Tag für Websites für Kinder

Wenn Ihre Website oder mobile App speziell für Kinder vorgesehen ist, können Sie über die Seite Tag für Websites für Kinder Websites oder Dienste taggen, die von Google im Rahmen der Children's Online Privacy Protection Action (COPPA) ganz oder teilweise als für Kinder geeignet behandelt werden sollen. Haben Sie der Search Console noch keine Website hinzugefügt, müssen Sie zuerst die Website hinzufügen und die Inhaberschaft bestätigen.

Wenn Sie Ihre Website oder App als auf Kinder ausgerichtet kennzeichnen, wirkt sich das nicht auf das Ranking in den Google-Suchergebnissen aus.

Beachten Sie Folgendes:

  • Sie können eine gesamte Domain oder Teile davon (Subdomain oder Unterverzeichnis) als "Für Kinder" taggen.
  • Sämtliche Seiten unter einer Domain oder einem Verzeichnis werden ebenfalls durch das Tag abgedeckt.
  • Es kann eine Weile dauern, bis ein Tag in den entsprechenden Google-Diensten wirksam wird.
  • Google kann die Anzahl der Domains oder Subdomains, die Sie taggen können, jederzeit einschränken.

Um die Behandlung Ihrer Inhalte präziser zu steuern, können Sie auch einzelne Anzeigenblöcke als "Für Kinder" taggen. Weitere Informationen über das richtige Taggen finden Sie in der Hilfe zu Ihrem Produkt.

Hinweis: Tags für einzelne Anzeigenblöcke werden sofort wirksam. Ein Anzeigenblock-Tag hat Vorrang vor allen relevanten Einstellungen auf Websiteebene.

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