Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten – Häufig gestellte Fragen

Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten

Wie geht Google mit behördlichen Ersuchen zu Nutzerdaten um?

Eine Vielzahl an Gesetzen ermöglicht es Behörden weltweit, die Offenlegung von Nutzerdaten für zivilrechtliche, administrative und strafrechtliche Zwecke sowie Zwecke der nationalen Sicherheit zu beantragen. Google prüft jedes Ersuchen sorgfältig, um sicherzugehen, dass alle anwendbaren Gesetze eingehalten werden. Wenn im Rahmen eines Ersuchens zu viele Daten erbeten werden, versuchen wir, den Umfang einzugrenzen. In manchen Fällen widersprechen wir auch dem Verlangen, Informationen herauszugeben, im Ganzen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien unter Wie Google mit behördlichen Ersuchen zu Nutzerdaten umgeht.

Informiert Google den Kontoinhaber, wenn ein Ersuchen zu Nutzerdaten eingeht?

Die Gesetze, die regeln, wann ein Anbieter wie Google den Kontoinhaber benachrichtigen kann, unterscheiden sich je nach Rechtsprechung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien unter Wie Google mit behördlichen Ersuchen zu Nutzerdaten umgeht.

Wenn wir den Kontoinhaber über ein rechtliches Ersuchen informieren, erfolgt dies per E-Mail. In diesen E-Mails fragt Google nicht nach personenbezogenen Daten wie einem Passwort oder einer Sozialversicherungsnummer. Falls Sie eine E-Mail erhalten, die angeblich von Google stammt, in der Sie nach dieser Art von Informationen gefragt werden, geben Sie Ihre Daten auf keinen Fall weiter. Diese E-Mail ist wahrscheinlich betrügerischer Art, weshalb wir Sie bitten, uns diesen Vorfall hier zu melden.

Gibt Google Behörden direkten Zugriff auf Nutzerdaten?

Nein, Ersuchen zu Nutzerdaten müssen direkt an Google gerichtet werden. Behörden können nicht durch eine Art „Hintertür“ direkt auf Daten zugreifen. Unsere Rechtsabteilung prüft jedes Ersuchen im Einzelfall. Bei der Transparenz im Hinblick auf behördliche Ersuchen zu Nutzerdaten nimmt Google eine Vorreiterrolle ein. Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien unter Wie Google mit behördlichen Ersuchen zu Nutzerdaten umgeht.

Verkauft Google personenbezogene Daten an Behörden?

Nein. Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten, auch nicht an Behörden. Wir sind weiterhin bestrebt, unsere Nutzer vor unzulässigen Anforderungen ihrer personenbezogenen Daten zu schützen, und lehnen weiterhin Anforderungen ab, die zu allgemein oder anderweitig rechtlich unzulässig sind.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien unter Wie Google mit behördlichen Ersuchen zu Nutzerdaten umgeht.

Wie können Behörden ein rechtliches Ersuchen an Google senden?

Verifizierte Behörden können über ein Onlinesystem von Google Ersuchen zu Nutzerdaten auf sichere Weise einreichen, den Status eines eingereichten Ersuchens prüfen und die Antwort von Google herunterladen.

Was ist, wenn ich einer Behörde Daten aus meinem Google-Konto zur Verfügung stellen möchte?

Mit Google Datenexport können Sie eine Archivdatei Ihrer Inhalte aus den meisten Google-Diensten erstellen und diese nach Belieben an andere weitergeben. Google selbst legt Daten infolge eines behördlichen Ersuchens nur offen, wenn ein gerichtliches Verfahren vorliegt, auch wenn das Ersuchen in Ihrem Namen erfolgt. Ausnahmen können lediglich in Notfällen gemacht werden.

Welche Art von Daten legt Google für die verschiedenen Produkte offen?

Diese Frage lässt sich besser anhand von konkreten Beispielen beantworten. Sehen wir uns deshalb unter diesem Aspekt einmal vier verschiedene Dienste an, für die Behörden häufig um die Offenlegung von Informationen ersuchen: Gmail, YouTube, Google Voice und Blogger. Unten sehen Sie einige Beispiele für Informationen, zu deren Offenlegung wir gezwungen sein können. Dies hängt von der um Auskunft ersuchenden Behörde sowie vom erbetenen und verfügbaren Umfang und Inhalt des Ersuchens ab. Sind wir der Ansicht, dass ein Ersuchen zu weit gefasst ist, versuchen wir, es einzugrenzen.

