie finde ich die URL der Inhalte, die ich melden möchte?

Wie kann ich mehrere URLs zur Überprüfung einreichen?

Geben Sie im Feld „URL“ eine URL pro Zeile ein. Sie können bis zu 1.000 URLs einreichen.

Warum wird in dem Formular nach Screenshots gefragt?

Ein Bild kann Inhalte enthalten, die mehrere Personen betreffen. Anhand von Screenshots der Inhalte, die sich auf Sie beziehen, können wir die zu entfernenden anstößigen Inhalte erkennen. Wir empfehlen, die sexuell expliziten Stellen auf den Screenshots unkenntlich zu machen.

Wichtig: Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind illegal und dürfen nicht über dieses Formular weitergegeben werden. Machen Sie keine Screenshots und fügen Sie Ihrem Antrag keine Screenshots hinzu, die Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern enthalten oder in denen Personen unter 18 Jahren in sexueller Weise gezeigt werden. Informationen zum Melden von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern 

Wie erstelle ich einen Screenshot?

Sie können einen Screenshot auf Ihrem Computer oder auf Ihrem Mobilgerät erstellen. Am besten nehmen Sie den Screenshot auf demselben Gerät auf, auf dem Sie das Formular einreichen. So müssen Sie das Bild nicht auf andere Geräte übertragen.

So erstellen Sie einen Screenshot auf Ihrem

Wie beantrage ich die Entfernung von Inhalten, die nicht mehr auf einer Website verfügbar sind?

Dieser Vorgang ist für Inhalte vorgesehen, die sich noch auf einer Webseite befinden. Wenn die Inhalte nicht mehr auf der Webseite verfügbar sind, aber in den Google-Suchergebnissen oder im Cache angezeigt werden, können Sie die Entfernung mithilfe des Tools zum Entfernen veralteter URLs beantragen. 

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