Einschränkungen für Videoinventar

Definitionen

  • Als In-Stream wird eine Video- oder Audioanzeige bezeichnet, die im Stream von Video- oder Audiocontent abgespielt wird, wobei für den Nutzer hauptsächlich der Inhalt des Streams interessant ist oder dieser sogar ausdrücklich von ihm angefordert wurde.

    Beispiel: Eine Videoanzeige wird vor oder nach dem Stream oder in der Mitte des Streams eines vom Nutzer angeforderten Videocontents wiedergegeben.

  • Als Begleitender Videocontent wird eine Videoanzeige bezeichnet, die innerhalb eines Videocontent-Streams abgespielt wird. Der begleitende Videocontent ist nicht der ausschlaggebende Grund für den Aufruf eines Nutzers und wird nicht ausdrücklich von ihm angefordert. Placements mit begleitendem Videocontent müssen innerhalb des body-Abschnitts der Webseite geladen und standardmäßig stummgeschaltet werden.

    Beispiel: Eine Videoanzeige wird vor oder nach einem Stream oder in der Mitte eines Streams von stummgeschaltetem Videocontent wiedergegeben, der einen kleinen Teil einer vorwiegend redaktionellen Webseite ausmacht.

  • Als Interstitial wird eine Videoanzeige bezeichnet, die ohne jeglichen anderen gestreamten Videocontent bei einem Übergang zwischen den Inhalten wiedergegeben wird. Dabei steht die Videoanzeige auf der betreffenden Seite im Mittelpunkt und nimmt den Großteil des Darstellungsbereichs ein.

    Beispiel: Eine Videoanzeige, die unabhängig von anderem gestreamten Videocontent ist, wird in Vollansicht in einer natürlichen Pause oder bei einem Übergang zwischen Inhalten platziert.

  • Als Eigenständig wird eine Videoanzeige bezeichnet, die ohne jeglichen anderen gestreamten Videocontent wiedergegeben wird. Die Videoanzeige steht nicht im Mittelpunkt der Seite.

    Beispiel: Eine Videoanzeige, die unabhängig von anderem gestreamten Videocontent ist, wird in einem Banner im rechten Anzeigenstreifen einer Artikelseite platziert.

  • Die Begriffe internetfähiger Fernseher (CTV), digitale Außenwerbung (digital out-of-home, DOOH), In-Stream-Placement für CTV und Placement für CTV, das nicht In-Stream ausgeliefert wird haben die in den Anforderungen an CTV- und DOOH-Inventar festgelegten Bedeutungen.

Inventar genau beschreiben

  1. Für Videoinventar müssen in Deklarationen korrekte Signale angegeben werden (für Ad Manager siehe URL-Parameter für VAST-Anzeigen-Tags). Dazu gehören:
    • Hörbarkeit des Anzeigen-Placements: Standardmäßig hörbar (Lautstärke > 0 zum Zeitpunkt der Anzeigenanfrage) oder stummgeschaltet (für Ad Manager siehe vpmute-Parameter).
    • Art des Anzeigen-Placements:
      • Für CTV- oder DOOH-Inventar: Placements müssen gemäß den Anforderungen an CTV- und DOOH-Inventar korrekt deklariert sein.
      • Für sonstiges Inventar (kein CTV- und DOOH-Inventar): Videoanzeigen, die in Videoplayern mit Videocontent ausgeliefert werden, müssen korrekt als Placements vom Typ „In-Stream“ oder „Begleitender Videocontent“ deklariert sein (für Ad Manager siehe plcmt-Parameter). Für Videoanzeigen, die in Placements ohne Videoplayer ausgeliefert werden, müssen keine Deklarationen angegeben werden. Sie werden von Google automatisch anhand des Inventarformats als „Interstitial“ oder „Eigenständig“ eingestuft.
Hinweis: Außerdem bezieht sich bei Ad Manager der Begriff „In-Stream“ auf den Hilfeseiten und den produktinternen Steuerelementen sowohl auf „In-Stream“ als auch auf „begleitenden Videocontent“ gemäß der Definition in den aktualisierten Richtlinien. Für Ad Manager-Videoinventar, das gemäß den aktualisierten Richtlinien als „In-Stream“ oder „Begleitender Videocontent“ festgelegt ist, müssen die entsprechenden Anforderungen der Richtlinien eingehalten werden.

