Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet

Wenn Sie einen Werbedienst von Google auf Websites oder in Websitebereichen nutzen, die dem US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA) unterliegen, gilt Folgendes:

  • Sie müssen Google mithilfe der Google Search Console über Websites und Websitebereiche, die unter COPPA fallen, in Kenntnis setzen, die Anzeigenanfragen mit dem AdMob SDK taggen oder Ihre Website, App oder Anzeigenanfrage als Inhalte für Kinder taggen.
  •  Sie dürfen keine interessenbezogene Werbung (einschließlich Remarketing) auf Grundlage folgender Ausrichtungskriterien nutzen:
    • vergangene oder aktuelle Aktivitäten von Nutzern, die bekanntermaßen das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
    • vergangene oder aktuelle Aktivitäten auf Websites, deren Zielgruppe Nutzer unter 13 Jahren sind.

War das hilfreich?

Wie können wir die Seite verbessern?
Suche
Suche löschen
Suche schließen
Hauptmenü
6091590792731571886
true
Suchen in der Hilfe
true
true
true
false
false