Offenlegung der Datenverarbeitung

Für Publisher gilt Folgendes:

  • Sie müssen eine Datenschutzerklärung haben und einhalten, in der die Erfassung, Weitergabe und Nutzung von Daten, die infolge der Nutzung von Google-Produkten auf Websites, in Apps, in E-Mail-Veröffentlichungen oder auf anderen Properties erfolgen, klar offengelegt werden. In der Datenschutzerklärung muss erläutert werden, dass Dritte unter Umständen Cookies im Browser der Nutzer platzieren und auslesen bzw. Web-Beacons verwenden dürfen, um Daten zu speichern, die sie durch die Anzeigenbereitstellung auf der Website erhalten.

    Um dieser Offenlegungspflicht im Hinblick auf die Nutzung von Daten durch Google nachzukommen, können Sie einen gut sichtbaren Link einbinden, der auf folgende Seite verweist: Wie wir Daten von Websites oder Apps verwenden, auf bzw. in denen unsere Dienste genutzt werden.

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