Unterstützte Implementierungen verwenden

  1. Für In-Stream- oder begleitende Videocontent-Placements muss das Google Interactive Media Ads SDK oder die Google Programmatic Access Library auf unterstützten Plattformen verwendet werden, es sei denn, sie werden über ein offizielles Google Beta-Programm bereitgestellt.
    • Partner und Publisher können YouTube-Inhalte nicht mithilfe von Interactive Media Ads-Produkten monetarisieren. Für die Monetarisierung von YouTube-Content müssen Partner und Publisher das YouTube-Partnerprogramm nutzen.
  2. Für Interstitial-Placements oder eigenständige Placements müssen von Google bereitgestellte Lösungen verwendet werden: Google Publisher-Tags im Web; das Google Mobile Ads SDK in Apps (für Ad Manager bzw. für AdMob).
    • Das Google Interactive Media Ads SDK und die Google Programmatic Access Library dürfen nicht für Interstitial-Placements oder eigenständige Placements verwendet werden – es sei denn, dies geschieht im Rahmen eines offiziellen Betaprogramms von Google. Dies gilt auch für Placements in CTV-Inventar.

Den Wert für Werbetreibende aufrechterhalten

  1. Die Steuerelemente des Videoinventars (z. B. Wiedergabe, Pause, Stummschaltung, Überspringen oder Schließen), einschließlich der Anzeigeninhalte oder Steuerelemente, sofern vorhanden, dürfen nicht verdeckt, verborgen oder funktionsunfähig sein.
    • Zur Klarstellung: Steuerelemente des Videoinventars oder von Anzeigen, deren Aktivierung bzw. Anzeige nur durch eine einzelne Nutzeraktion (z. B. Scrollen, Bewegen des Mauszeigers, Tippen oder Wischen auf dem Display) erfolgt, fallen nicht in diese Kategorie.
  2. Audioanzeigen dürfen nicht in stummgeschalteten In-Stream-Placements angefordert oder ausgeliefert werden.

Mit Nutzern respektvoll umgehen

  1. Videoinventar darf nur unter folgenden Voraussetzungen per Autoplay wiedergegeben werden:
    • Bei allen Placement-Typen darf jeweils nur ein einzelnes Videoinventarelement automatisch mit Ton wiedergegeben werden.
      • Bei Placements mit In-Stream-Anzeigen oder begleitendem Videocontent darf außerdem jeweils nur ein Videoplayer Videoinventar im Darstellungsbereich automatisch wiedergeben.
    • Die Anzeige darf nicht automatisch wiedergegeben werden, bevor nicht mindestens 50 % des Anzeigenblocks sichtbar sind.
  2. Bei CTV- und DOOH-Inventar werden fixierte Placements nicht unterstützt. Andere Arten von Videoinventar können fixiert werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
    • Die Option zum Schließen muss während der gesamten Dauer des Videos oder des Anzeigeninhalts sichtbar sein. Diese Option darf nicht versteckt, verdeckt oder funktionsunfähig sein.
    • Bei Placements mit In-Stream-Anzeigen oder begleitendem Videocontent, die in ein fixiertes Placement übergehen, muss der Videoplayer im Hauptcontent platziert sein und darf nur dann wechseln, wenn ein Nutzer den Videoplayer beim Scrollen aus dem sichtbaren Bereich der Seite bewegt.

Zusätzliche Anforderungen an CTV- und DOOH-Inventar

  1. Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen müssen die Anforderungen an CTV- und DOOH-Inventar erfüllt werden.

Weitere Informationen zu diesen Einschränkungen

Video Inventory Restrictions | Google Publisher Restrictions

Sie können auf YouTube Untertitel in Ihrer Sprache aktivieren. Klicken Sie unten im Videoplayer auf das Einstellungssymbol Bild des Symbols „Einstellungen“ auf YouTube und dann auf „Untertitel“ und wählen Sie Ihre Sprache aus.


Das Einhalten dieser Richtlinien ist die beste Voraussetzung dafür, dass sich Ihr Videoinventar für jegliche Nachfrage von Werbetreibenden eignet. Bestimmte Videoimplementierungen und ‑signale können Auswirkungen auf die Kaufentscheidungen einzelner Werbetreibender haben. Zum Beispiel führen Standardseitenverhältnisse (4:3 oder 16:9 für horizontale Videos; 3:4, 4:5 oder 9:16 für vertikale Videos oder 1:1 für quadratische Videos) und hörbare Placements im Allgemeinen zu einer höheren Monetarisierung. Wir empfehlen Partnern, Tests durchzuführen, um die für sie am besten geeignete Konfiguration zu finden.

 

Weitere Informationen zu häufig verwendeten Richtlinienbegriffen und ihrer Bedeutung finden Sie im Glossar

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