Richtlinien für Publisher

Mit den für die Google Umfrage-App geltenden Richtlinien für Publisher gewährleisten wir eine gleichbleibend hohe Qualität unseres Publisher-Netzwerks für Umfragen, die über die Google Umfrage-App bereitgestellt werden („GUA-Umfragen“), und sorgen dafür, dass die Umfrageergebnisse für die Ersteller der Umfrage aussagekräftig sind. Die Bereitstellung von mit der Google Umfrage-App erstellten Umfragen durch Publisher unterliegt dem Vertrag zwischen dem Publisher und Google, wobei die Datenschutzerklärung von Google sowie die folgenden Richtlinien eingehalten werden müssen. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien kann dazu führen, dass auf der Website eines Publishers keine Umfragen mehr präsentiert werden und/oder das Google Umfrage-App-Konto des Publishers deaktiviert wird.

AdSense-Konto

Publisher benötigen ein aktives AdSense-Konto, damit sie für die auf ihren Websites präsentierten GUA-Umfragen Zahlungen erhalten können. Sie müssen jedoch keine AdSense-Anzeigen auf ihren Websites platzieren.

Ungültige Klicks und Impressionen

Publisher dürfen nicht an GUA-Umfragen auf ihren Websites teilnehmen oder auf andere Weise – direkt oder über Dritte – die Abschlussrate und/oder den Impressionen-RPM künstlich in die Höhe treiben. Beispiele für unzulässige Methoden:

  • Wiederholte manuelle Klicks oder Impressionen
  • Tools, mit denen Klicks oder Impressionen automatisch generiert werden
  • Einsatz von Bots oder betrügerischer Software
  • Andere Nutzer dazu bringen, auf Umfragen zu klicken – beispielsweise, indem ihnen dafür oder für die Teilnahme an der Umfrage eine Vergütung gewährt oder versprochen wird
  • Mit betrügerischen Implementierungsmethoden Klicks erzielen – beispielsweise, indem Nutzern vorgespiegelt wird, dass Spenden für Dritte gesammelt werden, wenn sie auf die Umfrage klicken
  • Aufmerksamkeit der Endnutzer mithilfe von Bildern oder grafischen Elementen (z. B. Pfeile) auf Umfragen lenken
  • Mit unerwünschten Massen-E-Mails oder Anzeigen auf Websites von Drittanbietern für das Aufrufen der Umfrage oder die Teilnahme daran werben
  • Umfragen oder Websiteinhalte so gestalten, dass der Endnutzer nicht zwischen Websiteinhalten und Umfrageinhalten unterscheiden kann

Publishern ist es strengstens untersagt, wiederholt auf GUA-Umfragen zu klicken, die auf ihren Websites präsentiert werden.

Inhaltsrichtlinien

Websites, auf denen GUA-Umfragen präsentiert werden, dürfen Folgendes nicht enthalten:

  • Von Nutzern erstellte Inhalte (z. B. Foren)
  • Pornografische Inhalte oder Inhalte nur für Erwachsene, einschließlich anzüglicher oder pornografischer Dialoge, Sprache und Situationen
  • Gewaltverherrlichende Inhalte
  • Rassistische oder anderweitig diskriminierende Inhalte
  • Vulgäre Sprache
  • Inhalte mit Bezug auf Hacking/Cracking
  • Inhalte zu Glücksspielen
  • Inhalte zu Drogen und Drogenzubehör
  • Inhalte mit Bezug auf den Verkauf oder Vertrieb folgender Produkte: (i) Bier oder Spirituosen; (ii) Tabak oder Raucherzubehör; (iii) verschreibungspflichtige Arzneimittel; (iv) Waffen oder Munition (z. B. Feuerwaffen und deren Bauteile, Kampfmesser oder Elektroschocker); (v) gefälschte Markenprodukte oder (vi) Arbeiten oder Aufgaben von Schülern oder Studenten;
  • Inhalte mit Bezug auf Programme, in denen Nutzer eine Gegenleistung erhalten, wenn sie an Umfragen teilnehmen, auf Angebote reagieren, nach bestimmten Begriffen suchen, Websites aufrufen oder E-Mails lesen sowie
  • Sonstige Inhalte, die illegal sind, in denen zu illegalen Aktivitäten aufgerufen wird oder mit denen die Rechte anderer verletzt werden, darunter jegliche unzulässige Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte

Publisher müssen außerdem die Qualitätsrichtlinien für Webmaster einhalten.