Produkte Abonnenteninformationen Metadaten-Transaktionsinformationen Informationen zu Inhalten
Gmail
  • Registrierungsdaten von Abonnenten, z. B. Name, Informationen zur Kontoerstellung, verknüpfte E-Mail-Adressen, Telefonnummer
  • IP-Adressen für Anmeldungen und zugehörige Zeitstempel
Metadaten (etwa Informationen im Header einer E-Mail) E-Mail-Inhalte
YouTube
  • Registrierungsdaten von Abonnenten
  • IP-Adressen für Anmeldungen und zugehörige Zeitstempel
IP-Adresse eines Video-Uploads und zugehöriger Zeitstempel
  • Kopie eines privaten Videos und mit dem Video verknüpfte Informationen
  • Inhalte privater Nachrichten
Google Voice
  • Registrierungsdaten von Abonnenten
  • IP-Adressen für Anmeldungen und zugehörige Zeitstempel
  • Anruflisten
  • Abrechnungsinformationen
Weiterleitungsnummer
  • Gespeicherte SMS-Inhalte
  • Gespeicherte Mailbox-Inhalte
Blogger
  • Anmeldeseite eines Blogs
  • Abonnenteninformationen eines Blog-Inhabers
  • IP-Adresse eines Blogposts und zugehöriger Zeitstempel
  • IP-Adresse eines Kommentars zu einem Post und zugehöriger Zeitstempel
Private Blogpost- und Kommentarinhalte

 

Reagiert Google auf rechtliche Ersuchen im Zusammenhang mit Abtreibungen?

Google prüft jedes rechtliche Ersuchen sorgfältig, um sicherzugehen, dass alle anwendbaren Gesetze eingehalten werden. Ersuchen zu Nutzerdaten, die zu allgemein gehalten oder in anderer Weise unangebracht sind, wurden schon immer zurückgewiesen oder komplett abgelehnt. Darüber hinaus fordert Google gemäß dem kalifornischen Gesetz über Reproduktionsrechte (AB 1242) Strafverfolgungsbehörden von US-Bundesstaaten dazu auf, zu bestätigen, dass ihre Ersuchen um Nutzerdaten sich nicht auf die in diesem Gesetz genannten Ermittlungen im Zusammenhang mit Abtreibungen beziehen.

Transparenzbericht zu Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten

Was ist ein behördliches Ersuchen zu Nutzerdaten?

Ein behördliches Ersuchen zu Nutzerdaten liegt vor, wenn eine Behörde Google um die Offenlegung von Informationen über Nutzer von Google-Diensten bittet. Die meisten Ersuchen werden im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen gestellt. Behörden können jedoch auch Informationen in zivilrechtlichen oder administrativen Fällen anfordern. In diesem Bericht veröffentlichen wir statistische Daten zu solchen Ersuchen.

Was ist ein Notfallauskunftsersuchen?

Wenn ernsthafte Gefahr für Leben oder Gesundheit einer Person besteht, kann eine Behörde Google um eine freiwillige Offenlegung von Informationen bitten, die zur Verhinderung des Notfalls erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien unter Wie Google mit behördlichen Ersuchen zu Nutzerdaten umgeht.

Was sind Ersuchen um Aufbewahrung und fließen sie in die Gesamtzahl der Ersuchen ein?

Eine Behörde kann Google darum bitten, eine Kopie bestimmter Daten aufzubewahren, während sie ein gerichtliches Ersuchen beantragt, um die Offenlegung dieser Daten anzufordern. Ersuchen um Aufbewahrung beziehen sich nur auf Daten, über die Google zum Zeitpunkt des Ersuchens verfügt, und nicht auf eventuell künftig generierte Daten.

Wir melden die Anzahl der eingegangenen Ersuchen um Aufbewahrung, aber wir berücksichtigen sie nicht in der Gesamtzahl der Offenlegungen, da wir bei Ersuchen um Aufbewahrung keine Nutzerdaten offenlegen. Falls eine Behörde eine gerichtliche Verfügung vorlegt, in der die Offenlegung aufbewahrter Daten verlangt wird, erfassen wir diese Offenlegung in der Kategorie für das entsprechende gerichtliche Verfahren.

Sind die Daten des Transparenzberichts umfassend?

