Wichtig: Diese Funktion befindet sich derzeit in der Betaphase und ist möglicherweise nicht für alle Karten/Tickets verfügbar.
Sie können Karten/Tickets in Google Wallet miteinander verknüpfen, um sie besser zu organisieren und den Zugriff darauf zu erleichtern. Derzeit dürfen Nutzer Karten/Tickets nicht selbst verknüpfen.
Zugehörige Karten/Tickets können mit folgenden Elementen verknüpft werden:
- Bordkarten
- Veranstaltungstickets
- Kundenkarten
- Geschenkkarten
- Angebote
- Andere, nicht persönliche Ausweise wie Bibliotheksausweise, Kfz-Versicherungsausweise, digitale Belege
Beispiele für Nachweise, mit denen Karten/Tickets nicht verknüpft werden können:
- Zahlungskarten wie Kredit- oder Debitkarten
- Persönliche Ausweise wie Führerscheine oder Krankenversicherungskarten
- Zugangsausweise wie Mitarbeiterausweise, Hotelschlüssel oder Campus-IDs
- Digitale Autoschlüssel
Einstellungen für verknüpfte Karten/Tickets verwalten
In den Google Wallet-Einstellungen können Sie festlegen, ob Sie verknüpfte Karten/Tickets erhalten möchten. Diese Einstellung ist standardmäßig aktiviert und kann jederzeit deaktiviert werden.
- Öffnen Sie auf Ihrem Smartphone die Google Wallet App
.
- Tippen Sie rechts oben auf Ihr Profilbild oder Ihr Konto
„Wallet-Einstellungen“.
- Aktivieren oder deaktivieren Sie Verknüpfte Karten/Tickets automatisch hinzufügen.
Warum finde ich keine verknüpften Karten/Tickets?
Die Verknüpfung wird vom Karten-/Ticketaussteller vorgenommen. Nicht alle Aussteller verknüpfen Karten/Tickets. Wenn Ihre Karten/Tickets nicht verknüpft sind, wenden Sie sich bitte an den Karten-/Ticketaussteller oder Händler.
Empfehlungen von Karten-/Ticketausstellern erhalten
Einige Karten/Tickets enthalten möglicherweise Empfehlungen, die sich auf die Karte bzw. das Ticket beziehen. Diese Empfehlungen werden unterhalb der Karte oder dem Ticket angezeigt und enthalten zusätzliche Informationen oder Angebote im Zusammenhang mit Ihrer Karte bzw. Ihrem Ticket. Auf diese Weise haben Sie z. B. die Möglichkeit, ein Upgrade Ihres Sitzplatzes bei einer Veranstaltung vorzunehmen.
Der Karten-/Ticketaussteller kann die Empfehlungen nach eigenem Ermessen definieren und generieren. Dies gilt auch für mögliche Zahlungsvoraussetzungen sowie die Bereitstellung zusätzlicher Informationen.