Funktionsweise von Umfragen

Publisher dürfen (i) den Code von GUA-Umfragen nicht bearbeiten und (ii) die Standardfunktionen sowie die Ausrichtung und Bereitstellung der Umfragen nur dann ändern, wenn das laut Google explizit zulässig ist.

Umfrageleistung

Ein GUA-Konto bleibt nur aktiv, wenn Publisher innerhalb von 30 Tagen Impressionen für GUA-Umfragen generiert haben und eine Abschlussrate von mindestens 10 % sowie mindestens 1.000 GUA-Umfrageimpressionen pro Tag auf einer einzelnen Publisher-Website erzielen.

Platzierung von Umfragen

Publisher dürfen GUA-Umfragen nur auf Websites mit hochwertigen Inhalten bereitstellen. Umfragen dürfen nicht an den folgenden Stellen platziert werden:

  • Auf, in oder neben Elementen wie Pop-ups, Pop-unders, Interstitials, Seiten-Overlays, E-Mails, RSS-Feeds, Chatprogrammen oder Software
  • In Floating-Feldern, Aufforderungen zur Teilnahme in modalen Fenstern oder in einem anderen als dem für GUA vorgegebenen Inline-Format
  • In oder zusammen mit anderen Umfragen
  • Auf Websites mit Elementen, die die Umfragen verdecken, oder Websites, auf denen Umfragen Elemente der Website verdecken bzw. Anzeigen überlappen oder blockieren
  • Auf nicht inhaltsorientierten Seiten, darunter Startseiten, Kategorieseiten, Landingpages, „Über uns“-Seiten, Fehlerseiten und Ausstiegsseiten
  • Als Gateway für Inhalte auf einer anderen Seite oder für Links auf einer Seite
  • Auf Seiten, deren Sprache nicht der für die Website angegebenen Sprache entspricht
  • Auf Websites, die speziell der Präsentation von Umfragen oder Anzeigen dienen
  • Auf Websites, bei denen Nutzer irrtümlicherweise annehmen könnten, dass die Inhalte oder die URL der Seite zu Google gehören, weil Logos, Marken oder andere Markenkennzeichen missbräuchlich verwendet werden
  • In anderen Google-Produkten oder -Diensten, wenn die für sie geltenden Richtlinien nicht eingehalten werden

GUA-Umfragen dürfen außerdem nicht auf Websites platziert werden, die

  • mit einer Software aufgerufen werden, die Pop-ups auslöst,
  • Nutzer auf unerwünschte Websites weiterleiten oder
  • Einstellungen des Browsers ändern bzw. auf andere Weise die Websitenavigation beeinträchtigen. Zur Verdeutlichung: Dieses Verbot schließt den Einsatz aller Systeme aus, die ohne das ausdrückliche Einverständnis des Websiteinhabers Overlays einblenden oder Werbeflächen auf einer bestimmten Website erstellen. Dies umfasst auch Symbolleisten.

Publisher müssen dafür sorgen, dass ihre Partner und Affiliates keine derartigen Methoden nutzen, um Zugriffe auf Websites von Publishern zu lenken, die GUA-Umfragen-Code enthalten. Publisher müssen außerdem gewährleisten, dass die über GUA monetarisierten Websites den Qualitätsrichtlinien für Landingpages von Google entsprechen.

Verhalten von Websites

Die Navigation auf Websites mit GUA-Umfragen muss einfach sein. Auf diesen Websites ist Folgendes untersagt: Ändern der Nutzereinstellungen, Weiterleiten von Nutzern auf unerwünschte Websites, Einleiten von Downloads, Malware, Pop-ups oder Pop-unders, die die Navigation auf der Website beeinträchtigen.

Zusätzliche Umfragen und Dienste

Damit Endnutzer nicht verunsichert werden, dürfen GUA-Umfragen nicht auf Websites bereitgestellt werden, auf denen weitere Umfragen oder Dienste präsentiert werden, deren Layout und Farbgebung mit der Aufforderung zur Teilnahme an der GUA-Umfrage übereinstimmt.

Einschränkungen im Hinblick auf Daten

Publisher dürfen das allgemeine Nutzerverhalten, das Verhalten von einzelnen Nutzern oder einzelne Antworten nicht anhand der Interaktion mit GUA-Umfragen oder mithilfe von Drittanbieter-Analysetools oder anderen Methoden auswerten. Publisher dürfen zwar eigene GUA-Umfragen auf ihren Websites bereitstellen, um zusammengefasste Daten zu den Interessen der Nutzer zu gewinnen, doch haben sie keinen Zugriff auf die Antworten einzelner Nutzer.

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