Nutzer identifizieren

Für Publisher gilt Folgendes:

  • Sie dürfen keine Geräte-IDs oder LSOs (Locally Shared Objects) verwenden (z. B. Flash-Cookies, Browserhilfsobjekte, lokale HTML5-Speicher). Davon ausgenommen sind HTTP-Cookies oder vom Nutzer zurücksetzbare Mobilgeräte-IDs für Werbezwecke.
  • Sie dürfen keine Informationen an Google weitergeben, die Google als personenidentifizierbare Informationen verwenden oder erkennen könnte oder durch die ein bestimmtes Gerät dauerhaft identifiziert wird (z. B. die eindeutige Gerätekennung eines Mobiltelefons, sofern diese nicht zurückgesetzt werden kann).
  • Unsere Dienste dürfen nur dann zum Identifizieren oder Zusammenführen von personenidentifizierbaren Informationen mit zuvor erfassten nicht personenidentifizierbaren Informationen verwendet werden, wenn Sie den Nutzer vorab ausführlich und gut sichtbar auf diese Identifizierung oder Zusammenführung hingewiesen und seine Einwilligung erhalten haben (Opt-in-Verfahren). Ungeachtet der Einwilligung der Nutzer dürfen Sie nicht versuchen, Daten aufzuschlüsseln, die Google in aggregierter Form in Berichten zur Verfügung stellt.

    Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Einhaltung der Richtlinie zur Identifizierung von Nutzern.

  • Sie müssen die Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung einhalten.

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