Unser Ziel ist es, umfassende Daten über alle behördlichen Ersuchen zu Nutzerdaten zu veröffentlichen. Der Bericht zu weltweiten Ersuchen enthält alle Kategorien behördlicher Ersuchen aus allen Ländern, die wir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts bearbeitet oder abgeschlossen haben, mit Ausnahme von Ersuchen aus Gründen der nationalen Sicherheit in den USA. Diese werden separat aufgeführt. Wir können zwar nicht garantieren, dass die Daten völlig fehlerfrei sind, aber wir verbessern unsere internen Verfahren und korrigieren oder aktualisieren unsere Daten kontinuierlich mit dem Ziel, unsere Berichte so aktuell und korrekt wie möglich zu halten.

Für den Berichtszeitraum Juli bis Dezember 2020 haben wir Rechtsangelegenheiten nicht berücksichtigt, die uns zwar vorgelegt wurden, die aber aufgrund der COVID-19-Pandemie vor der Verarbeitung zurückgezogen wurden.

Warum umfassen einige ältere Berichtszeiträume weniger Daten als neuere?

Wir suchen ständig nach neuen Möglichkeiten, mehr Daten und interessante Statistiken zu präsentieren. In frühen Berichtszeiträumen wurden diese neuen Daten möglicherweise nicht berücksichtigt. Beispiel:

  • Seit dem Berichtszeitraum Juli bis Dezember 2010 geben wir an, in wie viel Prozent der Fälle von Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten wir überhaupt Nutzerdaten in irgendeinem Umfang offengelegt haben.
  • Seit dem Berichtszeitraum Januar bis Juni 2011 legen wir die Zahl der Nutzer oder Konten offen, zu denen Daten angefordert wurden.

Gibt die Gesamtzahl der „Konten“ genau die Anzahl von Nutzern an, zu denen Behörden Daten angefordert haben?

Die Spalte für die Gesamtzahl der „Konten“ gibt die Anzahl der Konten an, für die ein behördliches Ersuchen zu Nutzerdaten vorliegt. Diese Zahl entspricht aus verschiedenen Gründen nicht unbedingt der Gesamtzahl einzelner Nutzer. Beispielsweise kann ein Gmail-Konto Gegenstand verschiedener Ersuchen sein, z. B. einmal bei einer Vorladung und ein anderes Mal bei einem Durchsuchungsbefehl. Beide Fälle fließen getrennt in die Gesamtzahl der „Konten“ ein, obwohl es sich um dasselbe Konto handelt. Gelegentlich erhalten wir auch Ersuchen zu Konten, die es gar nicht gibt. In diesem Fall werden trotzdem sowohl das Ersuchen als auch das nicht vorhandene Konto in der Gesamtzahl berücksichtigt. Möglicherweise erhalten wir ein Ersuchen mit mehreren Kennungen (z. B. mehreren YouTube-Video-URLs), die sich auf dasselbe Nutzerkonto beziehen. Wir haben bereits Maßnahmen ergriffen, um Konten nicht mehrfach aufzunehmen. Wir sind jedoch der Meinung, dass es im Zweifelsfall besser ist, zu viele als zu wenige Ersuchen zu erfassen.

In einigen Fällen werden für die Anzahl keine Konten berücksichtigt, z. B. wenn die Informationen, die wir offenlegen, anonymisiert oder zusammengefasst sind, oder wenn Konten nicht durch ein Ersuchen identifiziert wurden, sondern auf anderen Kriterien im Ersuchen basieren.

Wie wird der Prozentsatz von Ersuchen berechnet, bei denen Informationen offengelegt wurden?

Wann immer wir Daten infolge eines behördlichen Ersuchens offengelegt haben, wird dies in der Prozentangabe berücksichtigt, auch wenn wir dem Ersuchen teilweise widersprochen haben. Wenn wir keine Informationen offengelegt haben, weil wir dem Ersuchen vollständig widersprochen haben oder weil keine relevanten Nutzerdaten vorliegen, fließt das betreffende Ersuchen nicht in unsere Prozentangabe ein.

Was ist ein Rechtshilfeabkommen (Mutual Legal Assistance Treaty, MLAT)?

Ein Rechtshilfeabkommen ist ein Abkommen zwischen zwei oder mehr Ländern, das genau regelt, wie die Länder sich in rechtlichen Belangen gegenseitig unterstützen, beispielsweise bei einer strafrechtlichen Ermittlung. Mithilfe eines Rechtshilfeabkommens kann eine Behörde eines Landes eine ausländische Behörde um Unterstützung bei der Beschaffung von Informationen von Unternehmen im jeweils anderen Land bitten.

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